© 2019 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 059/19 E-Zigaretten als Mittel der Tabakentwöhnung Kampagnen in ausgewählten Ländern Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 059/19 Seite 2 E-Zigaretten als Mittel der Tabakentwöhnung Kampagnen in ausgewählten Ländern Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 059/19 Abschluss der Arbeit: 11. Oktober 2019 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 059/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Belgien 5 3. Frankreich 6 4. Großbritannien 7 5. Kanada 9 6. Niederlande 9 7. Schweden 11 8. Schweiz 12 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 059/19 Seite 4 1. Einleitung In den letzten Jahren ist sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland eine steigende Anzahl von Rauchern vollständig oder teilweise auf E-Zigaretten umgestiegen. Häufig erfolgt der Umstieg von Tabakprodukten auf E-Zigaretten mit dem Ziel der Tabakentwöhnung bzw. zur Reduzierung der Gesundheitsschädigung. Da bei der E-Zigarette in der Regel kein Tabak verbrannt wird1, ist der Dampf der E-Zigarette frei von bestimmten Schadstoffen, die der Rauch einer herkömmlichen Zigarette aufgrund des Verbrennungsvorgangs enthält. Auch wenn die gesundheitlichen (Langzeit-)Folgen durch den Konsum von E-Zigaretten bisher nicht abschließend untersucht wurden, werden E-Zigaretten gemeinhin als „gesündere“ Alternative zum herkömmlichen Rauchen betrachtet und daher zum Teil als Mittel der Tabakentwöhnung angesehen und verwendet. Neben Vertretern der E-Zigarettenindustrie sprechen sich mittlerweile zum Teil auch Suchtexperten dafür aus, E-Zigaretten als Mittel der Tabakentwöhnung einzustufen und als solches in entsprechende staatliche Kampagnen der gesundheitlichen Aufklärung aufzunehmen.2 Die Prävention von Suchterkrankungen ist in Deutschland auf Bundesebene u. a. Aufgabe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Diese hat eine Vielzahl an Informationsmaterialien veröffentlicht, um Rauchern einen Ausstieg aus der Tabak- bzw. Nikotinsucht zu erleichtern . In diesem Zusammenhang hat sie sich auch mit der E-Zigarette, möglichen gesundheitlichen Auswirkungen sowie deren Eignung als Tabakentwöhnungsmittel auseinandergesetzt. Sie ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die E-Zigarette nicht zur Tabakentwöhnung geeignet ist. Begründet wird dies u. a. damit, dass bei einer fortgesetzten Zufuhr von Nikotin die körperliche Abhängigkeit bestehen bleibt. Auch würden vom Rauchen gewohnte Rituale und Gewohnheiten beibehalten und die für eine erfolgreiche Tabakentwöhnung erforderliche Änderung von Ritualen und Gewohnheiten und damit eine Verhaltensänderung zur Überwindung der psychischen Abhängigkeit nicht erfolgen. Darüber hinaus gäbe es bislang keine wissenschaftlichen Studien , die die Eignung der E-Zigarette zur Tabakentwöhnung nachgewiesen hätten.3 Es gibt insofern – auch mit Blick auf die Suchtgefahr bei jungen Menschen – in Deutschland derzeit keine staatlichen Kampagnen, die den Einsatz von E-Zigaretten bei der Tabakentwöhnung empfehlen und befördern wollen. Es ist nicht bekannt, dass die Einführung entsprechender Kampagnen für die Zukunft geplant ist. Insbesondere unter Berücksichtigung einer Reihe von Todesfällen in den 1 Ausnahme hiervon sind die sog. Tabakerhitzer, die ebenso wie herkömmliche Zigaretten Tabak enthalten, der jedoch im Gegensatz zu diesen nicht verbrannt, sondern lediglich erhitzt wird. 2 Vergleiche hierzu z. B. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/94698/E-Zigaretten-zur-Tabakentwoehnungeine -Gratwanderung (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 3 Vergleiche hierzu die Informationsbroschüre der BZgA zu E-Zigaretten, im Internet abrufbar unter https://www.bzga.de/infomaterialien/foerderung-des-nichtrauchens/elektrische-zigaretten-e-zigaretten/. Vergleiche darüber hinaus den Überblick zu Studien, Aktuelle Studien zum Konsum von E-Zigaretten – Zusammenfassung der Ergebnisse, 28. Juni 2018, WD 9 – 3000 – 040/18, im Internet abrufbar unter https://www.bundestag .de/resource/blob/568198/e27a7be00a5fb49c5e0b9fbfea5c90d7/wd-9---040-18-pdf-data.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 059/19 Seite 5 USA, die auf den Gebrauch von E-Zigaretten zurückgeführt werden4, erscheint dies zumindest für die nähere Zukunft auch als unwahrscheinlich. Im Rahmen dieses Sachstandes wird der Frage nachgegangen, ob es im Gegensatz zu Deutschland in anderen Ländern gezielte staatliche Kampagnen zur Förderung der E-Zigarette als Mittel der Tabakentwöhnung gibt bzw. deren Einführung geplant ist und wie sich ggf. durchgeführte Kampagnen auf die Zahl der Raucher ausgewirkt haben. 