© 2019 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 063/19 Heim- und Pflegekinder Fachliche Empfehlungen zur Heimerziehung sowie Beiträge zur Heimerziehung und zum Leben in Pflegefamilien Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 063/19 Seite 2 Heim- und Pflegekinder Fachliche Empfehlungen zur Heimerziehung sowie Beiträge zur Heimerziehung und zum Leben in Pflegefamilien Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 063/19 Abschluss der Arbeit: 4. September 2019 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 063/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Bundesgesetzliche Regelungen und fachliche Empfehlungen für Einrichtungen wie Kinderheime 5 3. Studien, Projekte und weitere Beiträge zur Heimerziehung und zum Leben in Pflegefamilien 7 3.1. Beiträge, die sich mit der Heimerziehung befassen 7 3.2. Beiträge, die sich mit Pflegekindern befassen 9 3.3. Beiträge, die sich mit Heim- und Pflegekindern befassen 10 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 063/19 Seite 4 1. Einleitung In Deutschland lebten im Jahr 2017 81.412 Kinder in Pflegefamilien und 99.952 Kinder in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen1 im Rahmen von Hilfe zur Erziehung nach § 27 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII)2 in Verbindung mit § 33 (Vollzeitpflege ) bzw. § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform).3 Art und Umfang der Hilfe zur Erziehung richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall . Die einzelnen Hilfearten der Heimerziehung bzw. Familienpflege stehen gleichrangig nebeneinander . Die Auswahl ist allein von pädagogischen Gesichtspunkten im Hinblick auf den Einzelbedarf abhängig zu machen.4 Nach § 27 Absatz 2 Satz 2 SGB VIII soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Gemeint ist eine lebensweltorientierte Sichtweise, die den Minderjährigen nicht separat im Blickfeld hat, sondern seinen erzieherischen Bedarf im Zusammenhang mit den familiären Bedingungen, aber auch den sonstigen sozialen Bezügen zum Ausbildungs-, Wohn- und Freizeitbereich bestimmt.5 Die vorliegende Dokumentation beschäftigt sich zunächst mit den im SGB VIII enthaltenen Regelungen zur Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) und zur Betriebserlaubnis von Kinderheimen (§ 45 SGB VIII) sowie einigen fachlichen Empfehlungen zur Heimerziehung. Weiterhin werden ausgewählte Studien zu Heim- bzw. Pflegekindern vorgestellt, teilweise auch als Vergleich dieser beiden Unterbringungsformen. 1 Zu den sonstigen betreuten Wohnformen wie betreutes Einzelwohnen oder Wohngruppen siehe Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kinder- und Jugendhilfe, Achtes Buch Sozialgesetzbuch, S. 44, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/blob/94106/00a03f47fcbe076829ad6403b919e93b/kinder--und-jugendhilfegesetz ---sgb-viii-data.pdf (dieser sowie alle weiteren Links wurden zuletzt abgerufen am 2. September 2019). 2 Das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1131) geändert worden ist. 3 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE., Situation des Pflegekinderwesens, S. 3 und 8, Drucksache 19/9599 vom 23. April 2019. Vgl. auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP, Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Drucksache 19/10580 vom 3. Juni 2019. 4 Nellissen in: Schlegel/Voelzke, jurisPraxiskommentar-SGB VIII, 2. Auflage 2018, § 27 SGB VIII Rn. 78. 5 Stähr in: Hauck/Noftz, SGB VIII, 10/06, § 27 SGB VIII Rn. 36. Zur Frage, ob eine Heimunterbringung oder eine Unterbringung in einer Pflegefamilie ansteht, siehe auch folgenden Beitrag aus der Schweiz, der Merkmale von Pflegefamilien und Heimen beinhaltet: Friedrich, Romana/Schmid, Marc, Pflegefamilie oder Heim?, Wann und für wen ist ein Leben ausserhalb der eigenen Familie sinnvoll? in: Pädiatrie 1/14, S. 25, abrufbar unter: https://www.rosenfluh.ch/media/paediatrie/2014/01/Pflegefamilien_oder_Heim.pdf. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 063/19 Seite 5 2. Bundesgesetzliche Regelungen und fachliche Empfehlungen für Einrichtungen wie Kinderheime Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht, in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll unter den gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen mit ihren spezifischen pädagogischen und therapeutischen Methoden Kindern und Jugendlichen einen neuen Lebensort geben und sie alters- und entwicklungsgemäß fördern.6 Die Rückkehr in die eigene oder eine andere Familie soll ermöglicht werden, andernfalls soll die Maßnahme eine auf längere Zeit angelegte Lebensform anbieten und auf ein selbstständiges Leben vorbereiten. Dies schließt für Jugendliche die Eingliederung in Ausbildung und Beruf mit ein (vgl. § 34 SGB VIII). Der Träger einer solchen Einrichtung bedarf nach der bundesrechtlichen Bestimmung des § 45 Absatz 1 Satz 1 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung einer Erlaubnis. Die Erlaubnis ist nach § 45 Absatz 2 SGB VIII zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Die gesetzliche Konkretisierung dazu wurde durch Änderung des Satzes 2 in § 45 Absatz 2 SGB VIII mit dem Ende 2011 beschlossenen Bundeskinderschutzgesetz7 geschaffen . Das Wohl der Kinder und Jugendlichen ist in der Regel anzunehmen, wenn die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind, die gesellschaftliche und sprachliche Integration und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung unterstützt werden sowie die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht erschwert werden sowie zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden. Die Erlaubniserteilung ist auch abhängig davon, dass Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung ausgestaltet sind (vgl. § 45 Absatz 3 SGB VIII). Daneben ist den Ländern nach § 49 SGB VIII die Möglichkeit eröffnet , weitere Einzelheiten durch Landesrecht zu regeln.8 Nachfolgend werden eine entsprechende landesrechtliche Vereinbarung sowie weitere fachliche Empfehlungen zur Heimerziehung genannt : Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug vom 15. Dezember 2006), Fassung vom 1. Februar 2018, Anlage D. 6, abrufbar über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unter: https://www.berlin.de/sen/jugend /recht/rahmenvertraege/brvjug/#rahmenvertrag 6 Schmid-Obkirchner in: Wiesner, SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, 5. Auflage 2015, § 34 Rn. 9. 7 BGBl. I S. 2975. 8 Vgl. z. B. § 30 Absatz 1 Berliner Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG). Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis sind hier z. B. die Personalausstattung entsprechend Personalschlüssel , die Eignung der Freiflächen, der Grundausstattung, der konzeptionellen und pädagogischen Zielsetzungen und die Sicherstellung einer altersgemäßen Ernährung. Das Gesetz ist abrufbar unter: http://gesetze .berlin.de/jportal/portal/t/nzu/page/bsbeprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste &fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-KJHGAGBEV10IVZ&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 063/19 Seite 6 Der zwischen dem Land Berlin und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege geschlossene Rahmenvertrag mit seinen Anlagen fasst auch Leistungsstandards für die Heimunterbringung oder Unterbringung in einer