wd7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
226/08 Die Beauftragung Dritter durch den Bund zur Erfüllung seiner Pflicht, Endlagerstätten für atomare Abfälle zur Verfügung zu stellen Insbesondere die wettbewerbsrechtliche Beurteilung des Kooperationsvertrages zwischen dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) sowie die seit 1979 erfolgten Gesellschafterwechsel der DBE
Ausarbeitung vom , 16 Seiten