Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienste Standards der Ausbildung für Pflegefachkräfte - Ausarbeitung - © 2007 Deutscher Bundestag WD 9 - 109/07 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Standards der Ausbildung für Pflegefachkräfte Ausarbeitung WD 9 - 109/07 Abschluss der Arbeit: 02.10.2007 Fachbereich WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des DeutSchen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. 3 Inhalt Seite 1. Einleitung 4 2. Überblick der gängigen Ausbildungen im Pflegebereich 5 3. Gegenwärtige Ausbildungsstrukturen in der Altenpflege, Umsetzung des Altenpflegegesetzes 8 3.1. Bundesweite Erhebung der Ausbildungsstrukturen „BEA"- Studie 9 4. Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe 12 4.1. Der Berufsabschluss 12 4.2. Neue Formen der Kooperation 13 4.3. Alle Modellprojekte auf einen Blick: 13 5. Weitere Ausbildungsmöglichkeiten in der Altenpflege 15 5.1. Präsenzkraft 15 5.2. Gesundheits- und Pflegeassistenz 15 5.3. Pflegeassistenz/Altenpflegehilfe für Migrantinnen 16 5.4. Haushaltsassistenz 16 5.5. Familienhilfe für Altersverwirrte 16 6. Literaturverzeichnis 16 4 1. Einleitung . Aufgrund des demografischen Wandels und der damit zusammenhängenden Veränderungen in den Gesundheits- und Sozialsystemen stellen sich neue Herausforderungen an die Pflegeberufe. Die Betreuung älterer Menschen wird zunehmend zu den Schwerpunktaufgaben aller Pflegekräfte gehören, ob im ambulanten Dienst, in stationären Pflegeeinrichtungen , in den neuen Wohngruppen oder im Krankenhaus. Die Berufsausbildung in der Pflege muss den veränderten Bedingungen und den erhöhten Anforderungen angepasst und entsprechend reformiert werden. Es gilt die Pflegeberufe attraktiverer zu gestalten und die Flexibilität und beruflichen Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Ebenso wird eine Internationalisierung bzw. Orientierung an. internationalen Standards angestrebt. Diese, Arbeit konzentriert sich hauptsächlich auf den Bereich der Ausbildung in der Altenpflege, obwohl fließende Übergänge zur Krankenpflege bestehen . Ein Überblick der gängigen Ausbildungen im Pflegebereich findet sich im zweiten Kapitel. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Aus- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Altenpflege, von denen im fünften Kapitel einige beschrieben werden. Bis zum Jahr 2003 unterlag die Altenpflegeausbildung in Deutschland einer föderalen Regelungskompetenz und zeigte sich entsprechend heterogen in Fragen der Ausbildungsdauer und -profile sowie der strukturellen Ausbildungsbedingungen. Seit In-Kraft- Treten des Altenpflegegesetzes (AltPfIG) am 1. August 2003 wird die Ausbildung in der Altenpflege — ebenso wie in der Krankenpflege — bundeseinheitlich geregelt. Wesentliche Neuerungen im Gesetz beziehen sich auf eine nun flächendeckend 3-jährige Regelausbildung, auf die qualitative Anhebung des Ausbildungsziels, die Organisation des beruflichen Fachunterrichts nach modernen berufspädagogischen Prinzipien, eine stärkere Systematisierung der praktischen Ausbildung sowie Vorgaben zur Qualifikation des Ausbildungspersonals. Die Darstellung der Umsetzung der Regelungen des Altenpflegegesetzes sowie der gegenwärtigen Ausbildungsstrukturen erfolgt in Kapitel 3. Aufgrund von Überschneidungen von Aufgabenbereichen in der Altenpflege und der Krankenpflege strebt die Bundesregierung eine teilweise oder vollständige Zusammenlegung dieser beiden Ausbildungen an. Um der Frage nachzugehen, wie eine solche Zusammenflihrung umgesetzt werden kann, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Modellvorhaben „Pflegeausbildung in Bewegung " ins Leben gerufen, welches in Kapitel 4 beschrieben wird. 5 2. Überblick der gängigen Ausbildungen im Pflegebereich Im Pflegebereich gibt es eine Reihe von verschiedenen Berufen, von denen die am meisten verbreiteten in der folgenden Übersicht — unterteilt nach Ausbildungsbedingungen und Berufsbild— dargestellt sind. 5 . a -:-.:. = cY:b — 6 v., ud zIlb (e.0 v " v _o • e •.... ..