© 2017 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 050/17 Zur Frauenförderung in staatlichen Institutionen Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 050/17 Seite 2 Zur Frauenförderung in staatlichen Institutionen Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 050/17 Abschluss der Arbeit: 23. November 2017 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 050/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Staatliche Institutionen zur Frauenförderung auf Bundesebene 4 2.1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Antidiskriminierungsstelle 4 2.2. Gleichstellung als Querschnittsaufgabe aller Bundesministerien 6 2.3. Finanzielle Mittel 7 2.4. Staatliche Institutionen zur Frauenförderung auf Landes- und Kommunalebene 9 2.5. Weitere nichtstaatliche Institutionen 11 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 050/17 Seite 4 1. Einleitung In Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)1 heißt es seit Ende 1994: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Dennoch ist die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern eine nach wie vor unerfüllte Aufgabe, denn dafür müssen Frauen und Männer über ihren gesamten Lebensweg hinweg gleiche Chancen haben – persönlich, im Beruf und in der Familie2. Dies ist bisher nicht gegeben. So beschreibt auch das Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht anhaltende strukturelle Benachteiligungen von Frauen z. B. im Erwerbsleben durch schlechtere Karrierechancen, eine unzureichende Betreuungsinfrastruktur für Kinder sowie einen Mangel an flexiblen Arbeitszeiten3. Auftragsgemäß wird betrachtet, welche staatlichen Institutionen auf Bundesebene bzw. Landes- und Kommunalebene sich in Deutschland explizit mit den Themen Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen befassen. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, ob die finanzielle Ausstattung dieser Institutionen für diese Aufgabe darstellbar ist. Abschließend werden einige nichtstaatliche Institutionen zur Förderung von Frauen angeführt. 2. Staatliche Institutionen zur Frauenförderung auf Bundesebene 2.1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Antidiskriminierungsstelle Im Hinblick auf staatliche Institutionen, die sich explizit mit den Themen Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen befassen, ist zunächst an das Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu denken. Mit Gesetzesinitiativen4 und Projekten setzt sich das BMFSFJ dafür ein, gleiche Chancen für Männer und Frauen zu schaffen. So werden mit dem seit dem Jahr 2008 bestehenden Aktionsprogramm "Perspektive Wiedereinstieg"5, das vom 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100- 1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347) geändert worden ist. 2 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Gleichstellung, Politik für Männer und Frauen, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/politik-fuer-maenner-undfrauen /107250 (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 3 Unterrichtung durch die Bundesregierung, Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, BT-Drs. 18, 12840, S. 81, 116, abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/128/1812840.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 4 Zu verabschiedeten Gesetzen zu diesen Themen wie auch zu rechtlichen Grundlagen siehe auch Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Gender, Begriff, Historie und Akteure, Sachstand, WD 9 – 3000 – 025/16 vom 22. April 2016, Gliederungspunkt 5.1, abrufbar unter: https://www.bundestag .de/blob/425662/d6f1279b77bec6f5770c31b6a4319725/wd-9-025-16-pdf-data.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 5 Näheres siehe unter BMFSFJ, Aktionsprogramm „Wiedereinstieg“, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/perspektive-wiedereinstieg/aktionsprogramm --perspektive-wiedereinstieg-/72712 (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 050/17 Seite 5 BMFSJF und vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wird, Frauen und Männer unterstützt , die familienbedingt mehrere Jahre aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind oder ihre Arbeitszeit verringert haben. Als gemeinsame Initiative vom BMFSJF und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde bis Ende 2016 das Projekt "Migrantinnen gründen" gefördert , das Frauen mit Zuwanderungsgeschichte bei der Existenzgründung begleitet. Seit 2017 wird in dem Folgeprojekt "Frauen mit Fluchterfahrung gründen" ein besonderer Schwerpunkt gelegt 6. Das BMFSFJ leistet auch Zuschüsse an z. B. den Deutschen Frauenrat7, der als eingetragener Verein für die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen eintritt. Zudem hat das BMFSFJ in der ersten Hälfte der 18. Wahlperiode verschiedene Studien zur Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern in Auftrag gegeben8. Diese