© 2021 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 096/20 Zur Kostenübernahme einer Hippotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und ausgewählten europäischen Ländern Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsi chtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 096/20 Seite 2 Zur Kostenübernahme einer Hippotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und ausgewählten europäischen Ländern Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 096/20 Abschluss der Arbeit: 18. Dezember 2020 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 096/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Kostenübernahme einer Hippotherapie in Deutschland 4 3. Kostenübernahme einer Hippotherapie in europäischen Ländern 6 3.1. Dänemark 7 3.2. Finnland 7 3.3. Norwegen 7 3.4. Österreich 8 3.5. Schweiz 9 3.6. Slowakei 10 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 096/20 Seite 4 1. Einleitung Die Hippotherapie ist eine Form des therapeutischen Reitens1 und stellt eine physiotherapeutische Behandlungsmethode von Kindern und Erwachsenen mit Bewegungsstörungen dar. Bewegungsstörungen können z. B. bei zerebraler Kinderlähmung, nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder bei Multipler Sklerose vorliegen. Einerseits werden bei einer Hippotherapie pathologische Reflexe unterdrückt und andererseits werden physiologische Gleichgewichtsreaktionen durch Sitz-, Halte- und Bewegungsübungen unter Anleitung eines Physiotherapeuten2 genutzt. Zum Einsatz kommen speziell ausgebildete Pferde.3 Der vorliegende Sachstand befasst sich mit der Frage der Kostenübernahme einer Hippotherapie im Rahmen einer gesetzlichen Versicherung, insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung , in Deutschland und in ausgewählten Ländern Europas. 2. Kostenübernahme einer Hippotherapie in Deutschland Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)4 hat am 20. Juni 2006 beschlossen, dass die Hippotherapie nicht nach § 32 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)5 verordnungsfähig ist. Der Beschluss lautet: 1 Weitere Bestandteile des therapeutischen Reitens sind heilpädagogisches oder integratives Reiten. Näheres siehe Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten e. V. (DKThR), Die Bereiche des Therapeutischen Reitens , abrufbar unter: https://www.dkthr.de/therapeutisches-reiten (dieser sowie alle weiteren Links wurden zuletzt abgerufen am 18. Dezember 2020). 2 Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt. Gemeint sind immer alle Geschlechter. 3 Pschyrembel Online, Therapeutisches Reiten, 2016. 4 Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung des Gesundheitswesens. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (§ 91 SGB V). Näheres siehe Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Der Gemeinsame Bundesausschuss als Institution der gesetzlichen Krankenversicherung, Aktueller Begriff Nr. 09/17 vom 16. Februar 2017, abrufbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/493734/96db62b8ae430353fe9a6da0330bb825/der-gemeinsame-bundesausschuss -data.pdf. 5 Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2668) geändert worden ist. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 096/20 Seite 5 "Die Hippotherapie ist weiterhin in der Anlage der Heilmittel-Richtlinien über die nichtverordnungsfähigen Heilmittel als Maßnahme zu führen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der Verfahrensordnung und der BUB-Richtlinie6 nicht nachgewiesen ist."7 Im Rahmen eines Bewertungsverfahrens nach dem SGB V kam der G-BA zu dem Ergebnis, dass die derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse keine zuverlässigen Aussagen zum Nutzen und zur medizinischen Notwendigkeit der Hippotherapie im Vergleich zu anderen bereits angewandten Heilmitteln des Heilmittelkatalogs zulassen. Es könne weder ein Nutzen noch eine medizinische Notwendigkeit für die Hippotherapie sicher belegt werden.8 Damit werden in Deutschland die Kosten für eine Hippotherapie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Zum Teil wird die Aufnahme der Hippotherapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert.9 Eine Kostenübernahme für therapeutisches Reiten außerhalb der Hippotherapie kann im Einzelfall im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach § 27 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)10 oder als Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII in Betracht kommen.11 6 Richtlinien des G-BA zur Bewertung medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs.1 SGBV. 7 G-BA, Beschluss vom 20. Juni 2006, Heilmittel-Richtlinien (Hippotherapie), abrufbar unter: https://www.gba .de/beschluesse/274/. 8 G-BA, Tragende Gründe des Beschlusses zu den Heilmittel -Richtlinien: Ergebnis des Bewertungsverfahrens über die Hippotherapie vom 20. Juni 2006, abrufbar unter: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-75/2006-06- 20_HMR-Hippo-TrG.pdf. 9 Bundesverband "Das frühgeborene Kind" e. V., Bundesverband fordert Anerkennung der Hippotherapie als Kassenleistung , Pressemitteilung vom 4. September 2013, abrufbar unter: https://www.fruehgeborene.de/sites /default/files/field_story_file/fruehgeborene_pm_reittherapie.pdf . 10 Das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 9. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2075) geändert worden ist. 11 VG Aachen, Urteil vom 28. Juli 2014 - 2 K 1679/12, BeckRS 2014, 55318. In dem Urteil wurde die Übernahme der Kosten durch ein Jugendamt für therapeutische Reitstunden abgelehnt. In dem Urteil wird aber auch ausgeführt : „Zwar umfasst die Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen, womit auch therapeutische Leistungen in Form von Beschäftigungs-, Kunst- und Gestaltungs-, Bewegungs- und Musiktherapie oder körperorientierte Verfahren (...) je nach Bedarf in Betracht kommen, sofern sie der primär zu erbringenden pädagogischen Hilfeleistung dienen oder diese flankieren. Danach ist es im Einzelfall nach Auffassung des Gerichts nicht ausgeschlossen , dass auch eine Reittherapie - auch außerhalb des Bereichs der Frühförderung oder der Vorschulkinder (...) im Einzelfall zur Unterstützung einer pädagogischen Hilfeleistung im Rahmen der Erziehung zu r Hilfe angezeigt sein kann." Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 096/20 Seite 6 3. Kostenübernahme einer Hippotherapie in europäischen Ländern Teilweise werden die Kosten für eine Hippotherapie in anderen europäischen Ländern ebenfalls nicht oder nur in eng begrenzten Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen12, teils werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich übernommen.13 In Belgien, den Niederlanden, Portugal und Spanien beispielsweise übernehme die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Hippotherapie in der Regel nicht. In Belgien böten allerdings die Krankenkassen Zusatzversicherungen an, wonach die Kosten einer Hippotherapie für Menschen mit Behinderung zumindest teilweise übernommen werden könnten. Die Konditionen unterschieden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. In den Niederlanden sieht schon die obligatorische Krankenversicherung nur eine Basisleistung vor. Physiotherapie insgesamt ist hier nur in einem sehr begrenzten Umfang enthalten.14 Im Einzelfall könne aber eine Kostenübernahme für die Hippotherapie als psychologische Basisunterstützung erfolgen. Dies sei bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich geregelt . Vor allem aber durch eine Zusatzversicherung im Bereich der Krankenversicherung könne die Kostenübernahme für eine Hippotherapie ermöglicht werden.15 In Frankreich werde die Hippotherapie gelegentlich im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes praktiziert. Dieses Angebot böten allerdings nur bestimmte Krankenhäuser an. Die Hippotherapie sei dann Teil des dort auch finanziell verankerten Gesundheitsprogrammes.16 12 Informationen zu den nationalen Sozialsystemen der EU-Mitgliedstaaten, der drei Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums – Island, Liechtenstein und Norwegen – sowie der Schweiz, insbesondere auch zu Leistungen bei Krankheit, lassen sich in einer Datenbank abrufen: MISSOC (Mutual Information System on Social Protection ), Vergleichende Tabellen, Stand vom 1. Januar 2020, abrufbar unter: https://www.missoc.org/missoc-information /missoc-vergleichende-tabellen-datenbank/missoc-vergleichstabellen-datenbank-ergebnisse-anzeigen /?lang=de. 13 Die folgenden Darstellungen beziehen sich – wenn auf keine anderweitige Quelle Bezug genommen wird – auf Informationen aus diesen Ländern. 