2. Belgien In Belgien gibt es ebenso wie in Deutschland bislang offenbar keine spezifischen Kampagnen oder Initiativen, mit denen der Einsatz von E-Zigaretten als Mittel zur Tabakentwöhnung aktiv gefördert wird. Zum Schutz der Konsumenten wurden mit dem Königlichen Erlass vom 28. Oktober 20165 rechtliche Regelungen im Hinblick auf E-Zigaretten geschaffen, die den in Belgien geltenden Regelungen für Tabakprodukte entsprechen. Danach ist die Benutzung von E-Zigaretten im öffentlichen Raum ebenso wie das Rauchen herkömmlicher Zigaretten untersagt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann mit einer Geldbuße zwischen 156 und 6.000 Euro geahndet werden. Der Verkauf übers Internet ist ebenso verboten wie der Verkauf an Jugendliche im Alter von unter 16 Jahren bzw. ab 1. November 2019 an Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren. Darüber hinaus darf keine Werbung für E-Zigaretten gemacht werden.6 Auch wenn es in Belgien keine staatlichen Kampagnen zur Förderung der E-Zigarette als Tabakentwöhnungsmittel gibt, existieren gleichwohl Initiativen, mit denen Raucher zum Tabakentzug motiviert werden sollen und in deren Rahmen auch Informationen zur E-Zigarette vorgehalten werden. So informiert zum Beispiel die Initiative „Tabakstop7“ auf ihrer Internetseite über E-Zigaretten , unter anderem zum Aspekt der gesundheitlichen Auswirkungen – auch und insbesondere im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten. Die Initiatoren kommen dabei zu dem Schluss, dass E-Zigaretten aufgrund der fehlenden Tabakverbrennung und dem damit verbundenen Wegfall einer Vielzahl an schädlichen Substanzen im Rauch bzw. Dampf eine gesündere Alternative zur herkömmlichen Zigarette darstellen. Insofern könne die E-Zigarette durchaus beim Ausstieg aus der Tabaksucht helfen. Unabhängig davon berge jedoch auch der Gebrauch der E-Zigarette 4 Vergleiche hierzu z. B. https://www.n-tv.de/panorama/Todesfaelle-nach-E-Zigaretten-Konsum-raetselhaft-article 21324432.html (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 5 Der Gesetzestext ist in französischer Sprache im Internet abrufbar unter http://www.ejustice .just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=fr&la=F&cn=2016102802&table_name=loi (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019); eine niederländische Fassung des Gesetzestextes ist im Internet abrufbar unter http://www.ejustice .just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=nl&la=N&cn=2016102802&table_name=wet (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 6 Vergleiche zu den wesentlichen Regelungen des Gesetzes auch Informationen der Initiative „Tabakstop“, im Internet abrufbar unter https://www.tabakstop.be/e-sigaret/wat-zegt-de-wet (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 7 Die Kampagne wird von einer Vereinigung von insgesamt 31 Tabakologen (Ärzte, Psychologen und Pflegepersonal ) geführt. Unterstützt wird die Kampagne u.a. von der Stiftung Farès, die wiederum finanziell auch vom öffentlichen Gesundheitssystem unterstützt wird. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 059/19 Seite 6 gewisse gesundheitliche Risiken, so dass der Verzicht sowohl auf herkömmliche Zigaretten als auch auf E-Zigaretten am gesündesten sei.8 3. Frankreich In Frankreich gibt es ebenfalls keine Kampagnen zur Förderung der E-Zigarette als Tabakentwöhnungsmittel . E-Zigaretten dürfen in Frankreich seit dem 17. März 2014 nur an Volljährige verkauft werden9 und ihre Benutzung ist in bestimmten öffentlichen Räumen, wie z. B. in Bildungseinrichtungen , öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz untersagt.10 Eine Nichteinhaltung des Verbots wird mit 35 Euro Bußgeld geahndet. An anderen Orten, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind (z. B. Restaurants, Bars), ist es grundsätzlich nicht verboten, E-Zigaretten zu konsumieren. Jedoch können die jeweils Verantwortlichen für ihre Räumlichkeiten entsprechende Verbote verhängen. Die Gesundheitsbehörden Frankreichs stehen der E-Zigarette offenbar eher positiv gegenüber, dennoch schaffen sie keine Anreize zum Konsum. Gleichwohl wird zum Beispiel vom Hohen Rat der Öffentlichen Gesundheit die Auffassung vertreten, dass die E-Zigaretten eine Hilfe sein könnten , um mit dem Tabakrauchen aufzuhören bzw. den Tabakkonsum zu reduzieren. Andererseits könnten E-Zigaretten der Einstieg in den Tabakkonsum sein und es bestehe