WD 9 - 3000 – 059/21 (18. Mai 2021) © 2021 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsi chtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz gibt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner an (vgl. § 28 b Abs. 1 Infektionsschutzgesetz1). Dabei werden alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage addiert. Die Summe wird durch die Einwohnerzahl des betrachteten Gebiets dividiert. Danach wird dieser Wert mit 100.000 multipliziert. Eine konkrete Rechtsgrundlage zur Berechnung der Sieben-Tage- Inzidenz im Rahmen der Corona-Pandemie ist nicht ersichtlich. Berücksichtigung findet die Sieben-Tage-Inzidenz im Rahmen der Corona-Pandemie insbesondere durch die Verknüpfung bestimmter Corona-Maßnahmen an festgelegte Schwellenwerte. Festgelegt wurden diese Schwellenwerte in Anbetracht der Möglichkeit der Gesundheitsämter, eine individuelle Kontaktnachverfolgung leisten zu können.2 Seit Einführung der sogenannten Bundesnotbremse im Rahmen des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes3 greifen nach § 28 b Abs. 1 Infektionsschutzgesetz ab einer Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt dort bundeseinheitliche Maßnahmen. Entscheidend sind dafür die dem Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten Zahlen.4 Das RKI bezieht die Bevölkerungszahlen vom Statistischen Bundesamt. Die Anzahl der Neuinfektionen umfasst dabei alle in dem betrachteten Gebiet positiv getesteten Personen, unabhängig von deren Einwohnermeldestatus , wohingegen die Bezugsgröße sich nur auf die Einwohnerzahl bezieht. 1 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, Art. 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2000, BGBl. I S. 1045, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 2021, BGBl. I S. 802. 2 Ausführlich dazu Wissenschaftliche Dienste im Deutschen Bundestag, Sachstand vom 18. März 2021, Zur Herleitung und Bedeutung des Inzidenzwertes, WD 9 – 3000 - 022/21. 3 Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021, BGBl. I S. 802. 4 Bundesgesundheitsministerium, Fragen und Antworten zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz, abrufbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze -und-verordnungen/guv-19-lp/4-bevschgfaq .html. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Einbeziehung von US-Streitkräften bei der Berechnung der Sieben- Tage-Inzidenz Kurzinformation Zur Einbeziehung von US-Streitkräften bei der Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz Fachbereich WD 9 (Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 In Regionen, in denen US-Soldaten stationiert sind, fließen infizierte Soldaten zwar in die Fallzahlen ein, die Soldaten werden jedoch nicht bei der Einwohnerzahl berücksichtigt, da keine Meldepflicht besteht. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz weist daher täglich zwei verschiedene Inzidenzwerte aus – einmal mit zumindest einem großen Teil der Streitkräfte, einmal ohne sie.5 Die Werte wichen Anfang Mai im Mittel um ungefähr zehn bis 15 Inzidenzpunkte voneinander ab. Die Landesregierung gestattete den Kreisbehörden, sich bei den Corona-Maßnahmen an dem günstigeren Wert zu orientieren, was jedoch seit Geltung der Bundesnotbremse bei einer stabilen Inzidenz von über 100 nicht mehr möglich ist.6 Fünf Personen aus Rheinland-Pfalz haben daher beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde mitsamt Eilantrag gegen die Zählweise eingelegt (Aktenzeichen 1 BvR 897/21).7 Bereits zuvor hatte der Kreistag Kaiserslautern in einer Resolution eine Änderung dieser Praxis gefordert .8 Das RKI hatte dies in einer Stellungnahme abgelehnt: Es sehe keine Möglichkeit, die Zahl der in der Westpfalz lebenden US-Amerikaner in ihre Berechnungen einfließen zu lassen.9 Man nutze für die Berichterstattung die offiziellen Bevölkerungsdaten des Statistischen Bundesamtes. Diese seien zwar "keine exakte Abbildung der Realität, aber immer noch die beste Annäherung", heiße es in der Stellungnahme. Der Bürgermeister von Ramstein-Miesenbach geht hingegen davon aus, dass die US-amerikanische Seite und auch alle anderen NATO-Staaten im Landkreis kein Problem damit hätten, die Gesamtzahl der Soldaten und des zivilen Gefolges zu bestätigen.10 *** 5 Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Coronavirus SARS-CoV-2: Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz, abrufbar unter: https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlenfuer -rheinland-pfalz/. 6 Vgl. Fisch, Isabel, Spiegel Plus, Die Amerikaner zählen nur, wenn sie infiziert sind, Beitrag vom 6. Mai 2021; vgl. auch Die Rheinpfalz, Kaiserslautern hofft vergeblich, Beitrag vom 12. Mai 2021, S. 12. 7 Zeit-Online, Verfassungsbeschwerde: Streit um Streitkräfte und Inzidenz, 6. Mai 2021, abrufbar unter: https://www.zeit.de/news/2021-05/06/verfassungsbeschwerde-streit-um-streitkraefte-und-inzidenz?utm_referrer =https%3A%2F%2Fwww.bing.com%2F; Südwestrundfunk, SWR Aktuell, Landkreis Kaiserslautern darf wegen US-Streitkräften nicht lockern, Beitrag vom 17. Mai 2021, abrufbar unter: https://www.swr.de/swraktuell /rheinland-pfalz/kaiserslautern/kaiserslautern-landkreis-darf-wegen-zaehlweise-nicht-lockern-100.html; Trierischer Volksfreund, Verfälschen US-Soldaten die regionale Statistik? Der Streit um die Inzidenzberechnung landet vor dem Verfassungsgericht. Vor allem Pfalz und Eifel sind betroffen, Beitrag vom 7. Mai 2021. 8 Kreistag Kaiserslautern: Berechnung der Inzidenz muss auf tatsächlichen Zahlen beruhen. Landkreis fordert Anerkennung der hier stationierten Streitkräfte, Pressemitteilung vom 28. April 2021, abrufbar unter: https://www.kaiserslautern-kreis.de/no_cache/aktuelles/pressemeldungen-detailansicht/artikel/details/berechnung -der-inzidenz-muss-auf-tatsaechlichen-zahlen-basieren .html?cHash=5f145a987917391595c0abf3daf40a97&sword_list%5B0%5D=resolution &sword_list%5B1%5D=inzidenz. 9 Südwestrundfunk, SWR Aktuell, RKI will Corona-Statistik im Kreis Kaiserslautern nicht ändern, Beitrag vom 28. April 2021, abrufbar unter: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/kaiserslauternreaktion -rki-inzidenzzahlen-100.html. 10 Pfälzischer Merkur, Streit um Streitkräfte und Inzidenz-Berechnung, Beitrag vom 7. Mai 2021.