„, ,_, efiz,.4- -0 ce 0 J 0 0 0 ,.e re . 2 43 ,.e . :.= 3)•„.., Q .11 0 be o "k7) to u ;-, s) -e ä u JD "wr u s-, 0:: V „z -e .- • .." -e • 0 .—, ...- o — e •r; O 42 O e AL4 e z . 0 0 O .50 LL-I C.) e-4 CA GO I) c/1 u . 0 42 CO = ZZ Cd c d.) . c...) ,..e = . ,.0 ....., cri 0 -C1 -0 u2 ce -4S4a11) $:)., ,.,.., e..0 +A 0 0 0 1/4•••/ 1-) 5 0 cd0e= ce 0 ,.e to 0 0 — • 0 0 Q• •-c •iti • 124 x . 17j> czt 0 CD 0 < 00 0 $24 r2 j5 W W 01 00 'I- (11 CO 00 to e e cri ca. 6 62 E U R m on a t lic h Üb ers ich t P fle g e be ru fe 7 V or au ss e t zu ng en Re a ls ch ul a b sc hl us s o de r e in e a n de re g le ic hw er tig e Qu alif i k at io n o de r H au p t sc hu lab sc hl us s o de r e in e g le ic hw er tig e Qu a- lif ik at io n u n d e in e e r fo lg re ich a b ge sc hl os se ne A us bi l- . du ng in G es u n dh e i ts- u n d Kr an ke np fle g e hi lfe o de r i n A lte np fle ge hi lfe od er H au p t sc hu la b sc hl us s u n d e i ne e r fo lg re ic h a bg e - sc hl os se ne m in de ste n s zw e ijä hr ig e A us bi ld un g H au pt sc hu lab sc h l us s o de r e in a ls gl ei c h w er tig an er - ka nn te r Bi ld un g s st an d un d e in e m in d es te n s ei njä hr ig e ge ei g n et e V or tä tig ke it in d er P fle ge o de r m it t ler er S c h ul ab sc hl us s o de r e in e g le ic hw er tig e Qu a li fik a t io n • M itt ler er S c h ul ab sc hl us s o de r e in a l s g le ic h w er tig an er - ka nn te r Bi ld un g s st an d Ei n p ra kt isc he r Au s b ild un gs p l atz H au pt sc hu la bs c h lu ss o de r d er N ac hw e i s e in er g le ic hw er tig en Q u a l ifi ka tio n u n d e in e d re ijä hr ig e pr a k tis ch e Tä tig ke it Ei n p ra kt isc he r A us bi ld un g s pl at z A uS bi ld un g s da ue r A us bi ld un g s ve rg üt un g e ti trl e ...b, .., cu to^ N A :45 m .5 gmluf Z 140z11[0 .L ui ` JIM ' 1 4 Ja hr e: 1 J a h r V or p r ak t ik um , 3 J a h re S c h u l e Z pila sa g Be tre uu ng u n d Be g l ei tu ng g es un de r e be ns o w ie kr an ke r u n d be hi nd er te r K in de r, e ig en - v er an tw or tli ch e P la nu ng u n d Du rc hf lih ru ng de r P fle ge , A us fü hr un g är zt lic h an ge o rd ne te r M a ß na hm en , B eg le itu ng u n d A ss is t en z be i U nt e r su ch un g e n u n d Op er at io ne n, Ü be rw ach un g m ed iz in isc he r G er ät e. U nt er st üt zu n g ex am in ie r te r P fle ge fa ch kr ä f te be i d er P fle g e , V er so rg u n g u n d Ge su n d er ha ltu ng v o n P at ie nt en . E ig en v er an tw or t li ch e Üb ern a h m e p fle ge ris c h er so w ie ha us w ir t - sc ha ftl ic he r A u f ga be n u n te r A n l ei tu ng d er Pf le ge fa ch kr af t. Ga nz he itl ic he B e t re uu ng v o n M en sc he n m it e i ne r B eh in de ru n g o de r e in er p sy ch is c he n Er kr an ku ng , H ilf e b ei d er B ew äl tig u n g de s A llt ag s. • U n t er st üt zu ng v o n H ei le rz ieh un g s pf leg em be i i hr er A r b ei t. J11 .12g 1.) . 