WD 9 - 3000 - 065/21 (7. Juli 2021) © 2021 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsi chtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. In Deutschland existieren zahlreiche Programme zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements . Am bekanntesten ist neben der Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) im sozial-karitativen oder gemeinnützigen Bereich, eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes oder eines internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) die Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), der im Jahr 2011 zum Ausgleich des Wegfalls des Zivildienstes im Rahmen der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht geschaffenen wurde.1 Neben der Gelegenheit, durch ehrenamtliches Engagement wertvolle Erfahrungen zu sammeln, können derartige Freiwilligendienste gerade mit medizinischem Bezug auch im Zulassungsverfahren für bestimmte Studiengänge berücksichtigt werden und führen ggf. zur einer verringerten Wartezeit auf einen Studienplatz.2 Neben dem Zivildienst bestand seit dem 1. Juli 1986 auch die Möglichkeit für anerkannte Kriegsdienstverweigerer zur Ableistung eines sogenannten Anderen Dienstes im Ausland (ADiA), der bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 14b Abs. 1 S. 1 Zivildienstgesetz (ZDG)3 bis zur Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 dazu führte, dass diese von 1 Ein Überblick findet sich bei: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Der Bundesfreiwilligendienst , abrufbar unter: https://www.bundesfreiwilligendienst.de/bundesfreiwilligendienst/ueberden -bfd.html; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Internationaler Jugendfreiwilligendienst , abrufbar unter: https://www.ijfd-info.de/startseite.html; BMFSFJ, Jugendfreiwilligendienste, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/freiwilligendienste/jugendfreiwilligendienste , diese und alle weiteren Online-Nachweise zuletzt abgerufen am 7. Juli 2021. 2 Stiftung für Hochschulzulassung, Dienste, Die besondere Rolle der Dienste in den ZV-Studiengängen, abrufbar unter: https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/bewerbung/, mit Übersichten, welche Dienste für welche Studiengänge im medizinischen Bereich an welchen Universitäten anerkannt werden. 3 Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Zivildienstgesetz – ZDG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1346, ber. S. 2301), zuletzt geändert durch Art. 7 G zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12. Dezember 2019 ( BGBl. I S. 2652). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) Kurzinformation Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) Fachbereich WD 9 (Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 der Ableistung des Zivildienstes freigestellt wurden. Dem ADiA liegt im Ursprung der Gedanke der Aussöhnung nach dem Zweiten Weltkrieg zugrunde. Mit ihm sollte zunächst ein sozialer Beitrag für Menschen im Ausland geleistet werden, die durch den Nationalsozialismus geschädigt worden waren.4 Der ADiA ist auch nach dem Wegfall des Zivildienstes im Juli 2011 erhalten geblieben.5 Seine Durchführung richtet sich heute nach § 5 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG )6 in Verbindung mit § 14b ZDG.7 Gegenwärtig wird er im Vergleich zu anderen Auslandsfreiwilligendiensten wenig in Anspruch genommen. Als Grund hierfür kommt in Frage, dass er vom Bund nicht finanziell gefördert oder im Einzelnen qualitativ geregelt wird.8 Für den ADiA gelten, anders als für die anderen gesetzlich geregelten Freiwilligendienste , keine Altersbeschränkungen und keine vorgeschriebene Mindestdauer.9 Auch unterliegt der ADiA nicht den Voraussetzungen des IJFD oder des BFD im Hinblick auf die pädagogische Begleitung, etwa die Anzahl der anzubietenden Seminartage.10 Die Rahmenbedingungen eines FSJ oder FÖJ werden durch das Jugendfreiwilligendienstegesetz 4 BMFSFJ, Zeit, das Richtige zu tun. Freiwillig engagiert in Deutschland: Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, 2016, S. 58, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service /publikationen/zeit-das-richtige-zu-tun-96092; Initiative Engagementförderung, Anderer Dienst im Ausland - ADiA, abrufbar unter: https://www.bundes-freiwilligendienst.de/ausland/adia-anderer-dienst-im-ausland .html. 5 Initiative Engagementförderung, Anderer Dienst im Ausland - ADiA, abrufbar unter: https://www.bundes-freiwilligendienst .de/ausland/adia-anderer-dienst-im-ausland.html. 6 Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG) vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687), zuletzt geändert durch Art. 50 G zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652). 7 BMFSFJ, Anderer Dienst im Ausland (ADiA), 2021, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement -und-gesellschaft/freiwilligendienste/jugendfreiwilligendienste/anderer-dienst-im-ausland/andererdienst -im-ausland-adia--96678. 8 BMFSFJ, Informationsblatt „Anderer Dienst im Ausland", 2021, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource /blob/96686/085fa4f699c3032658960f3a5e316b56/infoblatt -adia-traeger-data.pdf. 9 Arbeitskreis „Lernen und Helfen in Übersee“ e. V. (AKLHÜ), Freiwillige in internationalen Freiwilligendiensten , 2014, S. 7, 13, abrufbar unter: https://www.entwicklungsdienst.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen _AK/_15/Erhebung_Int_FWD_2014.pdf. 10 BMFSJ, Anderer Dienst im Ausland (ADiA), 2021, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement -und-gesellschaft/freiwilligendienste/jugendfreiwilligendienste/anderer-dienst-im-ausland/andererdienst -im-ausland-adia--96678.https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/freiwilligendienste /jugendfreiwilligendienste/anderer-dienst-im-ausland/anderer-dienst-im-ausland-adia--96678. Kurzinformation Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) Fachbereich WD 9 (Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Wissenschaftliche Dienste Seite 3 (JFDG)11 und die des Bundesfreiwilligendienstes durch das BFDG vorgegeben. Den IJFD regelt eine Richtlinie12 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Der ADiA wird auf der Grundlage eines frei zu vereinbarenden privat-rechtlichen Vertrags zwischen dem Freiwilligen und einem anerkannten Träger durchgeführt.13 Gemäß § 14b Abs. 3 S. 2 ZDG entscheidet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nach dem Antrag eines Trägers im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt über seine Anerkennung.14 Der Träger verpflichtet sich durch die Unterzeichnung der Qualitätskennzeichen, für den Schutz der Freiwilligen zu sorgen.15 Einen ADiA können Interessierte ableisten, die ihre Vollschulzeitpflicht erfüllt haben.16 Während des ADiA besteht Anspruch auf Kindergeld.17 Außerdem wird bei Vorliegen der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen seit dem 1. Juli 2015 (Halb-)Waisenrente gezahlt .18 11 Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842), zuletzt geändert durch Art. 47 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652). 12 BMFSJ, Richtlinie zur Umsetzung des „Internationalen Jugendfreiwilligendienstes“ vom 20. Dezember 2010, zuletzt geändert am 4. Januar 2021, GMBl. 2021, S. 77 ff. 13 BMFSFJ, Zeit, das Richtige zu tun. Freiwillig engagiert in Deutschland: Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, 2016, S. 58, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service /publikationen/zeit-das-richtige-zu-tun-96092. 14 BMFSFJ, Anderer Dienst im Ausland (ADiA), 2021, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement -und-gesellschaft/freiwilligendienste/jugendfreiwilligendienste/anderer-dienst-im-ausland/andererdienst -im-ausland-adia--96678. 15 BMFSFJ, Qualitätskennzeichen für den Dienst nach § 5 BFDG i. V. m. § 14b ZDG, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/96692/5df267386e1ecb63f96691ddb5bb3f6d/qualitaetskennzeichen -adiadata .pdf. 16 BMFSFJ, Informationsblatt „Anderer Dienst im Ausland“, 2021, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource /blob/96686/085fa4f699c3032658960f3a5e316b56/infoblatt-adia-traeger-data.pdf. 17 BMFSFJ, Informationsblatt „Anderer Dienst im Ausland“, 2021, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource /blob/96686/085fa4f699c3032658960f3a5e316b56/infoblatt -adia-traeger-data.pdf. 18 BMFSFJ, Anderer Dienst im Ausland (ADiA), 2021, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement -und-gesellschaft/freiwilligendienste/jugendfreiwilligendienste/anderer-dienst-im-ausland/andererdienst -im-ausland-adia--96678. Kurzinformation Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) Fachbereich WD 9 (Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Wissenschaftliche Dienste Seite 4 Im Jahr 2019 absolvierten nach Informationen des Arbeitskreises „Lernen und Helfen in Übersee“ (AKLHÜ) e. V., dem Netzwerk und der Fachstelle für internationale Personelle Zusammenarbeit, 69 Personen einen ADiA.19 Die Dienste seien von folgenden Trägern durchgeführt worden: Arbeitsgemeinschaft Pfingstlich Charismatischer Missionen e. V., CAMPUS FÜR CHRISTUS e. V., DIGUNA e. V., DMG interpersonal e. V., Forum Wiedenest e. V., Katholisches Auslandssekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Mennonite Voluntary Service e. V., Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden GmbH, Nes Ammim Deutschland e. V., Verein für Soziale Dienste International e. V., Stiftung Marburger Mission, VIDES Jugendvolontariat für einen Entwicklungsdienst im In- und Ausland und ZEDAKAH e. V. Im Zeitraum von 2005 bis 2019 hätten insgesamt 3399 Personen einen ADiA absolviert.20 Anders als im IJFD erfolgen im ADiA allerdings keine statistischen Erhebungen des Bundes zu der tatsächlichen Gesamtzahl der Entsendungen .21 Da keine finanzielle Förderung erfolgt, erhält der Bund auch keine Verwendungsnachweise , aus denen sich entsprechende Zahlen ergeben könnten. *** 19 AKLHÜ e. V. – Netzwerk und Fachstelle für internationale Personelle Zusammenarbeit, Freiwillige in internationalen Freiwilligendiensten, 2019, S. 16, abrufbar unter: https://kef-online.org/sites/default/files/datei/statistische -erhebungen-internationaler-freiwilligendienste-erschienen-737.pdf. 20 AKLHÜ e. V. – Netzwerk und Fachstelle für internationale Personelle Zusammenarbeit, Freiwillige in internationalen Freiwilligendiensten, 2019, S. 17, abrufbar unter: https://kef-online.org/sites/default/files/datei/statistische -erhebungen-internationaler-freiwilligendienste-erschienen-737.pdf., Abbildung: Vermittelte Freiwillige nach Dienstart 2005 bis 2019. 21 AKLHÜ e. V., Freiwillige in internationalen Freiwilligendiensten, 2014, S. 12, abrufbar unter: https://www.entwicklungsdienst .de/fileadmin/Redaktion/Publikationen_AK/_15/Erhebung_Int_FWD_2014.pdf .