WD 9 - 3000 - 071/18 (20. September 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Ein Kommissariat für Kinderrechte oder einen Kinderbeauftragten auf Bundesebene gibt es in Deutschland nicht. Über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) wacht seit November 2015 eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betraute und unabhängige Monitoring-Stelle, die beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt ist. Die Finanzierung der Monitoring-Stelle erfolgt als Projekt aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes. Die Monitoring-Stelle berät die Politik und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und kindgerechten Umsetzung der UN-KRK, setzt sich für eine kinderrechtsbasierte Forschung ein und informiert zudem den UN-Kinderrechtsausschuss über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland; sie hat aber nicht die Befugnis, Beschwerden nachzugehen oder in Einzelfällen rechtlich zu beraten – sie nimmt also keine Ombudsfunktion wahr.1 Unabhängige Ombudsstellen für Kinder (Kinderbeauftragte), die sich für deren Rechte, aber auch Interessen einsetzen , sind aber auf kommunaler Ebene (ca. 100 Kinderbeauftragte, z. B. in Dresden, München, Salzgitter) und ganz vereinzelt auch auf Landesebene tätig. Der von der Landesregierung berufene Kinderbeauftragte in Sachsen-Anhalt etwa2 hat die Aufgabe, die UN-KRK bekannt zu machen, die Sicht der Kinder auf Gesetzesvorhaben und Maßnahmen der Landespolitik einzubringen sowie die Position der Kinder z.B. bei der Geltendmachung ihrer Rechte zu stärken. Er ist Ansprechpartner für Kinder und für diejenigen, die sich um deren Wohl bemühen. *** 1 Einzelheiten zur Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention sind abrufbar unter: https://www.institut-fuermenschenrechte .de/monitoring-stelle-un-krk/ueber-uns/ (Stand: 20. September 2018). 2 Einzelheiten zum Kinderbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt sind abrufbar unter: https://kinderbeauftragter .sachsen-anhalt.de/ (Stand: 20. September 2018). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Kinderbeauftragte