© 2013 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 – 039/13 Daten zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 2 Daten zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften Aktenzeichen: WD 9 - 3000 – 039/13 Abschluss der Arbeit: 27. Mai 2013 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Begriffsdefinitionen 4 3. Rechtliche Grundlagen zur Erhebung statistischer Daten zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften 4 4. Anzahl der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften in Deutschland 5 5. Durchschnittliche Dauer gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und eingetragener Lebenspartnerschaften 8 6. Anzahl der Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften leben 13 7. Rechtliches Verhältnis der in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Kinder zu den gleichgeschlechtlichen Partnern 16 8. Literaturverzeichnis 17 9. Anlagenverzeichnis 19 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 4 1. Einleitung Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG1) zum 1. August 2001 ist es gleichgeschlechtlichen Paaren möglich, eine sog. eingetragene Lebenspartnerschaft zu begründen. Im Folgenden wird betrachtet, wie viele gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland bestehen und ob statistische Daten zur durchschnittlichen Dauer derselben verfügbar sind. Darüber hinaus wird untersucht, ob die Zahl der in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften lebenden Kinder quantifizierbar ist und wie sich das rechtliche Verhältnis der Kinder zu den Lebenspartnern darstellt. Um gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften klar von den eingetragenen Lebenspartnerschaften abgrenzen zu können, wird den genannten Ausführungen zunächst eine Definition dieser beiden Begriffe vorangestellt. 2. Begriffsdefinitionen Den Begriff Lebenspartnerschaft definiert § 1 Abs. 1 S. 1 LPartG. Erklären zwei Personen gleichen Geschlechts persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit gegenüber dem Standesbeamten, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen, begründen sie damit eine Lebenspartnerschaft . Die nach dem LPartG begründete Lebenspartnerschaft wird auch als eingetragene Lebenspartnerschaft bezeichnet. Den rechtlichen Vorgaben des § 1 LPartG folgend, kann eine Lebenspartnerschaft demnach nur von Personen gleichen Geschlechts geschlossen werden. Gleichgeschlechtliche Paare, die keine Lebenspartnerschaft nach dem LPartG begründen, leben insofern nicht in einer Lebenspartnerschaft , sondern in einer sog. gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft. Auch Lebensgemeinschaften gegengeschlechtlicher Paare fallen nicht unter die rechtliche Definition des Begriffs Lebenspartnerschaft . Die Ergänzung des Begriffs Lebenspartnerschaft um das Wort „gleichgeschlechtlich “ ist insofern rein rechtlich nicht erforderlich; dies gilt im Prinzip auch hinsichtlich des Attributs „eingetragen“. Im Folgenden wird daher der Begriff gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft für gleichgeschlechtliche Paare verwendet, die zwar eine Lebensgemeinschaft bilden , jedoch keine Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG begründet haben. Im Hinblick auf Lebenspartnerschaften wird zur Vermeidung von Missverständnissen der Begriff eingetragene Lebenspartnerschaften benutzt. Sofern den im Folgenden dargestellten Statistiken und empirischen Studien eigene Begriffsdefinitionen zu Grunde liegen, werden diese an der entsprechenden Stelle jeweils gesondert aufgeführt. 3. Rechtliche Grundlagen zur Erhebung statistischer Daten zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften Im Vergleich zum Rechtsinstitut der Ehe liegen nur wenige statistische Daten zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften vor. Dies liegt vor allem daran, dass gesetzliche Regelungen zur statistischen Erfassung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften in der Bundesstatistik noch fehlen. So enthält die derzeit gültige Fassung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz – 1 Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 5 BevStatG2) lediglich Vorgaben zur Erfassung statistischer Daten zu Eheschließungen sowie hinsichtlich rechtskräftiger Urteile in Ehesachen einschließlich der Ehedauer (vergleiche hierzu §§ 1-3 BevStatG).3 Entsprechende bundesrechtliche Vorgaben existieren für eingetragene Lebenspartnerschaften derzeit nicht. Allerdings wird aller Voraussicht nach zum 1. Januar 2014 ein neues BevStatG4 in Kraft treten, in dem auch Vorgaben zur Erhebung statistischer Daten zur Begründung und Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften enthalten sind. Mit ersten Ergebnissen dieser Neuregelung ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) Mitte des Jahres 2015 zu rechnen. Derzeit wird lediglich die Zahl der – entweder durch Aufhebung oder Feststellung des Nichtbestehens – beendeten eingetragenen Lebenspartnerschaften statistisch erfasst und im Rahmen der Statistik über Familiensachen (sog. F-Statistik) veröffentlicht.5 4. Anzahl der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften in Deutschland Wie bereits dargestellt, ist bislang im BevStatG die Erhebung von Daten zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht vorgesehen. Insofern liegen derzeit keine amtlichen Statistiken vor, die Auskunft über die Zahl der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften geben. Zwar führen die einzelnen Standesämter gemäß §§ 3 und 17 Personenstandsgesetz (PStG6) ein sog. Lebenspartnerschaftsregister und auch die einzelnen Meldebehörden speichern nach § 2 Melderechtsrahmengesetz (MRRG7) im Melderegister unter anderem den Familienstand der in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnenden Personen, eine Zusammenführung der gespeicherten Daten auf Bundesebene erfolgt jedoch nicht. Eine entsprechende Statistik liegt insofern nicht vor.8 Gleichwohl sind durchaus empirische Daten verfügbar, die zumindest einen Anhaltspunkt hinsichtlich der Zahl gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und eingetragener Lebenspartnerschaften liefern. 2 Bevölkerungsstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1980 (BGBl. I S. 308), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1290). 3 Die statistischen Daten zur Ehe – einschließlich der durchschnittlichen Ehedauer – werden vom Statistischen Bundesamt (Destatis) in der Fachserie 1 Reihe 1.4. – Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen (Scheidungsstatistik) – veröffentlicht (Destatis 2012a). 4 Zum Inhalt des ab dem 1. Januar 2014 geltenden BevStatG vergleiche BT-Drs. 17/9219 vom 29.03.2012 (Gesetzesentwurf ) sowie BT-Drs. 17/12396 vom 20.02.2013 (Beschlussempfehlung und Bericht zum Gesetzesentwurf; Annahme unter Änderung des ursprünglich vorgesehenen Termins des Inkrafttretens). 