sonstigen Wohnform in einer Rahmenleistungsbeschreibung zusammen. Die Hilfen werden als Regelangebot, Intensivangebot oder als Angebot mit niedriger Betreuungsdichte in unterschiedlichen Gruppen- und Einzelsettings beschrieben. Das Angebot mit niedriger Betreuungsdichte beschreibt gleichzeitig den fachlichen Mindeststandard für eine stationäre Hilfe zur Erziehung. Insbesondere werden Angaben zum Personalschlüssel gemacht. Zielstellungen sind beispielsweise die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung, die Alltagsbefähigung zur eigenständigen Lebensführung sowie Schutz und Gefahrenabwehr. Gräf, Christoph/Probst, Stephanie (Hrsg.), Praxishandbuch Kinderrechte im Alltag von Kinderheimen : Geachtet, beteiligt, gefördert, beschützt!, 2016, Online Anhang abrufbar unter: https://beckassets.blob.core.windows.net/product/document/15250051/9783779932901.pdf Das Buch zeigt anhand von Arbeitsblättern zu verschiedenen Themen – beispielsweise zu Privatsphäre , Beteiligung, Medienzugang, Bezugserzieherinnen und Bezugserzieher oder soziale Teilhabe – wie Rechte (behinderter) Kinder im Heimalltag umgesetzt werden können. Es enthält auch Beiträge aus Wissenschaft und Forschung z. B. zur Beteiligung oder zur Betriebserlaubnis im Zusammenhang mit Kinderrechten. Zentrum Bayern Familie und Soziales, Bayerisches Landesjugendamt, Beschluss des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 11. März 2014, Fachliche Empfehlungen zur Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII, Fortschreibung, abrufbar unter: https://www.blja.bayern.de/imperia /md/content/blvf/bayerlandesjugendamt/schriften/fachliche_empfehlungen_2014_34.pdf Neben den betrieblichen Rahmenbedingungen wie Raumstruktur, Raumausstattung, Gesundheitsfürsorge , finanzielle Ausstattung und Wirtschaftsführung werden personelle Rahmenbedingungen , aber auch pädagogische Eckpunkte aufgeführt, die die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und weitere Schnittstellen wie Schule und Justiz berücksichtigen. Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter, Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe, zweite Fassung 2013, abrufbar unter: http://www.bagljae.de/downloads/116_beteiligungschancen-in-der-heimerziehung _2.pdf sowie Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Allgemeine Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Praxisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule, Kommune, Kinder - und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen, 2015, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/blob/94118/c49d4097174e67464b56a5365bc8602f/kindergerechtesdeutschland -broschuere-qualitaetsstandards-data.pdf Die Handreichung der BAG Landesjugendämter bietet Bausteine und Umsetzungsbeispiele für die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen, so z. B. individuelle und gruppenbezogene Beteiligung in Alltagsfragen (Tagesablauf, Gestaltung der Räumlichkeiten, Essen, Kleidung) und ein Beschwerdemanagement. Gezeigt werden auch Indikatoren zur Umsetzung der Beteiligung. Die vom BMFSFJ erarbeiteten Empfehlungen gliedern sich in allgemeine (z. B. Transparenz und Verständlichkeit) sowie in spezifische Qualitätsstandards für die Beteiligung in den erzieherischen Hilfen (z. B. Kultur der Einrichtung, Verbindlichkeit). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 063/19 Seite 7 3. Studien, Projekte und weitere Beiträge zur Heimerziehung und zum Leben in Pflegefamilien 3.1. Beiträge, die sich mit der Heimerziehung befassen Strahl, Benjamin, Heimerziehung als Chance? Erfolgreiche Schulverläufe im Kontext von stationären Erziehungshilfen, 2019, Leseprobe und Inhaltsverzeichnis abrufbar über den Beltz Verlag unter: https://www.beltz.de/fachmedien/sozialpaedagogik_soziale_arbeit/buecher/produkt_produktdetails /38491-heimerziehung_als_chance.html Die Arbeit thematisiert erfolgreiche schulische Verläufe im Kontext von stationären Erziehungshilfen , auch anhand konkreter Fallanalysen. Im Fazit wird das Herstellen neuer Anfänge und Eröffnen von Möglichkeitsräumen zu Schulerfolg und Bildungsaufstieg erörtert. Der Autor plädiert für eine Flexibilisierung der Hilfen zur Erziehung, die sich in erster Linie an den individuellen Bedarfen orientieren müsse und eine weitgehende Mit- und Selbstbestimmung der Kinder und Jugendlichen erfordere. Behnisch, Michael, Die Organisatin des Täglichen, Alltag in der Heimerziehung am Beispiel des Essens, 2018 Mit diesem Beitrag wird ausgehend von der Thematik Essen und Ernährung das Alltagsleben im Heim analysiert. Daneben werden Überlegungen angestellt, was dazu beiträgt, das Heim zu einem lebenswerten Ort werden zu lassen, der Entwicklungschancen eröffnet. Jorjadze, Nino/Bovenschen, Ina/Spanger, Gottfried, Bindungsstörungssymptome, Verhaltensregulation und physiologische Belastung bei Heimkindern in: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 67 (2018) 6, S. 529-548, Zusammenfassung abrufbar unter: https://www.vr-elibrary .de/doi/pdf/10.13109/prkk.2018.67.6.529 Die Studie erforscht bei 16 Kindern9, die in Georgien in einem Heim lebten, den Einfluss des Bindungsstatus (Verfügbarkeit einer präferierten Bezugsperson) und der Qualität des Fürsorgeverhaltens auf das Auftreten von Bindungsstörungssymptomen. Während Verhaltensregulationsmuster mit der Feinfühligkeit der Bezugserzieherin korrelierten, beeinflusse der Bindungsstatus das Auftreten von Bindungsstörungssymptomen und physiologischen Belastungen. Um Kindern in Heimen ein gesundes Aufwachsen mit individuellen Zuwendungen und damit die Bindungsfähigkeit zu ermöglichen, müssten feinfühlige Erzieherinnen und Erzieher langfristig verfügbar sein. Kooperationsverbund zwischen dem Deutschen Jugendinstitut e. V., dem Deutschen Verein und der Bertelsmann Stiftung, Projekt Gute Heime – Möglichkeiten der Sichtbarmachung der Qualitäten stationärer Hilfen zur Erziehung, Laufzeit 1. November 2016 bis 31. Dezember 2018, abrufbar unter: https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/gute-heime-moeglichkeiten-der-sichtbarmachung -der-qualitaeten-stationaerer-hilfen-zur-erziehung.html und Hinweise zu den einzelnen Publikationen sind abrufbar unter: https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/gute-heimemoeglichkeiten -der-sichtbarmachung-der-qualitaeten-stationaerer-hilfen-zur-erziehung/projekt- 9 Die Autoren weisen darauf hin, dass die Befunddarstellung aufgrund der geringen Stichprobengröße deskriptiven Charakter habe und vor diesem Hintergrund vorsichtig zu interpretieren sei. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 063/19 Seite 8 publikationen.html; siehe auch den Artikel über den Start des Projektes, Stationäre Einrichtungen , DJI-Projekt „Gute Heime“ untersucht die Qualität stationärer Jugendhilfe in: Jugendhilfe aktuell 2017, S. 60. Ziel des zweijährigen Forschungsprojekts war die Herausarbeitung wesentlicher, wissenschaftlich fundierter Dimensionen zur Beschreibung von Qualität in stationären Einrichtungen. Die Ergebnisse des Projekts sollen dazu beitragen, dass Einrichtungen ihr jeweiliges Qualitätsprofil besser beschreiben können und so ein anschaulicheres Bild der Einrichtungen entsteht. Soares, Isabel/Baptista, Joana, Ein bindungsbasierter Ansatz zum Verständnis der Entwicklung von jungen Heimkindern ohne elterngleiche Fürsorge in: Zimmermann, Peter/Spangler, Gottfried (Hrsg.), Feinfühlige Herausforderung, Bindung in Familie, Kita, Kinderheim und Jugendhilfe , 2017, S. 133 Mühlmann, Thomas, Rechtliche und fachliche Weiterentwicklung der „Heimaufsicht“ in der Kinder- und Jugendhilfe in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und Private Fürsorge, 96 (2016), S. 366-371, abrufbar unter: https://docplayer.org/63432731-Thomas-muehlmann -rechtliche-und-fachliche-weiterentwicklung-der-heimaufsicht-in-der-kinder-und-jugendhilfe .html Der Beitrag befasst sich mit Reformvorschlägen zur Heimaufsicht nach den §§ 45ff. SGB VIII. Der Autor kommt zu dem Fazit, dass die Erweiterung der Kontroll- und Aufsichtsmöglichkeiten der Behörden nur sinnvolle Ergebnisse lieferten, wenn eine parallele Weiterentwicklung in der Praxis stattfände. Ohne vertiefte Zusammenarbeit der Träger sei lediglich eine formale Kontrolle möglich. Schruth, Peter, Vom Kopf auf die Füße stellen: Reformbedarf der „Heimaufsicht“ in: Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 11 (2016), S. 405-411, abrufbar unter: https://ombudschaftjugendhilfe .de/wp-content/uploads/Schruth_ZKJ_11-2016-Heimaufsicht.pdf Der Aufsatz untersucht die Ergebnisse der Kommission zur Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen10 und diskutiert konzeptionelle und gesetzliche Vorschläge zur Verbesserung der Heimaufsicht. Eine transparentere Beteiligung der Leistungserbringer , die Implementierung externer Ombudsstellen, die verbindlichere Einbeziehung der Jugendämter , der Ausbau der Beratung sowie die Effektivierung der aufsichtsrechtlichen Befugnisse der Heimaufsicht werden als mögliche Lösungen beleuchtet. 10 Die Kommission zur Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen wurde mit Beschluss des Landesjustizhilfeausschusses (LJHA) anlässlich der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung eines Leiters einer stationären Jugendhilfeeinrichtung wegen Körperverletzung und Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Nordrhein-Westfalen Anfang 2015 einberufen, um bei der Aufsicht über die Heimeinrichtungen in der Region Erkenntnisse für eine qualitativ verbesserte Arbeit als Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde der in den §§ 45 ff. SGB VIII geregelten Aufgaben zu gewinnen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 063/19 Seite 9 Vogel, Janka, Aufwachsen im Kinderheim. Inwiefern der Heimaufenthalt das Bindungsverhalten von Kindern und Jugendlichen beeinflussen kann, 2010 in: Deiters, Nadine/Hummelt, Ann- Christin/Vogel, Janka/Ilse, Johannes/Margelisch, Katja, Risiko Bindungsstörung? Frühkindliche Tagesbetreuung und Kinderheime im Blickpunkt der Bindungstheorie, 2015 Die Arbeit untersucht den Einfluss des Heimaufenthaltes auf die dort untergebrachten Kinder. Dabei werden die Geschichte der Heimerziehung von früher und heute verglichen sowie psychologisch -bindungstheoretische Gesichtspunkte herausgearbeitet. Anhand von Erfahrungsberichten aus dem Milieu der geschlossenen Unterbringung werde deutlich, dass vor allem früher viele der Kinder durch die Erfahrungen aus dem Heimaufenthalt traumatisiert worden seien. Zwar hätten sich die Bedingungen in den landesweiten Heimen über die Jahre deutlich verbessert, doch sei eine Heimeinweisung keine Rettung vor familieninternen Problemen. 