wd10: Kultur, Medien und Sport
069/20 Anwendungsbereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes im Hinblick auf die Abgrenzung von Individualkommunikation über OTT-Messengerdienste, Gruppenchats und Chats auf themenspezifischen Plattformen sowie verfassungsrechtliche Implikationen
Ausarbeitung vom , 16 Seiten