066/18 Erwerb von Immobilien in den Mitgliedstaaten der EU durch Personen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach Art. 2 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 269 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen eingefroren worden sind
Ausarbeitung vom , 11 Seiten