© 2016 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 048/16 Zur Gleichstellung von Männern und Frauen in den Ressortforschungseinrichtungen des Bundes Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 048/16 Seite 2 Zur Gleichstellung von Männern und Frauen in den Ressortforschungseinrichtungen des Bundes Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 048/16 Abschluss der Arbeit: 16. September 2016 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 048/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Zur Einführung des Kaskadenmodells im Bereich Wissenschaft und Forschung 4 2. Zur Chancengleichheit in den Ressortforschungseinrichtungen des Bundes 5 3. Übersichten zur Gleichstellung 5 4. Beiträge, die sich mit Fragen zur Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschafts- und Forschungsbereich befassen 6 5. Beispiele aus einzelnen Ressortforschungseinrichtungen 6 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 048/16 Seite 4 1. Zur Einführung des Kaskadenmodells im Bereich Wissenschaft und Forschung Die Gleichstellung im Erwerbsleben ist eines der Kernthemen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Ministerium hat dabei folgende Ziele im Blick: Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt, Gleicher Zugang zu Führungspositionen in Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung, Wissenschaft und Forschung Gleiche Karrierechancen für Frauen und Männer, Mütter und Väter, Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit1. Im Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode „Deutschlands Zukunft gestalten“ hat sich die Große Koalition insbesondere für den Wissenschaftsbereich an Hochschulen darauf verständigt, gegen die strukturelle Benachteiligung von Frauen vorzugehen, um den Frauenanteil langfristig zu erhöhen. Hier soll die Festlegung von Zielquoten mit Hilfe des sog. Kaskadenmodells erfolgen, s. https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2013/2013-12-17-koalitionsvertrag .pdf?__blob=publicationFile (S. 21). Bei Anwendung dieses Modells ergeben sich die Ziele für den Frauenanteil einer jeden wissenschaftlichen Karrierestufe durch den Anteil der Frauen auf der direkt darunter liegenden Qualifizierungsstufe, s. http://www.dfg.de/foerderung/grundlagen _rahmenbedingungen/chancengleichheit/forschungsorientierte_standards/. So enthält jetzt z.B. das Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen2 die folgende Regelung in § 37 a Absatz 1 Satz 2: „Die Gleichstellungsquote bildet das Verhältnis zwischen den Frauen und Männern ab, die in der jeweiligen Fächergruppe innerhalb einer Ausgangsgesamtheit die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren erfüllen“. In den Bayerischen Landtag wurde am 3. Juni 2016 ein Antrag von einigen SPD-Abgeordneten eingebracht, zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft, mit der Forderung an die bayerische Staatsregierung, eine Reform vorzulegen, die u.a. beinhaltet: Die „Formulierung von Zielgrößen bei der Stellenbesetzung des wissenschaftlichen Personals nach dem Kaskadenmodell …“, Landtagsdrucksache 17/11761 vom 3. Juni 2016, https://www.bayern.landtag .de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen /0000007000/0000007484.pdf. 1 www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/frauen-und arbeitswelt.html (abgerufen am 14. September 2016); zum Stand der Chancengleichheit vgl. auch: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 5. Bilanz Chancengleichheit, Chancengleichheit auf gutem Weg, Juni 2013, http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle /Pdf-Anlagen/5.-Bilanz-Chancengleichheit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache =de,rwb=true.pdf. 2 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, GV. NRW S. 547, zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 14. Juni 2016, GV. NRW S. 310. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 048/16 Seite 5 Der Wissenschaftsrat, der die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der Entwicklung von Hochschulen, Wissenschaft und Forschung berät, hält es für wichtig, Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Chancengleichheit mit Hilfe von Zielquoten zu ergreifen, die sich am Kaskadenmodell orientieren. Er vertritt – so in einer Pressemitteilung vom 29. Mai 2012 – die Ansicht, das Kaskadenmodell solle in größerem Umfang auch im Forschungsbereich eingeführt werden, http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/pm_0912.pdf. Entsprechend haben sich die gemeinsam mit dem Wissenschaftsrat in der sogenannten Allianz zusammengeschlossenen Wissenschaftsorganisationen, zu denen u. a. die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gehört, darauf verständigt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wissenschaft deutlich anzuheben. Die DFG sieht das Kaskadenmodell als Leitgedanken für ihre „Forschungsorientierten Gleichstellungstandards“. In der Folge haben Forschungseinrichtungen der DFG dieses Konzept aufgegriffen. So hat sich z. B. das Deutsche Archäologische Institut 2009 selbst verpflichtet, eine Erhöhung der Zahl von Wissenschaftlerinnen bis 2013 nach dem Kaskadenmodell anzustreben, vgl. http://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/grundlagen _dfg_foerderung/chancengleichheit/abschlussberichte/gleichstellungsstandards_muenchen _tu_2013.pdf. 2. Zur