© 2020 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 089/19 Elterngeld in Schweden Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 089/19 Seite 2 Elterngeld in Schweden Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 089/19 Abschluss der Arbeit: 10. Dezember 2019 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 089/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Elterngeld in Deutschland 4 2.1. Rechtliche Grundlage und Anspruchsvoraussetzungen 4 2.2. Bezugsdauer 4 2.3. Inanspruchnahmezeitraum 5 2.4. Höhe des Elterngeldes 6 3. Elterngeld in Schweden 6 3.1. Rechtliche Regelungen und Anspruchsvoraussetzungen 7 3.2. Bezugsdauer 7 3.3. Inanspruchnahmezeitraum 9 3.4. Höhe des Elterngeldes 10 3.5. Zeitweiliges Elterngeld 11 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 089/19 Seite 4 1. Einleitung Eltern, die für die Betreuung ihres Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, haben unter bestimmten Voraussetzungen sowohl in Deutschland als auch in vielen anderen europäischen Ländern Anspruch auf Elterngeld. Auftragsgemäß werden – vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Grundlagen in Deutschland – nachfolgend die Regelungen zum Elterngeld in Schweden dargestellt. Dabei wird auf die Anspruchsvoraussetzungen, den Bezugs- sowie Inanspruchnahmezeitraum und die Höhe des Elterngeldes eingegangen. Schweden hat als erstes europäisches Land Elterngeld eingeführt und gilt seitdem als Vorzeigemodell im Hinblick auf diese familienpolitische Leistung.1 2. Elterngeld in Deutschland 2.1. Rechtliche Grundlage und Anspruchsvoraussetzungen In Deutschland ist der Anspruch auf Elterngeld im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG2) geregelt. Nach § 1 Abs. 1 BEEG hat Anspruch auf Elterngeld, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Der Anspruch gilt darüber hinaus auch für Personen, die mit einem Kind in einem Haushalt leben, das mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen wurde oder ein Kind des Ehegatten, der Ehegattin, des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin ist. Für angenommene Kinder gelten die Vorschriften des BEEG entsprechend.3 Eine Person ist nach Maßgabe des Gesetzes nicht voll erwerbstätig, wenn ihre Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt oder sie eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausübt. 2.2. Bezugsdauer Beide Elternteile haben nach § 4 Abs. 4 BEEG gemeinsam Anspruch auf zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld . Erfolgt für zwei Monate aufgrund der Kinderbetreuung eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit, können sie für zwei weitere Monate Elterngeld beanspruchen (sog. Partnermonate). Jeder Elternteil hat dabei für maximal zwölf Monate einen Anspruch auf Basiselterngeld. Daher können die Partnermonate nur in Anspruch genommen und der maximale 1 So wurde bereits im Jahr 2005 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das schwedische Elterngeldmodell untersucht. Vergleiche hierzu https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie /elterngeld-und-elternzeit--ein-erfahrungsbericht-aus-schweden/76484 (zuletzt aufgerufen am 4. Dezember 2019); der Bericht ist abrufbar unter https://www.bmfsfj.de/blob/76340/c2be7ef93b5e31e55d711e9069526d54/- erfahrungsbericht-schweden-elterngeld-elternzeit-data.pdf. 2 Der Gesetzestext ist abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BEEG.pdf. 3 Wird bei der Berechnung des Bezugszeitraumes auf den Tag der Geburt abgestellt, ist bei angenommenen Kindern stattdessen der Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes bei der berechtigten Person maßgeblich. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 089/19 Seite 5 Bezugszeitraum des Basiselterngeldes von 14 Monaten ausgeschöpft werden, wenn beide Elternteile jeweils für mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen. Alleinerziehende Elternteile haben Anspruch auf 14 Monate Elterngeld und damit auch auf die beiden Partnermonate.4 Die Aufteilung der Elterngeldmonate wird von den beiden Elternteilen gemeinsam festgelegt. Sie können die jeweiligen Monatsbeträge abwechselnd oder gleichzeitig beziehen. Bei einem parallelen Bezug von Elterngeld durch beide Elternteile ergibt sich ein maximaler Bezugszeitraum von sieben Monaten. Bei der Berechnung wird nicht auf Kalendermonate, sondern auf die Lebensmonate des Kindes abgestellt. Der Bezugszeitraum des Elterngeldes kann verlängert werden, wenn statt des Elterngeldes das sog. Elterngeld Plus in Anspruch genommen wird. Elterngeld Plus wird maximal in Höhe der Hälfte des Basiselterngeldes gezahlt. Die Bezugsdauer verdoppelt sich dabei, so dass für jeweils einen Basiselterngeldmonat alternativ zwei Monate Elterngeld Plus bezogen werden kann. Wird ausschließlich Elterngeld Plus in Anspruch genommen, beträgt der maximale Bezugszeitraum somit 28 Monate. Auch Elterngeld Plus kann nur bezogen werden, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt oder deren Umfang weniger als 30 Arbeitsstunden pro Woche beträgt. Neben dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus gibt es den sog. Partnerschaftsbonus. Sind beide Elternteile in vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes gleichzeitig nicht weniger als 25 und nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig und liegen die Voraussetzungen für einen Elterngeldbezug vor, hat jeder Elternteil für diese Monate Anspruch auf vier weitere Monatsbeträge Elterngeld Plus. Der Anspruch auf den Partnerschaftsbonus besteht also zusätzlich zum Anspruch auf die maximal 14 Monate Basiselterngeld bzw. 28 Monate Elterngeld Plus. 2.3. Inanspruchnahmezeitraum Elterngeld kann in Deutschland nach § 4 Abs. 1 BEEG grundsätzlich in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Abweichend davon kann Elterngeld Plus auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird. Für angenommene Kinder kann Elterngeld ab Aufnahme des Kindes längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes bezogen werden. Elterngeld wird in Monatsbeträgen für Lebensmonate des Kindes gezahlt, wobei der Anspruch mit dem Ablauf des Monats endet, in dem eine Anspruchsvoraussetzung entfallen ist. Bei Mehrlingsgeburten besteht nur ein Anspruch auf Elterngeld; der Bezugszeitraum bleibt unverändert und verlängert sich nicht. Allerdings erhöht sich der Leistungsbetrag um den sog. Mehrlingszuschlag.5 4 Zu den konkreten Voraussetzungen für den Bezug von 14 Monaten Elterngeld für Alleinerziehende vergleiche § 1 Abs. 6 BEEG. 5 Vergleiche hierzu Gliederungspunkt 2.4. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 089/19 Seite 6 2.4. Höhe des Elterngeldes Die Höhe des Elterngeldes ist in § 2 BEEG geregelt. Danach wird Elterngeld grundsätzlich in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt. War das Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1.000 Euro, erhöht sich dieser Prozentsatz in Abhängigkeit vom erzielten Einkommen auf maximal 100 Prozent.6 Betrug das Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt mehr als 1.200 Euro war, sinkt der Prozentsatz von 67 Prozent auf bis zu 65 Prozent.7 Dabei gilt ein Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich für volle Monate, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat. Unabhängig vom Einkommen wird Elterngeld mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt; dies gilt auch, wenn vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezogen wurde. Für den Bezug von Elterngeld Plus ergeben sich daraus ein Mindestbetrag in Höhe von 150 Euro und ein Höchstbetrag von 900 Euro monatlich. Erzielt der Elternteil während der Elternzeit ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit8, das durchschnittlich geringer ist als das Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt, wird Elterngeld in Höhe des maßgeblichen