5 aj = S I • m•I (1.) tp 1 C..ZI S tu IDO :A nj u H ei le rz ie hu ng sp f le ge 8 (Quellen: http://www.berufe-mit-sinn ..de/content/pflegeberufe.asp, http://www.caritas-soziale-berufe.de/8263.html, http://www.ksr-lb.defberufe.php , http://www.berufe-mit-sinn.de/content/pflege-berufe.asp http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/index.isp, http://wve/w.ausbildung.pflege-lb.deicontent.php?pageldx=7) 3. Gegenwärtige Ausbildungsstrukturen in der Altenpflege, Umsetzung des Altenpflegegesetzes Das -Altenpflegegesetz verfolgt das Ziel, die Ausbildung modern, anspruchsvoll und praxisbezogen zu gestalten. Vor allem ist beabsichtigt, die Altenpflegeausbildung auch fürjunge Menschen attraktiver zu gestalten. Wesentliche Inhalte des Altenpflegegesetzes • Das Gesetz regelt die Ziele der Altenpflegeausbildung. Die Ausbildung soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind (§ 3). • Die Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger dauert drei Jahre. Dies gilt auch für Umschulungen. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung, wobei die Ausbildung in der Praxis überwiegt . Eine Teilzeitausbildung ist möglich (§ 4 Abs. 1, 5). • Die Altenpflegeschule trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung. Sie führt den Unterricht durch und stellt die Praxisbegleitung sicher (§§ 4 Abs. 4). Die Regelung der Strukturen und der Finanzierung der schulischen Ausbildung bleibt eine Angelegenheit der Länder. • Die praktische Ausbildung erfolgt in Altenheimen bzw. stationären Pflegeeinrichtungen und in ambulanten Pflegediensten. Dies ist verpflichtend. Zusätzlich können weitere Ausbildungsabschnitte in anderen Einrichtungen für alte Menschen stattfinden (§ 4 Abs. 3). • Es gibt einen Träger der praktischen Ausbildung, der den Ausbildungsvertrag mit der Schülerin/dem Schüler abschließt. Diese Aufgabe kann von einer stationären Pflegeeinrichtung bzw. einem Altenheim oder einem ambulanten Pflegedienst wahrgenommen werden. Die Einrichtung muss mit einer Altenpflegeschule einen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben oder selbst eine staatlich anerkannte Altenpflegeschule leiten (§ 13 Abs. 1). • Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung in der Altenpflege ist der Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Personen mit Hauptschulabschluss werden zugelassen, wenn sie eine anderweitige zweijährige Berufsausbildung nachweisen oder den Altenpflegehelfer- bzw. Kranken- 9- pflegehelferbenif erlernt haben (§ 6). • Eine Verkürzung der Ausbildung ist bei einschlägigen Berufserfahrungen möglich . Hierüber entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall (§ 7). • Die Schülerin/der Schüler hat einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung während der gesamten Ausbildungszeit. Die Vergütung zahlt der Träger der praktischen Ausbildung. Die entsprechenden Kosten können in den Pflegekätzen berücksichtigt werden (§§ 17, 24). Die Länder erhalten die Möglichkeit, ein Umlageverfahren zur Refinanzierung der Kosten der Ausbildungsvergütung einzuführen . Die Umlagefinanzierung stellt jedoch keine Alternative zur Abrechnung nach § 24 dar. Die Länder können sie nur einführen, wenn sie erforderlich ist, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen (§ 25). • Die Berufsbezeichnungen "Altenpflegerin" und "Altenpfleger" werden geschützt (§§ 1, 27). • Schülerinnen und Schüler, die ihre Ausbildung vor dem 1. August 2003 begonnen haben, können diese nach dem bisherigen Landesrecht beenden. • In das Krankenpflegegesetz und das Altenpflegegesetz sind Regelungen aufgenommen worden, die es den Ländern ermöglichen, zeitlich befristet von bestimmten