WD 9 - 3000 – 108/18 (28.1.2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Nach § 220 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)1 hat der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt die Aufgabe, jährlich bis zum 15. Oktober auf der Basis der amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und der Mitglieder der Krankenkassen für das laufende Jahr zu bewerten und auf dieser Basis eine Prognose für das folgende Jahr zu treffen.2 Diese Schätzung dient als Grundlage für die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages nach § 242a SGB V, für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nach den §§ 266 und 270 SGB V sowie für die Durchführung des Einkommensausgleiches nach § 270a SGB V. Dem Schätzerkreis gehören Fachleute aus dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesversicherungsamt sowie dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) an. Langfristige Prognosen der Zukunft staatlicher Sicherungssysteme stehen unter dem Vorbehalt zahlreicher unwägbarer Parameter – für die Kranken- und Pflegeversicherung stärker noch als für die Rentenversicherung.3 Für eine Abschätzung der finanziellen Entwicklung von Kranken- und Pflegeversicherung sind neben demographischen Faktoren wie Lebenserwartung und Gesundheitszustand oder der wirtschaftlichen Entwicklung und Einkommenssituation eine Reihe besonderer Faktoren in den Blick zu nehmen, darunter der medizinisch-technische Fortschritt, Veränderungen im Leistungsumfang der GKV oder die Entwicklung der Kosten für die Sach- und Dienstleistungen im Gesundheitswesen. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2394) geändert worden ist. 2 Der letzte Bericht des Schätzerkreises vom Oktober 2018 ist abrufbar unter https://www.bundesversicherungsamt .de/fileadmin/redaktion/Risikostrukturausgleich/Schaetzerkreis/20181029_Schaetzerkreis_1819_Abschlussbericht .pdf . 3 Vgl. dazu: Ruland, Franz, Demographie und Sozialstaat, in: NZS 2018, 793-803. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Finanzplanung der Gesetzlichen Krankenversicherung Kurzinformation Zur Finanzplanung der Gesetzlichen Krankenversicherung Fachbereich WD 9 (Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen wird nach § 142 SGB V alle zwei Jahre ein Gutachten vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erstellt. Zuletzt legte der Sachverständigenrat sein Gutachten „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“ im Juni 2018 vor.4 Langfristige Prognosen, in denen auch die Entwicklung im Gesundheitswesen mit betrachtet wird, finden sich im Bericht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen5 sowie – auf europäischer Ebene – im Ageing-Report der Europäischen Kommission6. Modellhafte Vorausberechnungen der Einnahmen und Ausgaben in der GKV werden auch von verschiedenen Wirtschaftsinstituten erstellt. In den aktuellen Publikationen steht zumeist die Entwicklung der Beitragssätze von GKV und SPV im Vordergrund; hier ist derzeit eine verbreitete Einschätzung, dass diese bis 2050/60 auf etwa 20 bis 25 Prozent ansteigen könnten.7 *** 4 Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung, Gutachten 2018, Bonn/Berlin Juni 2018, abrufbar unter https://www.svr-gesundheit .de/fileadmin/user_upload/Gutachten/2018/SVR-Gutachten_2018_WEBSEITE.pdf. 5 Zuletzt: Vierter Bericht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, hg. vom Bundesministerium für Finanzen, Berlin, Februar 2016, abrufbar unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel /Themen/Oeffentliche_Finanzen/Tragfaehige_Staatsfinanzen/2016-03-04-vierter-tragfaehigkeitsbericht .pdf?__blob=publicationFile&v=4 6 Zuletzt: European Commission, Directorate-General for Economic and Financial Affairs, The 2018 Ageing Report . Economic & Budgetary Projections for the 28 EU Member States (2016-2070) Institutional Paper 079, Brüssel Mai 2018, abrufbar unter https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-finance/ip079_en.pdf 7 Vgl. zum Beispiel Kochskämper, Susanna, Der demographische Wandel als Herausforderung für die umlagefinanzierte Kranken- und Pflegeversicherung; Gasche, Martin, und Johannes Rausch, Beitragsentwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung – Projektionen und Determinanten, in: ZfWP 2016, 65 (3), S. 195-238; Arentz, Christine und Volker Ulrich, Zukünftige Entwicklung des GKV-Beitragssatzes : mögliche Pfade und Dämpfungsmaßnahmen, in: RPG 23 (2017), 4, S.127-147; Deutsche Aktuarvereinigung , Kranken- und Pflegeversicherung: Medizinisch-technischer Fortschritt und Demografiefalle werden zum Beitragstreiber, Pressemitteilung Köln September 2018, abrufbar unter https://aktuar.de/politik-und-presse/pressemeldungen /Pressemitteilungen/2018_09_25_Demografie_Krankenversicherung_final.pdf