14 Arentz, Christine, Die Krankenversicherung in den Niederlanden seit 2006, Analyse der Reform und ihrer Aus - wirkungen, WIP – Wissenschaftliches Institut der PKV (Hrsg.), 2018, S. 7, abrufbar unter: http://www.wippkv .de/fileadmin/user_upload/WIP_Analyse_1_2018_Krankenversicherung_in_den_Niederlanden _seit_2006.pdf. 15 Vgl. auch in Bezug auf Physiotherapie für Erwachsene als Teil einer Zusatzversicherung: Government of the Netherlands, Standard Health insurance, abrufbar unter: https://www.government.nl/topics/health-insurance /standard-health-insurance. 16 Als Beispiel sei auf eine Klinik, allerdings für psychiatrische Erkrankungen, hingewiesen: PASCH-Global, PASCH-Schülerzeitung weltweit, Das Centre Hospitalier Interdépartemental in Clermont – Platz für 2.200 psychisch Kranke, 2014, abrufbar unter: https://blog.pasch-net.de/pasch-global/archives/642-Das-Centre-Hospitalier -Interdepartemental-in-Clermont-Platz-fuer-2.200-psychisch-Kranke.html. PASCH ist eine Initiative des Auswärtigen Amtes in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, dem Goethe-Institut, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst und dem Pädagogischen Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz . Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 096/20 Seite 7 In Portugal beteiligten sich im Einzelfall die Gemeinden ebenso wie auch das staatliche Institut für Sport und Jugend an den Kosten einer Hippotherapie für Menschen mit Behinderungen. Die Republikanische Nationalgarde (Guarda Nacional Republicana - GNR)17 kooperiere im Rahmen ihres seit 2014 bestehenden Unterstützungsprogramms für Menschen mit Behinderungen mit Verbänden und Schulen und stelle so ihre Pferde für Hippotherapien zur Verfügung. Nachfolgend wird die Situation in einigen Ländern vorgestellt, die nach dortiger Auskunft einen Zugang zur Hippotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung oder bzw. und im Rahmen einer anderweitigen Sozialversicherung gewähren: 3.1. Dänemark In Dänemark erhielten Personen, die besondere Einschränkungen aufgrund einer fortschreitenden , ernsthaften Krankheit oder schwere körperliche Behinderungen aufweisen, einen kostenfreien Zugang zur Hippotherapie als Variante der Physiotherapie als Leistungsgewährung der staatlichen Krankenkasse.18 3.2. Finnland Die Kosten für eine Hippotherapie könnten in Finnland im Einzelfall vor allem für Kinder und Jugendliche, die körperliche oder geistige Behinderungen, Muskelerkrankungen, Autismus, Verhaltensstörungen oder Aufmerksamkeitsdefizitstörungen aufwiesen, von der Sozialversicherungsanstalt übernommen werden.19 Es bestehe jedoch kein verbindlicher Anspruch auf Übernahme einer solchen Therapie, vielmehr werde von Fall zu Fall ohne Anerkennung eines Rechts auf diese Therapie entschieden. So sei im Jahr 2019 für 919 Patienten von rund 35.500 Patienten insgesamt, die eine Rehabilitationsmaßnahme der Sozialversicherungsanstalt erhalten hätten, eine Hippotherapie bewilligt worden (rund 2,6 Prozent). 3.3. Norwegen In Norwegen werde eine Hippotherapie von der obligatorischen gesetzlichen Krankenversicherung übernommen für Personen mit angeborenen oder erworbenen Krankheiten bzw. Behinderungen , die Bewegungs- sowie Gleichgewichtsstörungen und bzw. oder Koordinierungsprobleme 17 Die GNR ist eine paramilitärische Sicherheitskraft und Teil der portugiesischen Streitkräfte. Sie ist keine Polizei und nimmt sowohl militärische als auch zivile Funktionen wahr. Aufgrund ihrer doppelten Rolle untersteht die GNR sowohl der Befehlsgewalt des Ministeriums des Inneren als auch des Verteidigungsministeriums . 18 Sundhedsstyrelsen (Nationale Gesundheitsbehörde in Dänemark), Vejledning om adgang til vederlagsfri fysioterapi (Handreichung Zugang zu kostenfreier Physiotherapie), 2019, 2.5.1, abrufbar unter: https://www.sst.dk/- /media/Udgivelser/2019/Vederlagsfri-fysioterapi/Vejledning-Vederlagsfri-fysioterapi .ashx?la=da&hash=0DECD3242AE46D2B36C2BEFEC7F5B58CFA1CA041 . 