© 2016 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 052/13 Unabhängige Ombudspersonen für Kinderrechte oder vergleichbare Institutionen in Norwegen, Dänemark, Schweden, Frankreich und Luxemburg Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 052/13 Seite 2 Unabhängige Ombudspersonen für Kinderrechte oder vergleichbare Institutionen in Norwegen, Dänemark, Schweden, Frankreich und Luxemburg Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 052/13 Abschluss der Arbeit: 27. Juni 2013 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 052/13 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Rolle und Funktion der Ombudspersonen für Kinderrechte oder vergleichbarer Institutionen in ausgewählten Ländern 5 2.1. Norwegen 5 2.1.1. Rechtliche Grundlagen 6 2.1.2. Rechtliche Stellung der Ombudsperson 6 2.1.3. Tätigkeitsberichte 7 2.1.4. Existenz einer Monitoringstelle 7 2.1.5. Verhältnis zur Zivilgesellschaft 7 2.2. Dänemark 7 2.2.1. Rechtliche Grundlagen 8 2.2.2. Rechtliche Stellung der Nationalen Rates für Kinder 8 2.2.3. Tätigkeitsberichte 8 2.2.4. Existenz einer Monitoringstelle 9 2.2.5. Verhältnis zur Zivilgesellschaft 9 2.3. Schweden 9 2.3.1. Rechtliche Grundlagen 10 2.3.2. Rechtliche Stellung der Ombudsperson 10 2.3.3. Tätigkeitsberichte 11 2.3.4. Existenz einer Monitoringstelle 11 2.3.5. Verhältnis zur Zivilgesellschaft 11 2.4. Frankreich 12 2.4.1. Rechtliche Grundlagen 12 2.4.2. Rechtliche Stellung der Ombudsperson 12 2.4.3. Tätigkeitsberichte 13 2.4.4. Existenz einer Monitoringstelle 14 2.4.5. Verhältnis zur Zivilgesellschaft 14 2.5. Luxemburg 14 2.5.1. Rechtliche Grundlagen 14 2.5.2. Rechtliche Stellung der Ombudsperson 15 2.5.3. Tätigkeitsberichte 15 2.5.4. Existenz einer Monitoringstelle 15 2.5.5. Verhältnis zur Zivilgesellschaft 16 3. Quellen 16 3.1. Allgemein 16 3.2. Norwegen 16 3.3. Dänemark 16 3.4. Schweden 17 3.5. Frankreich 17 3.6. Luxemburg 17 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 052/13 Seite 4 1. Einleitung Der Begriff Ombudsmann hat seinen Ursprung in dem schwedischen Wort O ̣mbudsman (dt. Übersetzung: „Bürgerbeauftrager“), das sich aus dem alt-nordischen Wort umboð (Auftrag) ableitet .1 Bei Ombudsmännern handelt es sich in der Regel um Personen, die als Einzelpersonen oder auch als Leiter einer Institution im Interesse meist unterprivilegierter gesellschaftlicher Gruppen tätig werden. In der Regel üben sie eine Kontroll- beziehungsweise Moderationsfunktion aus, ohne über Weisungsbefugnisse zu verfügen. Auch werden außergerichtliche Schlichter zwischen Konfliktparteien als Ombudsmänner bezeichnet. Es wird häufig der geschlechtsneutrale Begriff „Ombudsperson“ verwendet.2 In Deutschland ist der Begriff „Ombudsmann“ oder „Ombudsperson“ rechtlich nicht geschützt und wird auch zur Beschreibung unterschiedlicher Funktionen verwendet. 3 Auf Bundesebene ist die Funktion der/des Wehrbeauftragten mit den Aufgabenstellungen von Ombudspersonen, die in öffentlichen Kontexten agieren vergleichbar.4 Auch außerhalb von Verwaltungskontexten werden zunehmend Ombudspersonen etabliert, um beispielsweise als Schlichtungsstelle zwischen Verbrauchern einerseits und Produzenten beziehungsweise Dienstleistern andererseits zu fungieren .5 „Kinderrechte“ als Rechte von Kindern und Jugendlichen sind weltweit im Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) vom 20. November 1989.6 festgelegt. Dieses wurde beinahe weltweit ratifiziert und gewährleistet somit einen globalen Standard für Kinderrechte .7 Auftragsgemäß werden in der vorliegenden Ausarbeitung die Rolle und Funktion der Ombudspersonen beziehungsweise vergleichbarer Institutionen in Norwegen, Dänemark, Schweden, Frankreich und Luxemburg jeweils unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Aspekte dargestellt: 1 Zum historischen Kontext der Einrichtung von Ombudspersonen in Schweden s.a. Kapitel 2.3. 2 In der vorliegenden Arbeit wird der Begriff der Ombudsperson verwandt. 3 Definition und Darstellung nach: Brockhaus-Online, Ombudsmann, eingestellt auf: http://www.brockhausenzyklopaedie .de/be21_article.php (Stand 18. Juni 2013). 4 Zur rechtlichen Einordung des Begriffs Ombudsmann in Deutschland, s.a. Schneider-Schahn, Torsten, Müller, Marcell, Der Begriff des Ombudsmanns im deutschen Rechtssystem, 2007, Sachstand des Fachbereichs WD 7 (WD 7 180/07). 5 Im Jahr 1972 wurde in der Schweiz in einem Unternehmen der Versicherungswirtschaft die Position eines Ombudsmannes eingeführt. Nach: Mund, Petra, Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe, in: NDV, Ausgabe April 2011, S. 161 ff. 6 Vgl. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes, Ratifikationsgesetz vom 17. Februar 2002, BGBl. II S. 121. 7 Weitere Informationen zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auf: http://www.unicef.org.uk/UNICEFs-Work/Our-mission/UN-Convention/ (Stand 21. Juni 2013). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 052/13 Seite 5 Rechtliche Grundlagen Rechtliche Position der Ombudsperson bzw. der vergleichbaren Institution Berichtspflicht Monitoringverfahren sowie Verhältnis zu Akteuren der Zivilgesellschaft8 Eine Gesamtübersicht und einzelne Länderpräsentationen zur Lage der Kinderrechte bietet die Organisation ENOC (European Network of Ombudspersons for Children).9 Eine umfangreiche vergleichende Studie der Universität Belfast im Auftrag der britischen UNICEF-Sektion aus dem Jahr 2007 untersucht die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in zwölf Ländern. Zu den untersuchten Ländern zählen neben Deutschland auch Norwegen, Schweden und Dänemark.10 2. Rolle und Funktion der Ombudspersonen für Kinderrechte oder vergleichbarer Institutionen in ausgewählten Ländern 2.1. Norwegen In Norwegen begann zu Beginn der späten 1960er Jahre des vergangenen Jahrhunderts eine intensive politische Debatte auch auf parlamentarischer Ebene über die Notwendigkeit der Einrichtung einer Ombudsperson zur Vertretung der Interessen von Kindern. Die Einrichtung von Ombudspersonen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen hat in Norwegen Tradition. Zwischen 1952 bis 1981 wurden sechs öffentliche Ombudspersonen etabliert . Dies sind neben der Ombudsperson für Kinder die Ombudsperson für Verteidigung (1952), die Ombudsperson für Kriegsdienstverweigerer (1956), die Ombudsperson für öffentliche Verwaltung (1962), die Ombudsperson für Verbraucherfragen (1972) und die Ombudsperson für Gleichberechtigung (1978). Die rechtlichen Voraussetzungen zur Etablierung einer Ombudsperson für Kinder (norwegisch: Barneombudet) wurden im März 1987 geschaffen. Norwegen war somit das erste Land weltweit, das eine solche Einrichtung etablierte. Nach eigener Darstellung hat die Ombudsperson seitdem für Kinder in Norwegen kontinuierlich an der Weiterentwicklung nationaler und internationaler Rechtsvorschriften mitgewirkt, um das Wohlergehen von Kindern zu verbessern. Die Arbeit der 8 Die Test zu den drei skandinavischen Ländern wurden von Herrn RD Becker, der zu Frankreich und Luxemburg von Frau RDn Franz erstellt. 9 Diese Gesamtübersicht ist eingestellt auf: http://www.crin.org/enoc/ (Stand 19. Juni 2013). 10 Die Studie der Universität Belfast “The UN Convention on the Rights of the Child: a study of legal implementation in 12 countries” ist eingestellt auf: http://www.unicef.org.uk/Documents/Publications/UNICEFUK_2012CRCimplentationreport.pdf (Stand 22. Juni 2012). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 052/13 Seite 6 Ombudsperson für Kinder wird in Norwegen auch als Umsetzung der UN-Konvention verstanden .11 Der Ombudsperson wird in einem offenen Bewerbungsverfahren bestimmt. Nach Sichtung der Bewerbungen wird eine Kandidatin beziehungsweise ein Kandidat dem Kabinett präsentiert, das über die Kandidatur abschließend entscheidet. Der König ernennt anschließend die Ombudsperson für einen Zeitraum von sechs Jahren. Derzeit hat Anne Lindboe in Norwegen das Amt der Ombudsperson für Kinder inne. Ihre Vorgänger waren Målfrid Grude Flekkøy (1981-89), Trond Viggo Torgersen (1989-95), Trond Waage (1996-2004) und Reidar Hjermann (2004-12). 2.1.1. Rechtliche Grundlagen In Norwegen bildet das im März 1982 verabschiedet Gesetz Nr. 5 die Grundlage für die Aktivitäten des Ombudsperson für Kinder. Die Ombudsperson ist dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kinder und Gleichstellung zugeordnet.12 2.1.2. Rechtliche Stellung der Ombudsperson Trotz der Zuordnung zum norwegischen Ministerium für Kinder und Gleichstellung verfügen das Ministerium, das norwegische Parlament (Storting) und die Regierung über keinerlei Weisungsbefugnisse gegenüber der Ombudsperson. Zu ihren Aufgaben zählen die Förderung der Umsetzung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, Förderung einer stärkeren Beachtung von Belangen von Kindern im Regierungshandeln im Speziellen und der Gesellschaft im Allgemeinen, aktive öffentliche Beteiligung an Debatten, die im Zusammenhang mit Belangen von Kindern stehen. Dies schließt ein politisches Initiativrecht ein, bestehende rechtliche Regelungen zu ändern oder neue zu schaffen, Verbesserung der Koordination von Maßnahmen zur Förderung von Kindern auf unterschiedlichen Handlungsebenen, Prüfung, inwieweit Kindern die Möglichkeit eröffnet werden kann, sich direkt an staatliche Institutionen zu wenden und die Aufnahme individueller Beschwerden von Kindern und die Entwicklung entsprechender Vorschläge zur Schaffung allgemeiner rechtsgültiger Regelungen, die im Zusammenhang mit der individuellen Beschwerde stehen. Die Ombudsperson für Kinder hat keine legislative Macht, kann jedoch zu allen Gesetzesinitiativen Stellung nehmen. 