wd3: Verfassung und Verwaltung
297/19 Die Bedeutung der Vertraulichkeit eines Schiedsverfahrens für Beweisaufnahmen im Untersuchungsausschuss. Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 14 Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)
Ausarbeitung vom , 12 Seiten