© 2015 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 038/14 Impfpraxis in Deutschland und anderen europäischen Ländern Sachstand Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 038/14 Seite 2 Impfpraxis in Deutschland und anderen europäischen Ländern Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 038/14 Abschluss der Arbeit: 3. Juli 2014 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 038/14 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Deutschland 4 3. Belgien 6 4. Dänemark 6 5. Estland 7 6. Finnland 7 7. Frankreich 8 8. Griechenland 8 9. Irland 8 10. Italien 8 11. Kroatien 8 12. Lettland 9 13. Litauen 9 14. Österreich 9 15. Tschechische Republik 10 16. Ungarn 10 17. Zusammenfassung 11 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 038/14 Seite 4 1. Einleitung Es gibt eine Vielzahl an Infektionskrankheiten, die zum Teil schwere Gesundheitsschäden beim Menschen hervorrufen oder seinen Tod verursachen können. Gegen einige dieser Krankheiten wurden in den letzten Jahrzehnten Impfstoffe entwickelt, durch deren Verabreichung eine Immunisierung des menschlichen Körpers gegenüber dem jeweiligen Krankheitserreger bewirkt wird. Impfungen gehören zu den wirkungsvollsten Maßnahmen zur Prävention von Krankheiten, so dass eine möglichst vollständige „Durchimpfung“ der Bevölkerung angestrebt wird. Neben dem Schutz des Einzelnen soll dadurch der Schutz der gesamten Bevölkerung erreicht werden, da ab einer bestimmten Impfrate durch die sog. Herdenimmunität auch Personen vor einer Ansteckung geschützt sind, die nicht gegen den jeweiligen Krankheitserreger geimpft wurden. Die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization – WHO) hat Empfehlungen für die Impfung von Kindern und Erwachsenen erstellt. Dabei wird zwischen Impfungen, die allen Personen empfohlen werden, sowie solchen, die nur in bestimmten Regionen lebenden Personen oder bestimmten Risikogruppen empfohlen werden, unterschieden.1 Grundsätzlich empfiehlt die WHO für alle Kinder die Impfung gegen Tuberkulose, Hepatitis B, Poliomyelitis, Diphtherie, Tetanus , Pertussis, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Pneumokokken, Rotaviren, Masern und Röteln. Mädchen sollten darüber hinaus nach der Empfehlung der WHO gegen das Humane Papillomvirus (HPV) geimpft werden.2 In vielen Ländern existieren Impfempfehlungen, die – zumindest zum großen Teil – den Empfehlungen der WHO entsprechen. Teilweise wird jedoch die Durchführung einzelner Impfungen nicht nur empfohlen, sondern es besteht in einigen europäischen Ländern eine Impfpflicht. Im Folgenden wird die entsprechende Rechtslage – insbesondere bezogen auf Kinder und Jugendliche – in ausgewählten europäischen Ländern dargestellt. Den entsprechenden Ausführungen wird eine Darstellung der in Deutschland geltenden Rechtslage vorangestellt, um einen direkten Vergleich zu ermöglichen. Die Grundlage für die Ausführungen zu einzelnen europäischen Staaten bildet die Antwort des jeweiligen Parlaments auf eine vom slowakischen Parlament im Jahr 2013 initiierte Anfrage an das europäische Zentrum für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD) zum Thema „Impfpflicht und verfügbare Statistiken“.3 Der Fachbereich WD 9 hat die bei der EZPWD eingegangenen Antworten auf diese Anfrage abgerufen und ausgewertet .4 2. Deutschland In Deutschland gibt es verschiedene empfohlene Impfungen; eine Impfpflicht besteht nicht. Zuständig für die Erstellung der Impfempfehlungen ist nach dem deutschen Infektionsschutzgesetz 1 Im Folgenden wird nur auf die grundsätzlich geltenden Empfehlungen eingegangen; auf die Darstellung der Regelungen für bestimmte Regionen bzw. Risikogruppen wird aufgrund der Auftragsformulierung verzichtet. 2 Die Impfempfehlungen der WHO sind im Internet abrufbar unter http://www.who.int/immunization/policy/- immunization_schedules/en/. Die erste Übersicht (Table 1) enthält dabei die für Kinder, Jugendliche und Erwachsene geltenden Impfempfehlungen der WHO; in der zweiten Übersicht (table 2) sind die empfohlenen Routineimpfungen für Kinder ausführlicher dargestellt. 