11 Die Informationen zur Ombudsperson für Kinderrechte in Norwegen: a) Webside der Ombudsperson: Barneombut, www.barneombudet.no. (Stand 18. Juni 2013). Eine Darstellung in englischer Sprache ist auf dieser Website ebenfalls eingestellt 12 Das Gesetz Nr. 5 ist in englischer Sprache abgedruckt auf: http://www.barneombudet.no/english/about_the_/law_and_in/ (Stand. 21. Juni 2013). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 052/13 Seite 7 2.1.3. Tätigkeitsberichte Die Ombusperson ist verpflichtet, dem Ministerium für Kinder und Gleichstellung über seine Tätigkeit jährlich einen Bericht zu erstatten. Die Ombudsperson in Norwegen erstellt regelmäßig einen Bericht für den Ausschuss für Kinderrechte der Vereinten Nationen (United Nations Committee on the Rights of the Child (CRC)) über den Stand der Kinderrechte in Norwegen. Darüber hinaus wurde im Jahr 2010 ein separater Bericht, der von norwegischen Kindern erstellt wurde, an den Ausschuss für Kinderrechte der Vereinten Nationen übermittelt.13 2.1.4. Existenz einer Monitoringstelle Zu den Aufgaben der Ombudsperson zählt auch das Monitoring der Entwicklung der Situation von Kindern und deren Rechten in Norwegen. Weiterhin berief die Ombudsperson Expertengruppen , die sich aus Kindern zusammensetzen, die sich zu bestimmten Bereichen der Belange von Kindern besondere Kenntnisse erworben haben.14 Weiterhin existiert in Norwegen ein Monitoringprozess zum Stand und der Entwicklung der Menschenrechte in Norwegen durch das Norsk Center for Menneskerettigheter (Norwegisches Zentrum für Menschenrechte), dem neben dem unter anderem der Obudsmann für Kinder und auch NGOs angehören.15 2.1.5. Verhältnis zur Zivilgesellschaft Die Ombudsperson für Kinder in Norwegen arbeitet eng mit Kindern als Adressaten ihrer Arbeit zusammen. Hierzu wurden eine Reihe von Kommunikations- und Aktionsformen entwickelt. Zu Ihnen zählt die Möglichkeit, sich direkt an die Ombudsperson zu wenden. Seit 2005 existiert ein Jugendrat, der aus Kindern und Jugendlichen besteht. Im Rahmen einer Privat Public Partnership können sich Kinder und Jugendliche auf dem Postweg über die Ombudsperson direkt mit ihrem Anliegen an den norwegischen Ministerpräsidenten wenden. 2.2. Dänemark Der Nationale Rat für Kinder16 (dänisch: Boerneraadet) wurde 1994 gegründet. Nach einer Testphase von drei Jahren beschloss das dänische Parlament im Jahr 1997, den Nationalen Rat für Kinder als dauerhafte Institution zu etablieren. Seit dem 1. Oktober hat das Amt Per Larson inne. Daneben gibt es das Büro für die Belange von Kindern (englische Bezeichnung „Childrens Office“), das bei der parlamentarischen Ombudsperson des dänischen Parlaments (Folketing) 13 Die Berichte sind eingestellt auf: http://www.barneombudet.no/english/ (Stand 21. Juni 2013). 14 Informationen zu den unterschiedlichen Kommunikations- und Aktionsformen auf der Website der norwegischen Ombudsperson für Kinder: Communicating with Children and Youth, http://www.barneombudet.no/english/communicat/ (Stand 21. Juni 2013). 16 Im Folgenden als „Nationaler Rat“ zitiert. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 052/13 Seite 8 angesiedelt ist. Die Arbeit der dänischen parlamentarischen Ombudsperson ist vergleichbar mit der des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Daher wird im Folgenden schwerpunktmäßig auf die Arbeit des Nationalen Rates eingegangen, da dieser ausschließlich mit den Belangen von Kindern befasst ist.17 Der Nationale Rat befasst sich mit allen Aspekten des Lebens von Kindern. Inhaltliche Schwerpunkte und damit verbundene Aktivitäten stellten in den vergangenen Jahren unter anderem die Themen „Kinder in Scheidungen“, „Mobbing“, „Körperliche Bestrafung“, ·„Sexueller Missbrauch “ und „Unzureichende elterliche Fürsorge und Kontrolle“ dar. Eine Gruppe von 2.000 Kindern im Alter von 10-12 Jahren können dem Rat Vorschläge zu Themen unterbreiten. 2.2.1. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlage des Nationales Rats für Kinder ist der § 88 des Gesetzes Nr. 453 vom 10. Juni 1997 über die Bildung von Institutionen in sozialen Bereichen. Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat das Ministerium für Familie und Verbraucherschutz in einer Verordnung (Nr. 458 vom 15. Mai 2006) die Aufgaben des Nationalen Rates für Kinder beschrieben.18 Am 1. Januar 2013 traten eine Reihe gravierender Änderungen in Kraft, die insbesondere die Rechte des Nationalen Rates für Kinder gegenüber staatlichen Institutionen stärken.19 2.2.2. Rechtliche Stellung der Nationalen Rates für Kinder In administrativer Hinsicht ist der Nationale Rat dem dänischen Ministerium für soziale Angelegenheiten und Integration zugeordnet, gleichwohl aber politisch und in seinen konkreten Entscheidungen unabhängig. Er verfügt über ein eigenes Budget. Die oder der Vorsitzende des Nationalen Rats für Kinder werden von der/dem dänischen Ministerin bzw. Minister für Soziales und Integration ernannt. Der Rat besteht aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern. Die Amtszeit aller Mitglieder beläuft sich auf vier Jahre. Im Zusammenhang mit gesetzgeberischen oder anderen Initiativen, die für Kinder von besonderer Bedeutung sind, ist der Nationale Rat für Kinder beratend tätig. 2.2.3. Tätigkeitsberichte Zum Ende einer Amtsperiode erstellt der jeweils amtierende Nationale Rat einen Tätigkeitsbericht für den Ausschuss für Kinderrechte der Vereinten Nationen. Der aktuelle vierte Bericht 17 Informationen zur Parlamentarischen Ombudsperson in Dänemark auf: http://en.ombudsmanden.dk/om_at_klage/ (Stand 20. Juni 2013). 18 Das gültige Fassung ist der Exekutiv-Order Nr., 458 ist eingestellt auf: http://www.boerneraadet.dk/english/legal+basis/legal+basis+1998 (Stand 19. Juni 2013). 19 Die wesentlichen Änderungen werden in den weiteren Unterkapiteln zum Kapitel 2.2. dargestellt. Der neue Gesetzestext ist noch nicht in englischer Sprache verfügbar. Die Informationen wurden telefonisch von Herrn Søren Gade Hansen, Mitarbeiter des Nationalen Rates für Kinder, am 20. Juni 2013 übermittelt und im Folgenden mit „Gade Hansen, Søren, 20. Juni 2013“ zitiert. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 052/13 Seite 9 wurde im Jahr 2009 veröffentlicht.20 Weiterhin informiert der Nationale Rat laufend über seine Arbeit in Form von Pressemitteilungen, Newsletters, Veröffentlichungen und Konferenzen. Diese Aktivitäten werden auch in einem Jahresbericht zusammengefasst.21 Seit dem 1. Januar 2013 gibt der Nationale Rat seinen Jahresbericht dem Parlament und nicht mehr dem Ministerium für Soziales und Integration zur Kenntnis.22 2.2.4. Existenz einer Monitoringstelle In Dänemark ist das Nationale Institut für Menschenrechte (Institut for Menneske Rettingheder) - eine staatliche Institution – mit dem Monitoring von Menschenrechten in unterschiedlichen Bereichen befasst. Zum Aufgabenbereich des Instituts zählt auch das Monitoring von Kinderrechten .23 Unabhängig davon hat auch der Nationale Rat für Kinder ein eigenes Monitoringverfahren, um die Entwicklung von Kinderrechten in Dänemark zu verfolgen. 2.2.5. Verhältnis zur Zivilgesellschaft Die sechs Mitglieder, die neben dem Vorsitzenden dem Nationalen Rat angehören, werden auf einer Versammlung von kinderpolitischen Organisationen, zu denen auch Kinder zählen, ernannt . Allein im vergangenen Jahr veranstaltete der Nationale Rat ca. 80 Anhörungen zu der Frage, inwieweit die Rechte von Kindern durch einzelne Gesetzesvorhaben tangiert werden. Hierbei werden auch NGOs gehört. Zentrales regelmäßig tagendes Gremium zum Informationsaustausch, das seit dem 1. Januar 2013 gesetzlich festgelegt ist, bildet die so genannte „Triangel“. Ihr gehören der Nationalen Rat, der Parlamentarische Ombudsmann über sein Büro für Belange von Kindern und NGOs aus dem Bereich Kinderrechte an.24 2.3. Schweden In Schweden hat die Berufung von Ombudspersonen eine lange Tradition, die bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts zurückreicht. Mit der Verfassung von 1809 wurde beispielsweise das Amt des Justizbeauftragten der Reichsstände eingerichtet. Dieses Amt wurde mit der Schaffung des 20 Der letzte Bericht ist eingestellt auf: http://www.boerneraadet.dk/files/Brd.dk%20Filbibliotek/PDF%20FILER/EKSTERNE%20RAPPORTER/BRD%2 04.%20Suppl.%20Rapp.%20til%20FN%20-%202009%20-%20UKversion.pdf (Stand 19. Juni 2013). 21 Diese Veröffentlichungen sind in dänischer Sprache eingestellt auf: http://www.boerneraadet.dk/materialer/rapporter+og+debatopl%C3%A6g (Stand Juni 2013). 22 Nach Gade Hansen, Søren, 20. Juni 2013. 23 Informationen zum Nationalen Institut für Menschenrechte auf: http://menneskeret.dk/arbejdsomr%C3%A5der/nhri%27er (stand 20. Juni 2013). 24 Nach: Gade Hansen, Søren, 20. Juni 2013. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 052/13 Seite 10 Parlamentarischen Ombudsperson im Jahr 1882 weiterentwickelt, an die sich Bürger seitdem beschwerdeführend wenden können. Heute hat die Ombudsperson ein Klagerecht und kann eigene Untersuchungen einleiten.25 Neben dem Amt der Parlamentarischen Ombudsperson gibt es in Schweden weitere Ombudspersonen , die im Sinne einer Interessenvertretung unterschiedlicher gesellschaftlichen Gruppen aktiv sind. Hierzu zählt auch die Ombudsperson für Kinder (schwedisch: „Barnombudsman“). Die erste Ombudsperson für Kinder in Schweden war Louise Sylvander. Ihr Nachfolger, Lena Nyberg, wurde im Jahr 2001 ernannt. Seit November 2008 hat Fredrik Malmberg dieses Amt inne. Aufgabe der Ombudsperson für Kinder ist es, eine öffentliche Debatte über die Interessen der Kinder zu fördern und die