19 Die Sozialversicherungsanstalt ist in Finnland auch zuständig für medizinische Rehabilitationsleistungen an Kranken und an Menschen mit Behinderungen. Näheres dazu siehe Kela, Die Sozialversicherungsanstalt, abrufbar unter: https://www.kela.fi/documents/10180/12149/kela_yleisesite_de_net.pdf/a94556dd-aa29-4199-9ba6- f3a5df7ae0c0?version=1.1. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 096/20 Seite 8 verursachen. Auch Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung, deren alltägliche , körperliche Aktivitäten keinen angemessenen Umfang erreichen, könnten eine Hippotherapie im Rahmen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme der Hippotherapie, die bis zu 30 Behandlungen pro Kalenderjahr umfasse, sei eine Überweisung von einem Arzt, einem manuellen Therapeuten oder einem Chiropraktiker. Eine Sitzung beziehe sich auf eine 30-minütige aktive Phase auf dem Pferd, während bis zu zehn Minuten zusätzlich vorgesehen seien, um dem Patienten auf das Pferd zu helfen, ihn zu unterweisen und das Pferd kennenzulernen. Die Hippotherapie müsse von einem Physiotherapeuten durchgeführt werden. Ambulante Behandlungen und damit auch physiotherapeutische Behandlungen wie die Hippotherapie erforderten eine Kostenbeteiligung des Patienten, wobei Kinder unter 16 Jahren sowie Personen mit anerkannten Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten von der Kostenbeteiligung ausgenommen seien. Jährlich lege das Parlament eine Obergrenze für die Kostenbeteiligung fest. Für das Jahr 2020 liege diese im Rahmen einer physiotherapeutischen Behandlung bei 2.176 Norwegischen Kronen.20 Nach Erreichen der Obergrenze erhalte der Patient einen entsprechenden Nachweis, mit dem er für den Rest des Kalenderjahres Anspruch auf Inanspruchnahme der Hippotherapie ohne weitere Zuzahlung habe. 3.4. Österreich In Österreich sei die Kostenübernahme für eine Hippotherapie als eine Form der Physio- oder Ergotherapie durch die gesetzliche Krankenversicherung (vgl. § 135 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz - ASVG)21 möglich. Grundsätzlich sei die Abrechnung als Sachleistung bei Bestehen von Verträgen mit Leistungserbringern aus der Gruppe der Physio- bzw. Ergotherapeuten, die Kostenerstattung bei Wahltherapeuten bei grundsätzlicher Existenz vertraglicher Regelungen und die Leistung eines Kostenzuschusses bei Fehlen vertraglicher Regelungen denkbar. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)22 habe die Hippotherapie dezidiert in ihrer Satzung als Leistung verankert. Sie übernehme die Kosten für eine Hippotherapie bei Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems, z. B. einer infantilen Cerebralparese, Multipler Sklerose , extrapyramidalen und posttraumatischen Bewegungsstörungen oder Muskeldystrophie. Die Kostenhöhe einer Hippotherapie richte sich nach der Dauer und betrage bei einer Dauer von 20 Dies entspricht ca. 225 Euro. 21 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Fassung vom 4. Dezember 2020, abrufbar unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008147. In der österreichischen Krankenversicherung wird sowohl inhaltlich als auch organisatorisch berufsspezifisch zwischen den verschiedenen Formen der Erwerbstätigkeit differenziert . Daher existieren auch unterschiedliche Rechtsgrundlagen z. B. für Arbeitnehmer, Beamte oder für Selbstständige. Näheres siehe Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Krankenversicherung, abrufbar unter: https://www.sozialministerium .at/Themen/Soziales/Sozialversicherung/Krankenversicherung.html. Diese speziellen Gesetze gehen dem ASVG vor. 22 Zum ersten Januar 2020 wurden in Österreich neun Gebietskrankenkassen zur ÖGK fusioniert. Die ÖGK ist die größte soziale Krankenversicherung Österreichs, die vor allem für Arbeitnehmer sowie deren Familienangehörige zuständig ist. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 096/20 Seite 9 30 Minuten 21,80 Euro und bei einer Dauer von 60 Minuten 38,15 Euro. Die Therapie müsse von Personen mit einem entsprechenden Ausbildungsnachweis durchgeführt werden. Nach einem Arbeitsunfall oder bei Vorliegen einer Berufskrankheit könne eine Hippotherapie auf Kosten der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gewährt werden, wenn deren chefärztlicher Dienst dies befürworte. Diese Entscheidung sei rein medizinischer Natur und betreffe in der Praxis schwerwiegende Fälle. 3.5. Schweiz In der Schweiz würden die Kosten der Hippotherapie als physiotherapeutische Maßnahme von der obligatorischen Krankenversicherung bei Vorliegen einer Multiplen Sklerose nach Kapitel 2, Artikel 5 Absatz 1 b 8 der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, (Krankenpflege-Leistungsverordnung , KLV) übernommen.23 Die nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)24 in Artikel 32 beschriebenen Voraussetzungen für Allgemeine Leistungen bei Krankheit (Artikel 25 KVG), nämlich Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit, würden als erfüllt eingestuft. Die Hippotherapie geschehe auf ärztliche Anordnung durch entsprechend ausgebildete Physiotherapeuten. Die Behandlungsdauer sei von der Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit des Patienten abhängig und betrage durchschnittlich ca. 30 Minuten.25 Darüber hinaus würden die Kosten für eine Hippotherapie als physiotherapeutische Maßnahme zur Behandlung bei angeborenen cerebralen Lähmungen und bei Trisomie 21 im Rahmen der obligatorischen Invalidenversicherung übernommen. Grundlage dafür seien Artikel 12 und 13 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung26 in Verbindung mit einem vom Bundesamt für Sozialversicherungen erlassenen Kreisschreiben über die medizinischen Eingliederungsmaßnahmen der Invalidenversicherung (KSME)27. Die Kostenübernahme erfolge bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Zusätzlich könne Hippotherapie bis zum vollendeten 20. Lebensjahr auch bei erworbenen neuromotorischen Störungen übernommen werden (siehe Rn. 1021 des KSME). Hippotherapie sei im Weiteren eine Leistung der obligatorischen schweizerischen Unfallversicherung . Die Kosten könnten als Versicherungsleistung gemäß Artikel 10 des Bundesgesetzes 23 Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, (Krankenpflege -Leistungsverordnung , KLV) vom 29. September 1995 (Stand: 1. Dezember 2020), abrufbar unter: https://www.admin .ch/opc/de/classified-compilation/19950275/index.html. 24 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 (Stand: 1. Januar 2020), abrufbar unter: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19940073/index.html#id-2-3-1. 25 Schweizer Paraplegiker-Zentrum, Hippotherapie, abrufbar unter: https://www.paraplegie.ch/spz/de/medizinisches -angebot/therapien/pferdegestuetzte-therapien/hippotherapie. 26 Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) vom 19. Juni 1959 (Stand: 1. Januar 2020), abrufbar unter: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19590131/index.html#id-1-3-c-2. 27 EDI, Bundesamt für Sozialversicherungen, Kreisschreiben über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (KSME), gültig ab 1. Juli 2020, abrufbar unter: https://sozialversicherungen.admin .ch/de/d/6419/download. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 096/20 Seite 10 über die Unfallversicherung (UVG)28 als Versicherungsleistung übernommen werden, wenn der Unfallversicherer und der Arzt eine Hippotherapie als zweckmäßige Therapie betrachteten (vgl. Artikel 48 UVG). Hippotherapie als zweckmäßige Behandlung von Unfallfolgen werde insbesondere bei neurologischen Krankheitsbildern und Lähmungserscheinungen eingesetzt. 3.6. Slowakei In der Slowakei würden die Kosten für eine Hippotherapie bei Vorliegen der Voraussetzungen von der obligatorischen Krankenversicherung für eine Therapieeinheit erstattet. Die Höhe der Kostenübernahme werde von der Krankenkasse auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Leistungserbringer festgelegt. *** 28 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) vom 20. März 1981 (Stand: 1. Januar 2020), abrufbar unter: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19810038/index.html#id-3-4-2.