Prozentsatzes des Unterschiedsbetrages dieser Einkommen aus Erwerbstätigkeit gezahlt. Dabei wird als Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt ein Höchstbetrag von 2.770 Euro angesetzt. Im Falle einer Mehrlingsgeburt erhöht sich das Elterngeld durch den sog. Mehrlingszuschlag nach § 2a Abs. 4 BEEG um jeweils 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind; eine Verlängerung des Bezugszeitraums findet hingegen nicht statt. Das Elterngeld kann darüber hinaus durch den sog. Geschwisterbonus erhöht werden. Dieser steht dem berechtigten Elternteil zu, wenn dieser einem Haushalt mit zwei Kindern, die noch nicht drei Jahre alt sind, oder drei oder mehr Kindern, die noch nicht sechs Jahre alt sind, lebt. In diesen Fällen wird nach § 2a Abs. 1 BEEG das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro erhöht. Elterngeld stellt in Deutschland eine steuerfreie Leistung dar. Allerdings wird das Elterngeld im Rahmen des sog. Progressionsvorbehaltes den Einkünften hinzugerechnet, wodurch sich ggf. die Steuerlast erhöht. 3. Elterngeld in Schweden Auch in Schweden haben Eltern nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elterngeld (föräldrapenning ), wenn sie für die Betreuung ihres Kindes innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dessen Geburt ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen. Neben dem klassischen Elterngeld gibt es in Schweden das sog. zeitweilige Elterngeld (tillfällig föräldrapenning). Dieses können Eltern bei einer tageweisen Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit zur Betreuung ihres erkrankten Kindes 6 Der Bemessungssatz erhöht sich dabei um jeweils 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die das Einkommen den Betrag von 1.000 Euro unterschreitet. 7 Der Bemessungssatz verringert sich dabei um jeweils 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die das Einkommen den Betrag von 1.200 Euro überschreitet. 8 Wie bereits dargestellt wurde, ist während eines Elterngeldbezuges eine Erwerbstätigkeit im Umfang von unter 30 Wochenarbeitsstunden möglich. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 089/19 Seite 7 beanspruchen.9 Die nachfolgenden Darstellungen beziehen sich auf das klassische Elterngeld. Die Regelungen zum zeitweiligen Elterngeld werden anschließend als Sonderfall des Elterngeldes kurz dargestellt. 3.1. Rechtliche Regelungen und Anspruchsvoraussetzungen Die gesetzlichen Regelungen zum (zeitweiligen) Elterngeld in Schweden finden sich im Socialförsäkringsbalk (2010:110)10. Kapitel 12 enthält die Vorschriften zum Elterngeld; die Regelungen zum zeitweiligen Elterngeld finden sich in Kapitel 13 des Gesetzes. Einen Anspruch auf Elterngeld haben danach Personen, die ein Kind zu Hause betreuen und dafür ihre Erwerbstätigkeit, ihr Studium oder die Suche nach einer Erwerbstätigkeit unterbrechen. Um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben, muss es sich um das leibliche Kind handeln oder zumindest das Sorgerecht für dieses Kind bestehen. Ein Anspruch besteht auch, wenn der Antragsteller mit einem Elternteil des Kindes verheiratet ist oder in häuslicher Gemeinschaft lebt. Darüber hinaus muss die Person in Schweden sozialversichert sein; dies ist in der Regel dann der Fall, wenn diese in Schweden lebt oder arbeitet. 3.2. Bezugsdauer Grundsätzlich kann Elterngeld in Schweden pro Kind für einen Zeitraum von maximal 480 Tagen und damit für 16 Monate bezogen werden. Der Bezugszeitraum liegt damit über dem maximal Bezugszeitraum von 14 Monaten Basiselterngeld in Deutschland. Allerdings können Mütter in Schweden Elterngeld bereits 60 Tage vor dem errechneten Geburtstermin in Anspruch nehmen ; bei einer durchgehenden Inanspruchnahme ab diesem Zeitpunkt endet der Elterngeldbezug damit ähnlich wie in Deutschland circa 14 Monate nach der Geburt. Das Elterngeld in Schweden stellt somit das Äquivalent sowohl zum deutschen Elterngeld