Entwicklung der Bedingungen, unter denen Kinder aufwachsen, zu untersuchen. Weiterhin kann sie Vorschläge an die schwedische Regierung richten, die auf Änderung schwedischen Rechtsvorschriften oder anderer Maßnahmen zielen, um die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Die Ombudsperson für Kinder informiert auch Kinder und Jugendliche über ihre Rechte.26 2.3.1. Rechtliche Grundlagen Grundlage für die Arbeit der Ombusperson in Schweden ist das am 1. Juli 1993 verabschiedete Gesetz zur Arbeit der Ombudsperson für Kinder (1993:335) und die Verordnung 193:710 „Anleitung für die Ombudsperson für Kinder“. Im Jahr 2001 wurde das Gesetz dahingehend gerändert, dass der Ombudsperson weitergehende Rechte eingeräumt wurden. So werden nun Entscheidungen über die Rahmenbedingungen der Arbeit für die Ombudsperson für Kinder nunmehr vom Parlament anstatt wie bisher von der schwedischen Regierung festgeschrieben. Weiterhin ist die Ombudsperson für Kinder seitdem beispielsweise befugt, von den einzelnen Behörden und Kommunen und Landkreise Informationen darüber einzuholen, welche Aktivitäten sie ergriffen haben, um die Einhaltung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sicherzustellen.27 Die Arbeit der Ombudsperson wird von einem Expertenrat unterstützt.28 2.3.2. Rechtliche Stellung der Ombudsperson Die Ombudsperson in Schweden wird von der schwedischen Regierung ernannt und hat eine beratende Funktion. Sie hat das Recht, zu Fragen, die auf eine Verbesserung des Wohlergehens 25 Nach: Becher, Johannes, Ombudsmann-Systeme in europäischen Ländern, 2010, Dokumentation des Fachbereichs WD 7 (WD 7 136/11). 26 Website der Ombudsperson: http://www.barnombudsmannen.se/english/about-us/ (Stand 21. Juni 2013). Auf der Website der schwedischen Regierungskanzlei ist ein Gesamtüberblick über die schwedische Kinderrechtspolitik eingestellt: http://www.government.se/sb/d/15662/a/183504 (Stand 21. Juni 2013). 27 Die englische Fassung des Gesetzes ist mit den Änderungen aus dem Jahr 2002 eingestellt auf: http://www.barnombudsmannen.se/english/about-us/the-ombudsman-for-children-act/ (Stand 19. Juni 2013). 28 Die Zusammensetzung des Expertenrats ist auf http://www.barnombudsmannen.se/om-oss/i-radet/ (Stand 21. Juni 2013) abrufbar. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 052/13 Seite 11 von Kindern und Jugendlichen zielen, Stellung zu nehmen und eigene Vorschläge zu unterbreiten . Sie besitzt kein Widerrufrecht im Hinblick auf Gesetze und andere Rechtsvorschriften. Sie kann auch keine eigenen administrativen Maßnahmen veranlassen. Die Bearbeitung einzelner Fälle zählt nicht zu ihren Aufgaben, wohl aber hat sie gegenüber dem schwedischen Rat für soziale Wohlfahrt (Sozialtyrelsen)29 eine Meldepflicht, wenn ihr beispielsweise Fälle von Kindesmisshandlung bekannt werden. 2.3.3. Tätigkeitsberichte Zu den Aufgaben der Ombudsperson in Schweden zählt auch die Erstellung eines Jahresberichtes über die Lage der Kinder in Schweden. Adressat ist die schwedische Regierung. Diese themenbezogenen Berichte werden veröffentlicht und seit dem Jahr 2010 in Form eines Magazins publiziert.30 Darüber hinaus erstellt die Ombudsperson Stellungsnahmen zu Fragen, die im Zusammenhang mit Kinderrechten stehen.31 2.3.4. Existenz einer Monitoringstelle Die Tätigkeit des Ombudsperson für Kinder wird in Schweden als Monitoring der Kinderrechte verstanden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung und Umsetzung der Maßgaben der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. In den Tätigkeitsbericht der Ombudsperson für Kinder fließen - als ein Resultat dieses Monitorings - auch Vorschläge für Gesetzesänderungen ein.32 2.3.5. Verhältnis zur Zivilgesellschaft Eine zentrale Aufgabe der Ombudsperson für Kinder ist der Kontakt zu Organisationen und Vereinen , die sich in Schweden im Bereich der Kinder- und Jugendrechte engagieren. So können sich Kinder und Jugendliche direkt mit Fragen, Problemen und Anregungen an die Ombudsperson wenden.33 Inwieweit Kontakte zu NGOs in festen Arbeitszusammenhängen institutionalisiert sind, ist aus dem vorliegenden Material nicht ersichtlich. In einer Stellungnahme wird jedoch hervorgehoben, dass die Ombudsperson mit NGOs wie beispielsweise „Rädda Barnen / Save The Children“ oder 29 Englischsprachige Informationen zum Sozialstyrelsen auf: http://www.socialstyrelsen.se/english (Stand 21. Juni 2013). 30 In englischer Sprache ist der Bericht aus dem Jahr 2010 auf http://www.barnombudsmannen.se/english/ourwork /annual-reports/imsorry-2010/ (Stand 21. Juni 2013) verfügbar. Die englischen Versionen für die Berichte der Folgejahre sind gemäß einem Hinweis auf der genannten Website noch nicht verfügbar. 31 Diese Stellungnahmen sind eingestellt auf: http://www.barnombudsmannen.se/english/our-work/ourstatements / (Stand 21. Juni 2013). 