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wd3 272/19 Zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. Gegenüberstellung verschiedener Formulierungsvorschläge zur Verankerung von Kinderrechten in Art. 6 GG
Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten…
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wd3 266/17 Zu den Regelungen über die Mitwirkung des Verfassungsschutzes an Zuverlässigkeitsüberprüfungsverfahren bei der staatlichen Förderung von Organisationen
Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten…
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wd3 061/21 Bedeutung der Ewigkeitsgarantie nach Art. 79 Abs. 3 GG
Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten…
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wd3 093/21 Zu Art. 6 Abs. 1 GG
Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten…
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wd3 151/09 Fragen zur DDR-Verfassung im Vergleich mit dem Grundgesetz
Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W. Inhalt - 3 - 1. Grundrechte und Menschenrechte in der DDR-Verfassung 4 1.1. Die Grundrechte der DDR-Verfassung…
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wd3 282/06 Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung nach europäischem und deutschem Recht
bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag…
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wd3 049/14 Kinderrechte in den Verfassungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bezüge zur UN-Kinderrechtskonvention
der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik…
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wd3 290/05 Fragen zu heimlich durchgeführten Vaterschaftstests - 2., erweiterte Fassung -
Bundestages, das sie in Auftrag gegeben hat, bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag…
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wd3 245/12 Tierschutz als Staatsziel
der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik…
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wd6 083/19 Aspekte des Schutzes der Religionsausübung am Arbeitsplatz
Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten…