WD 9 - 3000 – 064/20 (2. September 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlic hen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. 1. Regelungen zum Schutz von Interessen und der sozialen Sicherheit älterer Menschen In Deutschland werden die Interessen und die soziale Sicherheit älterer Menschen durch zahlreiche Regelungen geschützt. Eines der wichtigsten Gesetzbücher ist dabei das Sozialgesetzbuch, vor allem das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) zur Gesetzlichen Rentenversicherung1 und das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zur Pflegeversicherung.2 2. Seniorenvertretungen Auf der Kommunal- und der Landesebene gibt es in Deutschland sogenannte Seniorenbeiräte und -vertretungen.3 Diese sichern die aktive Teilhabe von Senioren an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft . Die Seniorenbeiräte beraten die politischen Gremien auf den verschiedenen Ebenen. In einigen Bundesländern gibt es dafür sogenannte Seniorenmitwirkungsgesetze, die die Beratung auch der Landespolitik sicherstellen.4 1 Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 12. August 2020 (BGBl. I S. 1879), abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/. 2 Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – (Art. 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018), abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/. 3 Siehe etwa den Landesseniorenbeirat Berlin: https://www.landesseniorenbeirat-berlin.de/. 4 Siehe etwa das Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – BerlSenG) vom 22. Mai 2006 (GVBl S. 458), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2016 (GVBl. S. 451) mit Wirkung vom 4. August 2016, abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/rechtsvorschriften/berlseng- 573405.php. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Schutz der Interessen und der sozialen Sicherheit älterer Menschen Kurzinformation Schutz der Interessen und der sozialen Sicherheit älterer Menschen Fachbereich WD 9 (Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Auf Bundesebene gibt es keine vergleichbare Einrichtung. Es gibt jedoch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), bei der es sich um einen Zusammenschluss von rund 120 Vereinen und Verbänden der Zivilgesellschaft handelt, der sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit einsetzt und diese Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vertritt.5 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend6 fördert unter anderem die BAGSO und das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA)7. 3. Staatliche Zuschüsse In Deutschland gibt es neben der Rente keine speziellen staatlichen Zuschüsse für ältere Personen . Jedoch erhalten alle Personen mit der Zahlung der ersten Rente einen Rentenausweis, mit dem sie in vielen Fällen Vergünstigungen erhalten, wie zum Beispiel im Theater oder im öffentlichen Nahverkehr, zunehmend auch in Geschäften und Restaurants.8 4. Ausschüsse im Parlament Im Deutschen Bundestag gibt es verschiedene Ausschüsse, die sich mit den Anliegen älterer Menschen befassen. Vor allem der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschäftigt sich unter anderem damit, Rahmenbedingungen für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben der älter werdenden Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich weiterzuentwickeln.9 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales behandelt zudem für Senioren relevante Themen wie die Rente. *** 5 https://www.bagso.de/die-bagso/ueber-uns/. 6 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aelteremenschen . 7 Das DZA ist ein Forschungsinstitut, welches die Lebenslagen, Lebenssituationen und Lebensstile älter werdender Menschen im gesellschafts- und sozialpolitischen Kontext untersucht: https://www.dza.de/dza.html. 8 Siehe die Informationen der Deutschen Rentenversicherung, abrufbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung .de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Rentenausweis/rentenausweis_node.html?https=1. 9 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://www.bundestag.de/familie.