3 Sofern die folgenden Darstellungen auf weiteren Quellen beruhen, sind diese jeweils gesondert angegeben. 4 Aufgrund der Aktualität der slowakischen Anfrage wurde auf eine eigene Anfrage bei der EZPWD verzichtet. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 038/14 Seite 5 (§ 20 Abs. 2 IfSG5) die sog. Ständige Impfkommission (STIKO), die vom Bundesministerium für Gesundheit beim Robert-Koch-Institut (RKI) eingesetzt wurde. Die Impfempfehlungen unterscheiden sich für verschiedene Altersgruppen. Für Säuglinge und Kleinkinder empfiehlt die STIKO die Impfung gegen folgende Krankheiten: Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis, Hepatitis B, Hib, Pneumokokken, Rotaviren, Meningokokken Serogruppe C, Masern, Mumps, Röteln und Varizellen. Um eine vollständige Immunisierung (Grundimmunisierung) zu erzielen, sind in der Regel mehrere Teilimpfungen erforderlich. Teilweise ist darüber hinaus eine spätere Auffrischungsimpfung zur langfristigen Aufrechterhaltung des Impfschutzes notwendig. So wird zum Beispiel für Erwachsene eine regelmäßige Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis im Abstand von jeweils zehn Jahren empfohlen. Personen ab einem Alter von 60 Jahren wird die Impfung gegen Pneumokokken sowie eine jährliche Impfung gegen Influenza empfohlen. Für Mädchen im Alter von zwölf bis 17 Jahren empfiehlt die STIKO die Impfung gegen das Humane Papillomvirus (HPV). Einen Überblick über die für die jeweiligen Altersgruppen empfohlenen Standardimpfungen bietet der sog. Impfkalender6. Neben den genannten Standardimpfungen sind beim Vorliegen bestimmter Indikationen für bestimmte Alters- bzw. Personengruppen weitere Impfungen, wie zum Beispiel gegen Influenza, Hepatitis A und B, Varizellen oder Tollwut, empfohlen.7 In Deutschland existiert kein einheitliches umfassendes System zur Erhebung von Impfdaten. Die Erhebung entsprechender Daten erfolgt überwiegend dezentral und regional. Lediglich der Impfstatus von Kindern im Einschulungsalter wird im Rahmen der sog. Schuleingangsuntersuchungen regelmäßig und bundesweit einheitlich erhoben. Anhand der bei der Untersuchung vorgelegten Impfpässe werden jährlich Impfquoten für die im Kindesalter empfohlenen Impfungen ermittelt. Für das Jahr 2011 ergab die Auswertung von circa 642.000 vorliegenden Impfpässen – insgesamt wurden ungefähr 695.000 Kinder und damit die überwiegende Mehrheit der Kinder im Einschulungsalter untersucht – folgende Impfquoten für Kinder im Einschulungsalter: Tetanus circa 96,1 Prozent, Diphtherie circa 95,7 Prozent, Pertussis circa 95,1 Prozent, Poliomyelitis circa 94,7 Prozent, Hepatitis B circa 86,2 Prozent, Hib circa 93,7 Prozent, Pneumokokken circa 41 Prozent , Meningokokken Serogroup C circa 79 Prozent, Masern circa 96,6 Prozent (erste Dosis) und circa 92,1 Prozent (zweite Dosis), Mumps circa 96,3 Prozent (erste Dosis) und circa 91,9 Prozent (zweite Dosis), Röteln circa 96,3 Prozent (erste Dosis) und circa 91,8 Prozent (zweite Dosis) sowie Varizellen circa 68,9 Prozent (erste Dosis) und circa 48,1 Prozent (zweite Dosis). Für die Impfung gegen Rotaviren liegen keine Daten vor.8 Zur Ermittlung des Impfstatus der gesamten Bevölke- 5 Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 36 u. Artikel 4 Absatz 21 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154). 6 Dieser ist im Internet abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/- Aktuelles/Impfkalender.html. 7 Eine ausführliche Übersicht über sämtliche empfohlene Impfungen einschließlich dieser sog. Indikationsimpfungen lässt sich abrufen unter http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2013/Ausgaben/34_13.- pdf?__blob=publicationFile (Stand August 2013). 8 Vergleiche hierzu http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2013/Ausgaben/16_13.pdf?__blob- =publicationFile. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 038/14 Seite 6 rung bzw. bestimmter Altersgruppen müssen Teilstichproben und Querschnittsstudien herangezogen werden.9 3. Belgien Anders als in Deutschland gibt es in Belgien eine Impfpflicht. So müssen Kinder nach Vollendung des zweiten bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensmonats gemäß königlichem Erlass vom 26. Oktober 1966 (l'arrêté royal du 26 octobre 1966 rendant obligatoire la vaccination antipoliomyélitique 10) gegen Poliomyelitis geimpft werden. Liegt eine Gegenanzeige vor, muss die Impfung innerhalb von 18 Monaten nach deren Ende vorgenommen werden. Die Bürgermeister erstellen eine Liste der Kinder, die der Impfpflicht unterliegen, schreiben sie fort, kontrollieren die Einhaltung der Pflicht und teilen dem Hygiene-Inspektor die von ihnen festgestellten Versäumnisse mit. Die Bürgermeister müssen darüber hinaus alle Maßnahmen treffen, um die kostenlose Impfung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu gewährleisten. Bei der letzten Verabreichung des Impfstoffs wird eine Impfbescheinigung ausgestellt, die innerhalb von fünfzehn Tagen nach ihrer Ausstellung der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes des geimpften Kindes zu übergeben ist. Verstöße gegen die Impfpflicht werden bestraft.11 Nach Auskunft des belgischen Parlaments sind circa 97 Prozent der Bevölkerung gegen Poliomyelitis geimpft. Daneben gibt es Impfungen, deren Durchführung in Belgien empfohlen wird. Zuständig hierfür ist der Belgische Hohe Gesundheitsrat. Dieser empfiehlt die Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Masern, Mumps und Röteln, Hepatitis B, Hib, Meningokokken C – Meningitis sowie gegen Pneumokokken.12 Nach Auskunft des belgischen Parlaments wird die Liste der empfohlenen Impfungen in Abhängigkeit vom verstärkten, teils saisonalen Auftreten einzelner Infektionskrankheiten angepasst. 4. Dänemark In Dänemark besteht ebenso wie in Deutschland keine Impfpflicht. Bestimmten Personen- bzw. Altersgruppen wird jedoch empfohlen, sich gegen bestimmte Erkrankungen impfen zu lassen. Für Kinder wird in Dänemark die Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Hib, Pneumokokken, Masern, Mumps sowie Röteln empfohlen. Für Mädchen im Alter ab zwölf 9 Entsprechende Studienergebnisse lassen sich im Internet abrufen unter http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/- Impfen/Impfstatus/weitere/BGBL_50_851-862_2007.pdf?__blob=publicationFile (Kinder und Jugendliche) sowie http://edoc.rki.de/oa/articles/reb7vPK7TXrvs/PDF/28zSzwwnYZBs.pdf (Erwachsene). 10 Eine deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses zur Auferlegung der Poliomyelitis-Impfung ist im Internet abrufbar unter http://www.etaamb.be/fr/arrete-royal-du-26-octobre-1966_n2014000478.html. 11 Die Strafen ergeben sich aus dem Gesundheitsgesetz vom 1. September 1945; um welche Strafen es sich hierbei konkret handelt, ist nicht bekannt. 12 Vergleiche hierzu http://www.dglive.be/desktopdefault.aspx/tabid-420/443_read-2764. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 038/14 Seite 7 Jahren wird darüber hinaus empfohlen, eine HPV-Impfung vornehmen zu lassen.13 Die empfohlenen Impfungen werden kostenfrei vom Haus- bzw. Allgemeinarzt durchgeführt.14 5. Estland In Estland besteht ebenfalls keine gesetzliche Impfpflicht. Nach dem Communicable Diseases Prevention and Control Act15 werden Impfungen in Estland nur mit Zustimmung des Impflings bzw. dessen gesetzlichen Vertreters durchgeführt. Der nationale Immunisierungsplan (National Immunisation Plan) empfiehlt für Kinder die Impfung gegen zehn verschiedene Infektionen; diese werden kostenfrei angeboten. Dies gilt auch für die Impfung von Erwachsenen gegen Diphterie und Tetanus. Zu den empfohlenen Impfungen zählen die Impfung gegen Tuberkulose, Hepatitis B (beide noch im Geburtskrankenhaus) sowie die Fünffachimpfung im Alter von drei Monaten gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis und Hib. Darüber hinaus wird die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln für Kinder im Alter von einem Jahr sowie eine entsprechende Auffrischungsimpfung im Alter von dreizehn