Thematik ordnet sich allerdings ein in die diversen politischen Themenfelder des BMFSFJ, wie z. B. Kinder, Jugend, Familie , Senioren und Wohlfahrtspflege. Dessen ungeachtet sind Gleichstellungsfragen jedoch in nahezu allen Politikbereichen wie z. B. der Arbeitsmarkt-, Bildungs-, Steuer- und Entwicklungspolitik relevant9. Die Unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) unterstützt u. a. Frauen, die Benachteiligungen wegen ihres Geschlechts erfahren haben. Sie berät betroffene Frauen, betreibt entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und führt wissenschaftliche Untersuchungen durch10. Ähnlich wie beim BMFSFJ nehmen auch hier die Maßnahmen gegen eine Diskriminierung von Frauen keine exponierte Stellung ein, sondern stehen gleichgewichtig neben den Maßnahmen gegen eine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, 6 Näheres siehe unter BMFSJ, Berufliche Selbstständigkeit, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen /gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/berufliche-selbststaendigkeit (zuletzt abgerufen am 23. November 2017) und BMWi, Gründer/innen mit Migrationshintergrund, abrufbar unter: http://www.existenzgruender .de/DE/Service/Beratung-Adressen/Linksammlung/Gruender-innen-Migrationshintergrund/inhalt.html (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 7 Vgl. § 2 Absatz 2 der Satzung des Deutschen Frauenrates, abrufbar unter: https://www.frauenrat.de/lobby/satzung / (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 8 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Sigrid Hupach , Cornelia Möhring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, Studien und Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der 18. Wahlperiode, BT-Drs. 18/6473 vom 26. Oktober 2015, S. 7 und 8, abrufbar unter: http://dipbt.bundestag .de/doc/btd/18/064/1806473.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 9 Geppert, Jochen/Lewalter, Sandra, Politikfeld Gleichstellung: Institutionalisierungsschritte und Strategien auf Bundesebene in: Erfolgreiche Geschlechterpolitik, Ansprüche – Entwicklungen – Ergebnisse, Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung, Januar 2012, S. 5, abrufbar unter: http://library.fes.de/pdf-files/wiso/08830-20120116.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 10 Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Aufgaben, abrufbar unter: http://www.antidiskriminierungsstelle .de/DE/UeberUns/Aufgaben/aufgaben_node.html;jsessionid =5C533A9DF7F541FA913F7D625A779358.2_cid350 (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 050/17 Seite 6 einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (vgl. § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – AGG)11. 2.2. Gleichstellung als Querschnittsaufgabe aller Bundesministerien Die Gleichstellung von Frau und Mann ist ein zentrales Grundmotiv der Bundesregierung12. Sie hat am 23. Juni 1999 per Kabinettsbeschluss das Leitprinzip der Geschlechtergerechtigkeit als durchgängiges Prinzip anerkannt und bestimmt, dass zur Umsetzung dieser Aufgabe die Gender Mainstreaming-Strategie einzuführen ist13. In der Folge wurde in § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) folgende Verpflichtung aufgenommen: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen , normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen gefördert werden (Gender-Mainstreaming).“ Damit wird ausdrücklich klargestellt, dass die Gleichstellung von Frau und Mann eine Querschnittsaufgabe ist, der sich alle Bundesministerien zu stellen haben. In dem Zusammenhang hat das BMFSFJ mehrere Arbeitshilfen zur Umsetzung des § 2 GGO erlassen. Dies sind die Arbeitshilfe „Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften“14, „Gender Mainstreaming im Berichtswesen“15 und „Gender Mainstreaming in Forschungsvorhaben“16. Beispielhaft für die Umsetzung dieser Querschnittsaufgabe in den Bundesministerien seien genannt: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat verschiedene Programme wie das Professorinnenprogramm, den MINT-Pakt (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) und den Girls' Day aufgenommen und fördert die Genderforschung 17. 11 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 3. April 2013 (BGBl. I S. 610) geändert worden ist. 12 Unterrichtung durch die Bundesregierung, Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, BT-Drs. 18, 12840, S. 24, abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/128/1812840.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 13 BMFSFJ zur Strategie Gender Mainstreaming, abrufbar unter http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/volltextsuche ,did=192702.html (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 14 BMFSFJ, „Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften“, abrufbar unter: http://www.genderkompetenz.info/w/files/gkompzpdf/instr_ah_rechtsetzung.