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wd10 038/15 Olympiaschutzgesetz in Deutschland Hintergrund, Umsetzungspraxis und Folgeprobleme
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung…
21 Gutachten