Gesetzesvorschriften abzuweichen. Damit werden die Voraussetzungen für die Erprobung integrierter Ausbildungsmodelle zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe geschaffen (§ 4 Abs. 6). (Quelle: BMFSFJ 2006') 3.1. Bundesweite Erhebung der Ausbildungsstrukturen „BEA"-Studie Die vom BMFSFJ geförderte bundesweite Erhebung der Ausbildungsstrukturen an Altenpflegeschulen („BEA"-Studie 2) gibt einen ersten Überblick über Erfolge und Chancen der neuen Regelungen. Für die Studie wurden umfangreiche Daten von Altenpflegeschulen und Trägern der praktischen Ausbildung erhoben, systematisch dokumentiert und ausgewertet. Die Daten bilden auch eine gute Grundlage für die Erreichung eines einheitlichen Ausbildungsniveaus und einer bundesweit vergleichbaren Versorgungsqualität. Ergebnisse: Das Bundesaltenpflegegesetz mit der dazugehörenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird im Zuge seiner Umsetzung auf Landesebene und auf Ebene der Einzelschulen zu einer deutlichen Anhebung des Ausbildungsniveaus der bundesdeutschen Altenpflege führen. Die Neuordnung der Altenpflegeausbildung hat innovative Entwicklungen in den Altenpflegeschulen angestoßen. Das AltPf1G hat .zu einer Ver- 1 http://www.bmfse.de/bmfsfrigenerator/Politikbereiche/aeltere-menschen,clid=31080.html 2 Siehe hierzu: http://vr.vw.bmfstj.de/Kategorien/PublikationeniPublikaticmen,did=73500.htrn1 - 10- einheitlichung wesentlicher Strukturen und Inhalte der Altenpflegeausbildung beigetragen . Vor allem die Modernisierung der inhaltlichen Profilbildung der Altenpflege und die Umsetzung neuer Ausbildungskonzepte stoßen auf eine hohe Akzeptanz. Die Ablösung des fächersystematischen Unterrichts durch ein verstärkt arbeitsprozess- und handlungsorientiertes Lernen in Kooperation mit der praktischen Ausbildung wirkt sich positiv auf ,die Gesamtqualität der neuen Altenpflegeausbildung aus. Altenpflegeschulen werden überwiegend von Frauen geleitet, die in der Mehrzahl über einen akademischen Abschluss verfügen. Die Schulen arbeiten in aller Regel mit einem kleinen Kernkollegium und einer vergleichsweise hohen Zahl an freien Dozenten. Vor allem die hohe Zahl an Honorardozentinnen erweist sich im Hinblick auf den durch das AltpflG angelegten Innovationsschub als eher kritisch. Insgesamt gibt es Finanzierungsprobleme bei den Schulen. Die räumliche und materielle Ausstattung der Schulen ist dem Ausbildungsbedarf zumeist angemessen. Es gibt zu wenige Ausbildungsplätze für die steigende Zahl von Bewerberinnen. Mit dem Ziel, die Ausbildungsbereitschaft von Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege zu fördern, hat das BMFSFJ daher das Projekt „Service-Netzwerk Altenpflegeausbildung "3 ins Leben gerufen. Die verschiedenen Trägerinnen und Träger von Pflegeeinrichtungen erhalten dadurch in den kommenden drei Jahren im Rahmen eines Beratungsnetzes die Möglichkeit, sich umfassend über die neue Altenpflegeausbildung zu informieren und sich individuell beraten zu lassen. Nach Einschätzung von Experten fühlen sich viele Schulen mit der Umsetzung neuer Ausbildungskonzepte noch überfordert. Ergebnisse im Einzelnen: Es ergeben sich unterschiedliche Strukturen der Altenpflegeschulen aus der Differenzierung nach staatlich anerkannten Schulen und Schulen, die dem Schulrecht des Landes unterliegen. Altenpflegeschulen werden in sieben Bundesländern als staatlich anerkannte Schulen geführt, in acht Ländern unterstehen sie dem Landesschulrecht. Bundesweit 3 Nähere Informationen siehe: http://www.bmf4de/bmfsfYgeneratorfPolitikbereiche/aelteremensehen ,did=98732.html !Al ergibt sich vorwiegend eine freigemeinnützige Trägerschaft. Die Altenpflegeschulen in Deutschland bedürfen grundsätzlich der staatlichen Anerkennung, es sei denn, sie unterstehen dem Landesschulrecht. In diesem Sinne sind derzeit von allen befragten Altenpflegeschulen knapp die Hälfte als staatlich anerkannte Altenpflegeschulen ausgewiesen 4 . Auch kleine Altenpflegeschulen ermöglichen flexible Organisation der Altenpflegeausbildung . Die Mehrzahl der Altenpflegeschulen sind kleine Schulen. Die nun bundeseinheitlich geregelte Ausbildungsdauer von 3 Jahren wird als Vollzeitausbildung von allen Altenpflegeschulen angeboten. Eine Ausbildung in Teilzeit (bis zu 5 Jahre) wird von rund 20 % aller Schulen ermöglicht. Die Altenpflegeausbildung als Vollzeit-Regelausbildung wird überwiegend im Blocksystem organisiert, d. h., Theorie- und Praxisblöcke finden während der Ausbildung im Wechsel statt. Ein Drittel aller Schulen bietet zudem Studientage während der Praxisphasen an. Die Altenpflegeausbildung wird vorwiegend von jungen Frauen durchlaufen, die über einen mittleren Bildungsabschluss verftigen. Die Attraktivität der Ausbildung steigt durch Anhebung der Zugangsvoraussetzungen. Rund die Hälfte der Schülerinnen des jüngsten Ausbildungskurses sind 25 Jahre und jünger (knapp 20 % sind im Alter von 16 bis 18 Jahren). Die Mehrheit der Schülerinnen verfügt nach gesetzlicher Anhebung der Zugangsvoraussetzungen über einen mittleren Bildungsabschluss. 4 Dazu zählen die Altenpflegeschulen in: Bremen; Brandenburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein. -12- 4. Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe Mit dem Ziel, die zukünftigen Anforderungen an das Berufsfeld „Pflege" und damit an die Pflegeausbildung gezielt aus dem Blickwinkel der Altenpflege zu betrachten, hat das BMF SFJ 2004 das Modellvorhaben „Pflegeausbildung in Bewegung" 5 ins Leben gerufen . Dabei wird bis zum Jahr 2008 erprobt, wie eine gemeinsame Weiterentwicklung der Altenpflegeausbildung einerseits und der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung bzw. der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung andererseits aussehen kann. Im Fokus stehen der gemeinsame Unterricht und gemeinsame praktische Ausbildungsabschnitte . An dem Modellvorhaben beteiligen sich acht Modelle mit insgesamt 15 Schulen der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege aus acht Bundesländern. Einbezogen sind rund 300 Auszubildende sowie eine Vielzahl von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Die Modelle erproben auf der Grundlage der entsprechenden Klauseln im Altenpflegegesetz des Bundes und im Krankenpflegegesetz neue Formen der Pflegeausbildung. Alle Modellprojekte führen Altenpflegeausbildung und Gesundheits - und Krankenpflegeausbildung zusammen, drei von ihnen integrieren darüber hinaus die Gesundheits - und Kinderkrankenpflegeausbildung. Zwei Projekte sind zu 1 großen Teilen generalistisch ausgerichtet; die übrigen sechs integrativ. Bei diesen folgt auf eine zwei= jährige Integrationsphase eine Differenzierungsphase von einem Jahr. 4.1. Der Berufsabschluss In allen Modellen wird am Ende der dreijährigen Ausbildung einer der drei regulären Berufsabschlüsse in der Pflege erworben., Die Entscheidung für den Berufsabschluss wird in den meisten Modellen zu Beginn der Ausbildung, in einem erst in der letzten Ausbildungsphase getroffen. In zwei Projekten ist eine — wenn auch eingeschränkte — zwischenzeitliche Wechselmöglichkeit vorgesehen. Die Entscheidung für einen der drei Abschlüsse ist aber zwingend: Hier lassen die Berufsgesetze keine Experimente zu. In drei Projekten erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, durch ein halbjähriges Aufbaumodul einen zweiten Berufsabschluss zu erwerben. 