Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung als vorenthaltener Lohn - Ausarbeitung - © 2007 Deutscher Bundestag WD 9 - 209/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung als vorenthaltener Lohn Ausarbeitung WD 9 - 209/06 Abschluss der Arbeit: 31.01.2007 Fachbereich WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Hinweise auf interne oder externe Unterstützung bei der Recherche bzw. Abfassung des Textes Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. - 3 - 1. Einleitung Im Rahmen der Debatte um die Loslösung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von den Lohnkosten werden verschiedene Varianten diskutiert. Sie reichen von der Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge und Zahlung einer Kopfpauschale bis zu einem Einfrieren des Arbeitgeberanteils. Alle diese Diskussionsvarianten ändern allerdings nichts an der Höhe der zu zahlenden Beiträge für die Krankenversicherung, die Beitragslast wird nur interpersonell anders verteilt. 2. Auswirkungen auf die Arbeitnehmer Um zu verhindern, daß eine Vielzahl von Bürgern keine Krankenversicherung abschließt , muß eine Versicherungspflicht für jedermann eingeführt werden. Dabei muß sichergestellt werden, daß dieser Pflicht auch jedermann nachkommt, was einen erhöhten Überwachungsaufwand notwendig macht. Durch die Einführung entsprechender Sanktionen muß dieser Versicherungspflicht Nachdruck verliehen werden.1 Der Vorteil bei dem gegenwärtigen System der gesetzlichen Krankenversicherung mit im gegenseitigen Wettbewerb stehenden Krankenkassen liegt vor allem darin, daß bei einem Wechsel zu einer Versicherung mit günstigeren Beitragssätzen die gesamte Beitragssatzersparnis dem Versicherten zugute kommt. Gegenwärtig profitiert der Arbeitgeber zur Hälfte an den günstigeren Beitragssätzen. Würde von dem gegenwärtigen System der lohnbezogenen Beitragssätze abgewichen, beispielsweise durch die Einführung einer Kopfpauschale oder risikoadäquat berechneter Prämien, dann ergäbe sich eine interpersonell unterschiedliche Beitragsbelastung. 1 Dieses Problem wird auch im Rahmen des zur Beratung anstehenden GKV-WSG eine Rolle spielen. - 4 - 3. Auswirkungen auf die Krankenkassen Gegenwärtig werden die Gesamtsozialversicherungsbeiträge von den gesetzlichen Krankenkassen eingezogen. Die Beitragsberechnung erfolgt durch die Arbeitgeber. Würde der Arbeitgeberanteil an den Arbeitnehmer ausbezahlt, dann müßte auf Seiten der Krankenkassen eine Inkassoeinrichtung geschaffen werden, die die Beiträge der Versicherten berechnet und den Einzug überwacht. Dies würde sicherlich zu erheblich höheren Verwaltungskosten bei den Krankenkassen führen mit der Folge, daß die Beiträge entsprechend erhöht werden müssten. 4. Berührte Gesetzesvorschriften Eine Auszahlung des Arbeitgeberanteils an die Arbeitnehmer würde eine Änderung von § 249 SGB V – Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtiger Beschäftigung – erfordern, beziehungsweise der entsprechenden Vorschriften für die Renten- und Pflegeversicherung . Dies kann durch eine einfach-gesetzliche Regelung geschehen.