einschließlich dem Mutterschaftsgeld dar. Für Mütter, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, ist der Bezugszeitraum des Elterngeldes in Schweden länger als in Deutschland, da der Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei uns an eine Erwerbstätigkeit geknüpft ist.11 In Schweden wird zwischen zwei Arten von Elterngeldtagen unterschieden. So gibt es zum einen Elterngeldtage auf Krankengeldniveau und zum anderen Elterngeldtage auf Mindestniveau. Diese unterscheiden sich in der Art der Berechnung und demzufolge auch in der Höhe des täglichen 9 Die nachfolgende Darstellung bezieht sich im Wesentlichen auf die Informationen, die die schwedische Sozialversicherungsbehörde auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellt. Diese sind in englischer Sprache abrufbar unter https://www.forsakringskassan.se/privatpers/foralder/nar_barnet_ar_fott/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy 0xPLMnMz0vMAfIjo8ziTTxcnA3dnQ28_U2DXQwczTwDDcOCXY1CnU31w8EK- DHAARwP9KEL6o_ApcXUyQldg4W5sauAYGGBobOJv5OUVbABVgMcNwal5-gW5EQaZAemKACsOm Ak!/?1dmy&urile=wcm%3apath%3a%2Fcontentse_responsive%2Fprivatpers%2Fforalder%2Fnar_barnet _ar_fott%2Fforaldrapenning (zuletzt aufgerufen am 4. Dezember 2019). 10 Der Gesetzestext ist in schwedischer Sprache abrufbar unter https://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/dokument /svensk-forfattningssamling/socialforsakringsbalk-2010110_sfs-2010-110. 11 In Deutschland ist die Inanspruchnahme von Elterngeld vor der Geburt des Kindes nicht möglich. Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt haben erwerbstätige (werdende) Mütter in Deutschland Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Diese beträgt 13 Euro pro Kalendertag. Wurde vor den gesetzlichen Schutzfristen ein Einkommen erzielt, das über dem monatlichen Betrag des Mutterschaftsgeldes lag, ist der Arbeitgeber zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages verpflichtet. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 089/19 Seite 8 Leistungsbetrages. Während das Elterngeld auf Krankengeldniveau auf der Grundlage des vor der Geburt des Kindes bezogenen Einkommens berechnet wird, handelt es sich beim Leistungsbetrag für Elterngeldtage auf dem Mindestniveau um einen fixen Betrag unabhängig vom vor der Geburt bezogenen Einkommen. Die maximale Bezugsdauer von 480 Tagen Elterngeld für die Betreuung eines Kindes verteilt sich wie folgt auf diese beiden Elterngeldarten: für 390 Tage wird Elterngeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt; für die verbleibenden 90 Tage wird das Elterngeld in Höhe eines festgelegten Mindestsatzes gezahlt. Für die ersten 180 Tage, für die Elterngeld in Anspruch genommen wird, muss Elterngeld auf Krankengeldniveau bezogen werden. Erst danach können Tage aus dem Kontingent des Elterngeldes auf Mindestniveau in Anspruch genommen werden, wobei die Tage des Elterngeldbezugs auf Krankengeldniveau beider Elternteile zusammengerechnet werden. Elterngeld auf Mindestniveau kann somit frühestens dann bezogen werden, wenn beide Elternteile zusammen für mindestens 180 Tage Elterngeld auf Krankengeldniveau bezogen haben. Grundsätzlich ist der Elterngeldanspruch auf beide Elternteile gleich verteilt. So liegt der Grundanspruch pro Elternteil für Kinder, die ab dem Jahr 2016 geboren wurden, bei 195 Tagen Elterngeld auf Krankengeldniveau sowie 45 Tagen Elterngeld auf Mindestniveau. Eine Übertragung des eigenen Anspruchs auf den anderen Elternteil ist möglich. Jedoch sind für jeden Elternteil jeweils 90 Tage Elterngeld auf Krankengeldniveau „reserviert“; diese können somit nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden.12 Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, stehen diesem die kompletten 480 Tage Elterngeld zu – 390 Tage auf Krankengeldniveau und weitere 90 Tage auf dem Mindestniveau. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich der maximale Bezugszeitraum für jedes weitere Kind um 180 Tage. Bei der Geburt von Zwillingen wird Elterngeld für maximal 480 Tage auf Krankengeldniveau und für weitere 180 Tage auf dem Mindestniveau und damit insgesamt für maximal 660 Tage ausgezahlt. Für alle anderen Mehrlingsgeburten (Drillinge oder mehr Kinder) erhöht sich der Zeitraum des Elterngeldes auf Krankengeldniveau um jeweils 180 Tage pro weiteres Kind; der maximale Bezugszeitraum des Elterngeldes auf Mindestniveau beträgt wie bei der Geburt von Zwillingen 180 Tage. Bei Drillingen wird Elterngeld somit insgesamt für maximal 840 Tage, bei Vierlingen für 1.020 Tage gewährt. Haben zwei Elternteile das Sorgerecht für Mehrlinge, können diese das Elterngeld für die Kinder einzeln in Anspruch nehmen und somit – anders als bei der Geburt von einem Kind, bei denen die Eltern Elterngeld für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen parallel in Anspruch nehmen können – gleichzeitig ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung der Kinder unterbrechen und parallel Elterngeld beziehen. Alleinerziehende haben Anspruch auf die gesamte Maximaldauer. Elterngeld kann in Schweden über eine Internetplattform beantragt werden. Die Eltern können durch die Beantragung über das Internet flexibel über die Inanspruchnahme, Aufteilung und 12 Ist das Kind vor dem 1. Januar 2014 geboren, steht jedem Elternteil Elterngeld grundsätzlich für die Hälfte des maximalen Bezugszeitraums von 480 Tagen und damit für 240 Tage zu. 60 Tage des Elterngeldes auf Krankengeldniveau sind dabei für den jeweiligen Elternteil „reserviert“, die übrigen Tage können von einem Elternteil auf das andere Elternteil übertragen werden. Ist das Kind in den Jahren 2014 oder 2015 geboren, steht jedem Elternteil für 195 Tage Elterngeld auf Krankengeldniveau und für weitere 45 Tage auf dem Mindestniveau zu. Die Eltern können die Tage beliebig aufeinander übertragen; allerdings sind 60 Tage Elterngeld auf Krankengeldniveau für jedes Elternteil „reserviert“. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 089/19 Seite 9 Übertragung von Elterngeldtagen entscheiden. So kann eine Änderung der Aufteilung erfolgen, solange noch kein Elterngeld für den entsprechenden Zeitraum ausgezahlt wurde. Durch die teilweise Inanspruchnahme des Elterngeldes kann der Bezugszeitraum ebenso wie in Deutschland ausgedehnt werden. Allerdings ist in Schweden die teilweise Inanspruchnahme an eine entsprechende Reduzierung der Arbeitszeit und damit des erzielten Einkommens gekoppelt. Auch ist anders als in Deutschland nicht nur die hälftige Inanspruchnahme und damit die Verdopplung des Bezugszeitraums wie beim deutschen Elterngeld Plus möglich. Vielmehr können die anspruchsberechtigten Eltern das Elterngeld zu 25, 50 oder 75 Prozent in Anspruch nehmen. Der Bezugszeitraum des Elterngeldes verlängert sich bei einer teilweisen Inanspruchnahme entsprechend . Anders als in Deutschland können in Schweden die beiden Elternteile eines Kindes Elterngeld grundsätzlich ausschließlich nacheinander und nicht parallel beziehen. Während des ersten Lebensjahres des Kindes können jedoch beide Eltern für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen gleichzeitig bezahlten Elternurlaub in Anspruch nehmen (sog. Doppeltage). Darüber hinaus kann anlässlich der Geburt des Kindes der zweite Elternteil für die Dauer von zehn Tagen den sog. zeitweiligen Urlaub bei Geburt eines Kindes oder Adoption (tillfällig föräldrapenning i sambanmed barns födelse eller adoption) in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Zahlung einer Geldleistung für diese Tage ist die Inanspruchnahme innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft des Neugeborenen zuhause.13 Durch die teilweise Inanspruchnahme im Umfang von 25, 50 oder 75 Prozent kann auch der zeitweilige Urlaub bei Geburt eines Kindes oder Adoption verlängert werden. Eine entsprechende staatliche Leistung anlässlich der Geburt eines Kindes gibt es in Deutschland nicht. 