Jahren empfohlen. Die Impfung gegen Diphtherie und Tetanus sollte im Abstand von zehn Jahren wiederholt werden. Insgesamt waren nach Auskunft des estnischen Parlaments im Jahr 2012 circa 94,2 Prozent der Kinder im Alter von einem Jahr gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis und Haemophilus inflenzae Typ b geimpft. Mit circa 94,0 Prozent lag die Impfquote für diese Altersgruppe bezogen auf die Hepatitis B Impfung in etwa auf dem selben Niveau. Gegen Tuberkulose waren im Jahr 2012 circa 97,9 Prozent der einjährigen Kinder geimpft.16 6. Finnland Es besteht keine gesetzliche Impfpflicht in Finnland. Im Rahmen des nationalen Impfprogramms wird Kindern und Jugendlichen empfohlen, sich gegen Rotaviren, Pneumokokken, Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Hib, Masern, Mumps und Röteln impfen zu lassen. Darüber hinaus wird für Kinder im Alter von sechs bis 35 Monaten eine Impfung gegen die saisonale Grippe sowie für Mädchen im Alter von 14-15 Jahren die Impfung gegen HPV empfohlen. 13 Einzelheiten zu den in Dänemark empfohlenen Impfungen lassen sich einer Broschüre der Danish Health and Medicines Authority entnehmen, diese ist in englischer Sprache im Internet abrufbar unter http://www.sst.dk/- publ/Publ2013/07jul/ChildVaccinationProgr7edit_EN.pdf. Die Broschüre enthält sowohl eine Übersicht über die einzelnen empfohlenen Impfungen einschließlich des empfohlenen Alters des Kindes bei Durchführung der jeweiligen Impfungen (S. 7) sowie einen Überblick über den Zeitpunkt, zu dem die einzelnen Impfungen in Dänemark in die Impfempfehlung aufgenommen wurden (S. 18). 14 Statistische Angaben zur Impfquote in Dänemark liegen ausschließlich in dänischer Sprache vor. Diese sind im Internet abrufbar unter http://www.ssi.dk/Aktuelt/Nyhedsbreve/EPI-NYT/2013/Uge%2016%20-%202013.aspx. 15 Der Gesetzestext ist in englischer Sprache im Internet abrufbar unter http://www.hsph.harvard.edu/- population/aids/estonia.aids.03.htm. 16 Weitere statistische Angaben lassen sich – in estnischer Sprache – im Internet abrufen unter http://www.terviseamet.ee/nakkushaigused/vaktsineerimine/riiklik-immuniseerimiskava-ja-selle-taitmine.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 038/14 Seite 8 7. Frankreich In Frankreich wird die Durchführung bestimmter Impfungen vom französischen Gesundheitsministerium empfohlen. Hierzu zählt die Impfung gegen Tuberkulose, Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis , Pertussis, Hib, Hepatitis B, Pneumokokken, Meningokokken C, Masern, Mumps, Röteln sowie gegen das HPV.17 Für Personen ab 65 Jahren wird darüber hinaus eine jährliche Grippeschutzimpfung empfohlen. 8. Griechenland Auch in Griechenland besteht keine Impfpflicht; die Durchführung bestimmter Impfungen wird jedoch für bestimmte Personen-/Altersgruppen empfohlen. Kinder und Jugendliche sollten nach den nationalen Impfempfehlungen gegen Hepatitis A und B, Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hib, Poliomyelitis, Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Mumps und Röteln, Varizellen, HPV, Tuberkulose, Grippe und gegen Rotaviren geimpft werden. 9. Irland In Irland sind im Kindesalter die Impfungen gegen die folgenden Infektionskrankheiten empfohlen : Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Pertussis, Pneumokokken, Tuberkulose, Hepatitis B, Hib, Meningokokken C, Masern, Mumps und Röteln. Die empfohlenen Impfungen werden kostenfrei vom Hausarzt durchgeführt.18 10. Italien Im Gegensatz dazu besteht in Italien die gesetzliche Pflicht, Neugeborene gegen Diphtherie, Tetanus , Poliomyelitis sowie Hepatitis B zu impfen. Darüber hinaus empfiehlt das italienische Gesundheitsministerium die Impfung gegen Pertussis, Meningokokken C, Hib, Pneumokokken, Masern , Mumps, Röteln, Varizellen sowie HPV. Sämtliche empfohlenen Impfungen werden für alle in Italien lebenden Kinder kostenfrei angeboten; dies gilt sowohl für die Pflicht- als auch die freiwilligen Impfungen. Neben den national geltenden Empfehlungen können darüber hinaus in den verschiedenen Regionen unter Berücksichtigung der jeweils lokalen epidemiologischen Situation weitere Impfungen empfohlen werden. 