das Risiko, dass durch positives Marketing und Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit Tabakkonsum wieder als normal angesehen werde.11 Der Hohe Rat empfiehlt, die im Gesundheitsbereich Tätigen und Raucher – ohne Werbung zu machen – über den Einsatz der E-Zigarette als Hilfe zur Raucherentwöhnung und bei ausschließlicher Nutzung als Mittel zur Reduzierung der gesundheitlichen Risiken durch Tabakkonsum zu informieren. Gleichzeitig sollten die gesetzlichen Verkaufs- und Werbeverbote beibehalten und das Konsumverbot auf alle öffentlich zugänglichen Plätze ausgeweitet werden. Nach Ansicht des Hohen Rates sollte der Tabakkonsum verstärkt beobachtet, epidemiologische und handfeste klinische Studien zur E-Zigarette durchgeführt und wissenschaftlich entsprechend weiter geforscht werden. Auch sollte über die Schaffung einer medizinischen E-Zigarette nachgedacht werden. Nach Angaben der Agentur Santé publique France haben in den Jahren 2010 bis 2017 insgesamt 700.000 Personen aufgehört, Tabak zu rauchen. Dennoch sei das Gesundheitsministerium, das 8 Vergleiche hierzu https://www.tabakstop.be/e-sigaret (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 9 Loi relative à la consummation, in französischer Sprache im Internet abrufbar unter https://www.legifrance .gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000028738036&dateTexte=20191007 (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 10 Art. 28 des Gesundheitsgesetzes vom 26. Januar 2016 (loi de modernisation de notre système de santé), in französischer Sprache im Internet abrufbar unter https://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do;jsessionid =CC396295D231E7D5C618D4976D2A452C.tplgfr41s_2?cidTexte=LEGITEXT000006072665&idArticle =LEGIARTI000031918069&dateTexte=20191007&categorieLien=id#LEGIARTI000031918069 (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober). 11 Bekanntmachung des Rates vom 22. Februar 2016, in französischer Sprache im Internet abrufbar unter https://www.hcsp.fr/explore.cgi/avisrapportsdomaine?clefr=541 (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 059/19 Seite 7 den Tabakkonsum massiv bekämpfe, aufgrund nach wie vor fehlender Erkenntnisse hinsichtlich möglicher Langzeitfolgen durch den Gebrauch der E-Zigarette hier weiterhin zurückhaltend.12 4. Großbritannien Anders als in Deutschland und anderen europäischen Staaten werden E-Zigaretten in Großbritannien im Rahmen verschiedener staatlicher Kampagnen aktiv als eine Methode zur Unterstützung von Rauchern bei der Tabakentwöhnung dargestellt. Im Rahmen dieser Kampagnen wird angegeben , dass der Gebrauch von E-Zigaretten 95 Prozent weniger schädlich sei als das Rauchen herkömmlicher Zigaretten. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass auch die Benutzung von E- Zigaretten nicht risikolos sei und die gesundheitlichen Folgen weiter wissenschaftlich untersucht werden müssten. In Großbritannien obliegt die Gesundheitsprävention u. a. Public Health England (PHE), einer Behörde des britischen Ministeriums für Gesundheit und Soziales, die derzeit drei verschiedene Kampagnen zur Raucherentwöhnung finanziert. So wird seit nunmehr sieben Jahren die Kampagne „Smokefree Health Harms“13 durchgeführt, mit der Raucher dazu animiert werden sollen, jeweils im Januar mit dem Rauchen aufzuhören. Ende 2018 wurde im Rahmen dieser Kampagne für Januar 2019 ein Film14 veröffentlicht, in dem Experten die Menge an krebsverursachenden Chemikalien und Teer, die in einem Monat durchschnittlich von einem Raucher inhaliert werden, visualisierten. Zu Beginn des Films wird darauf hingewiesen, dass die gesundheitlichen Risiken der E-Zigaretten derzeit noch nicht abschließend untersucht seien. Unabhängig davon sprechen sich die beteiligten Experten nach Abschluss des Experiments zur Visualisierung der inhalierten Schadstoffe ganz klar für den Gebrauch von E- Zigaretten im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten aus. PHE hat im Zusammenhang mit der Einstellung des Films im Internet eine Pressemitteilung15 veröffentlicht. Danach sollen Raucher aktiv dazu animiert werden, auch mit Hilfe von E-Zigaretten den Ausstieg aus der Tabaksucht anzustreben und nicht aus Angst vor möglichen Gesundheitsschäden auf dieses Mittel bei der Tabakentwöhnung zu verzichten. Ziel sei dabei jedoch der komplette Ausstieg aus der Nikotinsucht , d. h. der dauerhafte Verzicht sowohl auf herkömmliche als auch elektrische Zigaretten.16 Offenbar hat PHE keine Evaluation zur Health Harms Kampagne veröffentlicht. 12 Vergleiche hierzu Cigarettes électroniques: l’Europe échappe au durcissement légal, in: l’OBS vom 8. Oktober 2019, https://www.nouvelobs.com/sante/20191008.AFP6209/cigarettes-electroniques-l-europe-echappe-au-durcissement -legal.html (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 13 Informationen hierzu lassen sich im Internet u. a. abrufen unter https://campaignresources.phe.gov.uk/resources /campaigns/29-health-harms/overview (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 14 Der Film „Impact of Smoking vs. Vaping Demonstration“ ist in englischer Sprache im Internet abrufbar unter https://www.youtube.com/watch?v=5EOLvHzE1x8 (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019), 15 PHE Health Harms campaign encourages smokers to quit, Pressemitteilung vom 28. Dezember 2018, in englischer Sprache im Internet abrufbar unter https://www.gov.uk/government/news/phe-health-harms-campaignencourages -smokers-to-quit (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 16 Vergleiche hierzu z.B. PHE (2018), Evidence review of e-cigarettes and heated tobacco products, im Internet abrufbar unter https://www.gov.uk/government/publications/e-cigarettes-and-heated-tobacco-products-evidencereview (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 059/19 Seite 8 Auch im Rahmen der ebenfalls von PHE durchgeführten Kampagne „smokefree“ werden umfassende Informationen und Hilfestellungen zu einem Rauchstopp angeboten. E-Zigaretten werden auch hierbei als Möglichkeit zur Tabakentwöhnung präsentiert. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass Studien zufolge die Wahrscheinlichkeit, erfolgreich mit dem Rauchen aufzuhören, bei der Verwendung von E-Zigaretten doppelt so groß sei wie bei der Verwendung von anderen Hilfsmitteln wie z. B. Nikotinpflastern.17 Es wird jedoch auch bei dieser Kampagne darauf hingewiesen, dass der Gebrauch von E-Zigaretten nicht komplett risikofrei sei. Die gesundheitlichen Auswirkungen seien jedoch deutlich geringer als bei herkömmlichen Zigaretten. Die dritte von PHE durchgeführte Kampagne „stoptober“, mit der Raucher dazu motiviert werden sollen, im Oktober für die Dauer von 28 Tagen mit dem Rauchen aufzuhören, weist ebenfalls auf die E-Zigarette als geeignetes Mittel zur Tabakentwöhnung hin.18 Die Independent British Vape Trade Association (IBVTA), die die britische E-Zigaretten Industrie repräsentiert, in einem Artikel auf ihrer Internetseite die Unterstützung der Kampagne des Jahres 2018 an.19 Inwieweit diese jedoch tatsächlich stattgefunden hat, ist jedoch nicht bekannt. PHE hat für die Jahre 2016 und 2017 Evaluationen der Kampagnen veröffentlicht.20 Danach ist der Anteil der an der Kampagnen teilnehmenden Personen, die dabei auf die E-Zigarette als ein Mittel der Tabakentwöhnung zurückgegriffen haben, von 53 Prozent im Jahr 2016 auf 42 Prozent im Jahr 2017 gesunken. Neben PHE gibt es verschiedene andere Institutionen in Großbritannien, die E-Zigaretten ebenfalls als deutlich weniger schädliche, wenngleich nicht risikolose Alternative zu herkömmlichen Zigaretten einstufen.21 Die Gesundheitsbehörden in Wales, Schottland und Nordirland, die offensichtlich eng mit PHE zusammenarbeiten, vertreten übereinstimmend die gleiche Position im Hinblick auf E-Zigaretten und ihren Einsatz bei der Tabakentwöhnung.22 17 Vergleiche hierzu https://www.nhs.uk/smokefree/help-and-advice/e-cigarettes (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 18 Vergleiche hierzu https://www.nhs.uk/oneyou/for-your-body/quit-smoking/using-e-cigarettes-vapes-to-quitsmoking / (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 19 Vergleiche hierzu https://www.ibvta.org.uk/media-centre/ibvta-partners-with-public-health-england-for-thirdcampaign / (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 20 Die Evaluationen sind im Internet abrufbar unter https://www.gov.uk/government/publications/stoptober-campaign -evaluation (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 21 Vergleiche hierzu zum Beispiel die Richtlinie „Stop smoking interventions and services“ des National Institute of Health and Care Excellence, im Internet abrufbar unter https://www.nice.org.uk/guidance/ng92 (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 22 Für Wales vergleiche hierzu z. B. eine Stellungnahme von Public Health Wales, im Internet abrufbar unter http://www.wales.nhs.uk/sitesplus/888/news/43873/; für Nordirland vergleiche hierzu z. B. ein Positionspapier der Public Health Agency, im Internet abrufbar unter https://www.publichealth.hscni.net/news/public-healthagency -pha-has-issued-further-advice-e-cigarettes-help-people-make-informed-decis; für Schottland vergleiche hierzu z. B. Informationen der schottischen Regierung, im Internet abrufbar unter https://www.gov.scot/policies /smoking/electronic-cigarettes/ sowie den nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung der Tabaksucht in Schottland, im Internet abrufbar unter https://www.gov.scot/publications/raising-scotlands-tobacco-free-generation -tobacco-control-action-plan-2018/pages/3/ (jeweils zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 059/19 Seite 9 Konkrete Zahlen, ob und wie sich die einzelnen Kampagnen und der Gebrauch der E-Zigarette im Rahmen der Tabakentwöhnung auf die Anzahl der Raucher in Großbritannien ausgewirkt haben , liegen nicht vor. Nach Angaben von PHE griffen lediglich 4,1 Prozent der Raucher, die versucht haben, mit dem Rauchen aufzuhören, zu E-Zigaretten.23 Nach Angaben des Nationalen Statistikbüros trägt der Gebrauch von E-Zigaretten in Großbritannien jährlich in insgesamt 20.000 Fällen zu einem erfolgreichen Ausstieg aus der Tabaksucht bei.24 5. Kanada Auch in Kanada gibt es weder staatliche Kampagnen zur Förderung von E-Zigaretten als Mittel der Tabakentwöhnung, noch sind entsprechende Kampagnen für die Zukunft geplant. Einer Stellungnahme von Health Canada25 zufolge, ist es das erklärte Ziel der kanadischen Gesundheitsbehörden , einen Anstieg der Anzahl der jugendlichen Nutzer von E-Zigaretten zu verhindern; dadurch soll einer ähnlichen Entwicklung wie in den USA entgegen gewirkt werden. Aus diesem Grund trat zum 23. Mai 2018 das neue Tabak- und Vapingproduktegesetz (Tobacco and Vaping Products Act – TVPA26) in Kraft. Das Gesetz soll helfen, mit den Risiken und Chancen von E-Zigaretten besser umzugehen. So sollen einerseits Jugendliche vor den Gefahren der Benutzung von E-Zigaretten geschützt, Erwachsenen jedoch soll der Konsum von E-Zigaretten als weniger gesundheitsschädliche Alternative zu herkömmlichen Zigaretten ermöglicht werden.27 6. Niederlande Auch in den Niederlanden gibt es keine staatlichen Kampagnen, mit denen der Einsatz von E- Zigaretten als Mittel der Tabakentwöhnung gefördert werden soll. Vielmehr wurden in den vergangenen Jahren die Regelungen zum Nichtraucherschutz – mittlerweile ist in den Niederlanden das Rauchen in allen geschlossenen öffentlichen Räumen, im Gaststättengewerbe und an Arbeitsplätzen verboten – und zum Verkauf von Tabakwaren verschärft und auf E-Zigaretten ausgeweitet . Dem vorangegangen waren Untersuchungen des National Institute for Public Health and the 23 PHE (2019), Vaping in England: an evidence update February 2019, S. 14, im Internet abrufbar unter https://www.gov.uk/government/publications/vaping-in-england-an-evidence-update-february-2019 (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 24 Office for National Statistics, Adult smoking habits in the UK: 2018, im Internet abrufbar unter https://www.ons.gov.uk/peoplepopulationandcommunity/healthandsocialcare/healthandlifeexpectancies/bulletins /adultsmokinghabitsingreatbritain/2018#the-use-of-electronic-cigarettes-e-cigarettes-great-britain (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 25 Health Canada, Statement on Use of Vaping Products by Youth, 15. November 2018, im Internet abrufbar unter https://www.canada.ca/en/health-canada/news/2018/11/health-canada-statement-on-use-of-vaping-productsby -youth.html (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 26 Der Gesetzestext ist in englischer Sprache im Internet abrufbar unter https://laws-lois.justice.gc.ca/eng/acts/T- 11.5/ (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 27 Vergleiche hierzu die Pressemitteilung der kanadischen Regierung zum TVPA, im Internet abrufbar unter https://www.canada.ca/en/health-canada/news/2018/05/new-tobacco-and-vaping-products-legislation-receivesroyal -assent.html (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 059/19 Seite 10 Environment (RIVM) sowie der Netherlands Food and Consumer Product Safety Authority (NVWA) zu den gesundheitlichen Auswirkungen von E-Zigaretten. Dabei sei festgestellt worden, dass diese gesundheitsschädlicher seien als zunächst angenommen.28 In diesem Zusammenhang wird auch auf eine Studie aus den USA verwiesen, wonach Jugendliche und junge Erwachsene, die E-Zigaretten konsumierten, häufiger zu Tabakprodukten griffen als solche, die keine E-Zigaretten konsumierten.29 Auf Grund dieser Erkenntnisse wurde im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie die Durchführung