wd9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
045/20 Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne des § 5 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz. Begriffsverständnis und Feststellung durch den Deutschen Bundestag
Ausarbeitung vom , 19 Seiten