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 15 BMFSFJ, „Gender Mainstreaming im Berichtswesen“, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/blob/80450/3412003d3b884cf7e7d1e22c329910a3/gm-arbeitshilfe-berichtswesendata .pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 16 BMFSFJ, „Gender Mainstreaming in Forschungsvorhaben“, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/blob/80448/292e691a5db4b14dc3d29e8636e9c89d/gm-arbeitshilfe-forschungsvorhabendata .pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 17 BMBF, Frauen in Bildung und Forschung, abrufbar unter: https://www.bmbf.de/de/frauen-in-bildung-und-forschung -204.html (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 050/17 Seite 7 Ein mit weiteren Partnern geschaffenes Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“, hat auch die Förderung der Chancengleichheit zum Ziel18. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) setzt sich mit der Initiative „Equal Representation in Arbitration“ für eine Erhöhung des Anteils von Frauen in der Schiedsgerichtsbarkeit ein19. Das BMWi unterstützt mit verschiedenen Initiativen wie „Frauen unternehmen“, dem „Hofgespräch #StarkeFrauenStarkeWirtschaft“ Frauen, um sie in der Wirtschaft zu fördern 20. Mit seinem zweiten "Entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter" für den Zeitraum 2016 bis 2020 (GAP II) verstärkt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sein Engagement zur Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter und zur Durchsetzung von Frauenrechten in entwicklungspolitischen Programmen und Projekten21. 2.3. Finanzielle Mittel Die Einordnung der Gleichstellung von Frau und Mann als Querschnittsaufgabe bringt es mit sich, dass eine seriöse Erfassung der für diese Aufgabe veranschlagten finanziellen Mittel nicht möglich ist. So ist zwar im Haushaltsplan des BMBF unter dem Kapitel 3003 Titel 685 07 (Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung) für das Haushaltsjahr 2107 ein Budget von 25.000.000 Euro vorgesehen22. Dennoch sind auch in weiteren Zuständigkeitsbereichen des BMBF, ohne dass dies gesondert ausgewiesen werden kann, Maß- 18 Die Bundesregierung, Europäischer Sozialfonds für Deutschland, ESF-Sozialpartnerrichtlinie "Fachkräfte sichern : weiter bilden und Gleichstellung fördern", abrufbar unter: http://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode- 2014-2020/ESF-Programme/bmas/2014-10-16-Fachkraefte-sichern-weiter-bilden-gleichstellen.html (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 19 BMJV, Schiedsgerichtsbarkeit, abrufbar unter: http://www.bmjv.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung /Schiedsgerichtsbarkeit/Schiedsgerichtsbarkeit_node.html (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 20 BMWi, Starke Frauen, starke Wirtschaft, abrufbar unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/frauen-inder -wirtschaft.html (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 21 BMZ, Gleichberechtigung – Grundsatz der deutschen Entwicklungspolitik, abrufbar unter: https://www.bmz.de/de/themen/frauenrechte/deutsche_politik/index.html (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 22 Bundeshaushaltsplan 2017, Einzelplan 30, Bundesministerium für Bildung und Forschung, S. 28, abrufbar unter : https://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente /2017/soll/epl30.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). Zur Frage, wie hoch der Anteil aller Forschungsfördergelder aus den Haushalten des BMBF und der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist, der seit 2010 in Projekte und Einrichtungen aus dem Bereich der Gleichstellungs- und Geschlechterforschung floss, siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke sowie weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke., BT-Drs. 18/13365 vom 21. August 2017, S. 4, abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/133/1813365.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 050/17 Seite 8 nahmen zur Gleichstellung von Frauen vorzunehmen (z. B. bei der Perspektive Berufsabschluss 23). Vergleichbare konkrete Aufstellungen sind für die anderen Bundesministerien nicht abrufbar. Der Haushaltsplan des BMWi enthält im Kapitel 0902 Titel 686 08 (Förderung unternehmerischen Know-Hows) ein Budget von 5.500.000 Euro24. In den Erläuterungen wird ausgeführt , dass Unterstützungsleistungen für Gründerinnen und Gründer insbesondere Frauen für die unternehmerische Selbstständigkeit motivieren sollen. Im Übrigen werden die Frauen im Haushaltsplan des BMWi als eine von mehreren Zielgruppen genannt wie in der Allianz für Aus- und Weiterbildung25. Das BMFSFJ enthält im Kapitel 1703 Titel 684 21 (Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Familien- und Gleichstellungspolitik sowie für Ältere Menschen) einen Etat von 37.131.000 Euro, der sich nicht in Gänze in die genannten Themenbereiche aufschlüsseln lässt26. Auch der auf die ADS bezogene Haushaltsplan27, die 23 BMBF, Perspektive Berufsabschluss, Gender Mainstreaming, abrufbar unter: http://www.perspektive-berufsabschluss .de/de/650.php (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 24 Bundeshaushaltsplan 2017, Einzelplan 09, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Kapitel 0902, Titel 68605, S. 41, abrufbar unter: https://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente /2017/soll/epl09.