Deutscher Bundestag Einzelfragen zur Kindergrundsicherung Sachstand Wissenschaftliche Dienste © Deutscher Bundestag WD 9 – 3000-117/11 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 – 3000-117/11 Seite 2 Einzelfragen zur Kindergrundsicherung Aktenzeichen: WD 9 – 3000-117/11 Abschluss der Arbeit: 28. Oktober 2011 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 – 3000-117/11 Seite 3 1. Welche Kosten entstehen im Jahr 2011 für das Elterngeld? 2009: 4.450.273.192 € 2010: 4.582.927.869 € Quelle: Bundeshaushaltsplan, mitgeteilt vom Statistischen Bundesamt. Aktuelle Angaben für das laufende Jahr 2011 konnten noch nicht ermittelt werden. 2. Welche Kosten entstehen im Jahr 2011 durch den Familienzuschlag gem. § 40 BbesG? Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, eine genaue Kostenaussage zur Höhe der Gesamtkosten des Familienzuschlages für das Jahr 2011 zu treffen. Dies resultiert daraus, dass wir uns noch im laufenden Jahr 2011 befinden und das entsprechende Zahlenmaterial für das Jahr 2011 erst Anfang des nächsten Jahres vorliegt. Deshalb wurde zur Kostenerhebung das Zahlenmaterial aus dem Jahr 2010 herangezogen. Hierbei handelt es sich um die im Zahlungsmonat Juni 2010 (Stichtag: 30. 6. 2010) entstandenen Kosten für den Familienzuschlag. Dieser Monatswert wurde mit dem Faktor 12 auf das Gesamtjahr hochgerechnet. Unterjährige Anpassungen/Erhöhungen sind hierbei nicht erfasst. Für das Jahr 2010 ergibt sich daraus eine Höhe der Gesamtkosten für den Familienzuschlag von ca. 436 Mio. Euro. Trotz noch nicht vorliegender Zahlen für das Jahr 2011 ist davon auszugehen, dass die Höhe der Gesamtkosten für den Familienzuschlag in 2011 nicht wesentlich davon abweichen wird. Gemäß § 40 BbesG umfasst der Familienzuschlag folgende Bestandteile: § 40 Absatz 1 BbesG: Der „Verheiratetenzuschlag“ beläuft sich auf rund 116 Euro (Stufe 1). § 40 Absatz 2 BbesG: Der „Verheiratetenzuschlag + Kinderbestandteil“ beläuft sich für das erste Kind auf rund 216 Euro. Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite Kind um rund 99 Euro, für das dritte und jedes weitere Kind um rund 311 Euro (Stufe 2). Quelle: Auskunft des Bundesministeriums des Innern 3. Welcher Betrag wird im Jahr 2011 für Unterhaltsvorschussleistungen ausgegeben? Die aktuellen Zahlen für das laufende Jahr konnten aus den genannten Gründen noch nicht ermittelt werden. Im Jahr 2010 betrugen die Aufwendungen für Unterhaltsvorschuss 910 Mio. €. Davon wurden zwei Drittel von den Ländern und ein Drittel vom Bund getragen. Kinder unter 6 Jahren erhielten 133 € pro Monat. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erhielten 180 € pro Monat. Im Jahr 2008 erhielten 496.959 Kinder solche Leistungen. Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 – 3000-117/11 Seite 4 4. Welcher Betrag entfällt im Jahr 2011 auf Prozesskostenhilfe für Klagen auf Kindesunterhalt ? Es handelt sich hier um eine Landeszuständigkeit und fällt deshalb nicht in den Aufgabenbereich des Wissenschaftlichen Dienstes. Eine Anfrage beim Land Berlin hat ergeben, dass dort entsprechendes statistisches Material nicht beschafft werden konnte. 5. Welche Kosten entstehen der öffentlichen Hand für Klageverfahren auf Kindesunterhalt und für die Zwangsvollstreckung von Kindesunterhalt durch die Landkreise/Städte? S. o. Ziffer 4 6. Wie viele kindergeldberechtigte Minderjährige gibt es derzeit? - Dezember 2009 wurde für insgesamt 14.602.881 Kinder Kindergeld gezahlt, davon waren 11.580.705 Minderjährige und 3.022.176 Volljährige - Dezember 2010 wurde für 14.508.000 Kinder Kindergeld gezahlt. Detailliertere Angaben liegen zurzeit noch nicht vor. - Für 2011 liegen noch keine Angaben vor. Diese Daten enthalten die Angaben für Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden nicht. Bei den 1.872.778 Beamten, Richtern und Soldaten wurden 1.254 Mio. Kinder bei der Zahlung von Familienzuschlägen berücksichtigt. Da der Anspruch auf Familienzuschlag in der Besoldung unmittelbar von dem Anspruch auf Kindergeld abhängig ist, ist diese Zahl gleichbedeutend mit der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder. Quelle: Statistisches Bundesamt, Bundesministerium des Innern