3.3. Inanspruchnahmezeitraum Elterngeld kann in Schweden – sofern der maximale Bezugszeitraum noch nicht ausgeschöpft wurde – bis einschließlich des zwölften Geburtstages des Kindes bzw. bis zur Beendigung der fünften Klasse in Anspruch genommen werden. Nach dem vierten Geburtstag des Kindes kann Elterngeld jedoch nur für einen bestimmten Zeitraum – bei der Geburt eines Kindes sind dies maximal 96 Tage, bei Zwillingen 132 Tage – beansprucht werden.14 Wie bereits dargestellt wurde, wird Elterngeld in Schweden anders als in Deutschland auf Tagesbasis beantragt und ausgezahlt. Elterngeld kann dabei sowohl für Tage, an denen aufgrund der Kinderbetreuung keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, als auch für Tage, in denen das Elternteil auch bei einer Beschäftigung nicht gearbeitet hätte (z. B. Wochenende), in Anspruch genommen 13 Vergleiche hierzu Informationen der EU-Kommission zu den staatlichen Leistungen für Eltern in Schweden. Diese sind abrufbar unter https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1130&langId=de&intPageId=4808 (zuletzt aufgerufen am 4. Dezember 2019). 14 Wurde das Kind vor dem Jahr 2014 geboren, kann Elterngeld bis zum letzten Tag des ersten Schuljahres oder – falls das Kind das achte Lebensjahr erst danach beendet – bis einschließlich des achten Geburtstags in Anspruch genommen werden. Eine Beschränkung des Anspruchs auf eine bestimmte Anzahl an Tagen ab einem bestimmten Alter des Kindes gibt es in diesem Fall nicht. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 089/19 Seite 10 werden. Insofern kann Elterngeld für maximal sieben Tage pro Woche beansprucht werden. Wird Elterngeld allerdings nur für die an sich arbeitsfreien Tage in Anspruch genommen, ist dies lediglich für Elterngeldtage auf Mindestniveau ohne Einschränkung möglich. Elterngeld auf Krankengeldniveau kann hingegen für diese Tage nur beansprucht werden, wenn auch für einen Tag davor oder danach (z. B. Freitag oder Montag) Elterngeld auf Krankengeldniveau bezogen wird. 3.4. Höhe des Elterngeldes Wie bereits dargestellt wurde, gibt es zwei verschiedene Arten von Elterngeldtagen, die sich in der Berechnungsgrundlage bzw. der Höhe des jeweiligen Leistungsbetrages unterscheiden. Für Elterngeldtage auf dem Mindestniveau besteht ein Leistungsanspruch in Höhe von SEK 180 (17,04 Euro15), unabhängig von einem zuvor bezogenen Einkommen. Im Gegensatz dazu erfolgt für Elterngeldtage auf Krankengeldniveau eine einkommensabhängige und damit individuelle Berechnung des Leistungsbetrages. Hat der Elternteil, der Elterngeld in Anspruch nehmen möchte, vor der Geburt Einkommen erzielt , wird dieses als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes auf Krankengeldniveau herangezogen . Die Höhe des Elterngeldes beträgt annähernd 80 Prozent des Einkommens bei einer Inanspruchnahme für sieben Tage in der Woche. Der tägliche Leistungsbetrag liegt bei maximal jedoch SEK 989 (93,64 Euro). Für einen Monat16 liegt der Höchstbetrag demzufolge insgesamt bei SEK 29.670 (2.809,19 Euro) und damit deutlich über dem in Deutschland geltenden Höchstbetrag von monatlich 1.800 Euro. Voraussetzung für die einkommensbasierte Berechnung des Elterngeldes ist ein jährliches Einkommen in Höhe von mindestens SEK 82.100 (7.773,34 Euro), das an mindestens 240 aufeinander folgenden Tagen vor dem errechneten Geburtstermin17 erzielt worden sein muss. Ist diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird das Elterngeld auf Krankengeldniveau in Höhe von täglich SEK 250 (23,67 Euro) für die ersten 180 Tage des Elterngeldbezuges gezahlt . Dies entspricht einem monatlichen Betrag von SEK 7.500 (710,11 Euro). Haben einer oder beide Elternteile zusammen insgesamt 180 Tage Elterngeld auf Krankengeldniveau in Anspruch genommen, wird das Elterngeld auf Basis des zuvor – an weniger als 240 zusammenhängenden