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 25 Bundeshaushaltsplan 2017, Einzelplan 09, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Kapitel 0902, Titel 68605, S. 38, abrufbar unter: https://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente /2017/soll/epl09.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). Weitere Zielgruppen sind danach Unqualifizierte , Ältere, Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge. 26 Bundeshaushaltsplan 2017, Einzelplan 17, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, S. 33, abrufbar unter: https://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente /2017/soll/epl17.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 27 Bundeshaushaltsplan 2017, Einzelplan 17, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Antidiskriminierungsstelle des Bundes, S. 64, abrufbar unter: https://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin /de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2017/soll/epl17.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 050/17 Seite 9 Haushaltspläne für das BMAS28, das BMJV29, das BMZ30 sowie die weiteren Bundesministerien enthalten keine für Frauenförderung gesondert ausgewiesenen Haushaltsmittel31. 2.4. Staatliche Institutionen zur Frauenförderung auf Landes- und Kommunalebene Auch in den 16 Bundesländern werden die Themen Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen jeweils in einem Ministerium bzw. in einer Senatsverwaltung abgebildet. Diese Ministerien bzw. Senatsverwaltungen sind außerdem Mitglied in der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK). Die GFMK ist die Fachministerkonferenz, die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik der Bundesländer festlegt und Maßnahmen zur Chancengleichheit von Frauen und 28 Bundeshaushaltsplan 2017, Einzelplan 11, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, https://www.bundeshaushalt -info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2017/soll/epl11.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). Siehe insbesondere zum Kapitel 1107, Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung ab S. 53, wonach die Chancengleichheit von Frauen nicht gesondert behandelt wird. 29 Bundeshaushaltsplan, Einzelplan 07, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abrufbar unter: https://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2017/soll/epl07.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 30 Bundeshaushaltsplan 2017, Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , abrufbar unter: https://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente /2017/soll/epl23.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). Hier ist allein der Beitrag zur Organisation der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit festgehalten (S. 30). Im Kapitel 2301 Ausgaben-Titelgruppe 01 (Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit) enthalten die Erläuterungen unter 2.2.3 den Hinweis, dass das Vorhaben der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen, selbsthilfeorientierten Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, Kreditgarantiefonds für mittelständische Betriebe sowie Vorhaben der sozialen Infrastruktur und des Umweltschutzes dient (S. 16). 31 Bundeshaushaltsplan 2017, Einzelplan 17, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, S. 64 ff, abrufbar unter: https://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente /2017/soll/epl17.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 050/17 Seite 10 Männern in allen Lebensbereichen beschließt32. Wie bereits auf Bundesebene ist die Gleichstellung von Frauen auch auf Landesebene ganz überwiegend eine Querschnittsaufgabe33, die in allen Bereichen der Verwaltung umzusetzen ist34. Damit ist eine gesonderte Erfassung der dafür vorgesehenen finanziellen Mittel nicht möglich. Als staatliche Institutionen auf Länderebene sind auch die Universitäten zu nennen. Näheres zu den Studiengängen und den Forschungszentren der Hochschulen wird in Gliederungspunkt 4. folgender Arbeit behandelt: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Gender, Begriff, Historie und Akteure, Sachstand, WD 9 – 3000 – 025/16 vom 22. April 2016, abrufbar unter: https://www.bundestag .de/blob/425662/d6f1279b77bec6f5770c31b6a4319725/wd-9-025-16-pdf-data.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). In den meisten Städten und Kommunen finden sich Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die unterschiedlich mit Sach- und Finanzmitteln sowie Personal ausgestattet sind. So stehen manchen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten keinerlei finanzielle Mittel zur Verfügung, während andere über einen eigenen Etat verfügen35. Sie vernetzen sich zum Teil in der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG). Dieses bundesweite Forum für frauen- und gleichstellungspolitische Diskussionen sowie Erfahrungs- und Informationsaustausch ist selbst allerdings keine staatliche Institution, sondern basiert auf einer freiwilligen Organisation, deren Mitglieder die Bundessprecherinnen als Vertreterinnen wählen. 32 GFMK, abrufbar unter: https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/Startseite.html (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 33 Siehe z. B. §§ 1 bis 3 des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes (LGG), abrufbar unter: http://gesetze.berlin .de/jportal/portal/t/oyp/page/bsbeprod.psml;jsessionid =54B71DB10F60165421F1332064DA4E43.jp14?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste &documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-GleichstGBE2010rahmen &doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-GleichstGBE2010pP2 (zuletzt abgerufen am 23. November 2017) oder §§ 1 und 2 des Bayrischen Gleichstellungsgesetzes (BayGLG), abrufbar unter: https://www.gleichstellungsministerkonferenz .de/documents/Bayern_-_BayGIG.pdf (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 34 Links zu den Gleichstellungsgesetzen der Bundesländer, den Aktionsplänen, den gleichstellungspolitischen Rahmenprogrammen, den Statistiken, den Berichten, aber auch dem „2. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland“ (umfassender Überblick über die regionalen Unterschiede bei der Umsetzung wichtiger gleichstellungspolitischer Ziele auf Landes- und Kreisebene) siehe GFMK, Informationspool, Informationen aus den Ländern, abrufbar unter: https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/Informationspool .html (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 35 Schreyögg, Friedel/von Wrangell, Ute, Kommunale Gleichstellungsarbeit und ihre Akteurinnen – die Frauenund Gleichstellungsbeauftragten Auftrag – Umsetzung – Ergebnisse in: Gender – Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Heft 1, 2014, S. 65 (69), abrufbar unter: http://www.budrich-journals.de/index.php/gender /article/viewFile/18110/15770 (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 050/17 Seite 11 Träger der BAG ist der Verein zur Förderung der Frauenpolitik in Deutschland e. V.36. Die BAG finanziert sich auf Basis von Serviceleistungen, Beiträgen der Kommunen sowie Projektmitteln37. 2.5. Weitere nichtstaatliche Institutionen Für eine Gleichstellung von Frauen sowie die Frauenförderung setzen sich darüber hinaus weitere nichtstaatliche Institute und Fachgesellschaften ein. Genannt seien hier als Beispiel38 das Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung (GWI)39, die Fachgesellschaft Geschlechterstudien /Gender Studies Association (Gender e. V.)40, das Heidelberger Institut für Interdisziplinäre Frauenforschung (HIFI) e. V.41, die Deutsche Stiftung Frauen- und Geschlechterforschung42, die Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e. V. (BuKoF)43 und der bereits oben erwähnte Deutsche Frauenrat – Lobby der Frauen in Deutschland e. V. (DF)44. *** 36 Auskunft der BAG per Mail am 14. November 2017. 37 Die BAG wurde vom BMFSFJ ab April 2000 für drei Jahre finanziert. Hierzu sowie auch zur Organisation der BAG siehe BAG, Organisation und Struktur, abrufbar unter: https://www.frauenbeauftragte.org/die-bag/bag-organisation -und-struktur (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 38 Zu weiteren Verbänden siehe auch Deutscher Frauenrat, Frauenverbände mahnen Gleichstellungspolitik an, abrufbar unter: https://www.frauenrat.de/frauenverbaende-mahnen-gleichstellungspolitik-an/ (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 39 GWI, abrufbar unter: http://www.gwi-boell.de/de/institut/profil (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 40 Gender e. V., abrufbar unter: https://www.fg-gender.de/ (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 41 HIFI, abrufbar unter: http://www.hifi-heidelberg.de/start.htm (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 42 Deutsche Stiftung Frauen- und Geschlechterforschung, abrufbar unter: http://www.stiftung-frauenforschung .de/index.php/die-stiftung (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 43 BuKoF, abrufbar unter: http://www.bukof.de/startseite.html (zuletzt abgerufen am 23. November 2017). 44 Deutscher Frauenrat, abrufbar unter: https://www.frauenrat.de/ (zuletzt abgerufen am 23. November 2017).