3.2. Beiträge, die sich mit Pflegekindern befassen Wiesch, Stefan, Wie geht es den Pflegekindern in Deutschland? Die gesundheitsbezogene Lebensqualität von Pflegekindern unter besonderer Berücksichtigung potentieller Einflussfaktoren, Dissertation , 2016, abrufbar unter: https://d-nb.info/1119448840/34 Die Dissertation untersucht das subjektive Wohlbefinden sowie die subjektive Funktionsfähigkeit von Pflegekindern in Deutschland an Hand des Konzeptes der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (GLQ)11. Weibliche Pflegekinder hätten – im Gegensatz zu männlichen Pflegekindern – im körperlichen, familiären und schulischen Bereich von einer vergleichbaren GLQ wie die Mädchen der Normstichprobe und damit von wenigen Beeinträchtigungen ihres Wohlbefindens und ihrer Funktionsfähigkeit berichtet. Abhängig sei die GLQ vor allem von dem Geschlecht, den psychischen Auffälligkeiten, dem prosozialen Verhalten, den Schmerzen, einer Dauermedikation und Vernachlässigung in der frühen Kindheit. Darüber hinaus verweist die Arbeit unter dem Punkt 1.1.5 Integration in die Pflegefamilie auf zurückliegende Studien in Deutschland, nach denen es im Vergleich den befragten Kindern in Pflegefamilien überwiegend besser gegangen sei als den Kindern in Heimen. Van Santen, Eric, Sind Dauerpflegeverhältnisse wirklich von Dauer? in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, 96 (2016), S. 387-389, abrufbar unter: https://www.researchgate.net/publication/330259934_Sind_Dauerpflegeverhaltnisse_wirklich _von_Dauer 11 Siehe hierzu Robert Koch-Institut, Allgemeines zu Gesundheitsbezogener Lebensqualität: „Gesundheitsbezogene Lebensqualität (Health-Related Quality of Life, HRQoL) ist ein multidimensionales „Konstrukt“ aus physischen , psychischen und sozialen Dimensionen und schließt deutlich mehr ein als lediglich Aussagen zum individuellen Gesundheitszustand. Wesentliche Orientierung ist hierbei die subjektive Wahrnehmung durch den Probanden. Instrumente zur Messung von gesundheitsbezogener Lebensqualität: Krankheitsübergreifende (generische ) Maße sind geeignet, die Lebensqualitäten von (gesundheitlich beeinträchtigten) Populationen in der Bevölkerung sowohl in der zeitlichen Veränderung als auch im Querschnittsvergleich zu beschreiben. Die krankheitsspezifischen Verfahren dienen der Bewertung von Therapien bzw. Therapiealternativen bei bestimmten Krankheiten und Patientengruppen.“, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring /Gesundheitsberichterstattung/GesundAZ/Content/G/Gesbez_Lebensqualitaet/Inhalt/Lebensqualitaet.html. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 063/19 Seite 10 Der Verfasser wertet anhand von Mikrodaten der Kinder- und Jugendhilfestatistik 2012 und 2013 des Statistischen Bundesamtes die Verweildauer von Pflegekindern in Pflegeverhältnissen aus und befasst sich mit der Frage, wie stabil sogenannte Dauerpflegeverhältnisse sind. Im Ergebnis seien die Dauerpflegeverhältnisse in vielen Fällen nicht von Dauer und die prognostische Kraft der bisherigen Verweildauer für eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive sei weitaus geringer als oftmals angenommen. Diouani-Streek, Mériem, Kontinuität im Kinderschutz – Perspektivplanung für Pflegekinder, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, 2015 Die Studie befasst sich mit Pflegekindern als Hochrisikogruppe für Entwicklungsbeeinträchtigungen und analysiert konzeptionelle und rechtliche Grundlagen sowie methodische und strukturelle Problemfelder. Die Verfasserin gibt anhand von aufbereiteten Reformen zum US-amerikanischen Kinderschutz Impulse für eine moderne Kindesunterbringung und zum Pflegekinderrecht. Gabler, Sandra/Bovenschen, Ina und andere, Foster children’s attachment security and behavior problems in the first six months of placement: associations with foster parents’ stress and sensitivity in: Attachment & Human Development, 2014, 16 (5), 479–498, Zusammenfassung abrufbar unter: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/24785376 Die Studie untersucht die Bindungssicherheit bei 48 Pflegekindern im Alter von eins bis sechs Jahren kurz nach der Vermittlung in eine Pflegefamilie sowie ein halbes Jahr später. Es zeige sich, dass die Bindungssicherheit der Pflegekinder in den ersten sechs Monaten signifikant ansteige, aber insgesamt signifikant geringer ausfalle als die Bindungssicherheit einer Normstichprobe von Kindern in Herkunftsfamilien. 