Tagen vor dem errechneten Entbindungstermin – erzielten Einkommens berechnet; es wird jedoch mindestens ein Betrag in Höhe von SEK 250 ausgezahlt. Auch wenn vor dem Entbindungstermin kein oder ein Einkommen von weniger als SEK 117.590 (11.133,6 Euro) erzielt wurde, wird für die Elterngeldtage auf Krankengeldniveau ein täglicher Betrag in Höhe von SEK 250 ausgezahlt. Für (rechtzeitig) als arbeitssuchend gemeldete Personen, die zuvor Einkommen erzielt haben, wird Elterngeld auf Krankengeldniveau basierend auf ihrem früheren Einkommen berechnet. Ist eine Berechnung auf Basis des erzielten Einkommens nicht 15 Sämtlichen nachfolgenden Angaben liegt ein Umrechnungskurs für Schwedische Kronen (SEK) von 0,09468 (Stand 4. Dezember 2019) zu Grunde. Die Umrechnung erfolgte mit Hilfe eines Währungsrechners. Dieser ist abrufbar unter https://www1.oanda.com/lang/de/currency/converter/ 16 Ausgehend von einem Monat mit 30 Kalendertagen. 17 Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Inanspruchnahme des Elterngeldes durch Mutter vor der Geburt, auf den Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Elterngeldes abgestellt wird. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 089/19 Seite 11 möglich, erhalten Arbeitssuchende ebenso wie Studenten ohne Einkommen den Mindestbetrag für Elterngeldtage auf Krankengeldniveau in Höhe von SEK 250. Ebenso wie in Deutschland kann Elterngeld auch in Schweden anteilig in Anspruch genommen werden. Im Gegensatz zur deutschen Regelung, die eine Inanspruchnahme zu 100 Prozent (Basiselterngeld ) oder 50 Prozent (Elterngeld Plus) vorsieht, ist eine teilweise Inanspruchnahme des Elterngeldes in Höhe von 25, 50 oder 75 Prozent bei entsprechender Reduzierung der Arbeitszeit möglich. Der Bezugszeitraum verlängert sich jeweils entsprechend. Anders als in Deutschland stellt das Elterngeld in Schweden eine steuerpflichtige Einnahme dar. 3.5. Zeitweiliges Elterngeld Neben dem klassischen Elterngeld haben Eltern in Schweden Anspruch auf zeitweiliges Elterngeld (tillfällig föräldrapenning), wenn sie aufgrund der Pflege eines kranken Kindes von der Arbeit fernbleiben oder sich nicht um die Arbeitssuche kümmern können. Ein entsprechender Anspruch besteht in der Regel nur, wenn das Kind im Alter zwischen acht Monate und zwölf Jahre ist. Im Gegensatz zum Elterngeld muss dem Elternteil durch die Pflege des kranken Kindes Einkommen entgangen sein. Die Berechnung des Leistungsbetrages erfolgt auf der Grundlage des Einkommens; der tägliche Leistungsbetrag entspricht dem Krankengeld und liegt somit bei circa 80 Prozent des entgangenen Einkommens. Der Leistungsanspruch auf zeitweiliges Elterngeld besteht pro Kind und pro Jahr für höchstens 120 Tage. Bei einer schweren Erkrankung des Kindes besteht der Leistungsanspruch für eine unbegrenzte Anzahl von Tagen. Das zeitweilige Elterngeld kann sowohl tage- als auch stundenweise in Anspruch genommen werden und kann ebenfalls über die Internetplattform des schwedischen Sozialministeriums beantragt werden. Von der Leistungsart entspricht das zeitweilige Elterngeld dem in Deutschland gezahlten Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes nach § 45 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V18). Allerdings ist der maximale Bezugszeitraum in Schweden deutlich länger als in Deutschland. So besteht der Anspruch in Deutschland für maximal zehn Tage pro Kalenderjahr, Alleinerziehende haben einen Anspruch auf maximal 20 Tage pro Kalenderjahr. Bei schweren Erkrankungen des Kindes besteht auch in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen ebenso wie in Schweden ein Anspruch auf Krankengeld für die Pflege eines erkrankten Kindes ohne eine konkrete Begrenzung der Anspruchstage (vergleiche hierzu § 45 Abs. 4 SGB V). *** 18 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759), der Gesetzestext ist abrufbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/SGB_5.pdf.