003/18 Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals „Erbringung von Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit tourismusbezogenen Aktivitäten auf der Krim oder in Sewastopol“ in Art. 2d Verordnung (EU) Nr. 692/2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Ausarbeitung vom , 8 Seiten