33 Nach: The Ombudsman for Children in Sweden auf: http://www.crin.org/organisations/vieworg.asp?id=3087 (Stand 21. Juni 2013). Auf dieser Seite ist auch eine Liste von schwedischen Kinder-und Jugendorganisationen eingestellt. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 052/13 Seite 12 der schwedischen Sektion von ECPAT (Encounter on Good Practices to prevent Commercial Sexual Exploitation of Children in Travel and Tourism) zusammenarbeitet.34 Ziel der Zusammenarbeit ist eine Bewertung der Auswirkung bestehender rechtlicher Maßgaben und der politische Diskurs über mögliche Gesetzesinitiativen mit dem Ziel einer Verbesserung der Situation von Kindern in Schweden. Ein weiteres Beispiel für eine NGO, die in Schweden im Bereich der Kinder - und Jugendlichen aktiv ist, ist die Organisation „Friends“, deren Arbeitsschwerpunkt in der Auseinandersetzung mit Mobbing unter Jugendlichen liegt.35 2.4. Frankreich Bis 2011 gab es in Frankreich eine eigene Ombudsperson für Kinderrechte. Mit Gesetz vom 29. März 2011 wurden deren Funktionen mit den Aufgaben weiterer Ombudseinrichtungen, etwa denjenigen der Antidiskriminierungsstelle, zusammengeführt. Der Schutz der Kinderrechte ist seitdem eine von mehreren Aufgaben der allgemeinen Ombudsperson, des „Défenseur des droits “ (Verteidiger der Rechte) und wird einem ihrer Stellvertreter übertragen („Défenseur adjoint aux droits des enfants“).36. 2.4.1. Rechtliche Grundlagen Die Institution des Défenseur des droits ist seit 2008 in der französischen Verfassung verankert (Artikel 71-1).37 Aufgaben und Stellung des Défenseur des droits werden im Übrigen durch Gesetz vom 29. März 201138 geregelt. 2.4.2. Rechtliche Stellung der Ombudsperson Nach Artikel 71-1 der französischen Verfassung wacht der Défenseur des droits über die Einhaltung der Rechte und Freiheiten durch öffentliche Stellen sowie jede andere Stelle, die Aufgaben der Daseinsvorsorge oder andere gesetzlich übertragene Aufgaben wahrnimmt. Er kann von jeder Person, die sich durch eine der vorgenannten Stellen in ihren Rechten verletzt sieht, angerufen oder auch von Amts wegen tätig werden. Der Défenseur des droits wird vom Präsidenten der Republik für eine Amtsdauer von sechs Jahren ernannt. Eine Wiederernennung ist unzulässig. 34 Informationen (jeweils in englischer Sprache) zu Rädda Barnen / Save the Children http://www.savethechildren.se/About-Us/ und EPCAP auf http://www.ecpat.se/about-us (jeweils Stand 22. Juni 2013). 35 Informationen zu der Organisation „Friends“ (nur auf Schwedisch) auf: http://www.friends.se/ (Stand 22. Juni 2013). 36 Informationen in französischer Sprache auf der Webseite des Défenseur des droits: http://www.defenseurdesdroits.fr/ 37 Deutsche Übersetzung der französischen Verfassung auf der Webseite der Assemblée Nationale unter: http://www.assemblee-nationale.fr/deutsch/8cb.asp (Stand 21. Juni 2013). 38 In französischer Sprache online abrufbar unter: http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000023781167 (Stand 21. Juni 2013). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 052/13 Seite 13 Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben werden durch das Gesetz vom 29. März 2011 über den Défenseur des droits konkretisiert. Es regelt dessen Stellung und Aufgaben im Allgemeinen, d. h. für sämtliche Tätigkeitsbereiche. Nur in wenigen Punkten finden sich spezielle Regelungen für den Aufgabenbereich der Kinderrechte. Im Einzelnen ergibt sich aus dem Gesetz Folgendes: Der Défenseur des droits handelt weisungsunabhängig und ist mit bestimmten Immunitäten ausgestattet (Artikel 2). Daneben bestehen Unvereinbarkeiten mit diversen öffentlichen Funktionen (Artikel 3). Eine seiner Aufgaben ist die Verteidigung und Förderung der gesetzlichen oder international vereinbarten Kinderrechte (Artikel 4). Nach Artikel 11 wird die Verteidigung und Förderung der Kinderrechte einem der Stellvertreter des Défenseur des droits übertragen (Défenseur adjoint aux droits des enfants). Dieser kann kostenlos von jedem Kind, dessen gesetzlichem Vertreter, dessen Familie, medizinischen oder sozialen Diensten und Organisationen, die sich nach ihrer Satzung dem Schutz der Kinderrechte widmen, angerufen werden (Artikel 5 Nr. 2). Daneben können andere Stellen Beschwerden und Petitionen an den Défenseur des droits weiterleiten. Dies gilt etwa für Beschwerden , die bei Abgeordneten, Senatoren oder französischen Mitgliedern des Europäischen Parlaments eingehen, sowie für Petitionen, die an die Assemblée Nationale oder den Senat gerichtet werden. Die Mitglieder des Parlaments können den Défenseur des droits in geeigneten Fällen auch aus eigener Initiative anrufen (Artikel 7). In Artikel 18 bis 23 des Gesetzes werden dem Défenseur des droits für seine Amtsausübung Befugnisse eingeräumt (z. B. Auskunftsverlangen und Überprüfungen vor Ort), die jedoch in bestimmten Fällen die Einschaltung eines Gerichtes voraussetzen. Die Verfahren münden in die Abgabe von Empfehlungen (Artikel 25). Falls diese nicht befolgt werden, kann der Défenseur des droits einen entsprechenden Bericht veröffentlichen. Daneben kann er im Wege der Mediation tätig werden (Artikel 26) oder bei Fragen der Gesetzesauslegung den Conseil d’Etat (französisches oberstes Verwaltungsgericht, zugleich mit beratender Funktion) anrufen (Artikel 31). Die Einbindung des Défenseur des droits in Gesetzgebungsverfahren ergibt sich aus Artikel 32: Danach kann er die Anpassung von Gesetzen oder Regelungen empfehlen und vom Premierminister , dem Präsidenten der Assemblée Nationale bzw. des Senats in allen einschlägigen Fragen konsultiert werden. Auf Anfrage des Premierministers trägt er auch zur Vorbereitung der französischen Position in internationalen Verhandlungen bei. 2.4.3. Tätigkeitsberichte Die Berichtspflicht des Défenseur des droits gegenüber dem Präsidenten der Republik und dem Parlament ergibt sich bereits aus Artikel 71-1 der Verfassung. Nach Artikel 36 des Gesetzes vom 29. März 2011 sind zwei jährliche Berichte gegenüber dem Präsidenten der Republik sowie den Präsidenten der Assemblée Nationale beziehungsweise des Senats vorgesehen: ein (allgemeiner) Tätigkeitsbericht39 und ein Bericht über Kinderrechte. Letzterer setzt in jedem Jahr einen anderen inhaltlichen Schwerpunkt und behandelt daher nur einen 39 Der Bericht für das Jahr 2012 online abrufbar unter: http://www.defenseurdesdroits.fr/sites/default/files/upload/raa-ddd-2012_press02.pdf (Stand 21. Juni 2013). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 052/13 Seite 14 Teilaspekt, im Jahr 2012 etwa das Thema Kinder und Digitalisation40. Nach telefonischer Auskunft des Büros des Défenseur adjoint aux droits des enfants sind Rückfragen der Abgeordneten zu den Berichten an den Défenseur des droits sehr üblich. 2.4.4. Existenz einer Monitoringstelle Ein weiteres offizielles Monitoring durch den Défenseur des droits oder eine andere Institution ist in Frankreich nicht vorgesehen (telefonische Auskunft des Büros des Défenseur adjoint aux droits des enfants). Verwiesen wird aber auf die nationale Berichtspflicht gegenüber der UN aufgrund von Art. 44 der UN-Kinderrechtskonvention. 2.4.5. Verhältnis zur Zivilgesellschaft Zu den Aufgaben des Défenseur des droits zählt auch die Förderung und Unterstützung von Initiativen privater Organisationen auf dem Gebiet der Kinderrechte (Artikel 36 des Gesetzes vom 29. März 2011). Daraus ergeben sich diverse Formen einer nicht formalisierten Zusammenarbeit. Daneben sieht das Gesetz die Einschaltung eines sechsköpfigen Kollegialorgans vor, dessen Mitglieder u. a. von den Präsidenten des Senats und der Assemblée Nationale ernannt werden. Hierbei kann es sich im Einzelfall auch um Repräsentanten von Kinderschutzorganisationen oder ähnlicher Nichtregierungsorganisationen handeln.41 2.5. Luxemburg Zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention wurde 2002 ein Ombuds-Komitees für die Rechte des Kindes (Ombuds-Comité fir d’Rechter vum Kand – OKR)42 eingerichtet, das nicht nur die Einhaltung der in der UNO-Konvention definierten Rechte überwacht, sondern auch individuelle Beschwerden entgegennimmt und Verbesserungsvorschläge gegenüber der Regierung abgibt. 2.5.1. Rechtliche Grundlagen Stellung und Aufgaben des OKR wurden mit Gesetz vom 25. Juli 2002 festgelegt.43 Danach dient die Einsetzung des OKR ausdrücklich dem Ziel, die Rechte gemäß UN-Kinderrechtskonvention zu fördern und zu schützen. Seine Aufgaben sind nach Artikel 3 des Gesetzes u. a.: Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzen und Regelungen sowie zu Projekten, die Kinderrechte betreffen, 40 Der Bericht ist online abrufbar unter: http://www.defenseurdesdroits.fr/sites/default/files/upload/rapport-droitenfants -bd-2012.pdf (Stand 21. Juni 2013). 41 Die aktuelle Zusammensetzung des Kollegialorgans ist online abrufbar unter: http://www.defenseurdesdroits.fr/sinformer-sur-le-defenseur-des-droits/les-colleges (Stand 21. Juni 2013). 42 Informationen in luxemburgischer Sprache auf der Webseite des ORK: http://www.ork.lu/ (Stand 21. Juni 2013). 43 Englische Übersetzung unter: http://www.crin.org/Law/instrument.asp?InstID=1152 (Stand 21. Juni 2013). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 052/13 Seite 15 die Untersuchung der Situation von Kindern und die Sicherstellung der Anwendung der UN-Kinderrechtskonvention, Förderung der Meinungsfreiheit von Kindern und der Partizipation von Kindern sowie Empfehlungen, wie in bestimmten Situationen die Missachtung von Kinderrechten beendet werden kann. Daneben ist das OKR auch Ansprechpartner für Beschwerden einzelner Minderjähriger. In der Praxis ist es Aufgabe des ORK, Gesetzesvorschläge und andere Projekte, zu denen es eine Stellungnahme abgeben möchte, zu identifizieren. Es existiert also kein formales Verfahren für die Einbindung des ORK in Gesetzgebungsverfahren. 