5 Nähere Informationen unter: http://www.pfIegeausbildung.de/home, http://www.bnifsfj.de/brnfsfilgenerator/Politikbereiche/aeltere-mensehen,did=28234.html - 13 - Es werden unterschiedliche Curricula für Theorie und Praxis, überwiegend auf der Basis von situations- bzw. lernfeldorientierten Konzepten, entwickelt und erprobt. Auf verschiedene Weise wird der Gender-Aspekt in die Ausbildungsinhalte integriert, die Wissenschaftsorientierung wird verstärkt, neue Bildungsinhalte werden einbezogen, und in zwei Modellen sind Exkursionen ins Ausland vorgesehen, um Konzepte unserer Nachbarländer kennen zu lernen. In den Modellprojekten finden sich diverse Strategien, theoretische und praktische Ausbildung miteinander zu verknüpfen, etwa durch verzahnte Curricula, den Einbezug der Praxisanleiterinnen in die Durchführung des theoretischen Unterrichtes oder ihre Beteilung an der Curriculumentwicklung. 4.2. Neue Formen der Kooperation Die Organisationsform der Ausbildung hat eine große Bandbreite; sie reicht von getrennten Kursen der Altenpflegeausbildung und der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung bis hin zu gemischten Kursen, in denen die Schülerinnen und Schüler aller drei Kernpflegeberufe zu 90 Prozent gemeinsam unterrichtet werden. Vielfältig sind auch die Formen der Lehrerkooperation, beispielsweise unterrichten Lehrer aus der Altenpflege die Gesundheits- und Krankenpflege-Schüler und umgekehrt, oder es findet ein gemeinsamer Unterricht — „Tandemunterricht" — von Lehrkräften aus der Altenpflege und der Gesundheits- und Krankenpflege statt. Es werden neue Formen der Schulkooperation und der Trägerkooperation geschaffen und teilweise werden neue Strategien der Schulentwicklung konzipiert. An einigen Standorten wurden auch neue Wege der Ausbildungsfinanzierung gefunden. Einige Modelle haben — über die Ausbildung hinaus — den Blick auf das Berufsbild gerichtet. Sie haben die Imageentwicklung, die Erschließung neuer Berufsfelder und die Vermittlung ihrer Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt in ihren Zielkatalog aufgenommen. Damit wollen sie einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration einer neuen Generation der Pflegeberufe leisten. 4.3. Alle Modellprojekte auf einen Blick: Träger: SRH Learratte GmbH, Heidelberg 11:211: 31M1=31.1, Ausbildung an zwei benachbarten Schulen. torögliche Abschlesse nach drei 11. tau iahten: Altenpfleger•in oder Gesundheilsund Krankeriptlegeci-in. Nach zwei Jahren: hausetgenes Zertifikat ah eflegettelfert-in 1 Jahr Stufe lt. WChing nach einem Jahr als Altenpflegeitelieri -in. Gesund nets- und Krankenso »44 gflegehetferj-ln. ‚Mn Intep dri 1 - 14- Trägen Diakoniewerk Martha Maria Nürnberg 11 1 21411 le I* PI it., Ausbildung an zwei Schulen 151 wett voneinander entfernten Standorten. Mögliche Abschlüsse: Ntenpfleg er/-in und Gesundheitsand Krankenpfleger/4n. Er ter Berufsabschloss nach dem 3. Jahr. zweiter lierufsahschlus',: nach dem darauf folgenden Halbgate. G efetil.5<0 1. la E; 11.11L1. 