5 Die rechtliche Grundlage für diese Statistik bilden bundeseinheitliche Verwaltungsanordnungen der Länder zur Ein- und Durchführung einer F-Statistik; es existiert keine Rechtsgrundlage auf Bundesebene. Die erhobenen Daten werden von Destatis zusammengefasst und in der Fachserie 10 Reihe 2.2. (Destatis 2012c) veröffentlicht. 6 Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2013 (BGBl. I S. 1122). 7 Melderechtsrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1342), zuletzt geändert durch Artikel 4 Satz 2 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084). 8 Im Rahmen einer Studie wurde versucht, die entsprechenden Daten zusammenzutragen, vergleiche hierzu die folgenden Ausführungen (ebenfalls Gliederungspunkt 4). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 6 So werden im Rahmen des jährlich von Destatis durchgeführten sog. Mikrozensus9 seit dem Jahr 1996 – auf freiwilliger Basis – Daten zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften erhoben.10 Dabei wird im Mikrozensus unter einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft eine Lebenspartnerschaft verstanden, bei der zwei gleichgeschlechtliche Lebenspartner in einem Haushalt zusammen leben und gemeinsam wirtschaften. Bis einschließlich des Mikrozensus 2005 war es unerheblich, ob es sich bei der Partnerschaft um eine eingetragene Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG handelte; erst seit dem Jahr 2006 werden eingetragene Lebenspartnerschaften im Mikrozensus explizit erfragt.11 Destatis ermittelt für jeden Erhebungszeitraum zwei verschiedene Werte hinsichtlich der Zahl gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften. Zum einen wird ausgewertet, wie viele der befragten mindestens 16-jährigen – nicht mit der Bezugsperson des Haushalts verwandten oder verschwägerten – Haushaltsmitglieder Lebenspartner/-in einer Person des Haushalts sind (sog. Fragekonzept ). Zum anderen ermittelt Destatis auf Grundlage der Daten zur Zusammensetzung der befragten Haushalte Schätzwerte zur Zahl der möglicherweise bestehenden gleichgeschlechtlichen Paare (sog. Schätzverfahren). Der im Fragekonzept ermittelte Wert wird als unterer Wert, der geschätzte Wert als obere Grenze interpretiert, wobei hinsichtlich der Aussagekraft beider Werte bestimmte Faktoren zu berücksichtigen sind. Destatis zufolge ist der im Fragekonzept ermittelte Wert insbesondere auf Grund der geringen Fallzahlen und der Freiwilligkeit der Auskünfte vorsichtig zu interpretieren. Die Zahl der tatsächlich bestehenden gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften liege daher vermutlich über dem ermittelten Wert im Fragekonzept. Der im Schätzverfahren ermittelte Wert hingegen sei als Obergrenze für die Zahl der tatsächlich bestehenden gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zu interpretieren. Zurückzuführen sei dies darauf, dass zum Beispiel auch Wohngemeinschaften (von Studenten) ohne partnerschaftlichen Hintergrund in diesen Wert einflössen und die Zahl der tatsächlich bestehenden gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften daher vermutlich unter dem im Schätzverfahren ermittelten Wert liege.12 In beiden Konzepten unberücksichtigt bleiben die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften , bei denen die Partner nicht in einem gemeinsamen Haushalt zusammen leben.13 Für das Jahr 2011 weist der Mikrozensus nach dem Fragekonzept rund 67.000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften aus, von denen 59 Prozent (circa 40.000 gleichgeschlechtliche Le- 9 Die Ergebnisse des Mikrozensus werden in verschiedenen Fachserien veröffentlicht. Die statistischen Angaben zum Familienstand u.ä. werden in der Fachserie 1 Reihe 3 – Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Haushalte und Familien, Ergebnisse des Mikrozensus – zusammengefasst. Diese ist für das Jahr 2013 im Internet abrufbar unter https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/HaushalteMikrozensus/HaushalteFamilie n2010300117004.pdf?__blob=publicationFile. 10 Wegen der Einzelheiten zur Fragestellung vergleiche Destatis (2012b), beigefügt als Anlage 1. Die Personen werden lediglich nach Lebenspartnern im Haushalt, nicht jedoch nach ihrer sexuellen Orientierung befragt. 11 Vergleiche hierzu http://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gastg&p_aid=&p_- knoten=FID&p_sprache=D&p_suchstring=11552. 12 Vergleiche hierzu Destatis (2012b), S. 2. 13 So weist zum Beispiel die Bundesregierung darauf hin, dass eingetragene Lebenspartner, die in verschiedenen Haushalten leben, nicht bei der Zahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften berücksichtigt würden; vergleiche hierzu BT-Drs. 17/6772, S. 2. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 7 bensgemeinschaften) von Männern geführt wurden.14 Der für das Jahr 2011 ermittelte Wert erreichte somit fast den – für das Jahr 2008 ermittelten – bisherigen Höchststand von 69.000 gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Insgesamt ist innerhalb der letzten Jahre die Zahl der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften seit dem Jahr 1996, in dem noch 38.000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften angegeben wurden, deutlich angestiegen.15 Auch die geschätzte Zahl der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften ist im Verlauf der vergangenen 15 Jahre merklich angestiegen. Während im Jahr 1996 noch von geschätzten 124.000 gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ausgegangen wurde, lag deren Zahl im Jahr 2011 bei 186.000. Die Entwicklung der Zahl der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften in diesem Zeitraum kann – sowohl für das Fragekonzept als auch das Schätzverfahren – der als Anlage 1 beigefügten Darstellung von Destatis entnommen werden. Insgesamt ist – abgesehen von kleineren Schwankungen – nach beiden Ermittlungsverfahren ein erheblicher Anstieg der Zahl der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften während der vergangenen 15 Jahre zu verzeichnen. Von den für das Jahr 2011 im Mikrozensus ausgewiesenen insgesamt rund 67.000 gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften waren circa 27.000 eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem LPartG; dabei wurden mehr Lebenspartnerschaften von Männern (circa 16.000 eingetragene Lebenspartnerschaften) als von Frauen (circa 11.000 eingetragene Lebenspartnerschaften) begründet. Die Zahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften ist, seit deren erstmaliger Erfassung im Mikrozensus im Jahr 2006, kontinuierlich von 12.000 auf 23.000 im Jahr 2010 angestiegen. Unberücksichtigt bleiben auch hier die eingetragenen Lebenspartnerschaften, bei denen die Lebenspartner nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, so dass die angegebenen Werte als Untergrenze interpretiert werden.16 Die Interpretation der Mikrozensusdaten als Untergrenze wird durch die Ergebnisse einer im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb) durchgeführten Studie zur „Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“17 gestützt. Zur Kontaktierung möglichst aller eingetragenen Lebenspartnerschaften wurde im Rahmen dieser Studie versucht, die entsprechenden Datensätze im Wege der Adressüberlassung durch die Meldebehörden der einzelnen Bundesländer zu erlangen.18 Der direkten Überlassung der Meldeamtsdaten stimmten zehn Bundesländer zu, 14 Die Angaben wurden auf Anfrage von Destatis übermittelt und basieren auf den im Rahmen des Mikrozensus 2012 erhobenen Daten. 