WD 9 - 3000 - 038/19 (4. Juni 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die ärztliche Betreuung von Frauen während der Schwangerschaft und der Geburt ist in Deutschland in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“)1 geregelt. Im Rahmen der Schwangerenvorsorge werden einmal, und zwar zu einem möglichst frühen Zeitpunkt , folgende Blutuntersuchungen durchgeführt: - TPHA oder ELISA oder TPPA als Lues-Suchreaktion (LSR), - die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D, - ein Antikörper-Suchtest, - gegebenenfalls ein HIV-Test. Ein Test auf Rötelnantikörper ist ohne nachgewiesene Immunität erforderlich. Zusätzlich werden regelmäßig die Bestimmung des Hämoglobinspiegels im Blut sowie die Untersuchung des Urins auf Eiweiß, Zucker und Sediment durchgeführt und ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes angeboten (im Zeitraum zwischen 24. und 27. SSW). Die Untersuchung des Bleigehalts im Blut ist keine vorgesehene Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Schwangerenvorsorge. Allerdings bestimmen die allgemeinen Grundsätze der Mutterschafts-Richtlinie die Abwendung möglicher Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind sowie das vorrangige Ziel, Risikoschwangerschaften und Risikogeburten frühzeitig zu erkennen. Es liegt daher im pflichtgemäßen Ermessen eines jeden behandelnden Arztes, innerhalb des durch Gesetz bestimmten Rahmens den Versicherten eine zweckmäßige und ausreichende ärztliche Betreuung während der 1 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien) in der Fassung vom 10. Dezember 1985, zuletzt geändert am 22. März 2019. Abrufbar unter https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1829/Mu-RL_2019-03-22_iK_2019- 05-28.pdf . Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Untersuchung auf Blei im Blut als Schwangerschaftsvorsorgeleistung Kurzinformation Untersuchung auf Blei im Blut als Schwangerschaftsvorsorgeleistung Fachbereich WD 9 (Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Schwangerschaft zukommen zu lassen. Das betrifft alle Untersuchungen, die dazu dienen, Gefahren für Mutter und Kind abzuwenden oder eine mögliche Gesundheitsstörung frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können - somit auch eine Untersuchung auf Blei im Blut, sofern die persönlichen Umstände der Versicherten eine Bleibelastung vermuten lassen. ***