11111..11 1 11 V1C4 11.15 4. md. Ausbildung im Rahmen eines Kurses. Sangliche Abschl..su.: Alten:4i egerl-in oder Träger Cherite Berlin 5 Leg 11 et mau.' Gesundbeits- und Kra Ilkenpfleget/4n oder Gesundheits. und iCriderkrankenplieger/ P /441 1 sHeiret 1 !MAI 1.11 .16,-.; 11 2 1551 4 1.. eranl. Aas':fel ung an zwei räumlich nahe e 24unAllo gelegenen Standorten in zwei gemischten Träger: DRK Landesverband 1-fesen eN. d111a1.11341.1 Kursen. mögliche Abschlüsse: Altenptlegerfrin ljhr und Gesundheils- und Krankenpfleger/•n. 2 %A: Erster Derufsätbschluss nachdem 3, zweiter 1 MN. '11211111114241 neruisabschluss nach dem daratil felgenden Halbjahr. Ltea Ausbildung M einer geuittsa.nert i•• 212.. 31111 4, ex!. Klasse. Mögliche Abschiesse: Altenpflegeg-ln Trager: Henriettenstlftung. Hannover 4. 121A , ihrEe. .... ..1 Ihrem." oder Gesundbein- und Krankenpfleger/4m 3. 1 2*. Uht >Bö .IDYivt 1 1121234 Ausbildung in zwei Kursen an den Ptlegerisrhen Schulen Speyer. Möglich: zweivon drei Absch11255ent Altenpf leger/4n, Gesundheits- und Krankenpifegeri-in. Gesundheit > und Kinderkrankenpfleger/-in. Erster Abschluss nach drei lehren Emir Zertifikat Ober generallsnsehe Orientierung], optional zusätzliches Halbjahr und zweiter pflegerischer Abehilfe. Ausbildung in einer Klasse an einer Schule. Mögliche Abschlüsse: Altenpfleger/41 oder Gesumlheits- und Krankergillegerpin.. 2..2-21.1up fr h nie 1. n 6114 6 Ifiagie; Träger: Evangelische Diakonissenanstalt, Speyer 376, ;. lebt i 2 Z.1,64 .111 r1 . 1• n 1. . 1 8114 b.hiequeui d 11 der riti 1441 p. -11151111 4 bani 1,11,11 11 7111. n lost 646614 Prim, Träger: f IT-Ausblidungs-Akademie gGmbH id•i Magdeburg 2. 1 rät 1 461 •1 Presee el 6.1 ler Im ei Fre 4 14 2604 (Quelle: BMFSFJ: 20066) 6 Newsletter Pflegeausbildung in Bewegung 3/2006 - 15 - Lig 5. Weitere Ausbildungsmöglichkeiten in der Altenpflege Über die in Kapitel 2 beschriebenen gängigen Ausbildungsmöglichkeiten hinaus, gibt es noch eine Reihe weiterer Ausbildungen, Weiterbildungen oder Fortbildungen, die von verschiedenen Wohlfahrtsverbänden oder in einzelnen Bundesländern angeboten werden . Alle Varianten hier darzustellen, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. In der Anlage findet sich eine Zusammenstellungen über verschiedene Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern. Im Folgenden werden exemplarisch einzelne besonders interessant erscheinende Ausbildungen vorgestellt. 5.1. Präsenzkraft Für Kranken- und Altenpflegehelfer besteht bundesweit die Möglichkeit, an einer berufsbegleitenden Weiterbildung zur Präsenzkraft teilzunehmen 7 . Aufgrund neuer Wohnkonzepte (Haus- und Wohngemeinschaften) sind neue, am Alltag orientierte Betreuungsansätze entstanden, die so lange wie möglich "häusliche Normalität" vermitteln sollen. Präsenzkräften kommt hier die Aufgabe zu, an der Schnittstelle zwischen Pflege und -Hauswirtschaft tätig zu werden. Sie verfügen über fachliches Wissen sowie soziale und methodische Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, Menschen mit Demenz adäquat zu begegnen. Noch während der Weiterbildung sollen die Teilnehmer mittels "selbstorganisiertem Lernen am Arbeitsplatz" Erkenntnisse aus der Weiterbildung in der Einrichtung erproben und anwenden lernen. Ein Modellprojekt in Paderhorn 8 ermöglichte erwerbslosen, gering qualifizierten Frauen die Ausbildung zur Präsenzkraft. 