15 Zu Einzelheiten zur Entwicklung der Zahl gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften in den Jahren 1996 bis 2009 (einschließlich graphischer Darstellung) vergleiche bpb (2010). 16 Vergleiche hierzu BT-Drs. 17/6772, S. 2. 17 Rupp (2009). Vergleiche hierzu auch die Ausführungen zum Gliederungspunkt 5. 18 In die Studie sollten möglichst viele eingetragene Lebenspartner, aber auch Personen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften einbezogen werden. Letztere wurden – aufgrund fehlender Erfassung bei den Meldebehörden – über Aufrufe in verschiedenen Medien rekrutiert. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 8 fünf Bundesländer lehnten diese ab und führten stattdessen ein sog. Adressmittlungsverfahren19 durch. Ein Bundesland verzichtete aus Kostengründen auf eine entsprechende Adressrecherche, versuchte jedoch im Rahmen verschiedener Teilnahmeaufrufe potenzielle Studienteilnehmer zu erreichen.20 Für die zehn Bundesländer, die einer Adressüberlassung zustimmten, wurden 11.122 adressierbare Haushalte ermittelt, von denen circa 9.000 postalisch oder telefonisch kontaktiert wurden. Bezogen auf zehn Bundesländer wurde damit fast der im Rahmen des Mikrozensus für das Jahr 2006 ermittelte Wert von circa 12.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften21 erreicht. Dies werten die Autoren als deutlichen Hinweis auf die Unterschätzung der Zielgruppe durch die – auf die gesamte Bundesrepublik bezogenen – Mikrozensusdaten.22 Insgesamt wurden auf den verschiedenen Ermittlungswegen im Zuge der Untersuchung 13.264 Haushalte23 eingetragener Lebenspartnerschaften erreicht. Dieser Wert übersteigt den im Mikrozensus ermittelten Wert des Jahres 2006. Es ist jedoch anzunehmen, dass die tatsächliche Zahl eingetragener Lebenspartnerschaften höher ist.24 Im Zusammenhang mit Berechnungen hinsichtlich der Familienquote in eingetragenen Lebenspartnerschaften gehen die Autoren von 14.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften aus.25Aktuellere Zusammenfassungen der Meldeamtsdaten zu eingetragenen Lebenspartnerschaften liegen nicht vor, so dass ein Vergleich mit den Mikrozensusdaten ab dem Jahr 2007 nicht möglich ist. 5. Durchschnittliche Dauer gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und eingetragener Lebenspartnerschaften Wie bereits dargestellt, gibt es kaum statistische Erhebungen zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Lediglich die Zahl der von den Amtsgerichten aufgehobenen Lebenspartnerschaften wird in der sog. F-Statistik erfasst. Anders als in 19 Im Adressmittlungsverfahren fungierten die Meldebehörden als Mittler zwischen den Autoren und der Zielgruppe . Zur Zielgruppe der Studie zählten Personen, die mit einem gleichgeschlechtlichen Partner und mindestens einem Kind in einem Haushalt leben, Paare ohne Kinder im gemeinsamen Haushalt wurden nicht berücksichtigt . Es ist jedoch (trotz unklarer Formulierung in der Studienauswertung) davon auszugehen, dass auch im Adressmittlungsverfahren zunächst möglichst viele eingetragene Lebenspartnerschaften unabhängig von der Zahl der in diesen Familien lebenden Kinder ermittelt werden sollten. 20 Zu den Einzelheiten der Zugangswege und der jeweils generierten Daten vergleiche Rupp (2009), S. 38 ff. 21 Der Bezugszeitraum ist insofern offenbar das Jahr 2006, in dem die Studie in Auftrag gegeben und begonnen wurde und für welches der Mikrozensus circa 11.900 eingetragene Lebenspartnerschaften ermittelt hat; eine explizite Bennung des Bezugszeitraums erfolgt jedoch nicht. Die Befragung an sich sowie die ermittelten Ergebnisse hingegen beziehen sich nach Angaben der Autoren auf den Zeitraum 2007/2008. 22 Rupp (2009), S. 39. 23 9.023 Datensätze wurden auf direktem Weg, 4.241 im Adressmittlungsverfahren ermittelt, Rupp (2009), S. 42. 24 So ist zu vermuten, dass im Rahmen des Adressmittlungsverfahrens sowie im Zuge der Teilnahmeaufrufe nicht sämtliche eingetragenen Lebenspartnerschaften ermittelt wurden. Darüber hinaus wurden für die zehn Bundesländer , die der direkten Adressüberlassung zugestimmt haben, insgesamt mehr als 11.000 adressierbare Haushalte ermittelt. Von diesen sind jedoch aufgrund der fehlenden Aktualität der Meldeamtsdaten – ein Teil der Daten war fehlerhaft, veraltet oder nicht eindeutig – nur 9.000 in den Gesamtwert eingeflossen (Rupp (2009), S. 39). 25 Rupp (2009), S. 48. Einzelheiten zur Ermittlung dieses Wertes, über die bereits dargestellte Recherche der Meldeamtsdaten hinaus, sind nicht bekannt. Zur Zahl der in eingetragenen Lebenspartnerschaften lebenden Kinder vergleiche Gliederungspunkt 6. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 9 der Scheidungsstatistik – in der auch die Dauer der rechtskräftig beendeten Ehen statistisch erfasst ist – wird die Dauer der aufgehobenen eingetragenen Lebenspartnerschaften von den Gerichten nicht statistisch erhoben. Auch im Rahmen des Mikrozensus wird weder die Dauer gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften noch die Dauer eingetragener Lebenspartnerschaften ermittelt. Die einzigen verfügbaren Daten zur Dauer gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und eingetragener Lebenspartnerschaften wurden im Rahmen einzelner empirischer Studien ermittelt. Im Folgenden werden diese Studien und die darin ermittelten Werte in Kürze dargestellt. Hierbei werden zunächst die Studien betrachtet, die sich sowohl auf gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Männern als auch zwischen Frauen beziehen. Anschließend wird auf einzelne Studien eingegangen, die sich speziell mit gleichgeschlechtlichen Beziehungen zwischen Männern auseinandersetzen – entsprechende Studien bezogen auf Frauen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen liegen nicht vor. Abschließend finden sich einige Überlegungen dazu, inwieweit die durchschnittliche Dauer von (gleichgeschlechtlichen) Beziehungen grundsätzlich ermittelbar ist. Im Rahmen der bereits dargestellten Studie „Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“ wurden auch Daten zur Dauer gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und eingetragener Lebenspartnerschaften erhoben. Grundlage für diese im Jahr 2006 vom BMJ in Auftrag gegebene Untersuchung bildete die Befragung von 1.059 Personen, die mit einem gleichgeschlechtlichen Partner und mindestens einem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebten.26 Im Rahmen der durchgeführten Interviews wurden auch Daten zur Dauer der bestehenden gleichgeschlechtlichen Beziehung erhoben. Ermittelt wurden