verschiedener Maßnahmen beschlossen, um den Gebrauch und die Sichtbarkeit von E- Zigaretten zu reduzieren. Hierzu zählte unter anderem, dass die Regelungen des Tabakproduktegesetzes 30 auf E-Zigaretten ausgeweitet wurden. So ist seit dem 20. Mai 2016 auch der Verkauf von E-Zigaretten sowie von Liquids für E-Zigaretten und Wasserpfeifen an junge Menschen im Alter von unter 18 Jahren verboten. Dies gilt unabhängig davon, ob die E-Zigaretten Nikotin enthalten . Sowohl Tabakprodukte als auch E-Zigaretten dürfen nicht über das Internet verkauft werden . Verboten ist darüber hinaus das Bewerben von E-Zigaretten; das Werbeverbot gilt auch für Werbung im Internet. Die Einhaltung des Werbeverbots wird durch die NVWA überwacht. Auch müssen Gesundheitswarnungen auf den Produktverpackungen der E-Zigaretten angebracht und der Verpackung ein Merkblatt beigelegt werden, um den Verbraucher über mögliche Gesundheitsgefahren zu informieren. Außerdem wurde die Industrie zur Erforschung der gesundheitlichen Auswirkungen von E-Zigaretten sowie zur Dokumentation schädlicher Auswirkungen verpflichtet .31 Unabhängig davon gibt es Kampagnen im Auftrag des niederländischen Gesundheitsministeriums (Ministerie van Volksgezondheid, Welzijn en Sport) zur Unterstützung von Rauchern bei der Tabakentwöhnung. Hierzu zählt z. B. die Initiative „ikstopnu“, die auf ihrer Internetseite unter anderem über E-Zigaretten informiert.32 Die E-Zigarette wird dabei (noch) nicht als Methode zur Tabakentwöhnung aufgelistet. Vielmehr wird im Rahmen der Kampagne darauf hingewiesen, 28 Vergleiche hierzu eine Pressemitteilung der niederländischen Regierung vom 11. Dezember 2015, diese ist in englischer Sprache im Internet abrufbar unter https://www.government.nl/latest/news/2015/12/11/ban-on-saleof -e-cigarettes-to-minors (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 29 Vergleiche hierzu https://www.reuters.com/article/us-dutch-ecigarettes/dutch-ban-vaping-for-under-18s-saymore -harmful-than-thought-idUSKBN0TU1U420151211 (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 30 Besluit van 4 mei 2016, houdende wijziging van het Besluit uitvoering Tabakswet en de bijlage bij de Tabaks- en rookwarenwet in verband met de implementatie van Richtlijn 2014/40/EU, inzake de productie, de presentatie en de verkoop van tabaks- en aanverwante producten (Tobacco and Smoking Products Act) in niederländischer Sprache im Internet abrufbar unter https://zoek.officielebekendmakingen.nl/stb-2016-176.html (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 31 Vgl. hierzu Informationen der niederländischen Regierung zu den Neuregelungen im niederländischen Tabakgesetz , in englischer Sprache im Internet abrufbar unter https://business.gov.nl/regulation/sales-tobacco/ (zuletzt abgerufen am 9. Oktober 2019). Weitere Informationen zur E-Zigarette lassen sich in niederländischer Sprache abrufen unter https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/roken/regels-e-sigaret (zuletzt abgerufen am 9. Oktober 2019). 32 Vergleiche hierzu die Internetseite der Kampagne; die Informationen zur E-Zigarette lassen sich in niederländischer Sprache abrufen unter https://www.ikstopnu.nl/stoppen-met-roken/stopmethoden/e-sigaret/ (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 059/19 Seite 11 dass derzeit keine ausreichenden wissenschaftlichen Daten zur Effektivität von E-Zigaretten bei der Tabakentwöhnung vorliegen. Daher solle die E-Zigarette nicht die erste Wahl bei der Raucherentwöhnung sein und stattdessen eine andere, funktionierende Methode gewählt werden. Seien jedoch bereits verschiedene andere Methoden ausprobiert und ein endgültiger Rauchstopp dennoch nicht erreicht worden, könne der Ausstieg aus der Tabaksucht durchaus auch mit Hilfe von E-Zigaretten probiert werden. In diesem Zusammenhang wird jedoch auch auf die Risiken dieser Methode, wie z. B. das Beibehalten von Gewohnheiten und Schwierigkeiten bei der Wahl des passenden Produktes, hingewiesen. Insofern wird zwar durchaus über die Möglichkeit des Einsatzes von E-Zigaretten bei der Tabakentwöhnung informiert; eine aktive Förderung dieser Methode erfolgt jedoch im Rahmen dieser staatlichen Kampagne nicht. 7. Schweden In Schweden gibt es ebenfalls keine staatlich finanzierten Kampagnen oder Initiativen zur Vermarktung der E-Zigarette als Tabakentwöhnungsmittel. Die rechtlichen Regelungen zu E-Zigaretten und Nachfüllkartuschen finden sich im schwedischen Tabakproduktegesetz33. Danach ist der Verkauf an Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren verboten. Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen im Hinblick auf Werbung für E-Zigaretten. Grundsätzlich bedürfen Produkte zur Tabakentwöhnung in Schweden einer Zulassung nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften. Nach Angaben des schwedischen Parlaments ist derzeit keine E-Zigarette von der zuständigen Zulassungsstelle für Medizinprodukte als Tabakentwöhnungsprodukt zugelassen. Auch seien E-Zigaretten kein Bestandteil der nationalen Richtlinie für sichere und effektive Behandlungsmöglichkeiten 34. Gleichwohl gibt es auch in Schweden Initiativen, die Rauchern beim Ausstieg aus der Tabaksucht unterstützen wollen. Eine nationale Anlaufstelle ist dabei die sog. Schwedish Tobacco Quit Line (Sluta-röka-linjen), eine hauptsächlich vom schwedischen Ministerium für Gesundheit und Soziales finanzierte Initiative. Die Internetseite dieses Angebots geht unter anderem auf E-Zigaretten und deren gesundheitliche Auswirkungen ein; auch, weil E-Zigaretten teilweise als Mittel zur Tabakentwöhnung dargestellt worden seien. Zwar sei der Gehalt vieler im Zigarettenrauch enthaltener toxischer Substanzen im Dampf von E-Zigaretten deutlich niedriger, allerdings sei derzeit nicht bekannt, ob es tatsächlich als sicher zu klassifizierende Grenzwerte für diese Substanzen gäbe. Auch zeigten die verfügbaren Informationen, dass durch den Gebrauch von E-Zigaretten neue Gesundheitsrisiken (z. B. durch schädliche Metalle, Aldehyde oder schädliche Substanzen in den derzeit kaum regulierten Liquids) entstehen könnten. Im Hinblick auf die Wirksamkeit von E-Zigaretten bei der Tabakentwöhnung verweist die Initiative auf uneinheitliche Untersuchungsergebnisse . So gäbe es auch Studien, wonach E-Zigaretten in der Tabakentwöhnung 33 Act (2018:2088) on tobacco and similar products sowie Decree (2019:223) on tobacco and similar products. Informationen zu den geltenden Vorschriften in Bezug auf den Handel mit E-Zigaretten lassen sich in schwedischer Sprache im Internet abrufen unter https://www.folkhalsomyndigheten.se/livsvillkor-levnadsvanor/alkohol -narkotika-dopning-tobak-och-spel-andts/tobak/e-cigaretter/handel-med-e-cigaretter-och-pafyllningsbehallare / (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 34 Die Richtlinie wird vom National Board of Health and Welfare (Socialstyrelsen) erstellt. Die aktuelle Fassung ist in schwedischer Sprache im Internet abrufbar unter https://www.socialstyrelsen.se/globalassets/sharepointdokument /artikelkatalog/nationella-riktlinjer/2018-6-24.pdf (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 059/19 Seite 12 nicht effektiv seien und viele Raucher neben dem Gebrauch von E-Zigaretten weiterhin herkömmliche Zigaretten rauchten.35 8. Schweiz Auch in der Schweiz gibt es derzeit keine staatlichen Kampagnen oder Initiativen, mit welchen E-Zigaretten als Mittel der Tabakentwöhnung gefördert werden sollen. Soweit erkennbar, sind derartige Kampagnen derzeit auch nicht geplant. Vielmehr sollten die Gesundheitsbehörden nach Ansicht der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention in Übereinstimmung mit Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) davon absehen, E-Zigaretten für die Tabakentwöhnung zu empfehlen.36 Ebenso wie in Schweden müssen Mittel zur Raucherentwöhnung auch in der Schweiz speziell zugelassen werden. Da keine E-Zigaretten als Heilmittel registriert sind, können diese nach Ansicht des Schweizer Bundesrates nicht zur Raucherentwöhnung angepriesen werden. Dies gelte auch vor dem Hintergrund, dass eine Abgabe von Schadstoffen durch die E-Zigarette nicht verhindert werden könne. Auch könnten E-Zigaretten abhängig machen und weitere Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus fehlten noch aussagekräftige Langzeitstudien im Hinblick auf die Wirksamkeit von E-Zigaretten bei der Raucherentwöhnung. Derzeit laufe eine vom Nationalfonds finanzierte Studie auf Antrag des Berner Instituts für Hausarztmedizin, die der Frage nachgeht, inwiefern E-Zigaretten sich in der Raucherentwöhnung bewähren. Die Resultate werden für das Jahr 2020 erwartet.37 Da es derzeit keine staatlichen Kampagnen zum Einsatz von E-Zigaretten als Tabakentwöhnungsmittel gibt, setzt sich zum Beispiel die Föderation der Suchtfachleute – ein Verband verschiedener Schweizer Suchtverbände – für eine entsprechende Förderung von E-Zigaretten ein. So fordert diese in einer Stellungnahme vom Bund und den Kantonen, E-Zigaretten als Mittel zur Schadenminderung anzuerkennen und aktiv den Einsatz von E-Zigaretten zu fördern.38 