Chancengleichheit in den Ressortforschungseinrichtungen des Bundes Die Ressortforschungseinrichtungen des Bundes sind ganz überwiegend nachgeordnete Behörden der jeweiligen Bundesministerien, siehe Aktueller Bericht Forschung und Innovation S. 74 (die jeweilige Ressortforschung steht in Verantwortung des zuständigen Ministeriums), https://www.bmbf.de/pub/Bufi_2016_Hauptband.pdf. Grundlegend für die Gleichstellung ihrer Beschäftigten sind die Vorschriften des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG)3, vgl. § 3 BGleiG. Weitergehende Vorgaben ergeben sich aus den Gleichstellungsplänen der einzelnen Behörden, die diese gemäß § 12 BGleiG für jeweils vier Jahre aufstellen müssen. Die Gleichstellungspläne müssen eine Bestandsaufnahme über den Frauen- und Männeranteil enthalten sowie Zielvorgaben für deren Anteil, bezogen auf die verschiedenen Vorgesetzten –und Leitungsebenen (§ 13 BGleiG). Die frühere Bundesregierung hat 2007 in ihrem Konzept einer modernen Ressortforschung, https://www.bmbf.de/files/konzept_ressortforschung.pdf der Chancengleichheit besondere Bedeutung zugewiesen und gefordert, dass eine Erhöhung des Frauenanteils in Leitungspositionen anzustreben ist. Zugleich wird festgestellt, dass Bundeseinrichtungen mit Aufgaben des Forschungs- und Entwicklungsbereichs „hochqualifizierten Frauen und Männern attraktive langfristige Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst mit guter Vereinbarkeit von Beruf und Familie bieten“ (Konzept S. 7). 3. Übersichten zur Gleichstellung Gleichstellungsindex 2015: Zahlen hier u.a. zum Anteil von Frauen in Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden, im Vergleich, Referatsleiter, Unterabteilungsleiter, Abteilungsleiter , Staatssekretäre (Hinweis: er erfasst aber nicht die nachgeordneten Behörden), 3 Gesetz vom 24. April 2015, BGBl I S. 642, 643, in Kraft getreten am 1. Mai 2015. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 048/16 Seite 6 http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/gleichstellungsindex2015,property =pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf. Statistisches Bundesamt, Auf dem Weg zur Gleichstellung? Bildung, Arbeit und Soziales – Unterschiede zwischen Frauen und Männern, in: Wirtschaft und Statistik, August 2014, darin: „Anteil der Frauen in der Wissenschaft steigt – Frauen sind in höheren Positionen aber nach wie vor unterrepräsentiert“, https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/Arbeitsmarkt /WegZurGleichstellung_82014.pdf?__blob=publicationFile, (S. 468) Statistisches Bundesamt, Auf dem Weg zur Gleichstellung? Bildung, Arbeit und Soziales - Unterschiede zwischen Frauen und Männern, Broschüre vom 30. Juli 2014 anlässlich der Pressekonferenz des Statistischen Bundesamtes, https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressekonferenzen /2014/Gleichstellung/begleitheft_Gleichstellung_2014.pdf?__blob=publicationFile. 4. Beiträge, die sich mit Fragen zur Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschafts- und Forschungsbereich befassen Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in Wissenschaft und Forschung, Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, WD 3-3000-045/12, s. https://www.bundestag.de/blob/421004/f63f24d0655b4eb87b849dad06976bb2/wd-3-045-12-pdfdata .pdf (darin: Kapitel 3: Erhöhung des Frauenanteils im Bereich der Ressortforschungseinrichtungen des Bundes). Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Arbeitshilfe zu § 2 GGO: „Gender Mainstreaming in Forschungsvorhaben“, s. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung 4/Pdf-Anlagen/gm-arbeitshilfe-forschungsvorhaben,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache =de,rwb=true.pdf. 5. Beispiele aus einzelnen Ressortforschungseinrichtungen Bundesanstalt für Materialforschung und-prüfung, nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Evaluierung durch den Wissenschaftsrat: Wissenschaftsrat, Drs. 5409-16, Stellungnahme zur Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Berlin 8. Juli 2016, http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/5409-16.pdf. (hier: S. 14: Gleichstellungsbemühungen sind hervorzuheben). Umweltbundesamt (UBA), nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): „Das UBA sorgt für mehr Chancengleichheit, https://www.umweltbundesamt.de/themen/das-uba-sorgt-fuer-mehr-chancengleichheit (Gütesiegel Total E-Quality für langjähriges Engagement des UBA für mehr Gleichstellung), Bericht vom 5. November 2013 (abgerufen am 14. September 2016). Robert Koch Institut, nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit: Zwei von vier Abteilungsleiterposten sind von Frauen besetzt, vgl. http://www.rki.de/DE/Content/Institut /Leitbild/Leitbild_node.html, (abgerufen am 14. September 2016). Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Im Jahresbericht wird regelmäßig über den aktuellen Männer- und Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 048/16 Seite 7 Frauenanteil informiert, s. Jahresbericht 2015 http://www.ptb.de/cms/presseaktuelles/zeitschriften -magazine/ptb-jahresbericht.html (darin: Kapitel: Zahlen und Fakten) Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), nachgeordnete Behörde des BMUB: Gleichstellung ist im BfS-Leitbild verankert, s. http://www.bfs.de/DE/bfs/wir/arbeiten/so-arbeiten-wir/chancengleichheit .html. Ende der Bearbeitung