hierbei neben der Beziehungsdauer von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft, die Dauer der gleichgeschlechtlichen Beziehung zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Dauer des gemeinsamen Haushalts. Sämtliche erhobene Daten beziehen sich auf den Zeitpunkt der Befragung . Mit circa 92 Prozent führte der weit überwiegende Teil der befragten Paare mit Kindern seit mehr als drei Jahren eine gemeinsame Beziehung. Etwa 25 Prozent waren zum Zeitpunkt der Befragung zwischen vier und sechs Jahre und circa 30 Prozent sieben bis neun Jahre in dieser Beziehung . Bei 17,5 Prozent der Paare bestand die Beziehung seit zehn bis zwölf, bei jedem zehnten befragten Paar seit mehr als 15 Jahren. Die Dauer des gemeinsamen Haushalts betrug bei den befragten Paaren, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, zwischen einem und 42 Jahren; durchschnittlich wohnten die Lebenspartner zum Zeitpunkt der Befragung seit 7,7 Jahren zusammen.27 Die Dauer bestehender Paarbeziehungen lesbischer Mütter und schwuler Väter wurde auch im Rahmen der im Auftrag der Stadt Köln im Jahr 2010 durchgeführten Studie „Wir sind Eltern“ zur Lebenssituation von Kindern in Kölner Regenbogenfamilien erhoben. Von den befragten 143 Personen aus insgesamt 114 Kölner Familien lebten insgesamt 97 Prozent in einer Beziehung, 67 26 Zu Einzelheiten zum Aufbau, zur Durchführung und zu den Ergebnissen der Studie vergleiche Rupp (2009). Die Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse kann darüber hinaus im Internet abgerufen werden unter http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Forschungsbericht_Die_Lebenssituation_von_Kindern_in_ gleichgeschlechtlichen_Lebenspartnerschaften.pdf?__blob=publicationFile. 27 Rupp (2009), S. 74 und S. 284. Die Daten zur Dauer des gemeinsamen Haushalts werden im Rahmen dieses Sachstands – ebenso wie die Daten zur Dauer der Beziehung zum Zeitpunkt der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft – nicht im Einzelnen dargestellt; vergleiche hierzu Rupp (2009), S. 75 f bzw. S. 284. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 10 Prozent der Befragten lebten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft28 und sechs Prozent in einer Ehe29. 25 Prozent der befragten Personen lebten in einer Beziehung, die zum Zeitpunkt der Befragung seit bis zu fünf Jahren bestand. Bei 35 Prozent der Befragten lag die Beziehungsdauer zwischen fünf und zehn Jahren, 41 Prozent der Befragten lebten in längeren Beziehungen. 55 Prozent der eingetragenen Lebenspartnerschaften bestanden zum Befragungszeitpunkt seit bis zu drei Jahren, 26 Prozent zwischen drei und sieben Jahren und 20 Prozent mehr als sieben Jahre.30 Speziell mit der Situation von homosexuellen Männern beschäftigte sich die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Auftrag gegebene, in der Vergangenheit bereits mehrfach durchgeführte, Studie „Schwule Männer und HIV/AIDS: Lebensstile, Sex, Schutz- und Risikoverhalten“. An dieser ausschließlich im Internet durchgeführten Befragung – die Rekrutierung der Teilnehmer erfolgte über bestimmte einschlägige Internetforen – nahmen etwas mehr als 56.000 in Deutschland lebende Männer, die Sex mit Männern haben (MSM31), teil. Da ein Teil der ausgefüllten Fragebögen nach bestimmten Kriterien ausgeschlossen wurde, belief sich die Gesamtteilnehmerzahl auf 54.387 MSM.32 Obwohl sich die Studie primär mit der Verbreitung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten unter MSM sowie der Inanspruchnahme und ggf. zielgruppengerechten Verbesserung vorhandener Präventionsangebote auseinandersetzte , wurden bestimmte Daten zur Lebenssituation der teilnehmenden MSM erhoben. Zu diesen gehörte u.a. die Frage nach dem Beziehungsstatus der Teilnehmer und ggf. der Beziehungsdauer . Nach Angaben der Autoren handelt es sich bei der Studie aufgrund der fehlenden Grundgesamtheit aller schwulen Männer bzw. MSM nicht um eine repräsentative Erhebung; gleichwohl komme deren Ergebnissen jedoch exemplarische Bedeutung zu.33 Der Studie zufolge befanden sich zum Zeitpunkt der Erhebung insgesamt 22.387 der befragten MSM in einer Beziehung mit einem Mann; acht Prozent der befragten MSM führten zum Befragungszeitpunkt eine Beziehung mit einer Frau. 16 Prozent der Beziehungen mit einem Mann bestanden seit weniger als einem Jahr, bei einem Fünftel der Beziehungen lag die Beziehungsdauer zwischen einem und zwei Jahren . Mit 18 Prozent ähnlich hoch war der Anteil der seit drei bis vier Jahren bestehenden Beziehungen zwischen Männern. 29 Prozent der Beziehungen bestanden seit fünf bis zehn Jahren; in 17 Prozent der Fälle betrug die Beziehungsdauer zum Zeitpunkt der Befragung mehr als 10 Jahre. 28 Der hohe Anteil der eingetragenen Lebenspartnerschaften ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass zur Gewinnung von Studienteilnehmern u.a. alle Personen, die in Köln in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben , postalisch kontaktiert wurden. Zur Rekrutierung der Teilnehmer vergleiche Frohn (2011), S. 7. 29 Es ist nicht bekannt, ob es sich hierbei um noch bestehende Ehen mit einem gegengeschlechtlichen Partner oder um eine im Ausland geschlossene Ehe homosexueller Partner handelt. Aus den vorliegenden Daten schließen die Studienautoren, dass für insgesamt 72 Prozent der befragten Familien eine institutionalisierte Form der Partnerschaft (eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe) Basis der (Regenbogen)Familie ist (vergleiche hierzu Frohn (2011), S. 13). Insofern liegt die Vermutung nahe, dass es sich nicht um Ehen mit einem gegengeschlechtlichen Partner handelt. Inwieweit im Ausland geschlossene Ehen gleichgeschlechtlicher Partner in Deutschland rechtlich anerkannt werden, wird im Rahmen dieses Sachstandes nicht betrachtet. 30 Vergleiche hierzu Frohn (2011), S. 13 ff. Die Möglichkeit zur Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft besteht seit dem Jahr 2001, so dass die maximale Dauer derzeit zwölf Jahre beträgt. 31 Die Formulierung MSM wurde gewählt, da viele Männer, die Sex mit Männern haben, sich nicht als schwul oder homosexuell bezeichnen wollen, so Bochow (2011), S. 12. 32 Zur Rekrutierung der Teilnehmer und Durchführung der Studie vergleiche Bochow (2011), S. 9 ff. 33 Vergleiche hierzu Bochow (2011), S. 12. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 11 Insgesamt bestand somit etwas mehr als die Hälfte der angegebenen Beziehungen zwischen Männern seit weniger als vier Jahren, während bei fast der Hälfte der berichteten Partnerschaften die Beziehungsdauer mehr als vier Jahre betrug.34 Eine durchschnittliche Beziehungsdauer der betrachteten Beziehungen wurde im Rahmen dieser Studie nicht ermittelt. Da die konkrete Beziehungsdauer der einzelnen Beziehungen zwischen Männern nicht bekannt ist, kann – zumindest auf Grundlage der veröffentlichten Daten – keine durchschnittliche Beziehungsdauer ermittelt werden. Einigen Quellen zufolge belegt eine Studie aus dem Jahr 200335, dass Partnerschaften zwischen homosexuellen Männern durchschnittlich 1,5 Jahren dauern.36 Zur Bewertung dieser Aussage bedarf es jedoch einer genaueren Betrachtung der zugrundeliegenden Studie. Im Rahmen dieser Studie wurde untersucht, ob die Art der Paarbeziehung (fest bzw. flüchtig) die Verbreitung des Humanen Immundefizienz-Virus (HIV) unter homosexuellen Männern in Amsterdam beeinflusste . Die Ermittlung der durchschnittlichen Beziehungsdauer in Paarbeziehungen zwischen Männern war nicht Gegenstand dieser Studie; diese wurde in der o.g. Studie lediglich als ein betrachteter Parameter aufgezählt. In diesem Zusammenhang wurde auf Daten zurückgegriffen, die in früheren Untersuchungen erhoben wurden. Als Ursprungsquelle für die angegebene durchschnittliche Beziehungsdauer zwischen homosexuellen Männern wurde die sog. Amsterdam Cohort Studies (ACS37) – eine seit dem Jahr 1984 in verschiedenen Durchgängen mit zum Teil unterschiedlich definierten Personengruppen durchgeführte Untersuchung zur Verbreitung von HIV unter homosexuellen Männern in Amsterdam – benannt.38 Zugrundegelegt wurden dabei die Daten aus dem Jahr 1995, in dem ausschließlich homosexuelle Männer aus Amsterdam im Alter von unter 30 Jahren teilnahmen. Es ist zu vermuten, dass der in die Untersuchung einbezogene Personenkreis abgesehen vom Alter weitere Voraussetzungen erfüllen musste. So wurden die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Studie in Abhängigkeit von den jeweils konkret zu untersuchenden Fragestellungen und anderen Faktoren in den verschiedenen Jahren häufig geändert . Im Jahr 1985 wurden zum Beispiel nur homosexuelle Männer einbezogen, die in den sechs Monaten vor Studienbeginn mindestens zwei Sexualpartner hatten; zeitweise wurden nur HIV-negative homosexuelle Männer in die Studie aufgenommen, während in anderen Zeiträumen eine HIV-Infektion Voraussetzung für die Teilnahme war.39 Da die Originalstudie jedoch nicht vorliegt40, können die einzelnen Kriterien nicht konkret benannt werden. Unabhängig davon bezieht sich der angegebene Durchschnittswert zur Beziehungsdauer lediglich auf einen 34 Bochow (2011), S. 39 f. 35 Xiridou (u.a.) (2003). 36 So zum Beispiel das Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft (DIJG), vergleiche hierzu http://www.dijg.de/homosexualitaet/wissenschaftliche-studien/. 37 Die Ergebnisse der Studien wurden jeweils zusammenfassend für einen Zeitraum von mehreren Jahren in bisher drei Veröffentlichungen publiziert. Diese sowie weitere Informationen zu dieser Langzeitstudie sind im Internet abrufbar unter http://www.amsterdamcohortstudies.org/index.asp. Die erste Veröffentlichung für die Jahre 1984 bis 1995 ist nicht verfügbar und konnte auch nicht von der Bibliothek des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt werden. 38 Xiridou (2003), S. 1030f. 39 Vergleiche hierzu ACS (2007), S. 2. 40 Vergleiche hierzu Fußnote 37. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 12 kleinen Personenkreis, der – insbesondere aufgrund der Auswahl der teilnehmenden Personen im Hinblick auf die Verbreitung von HIV unter homosexuellen Männern – als nicht repräsentativ für Beziehungen zwischen homosexuellen Männern angesehen werden kann. Zu beachten ist hierbei auch, dass in der Altersgruppe der unter 30-Jährigen langjährige Beziehungen über mehrere Jahrzehnte nicht bestehen können. Insofern liegt der maximal mögliche Durchschnittswert in dieser Altersgruppe unter dem Wert, der für ältere Personengruppen erreichbar ist. Die im Rahmen der dargestellten Studien zur Dauer der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften erhobenen Daten beziehen sich jeweils auf den Zeitpunkt der Befragung und stellen insofern eine Momentaufnahme dar, die keine Aussage über die Dauer der Beziehung nach der Befragung und damit über die Gesamtbeziehungsdauer zulässt. Eine Aussage über die durchschnittliche Dauer gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und eingetragener Lebenspartnerschaften ist somit – unabhängig davon, dass die Feststellung der Beziehungsdauer kein Kernpunkt der jeweiligen Untersuchung war, die Auswahl der Teilnehmer daher unter anderen Gesichtspunkten erfolgte und die Daten insofern nicht repräsentativ sind – anhand dieser Studien nicht möglich. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch grundsätzlich die Frage, inwieweit die durchschnittliche Dauer von Partnerschaften – unabhängig vom Geschlecht der Partner und vom Beziehungsstatus – überhaupt zu ermitteln ist. So kann die tatsächliche Dauer von Partnerschaften generell erst mit Beendigung (Trennung, Scheidung/Aufhebung, Tod) derselben zuverlässig erfasst werden , während die Dauer bestehender Partnerschaften zu einem früheren Zeitpunkt stets nur als Momentaufnahme (ohne Aussagekraft für die Zukunft) ermittelt werden kann. Inwieweit aus der durchschnittlichen Dauer aufgelöster Paarbeziehungen auf die durchschnittliche Dauer aller entsprechenden Paarbeziehungen geschlossen werden kann, ist fraglich. So wird zum Beispiel im Rahmen der Scheidungsstatistik die durchschnittliche Dauer der im jeweiligen Jahr geschiedenen Ehen sowie die sog. ehedauerspezifische Scheidungsziffer ermittelt; eine Aussage über die durchschnittliche Ehedauer aller geschlossenen Ehen kann hieraus nicht abgeleitet werden. Auch das generelle Risiko einer Scheidung ist aus der amtlichen Statistik nur eingeschränkt ermittelbar; mit Hilfe verschiedener Ansätze ließen sich jedoch Ober- und Untergrenzen bestimmen .41 Die Ermittlung entsprechender Werte wäre bei Verfügbarkeit entsprechender Statistiken grundsätzlich auch für eingetragene Lebenspartnerschaften möglich. Ein Vergleich der ermittelten Werte für geschiedene Ehen und aufgehobene eingetragene Lebenspartnerschaften wäre jedoch nicht uneingeschränkt möglich. So ist die Begründung eingetragener Lebenspartnerschaften erst seit dem Jahr 2001 möglich, wodurch die maximale Dauer eingetragener Lebenspartnerschaften derzeit auf maximal zwölf Jahre begrenzt ist.42 Anders als bei der durchschnittlichen Ehedauer , in die auch jahrzehntelange Verbindungen einfließen, können sich eingetragene Lebenspartnerschaften von einer entsprechenden Länge (noch) nicht auf einen etwaigen Durchschnittswert auswirken. Eine geringere durchschnittliche Dauer aufgehobener eingetragener Lebenspartnerschaften wäre insofern nur von eingeschränkter Aussagekraft. Nach den vorliegenden Daten ist keine Aussage über die durchschnittliche Dauer gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften bzw. eingetragener Lebenspartnerschaften möglich. Dies 41 Vergleiche hierzu bpb (2012), Informationen zu den konkreten Berechnungsmethoden und den ermittelten Werten liegen nicht vor. 42 Berichten zufolge besteht die längste Ehe seit 86 Jahren; vergleiche hierzu zum Beispiel http://www.stern.de/- lifestyle/leute/seit-86-jahren-verheiratet-die-wahrscheinlich-laengste-ehe-der-welt-1771234.html. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 13 gilt auch hinsichtlich der vergleichenden Betrachtung, ob Paarbeziehungen zwischen Partnern gleichen Geschlechts insgesamt von durchschnittlich kürzerer Dauer sind als entsprechende Verbindungen zwischen Partnern unterschiedlichen Geschlechts. 6. Anzahl der Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften leben Es existieren keine amtlichen Statistiken über die Zahl der Kinder, die in Deutschland in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. Demnach ist nicht bekannt, wie viele Kinder in sog. Regenbogenfamilien, d.h. in Familien mit gleichgeschlechtlichem Elternpaar43, aufwachsen. Anhaltspunkte über die Zahl der in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Kinder liefert jedoch der Mikrozensus. Nach den im Rahmen des Mikrozensus ermittelten Daten lebten im Jahr 2011 circa 7.000 ledige Kinder in 6.000 gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ; 6.000 dieser Kinder waren nach den Angaben von Destatis zum Erhebungszeitpunkt noch minderjährig.44 Es ist nicht bekannt, wie hoch die Zahl der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit mehreren Kindern ist; unter Berücksichtigung der zuvor genannten Zahlen kann es sich hierbei maximal um circa 1.000 Haushalte handeln. Sofern es gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gibt, in denen mehr als zwei Kinder aufwachsen, ist die Zahl der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit mehreren Kindern entsprechend niedriger. Darüber hinaus kann dem Mikrozensus nicht entnommen werden, wie alt die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Kinder sind und ob die Lebenspartner eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben. Der Studie des ifb zur „Lebenssituation von Kindern in Regenbogenfamilien “ zufolge lebten 2007/2008 circa 2.200 Kinder bei gleichgeschlechtlichen Partnern in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Ausgehend von circa 14.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften und einer Familienquote von 12 Prozent lebten danach in 1.680 Regenbogenfamilien Kinder. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass circa ein Drittel der Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft zwei Kinder hat, kann nach Ansicht der Autoren die Zahl der Kinder in Regenbogenfamilien auf 2.200 geschätzt werden.45 Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Zahl der tatsächlich bei homosexuellen Eltern lebenden Kinder wesentlich höher ist als der im Rahmen des Mikrozensus ermittelte Wert. Zurückzuführen ist dies darauf, dass bestimmte Sachverhalte im Mikrozensus nicht berücksichtigt werden. So wird die sexuelle Orientierung Alleinerziehender im Mikrozensus nicht erfasst, so dass nicht bekannt ist, wie viele Kinder bei einem homosexuellen Elternteil leben. Darüber hinaus bleiben die homosexuellen Elternteile, die ihre sexuelle Orientierung bzw. gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft im Rahmen der Erhebung nicht angegeben haben, ebenso unberücksichtigt wie diejenigen, die in gegengeschlechtlichen Beziehungen leben. Insofern wird von circa 16.500 bis 19.000 Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften leben, ausgegan- 43 Der Begriff Regenbogenfamilie steht seit dem Jahr 2009 im Rechtschreibduden, vergleiche hierzu http://www.duden.de/rechtschreibung/Regenbogenfamilie, Stand 21. Mai 2013. 44 Mikrozensus 2011. Die Daten wurden von Destatis auf Anfrage ausgewählt und übermittelt. 45 Vergleiche hierzu Rupp (2009), S. 48 f., 281. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 14 gen.46 Berechnungsgrundlage für diese Werte stellt die im Rahmen des Mikrozensus 2006 ermittelte Zahl von 6.600 in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Kindern dar. Auf das Jahr 2011 bezogen ergäbe sich somit vermutlich eine etwas höhere Zahl von Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften aufwachsen. Für das Jahr 2008, in dem laut Mikrozensus circa 7.200 Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebten, gehen Schätzungen von 18.000 bis 21.000 Kindern aus.47 Insgesamt unterliegt der im Rahmen des Mikrozensus ermittelte Wert im Zeitverlauf starken Schwankungen. Der bisher höchste Wert wurde im Jahr 2003 ermittelt, in dem circa 12.800 Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebten, der mit 5.300 Kindern niedrigste Wert wurde im Jahr 2005 ermittelt.48 Als mögliche Ursache dieser Schwankungen kommen neben der mangelnden Belastbarkeit der Basisdaten auch methodische Effekte aufgrund der Umstellung des Mikrozensus im Jahr 2005 auf ein neues Erhebungs- und Hochrechnungsverfahren in Betracht.49 Zum Teil wird davon ausgegangen, dass es weit mehr homosexuelle Eltern in Deutschland gibt, als die oben genannten Zahlen vermuten lassen. So geht zum Beispiel das Ministerium für Arbeit , Soziales, Frauen und Familie (MASF) des Landes Brandenburg davon aus, dass in Deutschland circa 2.000.000 lesbische Frauen leben50, von denen circa 650.000 Mütter sind.51 Berechnungsgrundlage hierfür ist die Annahme, dass zwischen fünf und zehn Prozent der Bevölkerung Deutschlands homosexuell sind und die Familienquote – bezogen auf homosexuelle Frauen – bei circa 32,5 Prozent52 liegt. Angaben zur Zahl der in Deutschland lebenden homosexuellen Väter macht das MASF ebenso wie zur Gesamtzahl der bei gleichgeschlechtlichen Eltern lebenden Kinder nicht. Die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen an den Landratsämtern in Bayern gehen sogar von mindestens einer Million homosexueller Eltern aus.53 Dem angegebenen Wert liegen ebenfalls Schätzungen zugrunde, nach denen sich zwischen fünf und zehn Prozent der Bevölkerung Deutschlands sexuell überwiegend gleichgeschlechtlich orientieren ; darüber hinaus wird angenommen, dass jede dritte gleichgeschlechtlich orientierte Frau sowie jeder fünfte gleichgeschlechtlich orientierte Mann ein oder mehrere Kinder hat. Hinsicht- 46 Rupp (2009), S. 14 f. Grundlage dieser Berechnung ist eine angenommene Unterschätzung von 60 Prozent. In früheren Auswertungen wurde bei Annahme einer 60 bis 65 prozentigen Unterschätzung von 30.000 bis 35.000 Kindern ausgegangen, vergleiche hierzu Rupp (2009), S. 15. Die Originalquelle liegt nicht vor. Der Grund für die unterschiedlich hohen Werte ist nicht bekannt. 47 Eggen in: Funcke (2010), S. 50. 48 Zur Darstellung der Entwicklung der Zahl der in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Kinder bis zum Jahr 2006 vergleiche Rupp (2009), S. 14 bzw. bis zum Jahr 2007 vergleiche Eggen, in: Funcke (2010), S. 49 ff. 49 Vergleiche hierzu Rupp (2010), S. 14 sowie Eggen/Rupp (2010), S. 28. 50 Dies wären in etwa 2,5 Prozent der Bevölkerung Deutschlands. 51 Vergleiche hierzu http://www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.189464.de. 52 Berechnung der Verfasserin. 53 Vergleiche hierzu http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/weiterethemen /homosexualitaet-und-kinder.html. Zum Teil ist sogar von ein bis zwei Millionen homosexueller Eltern die Rede, vergleiche hierzu Fthenakis (o.A.), S. 4. Allerdings liegt die Originalquelle zur darin zitierten Schätzung nicht vor und kann insofern nicht ausgewertet werden. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 15 lich der Gesamtzahl der bei homosexuellen Eltern lebenden Kinder findet sich auch hier keine Aussage. Unabhängig von den konkret zugrundegelegten Werten, ist für die Ermittlung von Schätzwerten zur Zahl der homosexuellen Eltern zunächst die Zahl aller homosexuellen Personen zu ermitteln. In Ermangelung definitiver Zahlen muss diesbezüglich auf Schätzungen zurückgegriffen werden. Bei wie viel Prozent der Anteil der Bevölkerung mit homosexueller Orientierung tatsächlich liegt, ist jedoch umstritten. Während einerseits – wie bereits dargestellt – von Anteilen zwischen fünf und zehn Prozent ausgegangen wird, werden zum Teil erheblich geringere Werte angenommen . Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) geht derzeit davon aus, dass wahrscheinlich zwischen 2,7 und 1,1 Prozent der Männer sowie 1,3 und 0,4 Prozent der Frauen ausschließlich homosexuell orientiert sind.54 Über die Zahl der bisexuellen Personen, macht der LSVD keine Angaben. Teilweise wird der Anteil der Homosexuellen an der Gesamtbevölkerung mit drei bis fünf Prozent angegeben.55 In diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Anteil der homosexuellen Bevölkerung in der Regel im Rahmen von (repräsentativen) Befragungen ermittelt wird, in deren Rahmen ein Teil der Menschen mit homosexuellen Neigungen ihre sexuelle Orientierung nicht angeben.56 Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass die tatsächliche Zahl homosexueller Personen über den auf diese Art ermittelten Werten liegt. Neben der Grundgesamtheit homosexueller Personen ist für die rechnerische Bestimmung der Zahl homosexueller Eltern auch die Familienquote von Bedeutung. Zum Teil wird dabei – wie dargestellt – von Quoten von 20 Prozent bei homosexuellen Männern und circa 30 Prozent bei homosexuellen Frauen ausgegangen.57 Im Rahmen der Studie zur Lebenssituation von Kindern in Regenbogenfamilien wurde eine Familienquote zwischen sieben und 15 Prozent ermittelt; für die weiteren Betrachtungen sind die Autoren von einer Quote in Höhe von zwölf Prozent ausgegangen.58 Legt man eine Familienquote von 12 Prozent sowie die Annahme, dass ein Prozent der Bevölkerung homosexuell ist, zugrunde, gäbe es in Deutschland bei einer Gesamtbevölkerung von circa 82 Millionen circa 98.000 homosexuelle Eltern. Wird von höheren Anteilen der homosexuellen Be- 54 http://www.lsvd.de/recht/lebenspartnerschaft/statistik/index.html. Die zugrunde liegenden Studien liegen nicht vor und wurden insofern nicht ausgewertet. 55 So wurde z.B. in einer repräsentativen Telefonbefragung der BZgA ermittelt, dass 3,3 Prozent der männlichen Teilnehmer im Alter zwischen 20 und 50 Jahren gleichgeschlechtliche Kontakte bzw. Präferenzen haben. Auf Grundlage dieser Befragung wird von 600.000 MSM; vergleiche hierzu Schmidt (2010), S. 13. Auch die Bundesärtzekammer geht davon aus, dass drei bis fünf aller Männer Sex mit Männern haben; vergleiche hierzu http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/haemotherapie_msm_erlaeuterung_final.pdf. Die jeweils zitierten Originalquellen liegen nicht vor und wurden insofern nicht ausgewertet. 56 Dies wird – insbesondere bei älteren Personen – unter anderem auf die Nachwirkung der erst im Jahr 1994 endgültig abgeschafften strafrechtlichen Relevanz (§ 175 Strafgesetzbuch – StGB) homosexueller Handlungen zurückgeführt; so z.B. Schmidt (u.a.) (2007), S. 26. Es gibt darüber hinaus Studien, die belegen, dass ein Teil der homosexuellen Personen ihre sexuelle Orientierung aus Angst vor Diskriminierung geheim hält, vergleiche hierzu z.B. http://fra.europa.eu/en/publication/2013/eu-lgbt-survey-european-union-lesbian-gay-bisexual-andtransgender -survey-results;http://fra.europa.eu/de/press-release/2013/angst-isolation-und-diskriminierung-beilgbt -personen-europa-weit-verbreitet sowie http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013- 05/homosexualitaet-transgender-diskriminierung-studie. 57 Die dieser Annahme zugrundeliegenden Studien sind nicht bekannt und können insofern nicht ausgewertet werden. 58 Rupp (2009), S. 48 f. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 16 völkerung bzw. von einer höheren Familienquote ausgegangen, ergäben sich entsprechend höhere Werte. Unter Berücksichtigung der Datenlage kann insofern hinsichtlich der Zahl der in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Kinder keine belastbare Aussage getroffen werden . Dies wird sich auch nicht mit der Einführung der amtlichen Statistik zur Zahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften im Jahr 2014 ändern. Anders als bei der statistischen Erhebung der Eheschließungen, in deren Rahmen auch die Zahl der gemeinsamen Kinder der Ehegatten erfasst wird, sieht das am 1. Januar 2014 in Kraft tretende BevStatG nicht vor, die Zahl der Kinder der Lebenspartner zu erfassen. 7. Rechtliches Verhältnis der in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Kinder zu den gleichgeschlechtlichen Partnern Grundsätzlich kann die rechtliche Beziehung zwischen Kindern und Eltern unterschiedlich ausgestaltet sein. So können Kinder – unabhängig davon, ob die Eltern in einer gleich- oder gegengeschlechtlichen Beziehung leben – leibliche Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder sein. Anders als bei gegengeschlechtlichen Paaren kann in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften jedoch nur einer der beiden Partner leiblicher Elternteil des Kindes sein. Haben die Partner eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, kann der Partner, der nicht Elternteil des Kindes ist, dieses gemäß § 9 Abs. 7 LPartG allein annehmen (sog. Stiefkindadoption). Darüber hinaus gibt es das sog. kleine Sorgerecht nach § 9 Abs. 1 LPartG. Führt der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Lebenspartnerschaft, hat sein Lebenspartner danach im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes; der Lebenspartner wird in diesem Fall als sog. soziales Elternteil bezeichnet. Für gleichgeschlechtliche Partner, die keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, bestehen diese Möglichkeiten nicht. Daten zur rechtlichen Beziehung der in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Kinder zu den gleichgeschlechtlichen Partnern sind so gut wie nicht verfügbar. Entsprechende amtliche Statistiken existieren nicht und auch im Rahmen des Mikrozensus, der zumindest Anhaltspunkte zur Zahl der bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Kinder liefert , werden keine entsprechenden Daten erhoben. Die einzigen Aussagen zur Rechtsbeziehung zwischen Kindern und ihren homosexuellen Eltern lassen sich einigen wenigen empirischen Studien zur Situation von Regenbogenfamilien entnehmen. So wurde im Rahmen der Studie „Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“ auch ermittelt, wie sich die rechtliche Beziehung zwischen den in den befragten Familien lebenden Kindern und den (Lebens-)partnern darstellt. 