© 2020 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 – 068/20 Informationen zur Finanzierung von Frauenhäusern in Deutschland Beiträge zur aktuellen Situation und Beispiele aus einzelnen Bundesländern Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 – 068/20 Seite 2 Informationen zur Finanzierung von Frauenhäusern in Deutschland Beiträge zur aktuellen Situation und Beispiele aus einzelnen Bundesländern Aktenzeichen: WD 9 - 3000 – 068/20 Abschluss der Arbeit: 3. August 2020 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 – 068/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 4 2. Beiträge zur Finanzierung von Frauenhäusern 4 3. Beispiele der Finanzierung in einzelnen Bundesländern 5 3.1. Baden-Württemberg 5 3.2. Bayern 5 3.3. Nordrhein-Westfalen 5 3.4. Schleswig-Holstein 6 3.5. Thüringen 6 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 – 068/20 Seite 4 1. Vorbemerkung Ein bundesweiter, einheitlicher und verbindlicher Rechtsrahmen für die Finanzierung von Frauenhäusern existiert nicht. Rechtsvorschriften und Finanzierungsbeiträge für Frauenhäuser unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In einigen Bundesländern – wie in Schleswig- Holstein, Nordrhein-Westfalen und Thüringen – gibt es zur Finanzierung landesgesetzliche Vorgaben , in anderen Ländern lediglich Verwaltungsvorschriften. In den meisten Bundesländern besteht für Frauenhäuser eine Finanzierung aus Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Landes sowie der Kommune. Weitere Finanzierungsquellen sind etwa Spenden, Eigenmittel der Einrichtungsträger und Kostenbeteiligungen von Frauen. Der „Flickenteppich“ der Finanzierung von Frauenhäusern in den Ländern steht schon lange in der Diskussion. 2. Beiträge zur Finanzierung von Frauenhäusern Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Frauenhäuser in Deutschland (WD 9-030/19), 27. Mai 2019, abrufbar unter: https://www.bundestag.de/resource /blob/648894/7fe59f890d4a9e8ba3667fb202a15477/WD-9-030-19-pdf-data.pdf. Schweigler, Daniela, Die Finanzierung der Zuflucht im Frauenhaus zwischen Arbeitsförderungsrecht und europa- und völkerrechtlichen Vorgaben, in: ZESAR 2018, 109-118 (S. 110-111). Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser ZIF (Hrsg.), Sicher, schnell, unbürokratisch und bedarfsgerecht: Positionspapier zur einzelfallunabhängigen Finanzierung von Frauenhäusern , April 2018, abrufbar unter: https://autonome-frauenhaeuser-zif.de/sites/default/files /page_attachment/frauenhausfinanzierung_zif_april_2018_1.pdf. Frauenhaus-Koordinierung e. V., Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt, Oktober 2017, Zur Finanzierung des Hilfesystems, S. 8-11, abrufbar unter: https://www.frauenhauskoordinierung .de/fileadmin/redakteure/Publikationen/Stellungnahmen/2017-10-17-Rechtsanspruch _FHK_Diskussionspapier_final.pdf. ZIF, Rangreihe Landesförderung 2017 - Frauenhäuser in Bezug zur Bevölkerungszahl nach Bundesländern , abrufbar unter: https://www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/sites/default/files /page_attachment/2017_rangreihe_bundeslaender_landesfoerderung_frauenhaeuser.pdf. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen- und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder, Bestandsaufnahme - Frauenhäuser und Opferunterstützungseinrichtungen (Stand: Juni 2015), zur Finanzierung in einzelnen Bundesländern (S. 49-57), abrufbar unter: https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/anlage_top_7-1_2_1510227253.pdf. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Bundesgesetzliche Regelung der Finanzierung von Frauenhäusern, Auswertung des Berichts der Bundesregierung (BT-Drs. 17/10500) und der Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10. Dezember 2012, (WD 3-084/14), 22. Mai 2014, abrufbar unter: https://www.bundestag .de/resource/blob/422388/e8d306b5cd8993747c336dbdb9ea161b/wd-3-084-14-pdfdata .pdf. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 – 068/20 Seite 5 3. Beispiele der Finanzierung in ausgewählten Bundesländern 3.1. Baden-Württemberg Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg (VwV Frauen- und Kinderschutzhäuser), vom 26. Mai 2020, abrufbar unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin /redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gegen_Gewalt_an_Frauen/VwV_Frauen- _und_Kinderschutzhaeuser_26-05-2020.pdf. Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Hilfs- und Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen, abrufbar unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg .de/de/soziales/gegen-gewalt-an-frauen/hilfe-und-unterstuetzung/. Institut für angewandte Sozialwissenschaften, Bestandsaufnahme zur Situation des spezialisierten Hilfesystems im Bereich Gewalt gegen Frauen in Baden-Württemberg, Mai 2016, vgl. Zusammensetzung der Finanzierung S. 20-24, abrufbar unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg .de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gegen_Gewalt _an_Frauen/IfaS_Bestandsaufahme_2016.pdf. 3.2. Bayern Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Konzept „Bayern gegen Gewalt“ und die Umsetzung im 3-Stufen-Plan, Stand: April 2020, abrufbar unter: https://bayern-gegengewalt .de/imperia/md/content/stmas/gewaltinfo/konzept.pdf. Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, vom 5. August 2019, Az. VI4/6865-1/162 (BayMBl. Nr. 322, 21. August 2019), abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2019/322/baymbl- 2019-322.pdf. 3.3. Nordrhein-Westfalen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Finanzielle Umsetzung der Gleichstellung, abrufbar unter: https://www.mhkbg.nrw/themen /gleichstellung/ziele-der-gleichstellungspolitik/landeshaushalt #:~:text=%C2%A9iStock%20%2F%20Florin1605-,Finanzielle%20Umsetzung %20der%20Gleichstellung,Euro%20im%20Landeshaushalt %202020%20erh%C3%B6ht.&text=%E2%80%9EM%C3%A4nner%20und%20Frauen%20si nd%20gleichberechtigt. Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerin Scharrenbach: 1,5 Millionen Euro zusätzlich zum Schutz gewaltbetroffener Mädchen und Frauen – Landesregierung hält auch in Zeiten von Corona schützende Hand über Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, 22. April 2020, abrufbar unter: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung /ministerin-scharrenbach-15-millionen-euro-zusaetzlich-zum-schutz-gewaltbetroffener. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 – 068/20 Seite 6 Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenhäusern, 14. November 2019, , Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2019 Nr. 26 vom 28. November 2019, S. 739- 752, abrufbar unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail _text?anw_nr=7&vd_id=18105&ver=8&val=18105&sg=0&menu=1&vd_back=N. Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Zielvereinbarung über die Zukunftssicherung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen, 15. Oktober 2018, abrufbar unter: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset /document/mhkbg_15.10.2018_a_anlage_a.pdf. 3.4. Schleswig-Holstein Richtlinie zur Förderung der Kreise und kreisfreien Städte zur Unterstützung der Frauenfacheinrichtungen infolge der Corona-Pandemie, 4. Mai 2020, abrufbar unter: https://www.schleswigholstein .de/DE/Fachinhalte/S/schutzvorgewalt/Downloads/schutzvorgewalt_Richtlinie.pdf;jsessionid =B69D4440BB591F1552E0ED98E98C7ACE.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=1. Schleswig-Holstein, Bedarfsgerechte Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs (Erhöhung der Vorwegabzüge zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen), abrufbar unter: https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kommunales/Finanzen/Finanzausgleich Textbausteine/bedarfsgerechteWeiterentwicklung.html. Richtlinien zur Förderung der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser, Gl. Nr. 6660.18, Bekanntmachung vom 18. Dezember 2014. Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein, (Finanzausgleichsgesetz - FAG), vom 10. Dezember 2014, letzte berücksichtigte Änderung: §§ 1, 2 und 12 geändert (Art. 7 Ges. vom 23. Juni 2020, GVOBl. S. 364). 3.5. Thüringen Thüringer Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und zur Förderung von Frauenhäusern, (Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz) vom 16. Dezember 2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 813, 815). Thüringer Verordnung zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen, (Thüringer Frauenhausförderverordnung -ThürFHFöVO-), vom 7. Dezember 2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2019 (GVBl. S. 563). ***