2.5.2. Rechtliche Stellung der Ombudsperson Das ORK besteht aus sechs Mitgliedern, darunter einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten (je ein Mann und eine Frau). Die Mitglieder des ORK werden im Hinblick auf ihre Sachkunde vom Großherzog ernannt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre und kann einmal verlängert werden. Sie nehmen ihre Aufgaben neutral sowie unabhängig wahr und unterliegen bestimmten Verschwiegenheitspflichten (Artikel 4 Absatz 1). Zur Ausübung ihres Amtes und im Rahmen bestehender Gesetze und sonstiger Regelungen haben die Mitglieder des ORK u. a. ein Zugangsrecht zu den Gebäuden öffentlicher und privater Einrichtungen, die Kinder betreuen, beraten oder sich in sonstiger Weise mit Kindern beschäftigen (Artikel 4 Absatz 2). Die laufenden Kosten des OKR werden vom Staat übernommen (Artikel 10). Fragen der Vergütung regelt das Gesetz nur für den Präsidenten: Dieser übt eine Vollzeitbeschäftigung aus und erhält eine entsprechende Vergütung (Artikel 6 und 8). 2.5.3. Tätigkeitsberichte Das ORK ist verpflichtet, der Abgeordnetenkammer und der Regierung jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Kinderrechte und über die Tätigkeit des ORK vorzulegen (Artikel 3).44. Der Bericht wird im zuständigen Ausschuss der Abgeordnetenkammer diskutiert. Weiterhin verfasst das ORK einen Alternativbericht zum luxemburgischen Staatenbericht nach Art. 44 UN-Kinderrechtskonvention (schriftliche Auskunft des ORK). 2.5.4. Existenz einer Monitoringstelle Die Funktion einer Monitoringstelle für die Umsetzung der Kinderrechte nach der UN- Konvention wird im Rahmen seiner Aufgaben vom ORK wahrgenommen (schriftliche Auskunft des ORK). Die Einrichtung des ORK ist ausdrücklich im Hinblick auf die Förderung und den Schutz der Rechte nach der Konvention erfolgt. Eine weitere Monitoringstelle existiert in Luxemburg nicht. 44 Der Bericht für das Jahr 2012 ist online abrufbar unter: http://www.ork.lu/PDFs/Rapport2012.pdf (Stand 21. Juni 2013. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 052/13 Seite 16 2.5.5. Verhältnis zur Zivilgesellschaft Nach Auskunft des Präsidenten des ORK gibt es einen dauernder Dialog mit entsprechenden Nichtregierungsorganisationen, die ihrerseits mit Hinweisen auf konkrete Missstände an das ORK herantreten. Das ORK sei in Luxemburg sehr bekannt und von jedermann, auch von Kindern, leicht ansprechbar. So wurden im Zeitraum November 2011 bis November 2012 158 Fälle, die insgesamt 238 Kinder betrafen, an das ORK herangetragen. Die Bearbeitung individueller Fälle ermöglicht es dem ORK zugleich, engen Kontakt mit den entsprechenden Akteuren des sozialen Sektors zu halten.45 3. Quellen 3.1. Allgemein ENOC – European Network of Ombudspeople for Children http://www.crin.org/enoc/ (Stand 21. Juni 2013). UNICEF, Großbritannien, UN Convention on the Rights of the Child: a study of legal implementation in 12 countries, eingestellt auf: http://www.unicef.org.uk/Documents/Publications/UNICEFUK_2012CRCimplementationre port%20FINAL%20PDF%20version.pdf (Stand 21. Juni 2013). 3.2. Norwegen Norwegische Ombudsperson für Kinder: http://www.barneombudet.no/english/ (Stand 21. Juni 2013). ENOC – Norway: http://www.crin.org/enoc/countries/ctry.asp?ctryID=164 (Stand 21. Juni 2013). 3.3. Dänemark Nationaler Rat für Kinder: http://www.boerneraadet.dk/english (Stand 21. Juni 2013). ENOC – Denmark: http://www.crin.org/enoc/countries/ctry.asp?ctryID=57 (Stand 21. Juni 2013). Parlamentarischer Ombudsman in Dänemark: http://en.ombudsmanden.dk/om_at_klage/ (Stand 21. Juni 2013). Nationales Institut für Menschenrechte, Dänemark: http://menneskeret.dk/arbejdsomr%C3%A5der/nhri%27er (Stand 22. Juni 2013). 45 ORK-Jahresbericht 2012, S. 66. Online abrufbar unter http://www.ork.lu/PDFs/Rapport2012.pdf (Stand 21. Juni 2013). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 052/13 Seite 17 3.4. Schweden Schwedische Ombudsperson für Kinder: http://www.barnombudsmannen.se/english/about-us/ (stand 21. Juni 2013). Regierungskanzlei Schweden, Kinderrechtspolitik in Schweden: http://www.government.se/sb/d/15662/a/183504 (stand 21. Juni 2013). ENOC – Sweden: http://www.crin.org/organisations/vieworg.asp?id=3087 3.5. Frankreich Défenseur des droits: http://www.defenseurdesdroits.fr/ ENOC – Frankreich: http://www.crin.org/enoc/members/member.asp?id=3063 (Stand 21. Juni 2013) 3.6. Luxemburg Ombuds-Comité fir d’Rechter vum Kand (OKR): http://www.ork.lu/ ENOC – Luxemburg: http://www.crin.org/enoc/members/member.asp?id=3075 (Stand 21. Juni 2013)