59 Die Befragung hat ergeben, dass 91,4 Prozent der erfassten 693 Kinder leibliche Kinder einer der Partner sind. Demnach sind 8,6 Prozent der Kinder biologisch mit keinem der beiden Partner verwandt; knapp sechs Prozent der Kinder sind Pflegekinder der gleichgeschlechtlichen Partner, während 1,9 Pro- 59 Rupp (2009), S. 82 ff. sowie S. 284. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 17 zent der Kinder von einem der beiden Partner adoptiert (sog. Fremdkindadoption60) wurden. Ein Teil der leiblichen Kinder eines Partners – 23,1 Prozent aller betrachteten Kinder – wurde vom anderen Partner adoptiert. Insgesamt sind somit 25 Prozent der Kinder adoptiert; der weit überwiegende Teil dieser Kinder lebt jedoch mit einem leiblichen Elternteil zusammen. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Kinder wurden in die aktuelle Beziehung hineingeboren oder in deren Rahmen adoptiert bzw. in Pflege genommen. Von den leiblichen Kindern sind 49 Prozent in der aktuellen Beziehung geboren wurden, während 44 Prozent aus früheren heterosexuellen Beziehungen stammen. Insgesamt wurden 42 Prozent der leiblichen Kinder bzw. 82 Prozent der leiblichen Kinder, die in die aktuelle Beziehung geboren wurden, durch eine Samenspende gezeugt. Aus den im Rahmen der Studie gewonnenen Daten leiten die Autoren ab, dass in den letzten Jahren ein Wandel hinsichtlich der Herkunft der in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Kinder stattgefunden hat. Während Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften vor einigen Jahren zumeist aus früheren heterosexuellen Beziehungen stammten, sei dies mittlerweile – insbesondere in eingetragenen Lebenspartnerschaften – zunehmend seltener der Fall.61 Auch im Rahmen der bereits dargestellten Studie der Stadt Köln wurde die rechtliche Beziehung der Kinder zu ihren homosexuellen Eltern betrachtet; die ermittelten Ergebnisse beziehen sich auf insgesamt 169 Kinder in 114 befragten Familien. Mit 89 Prozent handelte es sich bei dem überwiegenden Teil der Kinder um leibliche Kinder wenigstens eines Elternteils; elf Prozent der Kinder wurden im Rahmen einer Fremdadoption oder als Pflegekind in die Familie aufgenommen . 65 Prozent der Kinder sind in die aktuelle gleichgeschlechtliche Beziehung geboren bzw. aufgenommen worden.62 8. Literaturverzeichnis ACS (2007), Overview of the Amsterdam Cohort Studies among homosexual men and drug users, Februar 2007, im Internet abrufbar unter http://www.amsterdamcohortstudies.org/menu/- reports/ACSoverview2006.pdf. Bochow, Michael (u.a.), Schwule Männer und HIV/AIDS: Lebensstile, Sex, Schutz- und Risikoverhalten 2010, Berlin, Mai 2011, im Internet abrufbar unter http://www.emisproject .eu/sites/default/files/public/publications/emis_nationalreport_germany.pdf. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) (2010), Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften , im Internet abrufbar unter http://www.bpb.de/gesellschaft/gender/homosexualitaet/38844/- lebensgemeinschaften. 60 Die sog. Sukzessivadoption (schrittweise Adoption eines Kindes durch beide Partner) ist in Deutschland rechtlich nur gegengeschlechtlichen Paaren möglich; für gleichgeschlechtliche Paaren bestand diese Möglichkeit bisher nicht. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat jedoch entschieden, dass diese Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist und setzte dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung des Sachverhalts bis Ende Juni 2014. Das BVerfG ordnete darüber hinaus an, dass die Sukzessivadoption ab sofort auch für eingetragene Lebenspartner möglich ist (vergleiche hierzu BVerfG 1 BvR 3247/09). 61 Vergleiche hierzu Rupp (2009), S. 86. 62 Frohn (2011), S. 13 ff. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 18 bpb (2012), Geschiedene Ehen nach Ehedauer, im Internet abrufbar unter http://www.bpb.de/- nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61578/geschiedene-ehen. Destatis (2012a), Bevölkerung und Erwerbstätigkeit – Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen (Scheidungsstatistik) 2011, Fachserie 1 Reihe 1.4., im Internet abrufbar unter https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/Bevoelkerungsbewegung /Scheidungsstatistik2010140117004.pdf?__blob=publicationFile. Destatis (2012b), Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften – Thematische Sonderaufbereitung – gleichgeschlechtliche Paare, Ergebnisse des Mikrozensus 2011, beigefügt als Anlage 1. Destatis (2012c), Rechtspflege – Familiengerichte 2011, Fachserie 10 Reihe 2.2., im Internet abrufbar unter https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Gerichte- Personal/Familiengerichte2100220117004.pdf?__blob=publicationFile. Eggen, Bernd/Rupp, Martina (2010), Gleichgeschlechtliche Paare und ihre Kinder: Hintergrundinformationen zur Entwicklung gleichgeschlechtlicher Lebensformen in Deutschland, in: Zeitschrift für Familienforschung, Sonderheft 2010, S. 23-37, [P 5133966]. Frohn, Dominic (u.a.) (2011), Wir sind Eltern! – Eine Studie zur Lebenssituation von Kölner Regenbogenfamilien , Stand April 2011, im Internet abrufbar unter http://www.typo3.lsvd.de/- fileadmin/pics/Dokumente/family/Studie-Wir-sind-Eltern2011-finale_Version.pdf. Fthenakis, Wassilios E./ Ladwig, Arndt (o.A.), Homosexuelle Väter, im Internet abrufbar unter http://www.familienhandbuch.de/cms/Elternschaft_Homosexuelle.pdf. Funcke, Dorett/Thorn, Petra (Hrsg.) (2010), Die gleichgeschlechtliche Familie mit Kindern – Interdisziplinäre Beiträge zu einer neuen Lebensform, transcript Verlag, Bielefeld, 2010, [P 5133274]. Rupp, Marina (Hrsg.) (2009), Die Lebenssituation von Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften , [P 5127920]. Die Zusammenfassung der Studie ist im Internet abrufbar unter http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Forschungsbericht_Die_Lebenssituation_vo n_Kindern_in_gleichgeschlechtlichen_Lebenspartnerschaften.pdf?__blob=publicationFile. Schmidt, Axel J. (u.a.) (2007),KABaSTI-Studie (Knowledge, Attitudes, Behaviour as to Sexually Transmitted Infections – 2nd Generation Surveillance) – Wissen, Einstellungen und Verhalten bezüglich sexuell übertragbarer Infektionen bei Männern mit gleichgeschlechtlichem Sex, Robert Koch-Institut, Berlin, September 2007, [P 785753], im Internet abrufbar unter http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/S/STI/Studien/KABaSTI/- Abschlussbericht%20KABaSTI.pdf?__blob=publicationFile Xiridou, Maria (u.a.) (2003), The contribution of steady and casual partnerships to the incidence of HIV infection among homosexual men in Amsterdam, in: AIDS 2003, 17, S. 1029-1038. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 – 039/13 Seite 19 9. Anlagenverzeichnis destatis (2012), Thematische Sonderaufbereitung – Gleichgeschlechtliche Paare – Ergebnisse des Mikrozensus 2011 Anlage 1