Konkret aktiv wird darüber hinaus die Suchthilfe Ost mit der Durchführung eines Pilotprojekts, in dessen Rahmen kostenlos E-Zigaretten an Raucher, die das Rauchen aufgeben wollen, abgegeben werden.39 35 Vergleiche hierzu https://www.slutarokalinjen.se/att-sluta/om-e-cigaretter/ (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 36 Vergleiche hierzu die Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention vom 22. September 2016, Empfehlung 3.4, im Internet abrufbar unter https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/organisation /ausserparlamentarische-kommissionen/eidgenoessische-kommission-fuer-tabakpraevention-ektp/stellungnahmen -und-medienmitteilungen-ektp.html (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 37 Vergleiche hierzu die Antwort der schweizerischen Regierung (Bundesrat) vom 30. November 2018 zu einer diesbezüglichen Anfrage eines Parlamentariers vom 18. September 2018, im Internet abrufbar unter https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183780 (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 38 Verdampfen statt Verbrennen – Positionspapier der Föderation der Suchtfachleute zu den E-Zigaretten und Vaporisatoren , im Internet abrufbar unter (https://fachverbandsucht.ch/download/499/171114_Positionspapier_E- Zigaretten.pdf (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 39 Vergleiche hierzu die Medienmitteilung der Suchthilfe Ost vom 18. Dezember 2018, im Internet abrufbar unter https://suchthilfe-ost.ch (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 059/19 Seite 13 Das Projekt startete am 18. Dezember 2018 und läuft über einen Zeitraum von 18 Monaten. Rauchern wird dabei ohne weitere Voraussetzungen ein kostenloses E-Zigarettengerät ausgehändigt, sofern sie mit dem Rauchen aufhören wollen und sich dabei von der Suchthilfe Ost beraten und begleiten lassen. Die Kosten für die zu verdampfende Flüssigkeit müssen die Teilnehmer selbst tragen. Auch wenn es keine Bestrebungen gibt, staatliche Kampagnen zur Förderung der E-Zigarette als Mittel der Tabakentwöhnung einzuführen, soll Rauchern in der Schweiz insgesamt der Zugang zu nikotinhaltigen E-Zigaretten erleichtert werden. Nach der derzeitigen Rechtslage fallen E-Zigaretten in der Schweiz in den Geltungsbereich des Lebensmittelrechts und gelten daher als Gebrauchsgegenstände . Da diese keine Substanzen mit pharmakologischer Wirkung enthalten dürfen , ist der Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten nach den geltenden gesetzlichen Regelungen an sich verboten und die Einfuhr derselben nur für den Eigenbedarf erlaubt. Dennoch können aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 2018, gestützt auf das Cassis -de-Dijon-Prinzip, nikotinhaltige E-Zigaretten aus der EU oder aus dem EWR auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Dies gilt jedoch nur, sofern die Produkte die technischen Anforderungen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates erfüllen und in diesem Staat rechtmäßig im Verkehr sind.40 Derzeit wird in der Schweiz über die Einführung eines neuen Tabakproduktegesetzes beraten, dass Regelungen sowohl für Tabakprodukte als auch E-Zigaretten enthalten soll. Ziel des Gesetzesentwurfes ist u. a. eine Legalisierung von nikotinhaltigen E-Zigaretten, wodurch die Konsumenten von Tabakprodukten die Möglichkeit bekommen sollen, weniger schädliche Produkte zu konsumieren.41 Gleichzeitig würden dadurch die bereits für Tabakprodukte geltenden Regelugen, wie z. B. das Abgabeverbot an Minderjährige sowie das Rauchverbot in öffentlichen Räumen auch für die E-Zigarette gelten. *** 40 Ausführlicher hierzu Donauer, Daniel (u. a.) (2018), Die E-Zigarette im schweizerischen Recht – Die Zulässigkeit des Handels von E-Zigaretten in der Schweiz sowie damit zusammenhängende rechtliche Fragestellungen und Entwicklungen, in: Jusletter 8. Oktober 2018, im Internet abrufbar unter https://www.walderwyss.com/publications /2406.pdf sowie Informationen des schweizerischen Bundesamtes für Lebensmittelsicherung und Veterinärwesen , im Internet abrufbar unter https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/gebrauchsgegenstaende/e-zigaretten .html (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019). 41 Botschaft/Bericht vom 30. November 2018 zum Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (15.075) und dem entsprechenden Gesetzesentwurf, S. 941, im Internet abrufbar unter https://www.parlament .ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150075 (zuletzt aufgerufen am 9. Oktober 2019).