5:2. Gesundheits- und Pflegeassistenz In Hamburg ersetzt seit dem 1.8.2007 die Gesundheits- und Pflegeassistentin die Berufe der Altenpflege und Krankenpflege. Dieser neue Beruf vermittelt wichtige Fähigkeiten in den Bereichen der Alten- und Krankenpflege und der Hauswirtschaft Die bisherige Trennung der Pflegeberufe bei der Pflege- und Krankenversorgung wird damit überwunden . Für die zweijährige Ausbildung können sich in Hamburg wohnende Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 24 Jahren mit oder ohne Hauptschulabschluss bewerben9 7 Nähere Informationen hierzu, siehe: http://www.isgp-online.de/Seite16.html#Zweig26 und http://www.isep-online.de/Seite16.html#Zweig26 8 Siehe hierzu: http://www.meinwerk.de/proj-fsa2.htm 9 Nähere Informationen hierzu: http://fh.hamburg.de/StadtlAktuell/behoerden/sozialesfami I i e/sozi ai es/al tenpfl egel gesun dhei ts-un d-p flegeass i sten zis tart.html - 16- 5.3. PflegeassistenzJAItenpflegehilfe für Migrantinnen Im Rahmen des mit EU-Mitteln geförderten Leonardo da Vinci Projekts SMILE 1° besteht für Migranten die Möglichkeit, sich für den Pflegebereich zu qualifizieren. Ziel des Modellprojekts ist es, die bikulturellen Erfahrungen und Kompetenzen der Migrantinnen in die Ausbildung zu integrieren. 5.4. Haushaltsassistenz Der Lehrgang zur Haushaltsassistentin wird u. a. vom Malteser Hilfsdienst 1 I oder in einzelnen Bundesländern 12 angeboten. Er richtet sich an Pflegehelferinnen oder an Personen , die gerne haushaltswirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und/ oder ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbeSsern wollen. Während des Lehrgangs werden die Teilnehmer darauf vorbereitet, neben Haushaltstätigkeiten auch betreuerische Aufgaben zu übernehmen . Ziel ist es, ältere und psychisch kranke Menschen, die noch nicht auf stationäre oder ambulante Pflegedienste angewiesen sind, bei der Haushaltführung und anderen alltäglichen Verrichtungen zu unterstützen. 5.5. Familienhilfe für Altersverwirrte Die von der Caritas angebotene achtmonatige theoretische und praktische Ausbildung 13 ist auf die professionelle Betreuung Demenz-kranker Menschen und deren Angehörigen ausgerichtet. Sie beinhaltet u. a. folgende Themenbereiche: das Erlernen von Pflegetechniken , Anatomie urid Krankheitslehre, Ernährungshilfen bei Demenz, Diätlehre, rechtliche Grundlagen, Pflegeversicherung. 6. Literaturverzeichnis Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg. http ://fhh.hamburg. de/stadt/Aktuell/b ehoerdeniso ziale sfamili e/soziales/alteripflege/gesundheits-und-pfl egeassi stenzistart.html [Stand: 21.09.2007]. BMFSFJ. httn://ww-w.bmfsfj.de/bmf4 /generator/Politikbereiche/aelteremenschen,did=31080.htm 1 [Stand: 21.09.2007]. 10 Siehe hierzu: http://www.na-bibb.de/uploads/publikationen Ieonardo_da vinci/impuls 30.pd und http://www.drk-fsa.de/wirueberuns.htmlSiehe hierzu: 11 Siehe hierzu: http://www.malteser-passau.de/haushaltsassistentin.pdf 12 z. B Nordrhein-Westfalen, siehe hierzu: http://www.modellproiekte-demenz.de/detail magsnrw/recklinghausen.bm 13 Siehe hierzu: http://www.caritas-nok.de/Ausbildung/ausbildurigltml -17- IN BMFSFJ. http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=73500.html [Stand: 21.09.2007]. BMFSFJ. http://www.bmfslj.de/bmfs/generator/Politikbereiche/aelteremenschen ,did=98732.htinl [Stand: 21.09.2007]. BMFSFJ. Pflegeausbildung in Bewegung. http://www.pflegeausbildun2.de/home [Stand: 21.09.2007]. BMFSFJ (2007). Ältere Menschen. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/aelteremensehen ,did=28234.html [Stand: 21.09.2007]. BMFSFJ (2006). Newsletter Pflegeausbildung in Bewegung 3/2006. http://www.bnifsb.defbmfsfl/generator/RedaktionBMFSFJ/ Stand: [21.09.2007]. Bundesagentur für Arbeit. Berufenet. http://berufenet.arheitsagentur.de/berufe/index.isp [Stand: 21.09.2007]. Caritas. Soziale Berufe bei der Caritas. http://wvm.caritas-soziale-berufe.de/8263.html [Stand: 18.09.2007]. 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