© 2016 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 – 041/16 Überblick über familienpolitische Leistungen in Deutschland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Seite 2 Überblick über familienpolitische Leistungen in Deutschland Aktenzeichen: WD 9 - 3000 – 041/16 Abschluss der Arbeit: 12.07.2016 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Seite 3 In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung Familien unterstützt. Diese Maßnahmen sind entweder als eigenständige Leistungen für Familien konzipiert oder berücksichtigen – als Komponente von allgemeinen staatlichen Leistungen – besonders die familiäre Lebenssituation. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 1 zählt für das Jahr 2012 insgesamt 150 familienbezogene Leistungen im Wert von 128,9 Mrd. Euro, die sich zusammensetzen aus steuerrechtlichen Maßnahmen, Geldleistungen, familienbezogenen Leistungen innerhalb der Sozialversicherungen und Realtransfers. All diese Maßnahmen wurden von 2009 bis 2014 einer Gesamtevaluation unterzogen.2 Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass denjenigen Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit verbessern, die größte Bedeutung zukommt: Sie tragen nicht nur zur wirtschaftlichen Absicherung von Familien bei, sondern fördern auch andere familienpolitische Ziele. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht daher im Zentrum der Familienpolitik. In den vergangenen Jahren ist das Angebot an Leistungen und Maßnahmen weiter ausgebaut bzw. differenziert worden.3 Schwerpunkte der aktuellen Familienpolitik sind der Ausbau der Kindertagesbetreuung nach Einführung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz auch für Kinder ab einem Jahr; die Weiterentwicklung des Elterngeldes zum „Elterngeld Plus“: Damit werden besonders Familien unterstützt, in denen beide Eltern schon während des Elterngeld-Bezuges in Teilzeit arbeiten. Sie können den Bezug des Elterngeldes (in halber Höhe) auf den doppelten Zeitraum ausdehnen und erhalten zusätzlich einen Partnerschaftsbonus;4 die besondere Unterstützung (berufstätiger) Alleinerziehender und die Verankerung familienfreundlicher Bedingungen in Wirtschaft und Gesellschaft. 1 Vgl. Familienreport 2014. Leistungen Wirkungen Trends, hrsg. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin 1. Aufl. 2015. Detaillierte Bestandsaufnahme aller familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen des Staates – allerdings nur für das Jahr 2010 - abrufbar unter http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/familienbezogene-leistungen-tableau- 2010,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf (Stand: 11.7.2016). 2 Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland, Endbericht, hrsg. vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 2. Juni 2014. 3 Zum weiteren Forschungsstand vgl. Mikrosimulation ausgewählter ehe‐ und familienbezogener Leistungen im Lebenszyklus, Gutachten für die Prognos AG, Forschungsbericht hrsg. vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, 20. Juni 2013. 4 Zum Elterngeld Plus im Einzelnen: Elterngeld, Elterngeld Plus und Elternzeit. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz , hrsg. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin 18. Aufl. Januar 2016, abrufbar unter: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-ElterngeldPlus-und-Elternzeit ,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf (Stand: 11.7.2016). Seite 4 Übersicht über die wichtigsten Maßnahmen zur Familienförderung (Auswahl) (Stand: 11.07.2016) Anspruchsgrundlage Kostenträger Leistung Voraussetzungen Umfang Dauer Kindergeld (BKGG) (EStG) Bundesregierung: Familien-ministerium Finanzministerium Monatliche Geldleistung, nach Zahl der Kinder gestaffelt . Eltern, die keinen Kindergeldanspruch nach dem Einkommen-steuergesetz haben. Eltern mit Anspruch nach EStG Für das erste und zweite Kind 190 € mtl. Für das dritte Kind 196 € mtl. Für jedes weitere Kind 221€ mtl. Für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren Für Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre Für arbeitslose Kinder bis 21 Jahre Elterngeld (BEEG) Geschwisterbonus Elterngeld Plus (BEEG) Bundesregierung/ Familien-ministerium Monatliche Geldleistung Geburt nach 01.01.2007 nicht mehr als 30 Std./Woche erwerbstätig Einkommen unter 500.000€ für Paare, 250.000€ für Alleinerziehende Mehrkinderfamilie Geburt nach 1.7.2015 Beide Eltern arbeiten bis zu 30 Std/Woche Grundsätzlich 65-67% des letzten Einkommens, mindestens 300€ maximal 1800 €, Geschwisterbonus von 10% oder mindestens 75 € zusätzlich wie Elterngeld, nur halber Betrag für die doppelte Laufzeit max.14 Monate Beliebige Aufteilung auf beide Partner Doppelte Laufzeit wie Elterngeld Plus Partnerschaftsbonus von 4 Monaten Seite 5 Mutterschaftsgeld Fall 1: §§ 3,6 und 13 MuSchG Fall 2: Einmalige Zahlung nach MuSchG Gesetzliche Krankenkassen /BMG Bundesversicherungsamt (BVA) Geldleistung: Tagessatz von der GKV Einmalige Geldleistung GKV-versichert und bestehendes Arbeitsverhältnis Nicht in GKV pflichtversichert , sondern in GKV familien - bzw. freiwillig versichert oder privat versichert Abhängig vom Einkommen: GKV zahlt bis zu 13 € täglich (ggf. Ergänzung durch Arbeitgeber ) Betrag vom BVA einmalig 210€ 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt eines Kindes einmalig Kinderzuschlag §6a BKGG Bundesregierung: Familienministerium Geldleistung, Zuschlag für einkommens-schwache Familien Kinder leben im elterlichen Haushalt und Kindergeld wird bezogen monatliche Einnahmen mindestens 900 € (Alleinerziehende 600 €) die eine Maximalgrenze nicht übersteigen. kein Anspruch auf AL- GII/Sozialgeld Zuschlag von max. 160€ je Kind während des Bezugs von Kindergeld Leistungen für Bildung und Teilhabe § 6b BKGG, SGB II Länder/Kommunen Geld oder Sachleistungen auf Antrag Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld, Arbeitslosen - oder Sozialhilfe Zuschläge für Schulbedarf (bis 100€ jährlich); Kostenübernahme für Schul-oder Kitaausflüge, für Beförderung zur Schule und für Lernförderung Steuerliche Entlastungen (EStG) Bundesregierung: Finanzministerium Entlastungs- und Freibeträge variabel nach Vorschrift Kinderfreibetrag 2016: 7248 Euro (einschl. Freibeträge für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) Kindergeld (s.o.) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende u.a. Seite 6 Unterhaltsvorschuss § 7 UhVorschG Bund 1/3, Länder 2/3. (Länder können die Kommunen an der Finanzierung beteiligen .) Geldleistung Mindestunterhalt abzgl. des für das erste Kind zu zahlenden Kindergeldes Kinder bis zum 12. Lebensjahr bei einem alleinerziehenden Elternteil lebend kein regelmäßiger Unterhalt oder Mindestunterhalt i.S.v. §1612a BGB durch den anderen Elternteil keine Einkommensgrenze Kinder unter 6 Jahren 145 €/Monat Kinder von 6-12 Jahren 194 €/Monat Max.72 Monate SGB VIII Bund, Länder und Kommunen Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr nach Vorschriften in Landesgesetzgebung i.d.R. bis zum Ende des Grundschulalters SGB V GKV Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung ; Krankengeld bei kranken Kindern u.a. SGB II, SGB XII zusätzliche Leistungen für Empfänger von Arbeitslosen - und Sozialhilfe mit Kindern Abkürzungen: BKGG: Bundeskindergeldgesetz; BEEG: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz; EStG: Einkommensteuergesetz; GKV: Gesetzliche Krankenversicherung; MuSchG: Mutterschutzgesetz; SGB: Sozialgesetzbuch; UhVorschG: Unterhaltsvorschussgesetz.