-
wd7 192/18 Nachhall in Bauwerken
Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe…
-
pe6 040/20 Zur Zulässigkeit der Abweichung von europarechtlichen Vorschriften durch die auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz erlassenen Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung
rordnung Ausarbeitung Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Die Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen…
-
wd3 286/19 Höchstgrenzen für Parkgebühren. Vereinbarkeit mit Art. 28 Abs. 2 GG
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe…
-
wd3 262/20 Qualifikation der Bundesminister
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe…
-
wd2 009/20 Gesetze zur menschenrechtlichen Unternehmensverantwortung in Lieferketten
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe…
-
wd1 031/03 Lobbyingaktivitäten der deutschen Wirtschaft
Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung des einzelnen Verfassers und der Fachbereichsleitung. Die Ausarbeitungen…
-
wd4 035/17 Einzelfragen zum Zuwendungsverbot im Wertpapierhandelsrecht Geplante Neufassung von § 6 Abs. 2 Wertpapierdienstlei
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe…
-
wd3 021/18 Zum behördlichen Einschreiten bei Schienenverkehrslärm
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe…
-
wd1 021/16 Ausländische Finanzierung von Religionsgemeinschaften in Deutschland
Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe…
-
wd10 034/12 Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei der Facebook-Gesichtserkennung unter Berücksichtigung der europäischen Facebook-Niederlassung in Irland und deren Zuständigkeitsbereich
und Sport Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung…