088/20 Zur verfassungsrechtlichen Gebotenheit einer Einschränkung der Rückwirkung der Reform der abgaberechtlichen Vermögensabschöpfung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Inwieweit verlangt das Rückwirkungsverbot eine zeitliche Begrenzung des Anwendungsbereichs des neuen § 357a Abgabenordnung (AO) wie durch § 34 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) vorgesehen?
Ausarbeitung vom , 13 Seiten