3.3. Beiträge, die sich mit Heim- und Pflegekindern befassen Wade, Marc/Fox, Nathan/Zeanah, Charles/Nelson, Charles, Long-term effects of institutional rearing , foster care, and brain activity on memory and executive functioning in: Proceedings of the National Academy of Sciences, January 29, 2019 116 (5) 1808-1813, abrufbar unter: https://www.pnas.org/content/116/5/1808 Die Studie vergleicht – basierend auf Daten des Bucharest Early Intervention Project – Kinder in Rumänien im Alter von acht bis 16 Jahren, die in Heimen bzw. Pflegefamilien aufwachsen, mit denen, die in ihrer Herkunftsfamilie leben. Sie legt nahe, dass eine frühe Heimunterbringung bzw. Unterbringung in einer Pflegefamilien dauerhafte, beeinträchtigende Konsequenzen für die Entwicklung des Gehirns nach sich ziehe, die vor allem im Laufe des Heranwachsens sichtbarer würden. Bei Kindern, die von einem Heim in eine Pflegefamilie wechselten, werde im Zeitverlauf die Möglichkeit gesehen, einige Einschränkungen auszugleichen.12 12 Einzelheiten zur Langzeitstudie Bucharest Early Intervention Project sind abrufbar unter: http://www.bucharestearlyinterventionproject .org/. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 063/19 Seite 11 Schröder, Martin/Pèrez, Tania/Buderer, Corinna/Schmid, Marc, Bindungsauffälligkeiten und psychische Belastung bei Kindern aus der Pflegekinderhilfe und Heimerziehung in: Kindheit und Entwicklung, 2017, 26, pp. 118-126, Zusammenfassung abrufbar unter: https://econtent.hogrefe .com/doi/abs/10.1026/0942-5403/a000223 Im Rahmen dieser Studie werden 116 Heim-, 276 Pflegekinder und 339 Kinder in Herkunftsfamilien verglichen. Heimkinder erreichten signifikant höhere Werte bei Verhaltensauffälligkeiten im Vergleich zu Pflegekindern; die Wahrscheinlichkeit für einen auffälligen Wert sei bei Heimkindern über 20-mal, bei Pflegekindern über achtmal so hoch wie bei Kindern in ihren Herkunftsfamilien . Im Hinblick auf Bindungsauffälligkeiten unterschieden sich Heim- und Pflegekinder nicht, wiesen aber deutlich höhere Wahrscheinlichkeiten für einen auffälligen Wert auf als die Allgemeinbevölkerung. Kindler, Heinz, Pflegefamilie vor Heimerziehung? Chancen und Risiken, 2016 in: Macsenaere, Michael/Esser, Klaus/Hiller, Stephan (Hrsg.), Pflegekinderhilfe. Zwischen Profession und Familie , Beiträge zur Differenzierung und Qualifizierung eines der größten Bereiche erzieherischer Hilfe, 2017, S. 77 ff. Günther, Julia/Nestmann, Frank/Werner, Jillian, Netzwerkforschung mit Kindern. Eine empirische Studie zu Unterstützungsbezügen in Familie, Pflegefamilie und Heim in: Oelerich, Gertrud/ Otto, Hans-Uwe Otto (Hrsg.), Empirische Forschung und Soziale Arbeit, 2011, S. 25, abrufbar unter : https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2F978-3-531-92708-4.pdf Ziel dieser Untersuchung ist es, eine Analyse sozialer Netzwerke von Kindern vorzunehmen, und zwar von Kindern, die im Rahmen erzieherischer Hilfen in Heimen bzw. Pflegefamilien aufwachsen , im Vergleich zu Kindern, die in ihren Herkunftsfamilien leben. Für die Heimkinder würden Erzieherinnen und Erzieher zentrale Unterstützungsfunktionen wahrnehmen. Tendenziell leisteten Eltern und Pflegeltern jedoch mehr soziale Unterstützung. ***