11. Kroatien In Kroatien besteht ebenfalls eine Impfpflicht. Diese gilt im Hinblick auf die Impfungen gegen Tuberkulose, Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Hepatitis B, Hib, Masern, Mumps und Röteln. Zusätzlich wird bestimmten Personengruppen die Durchführung weiterer Impfungen, 17 Vergleiche hierzu http://www.sante.gouv.fr/calendrier-vaccinal.html. Andere Quellen geben an, dass in Frankreich eine Pflicht zur Impfung gegen Tetanus, Polio und Diphtherie besteht, so z.B. Wikipedia, Stichwort Impfpflicht . Allerdings konnte dies im Zuge der Recherche nicht bestätigt werden. Das französische Parlament verweist in seiner Antwort auf die zugrundeliegende EZPWD-Anfrage auf den französischen Impfkalender. Dieser ist unter dem o.g. Link abrufbar unter enthält – soweit ersichtlich – lediglich Impfempfehlungen; eine Impfpflicht besteht danach nicht. 18 Ein Überblick über die empfohlenen Impfungen sowie das jeweils empfohlene Lebensalter ist im Internet abrufbar unter http://www.immunisation.ie/en/ChildhoodImmunisation/PrimaryImmunisationSchedule/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 038/14 Seite 9 wie z.B. gegen Grippe, Pneumokokken oder Rotaviren, empfohlen. Nach Angaben des kroatischen Parlaments wird für alle Pflichtimpfungen eine Impfquote von mindestens 95 Prozent erreicht . 12. Lettland Auch in Lettland existiert ein staatliches Impfprogramm, das sowohl für Kinder als auch für Erwachsene bestimmte Pflichtimpfungen vorsieht. Kinder sind danach gegen Tuberkulose, Diphtherie , Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Masern, Mumps, Röteln, Hib und Hepatitis B zu impfen, Erwachsene gegen Diphtherie und Tetanus. Nur Personen, die Kontraindikationen zur Impfung aufweisen, sind von der Impfpflicht ausgenommen. Die Kosten für sämtliche vorgeschriebenen Impfungen werden vom Staat übernommen. 13. Litauen Im Gegensatz zu Lettland besteht in Litauen keine Impfpflicht, allerdings hat auch das litauische Gesundheitsministerium Impfempfehlungen veröffentlicht. Diese orientieren sich an den Empfehlungen der WHO. Der nationale Impfplan sieht für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren die Impfung gegen folgende Krankheiten vor: Tuberkulose, Diphtherie, Tetanus, Pertussis , Poliomyelitis, Hib, Hepatitis B, Masern, Mumps und Röteln. Die im Impfplan aufgeführten Impfungen werden den Kindern und Jugendlichen zu Lasten der Staatskasse kostenfrei angeboten . Neben den genannten Impfungen wird die Impfung gegen Rotaviren und Varizellen empfohlen ; allerdings wurden diese nicht in den nationalen Impfplan aufgenommen und werden demzufolge auch nicht vom litauischen Staat finanziert. Nach dem Law on Contagious Diseases werden sämtliche empfohlenen Impfungen nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern durchgeführt . Im Jahr 2012 waren circa 93 Prozent der Ein- bzw. Zweijährigen gegen Masern, Mumps und Röteln bzw. knapp 98 Prozent der Neugeborenen gegen Tuberkulose geimpft. 14. Österreich In Österreich besteht weder für Kinder noch für Erwachsene eine Impfpflicht, es werden jedoch bestimmte Impfungen empfohlen. Die empfohlenen Impfungen sind im Österreichischen Impfplan aufgelistet, der in enger Abstimmung mit dem nationalen Impfgremium jährlich aktualisiert wird.19 Ein Teil der empfohlenen Impfungen wird vom österreichischen Staat im Rahmen des sog. Gratiskinderimpfprogramms finanziert. Die Kosten für darüber hinaus gehende empfohlene Impfungen sind vom Impfling bzw. dessen Eltern zu tragen; ggf. zahlen einzelne Krankenkassen oder Arbeitgeber Zuschüsse. Zu den in Österreich empfohlenen Impfungen im Kindesalter zählen die Impfungen gegen Rotaviren, Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, HIB, Hepatitis B, Pneumokokken sowie gegen Masern, Mumps und Röteln. Diese Impfungen gehören zum Gratiskinderimpfprogramm. Die Kosten einer Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln werden seit 2004 auch für nicht ausreichend immunisierte Erwachsene übernommen. Auch die Impfung gegen Meningokokken wird empfohlen; die Kosten werden vom österreichischen Staat jedoch nur in bestimmten Fällen 19 Dieser ist im Internet abrufbar unter http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Praevention/Impfen/- Oesterreichischer_Impfplan_2014. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 038/14 Seite 10 übernommen.20 Auch die Impfung gegen Varizellen, Hepatitis A und Influenza wird empfohlen. Allerdings fallen diese Impfungen nicht unter das Gratiskinderimpfprogramm, so dass die Kosten hierfür nicht vom Staat getragen werden. Eine Impfung gegen HPV wird – sowohl für Mädchen als auch für Jungen21 – ebenfalls empfohlen und ist seit 2014 Bestandteil des kostenfreien Schulimpfprogramms in der 4. Schulklasse (im 10. Lebensjahr). Zusätzlich wird die HPV Impfung seit Februar 2014 an den öffentlichen Impfstellen der Bundesländer für Kinder ab dem vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kostenlos angeboten. Außerdem besteht für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr die Möglichkeit, Catch-up Impfungen zum vergünstigten Selbstkostenpreis in Anspruch zu nehmen.22 23 15. Tschechische Republik Nach Auskunft des tschechischen Parlaments besteht in der Tschechischen Republik eine Impfpflicht für verschiedene Impfungen. Demnach ist die Impfung gegen Diphtherie, Pertussis, Tetanus , Polio, Hepatitis B, Hib, Masern, Mumps und Röteln verpflichtend durchzuführen. Weitere Impfungen werden empfohlen, hierzu zählen unter anderem die Impfung gegen Pneumokokken sowie HPV24. Nach Angaben des tschechischen Parlaments beträgt die Impfquote bezogen auf die Pflichtimpfungen circa 92 Prozent. Die Impfquoten bei einigen empfohlenen Impfungen liegen deutlich unter diesen Werten. So sind circa 60 Prozent gegen Pneumokokken und circa 70 Prozent gegen HPV geimpft.25 16. Ungarn In Ungarn besteht eine Impfpflicht. Kinder und Jugendliche sind gegen Tuberkulose, Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Masern26, Mumps, Röteln, Hepatitis B und Hib zu impfen. Bezogen auf diese Pflichtimpfungen wurden im Jahr 2012 Impfquoten zwischen 99,2 und 99,9 Prozent erreicht. Nach Auskunft des ungarischen Parlaments wird darüber hinaus die Impfung gegen die saisonale Grippe, Pneumokokken, Meningokokken, Varizellen, Rotaviren, Hib, Hepatitis B, FSME sowie HPV empfohlen. Für welche Alters- und/oder Risikogruppen diese Empfehlungen gelten, ist nicht bekannt. 20 Vergleiche hierzu den Österreichischen Impfplan, S. 34ff. 21 Ziel der geschlechtsneutralen Impfung ist das möglichst rasche Durchbrechen der Infektkette und die daraus resultierende Herdenimmunität. 22 Vergleiche hierzu den Österreichischen Impfplan, S. 20ff. 23 Statistische Daten zu den Impfquoten in Österreich lassen sich im Internet abrufen unter http://www.statistik.at/web_de/statistiken/gesundheit/gesundheitsversorgung/gesundheitsvorsorge/index.html. 24 Welche Impfungen darüber hinaus empfohlen werden, ist nicht bekannt. Ausführlichere Informationen sind – in tschechischer Sprache – im Internet abrufbar unter http://www.vakcinace.eu/ockovani-v-cr. 25 Der Bezugspunkt dieser Werte (gesamte Bevölkerung, Kinder im jeweils empfohlenen Alter) ist nicht bekannt. In Bezug auf die HPV wird davon ausgegangen, dass diese wie in den meisten anderen Ländern lediglich jungen Frauen empfohlen wird. Die angegebene Impfquote dürfte sich insofern auf diese Personengruppe beziehen. 26 So z.B. Wikipedia, Stichwort Impfpflicht. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 038/14 Seite 11 17. Zusammenfassung In verschiedenen europäischen Ländern besteht eine Impfpflicht. Diese ist zum Teil auf eine Impfung beschränkt, teilweise ist die Durchführung mehrerer Impfungen in den einzelnen Ländern verpflichtend. Während z.B. in Belgien lediglich die Impfung gegen Poliomyelitis für Kinder bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensmonats verpflichtend ist, müssen in Italien Neugeborene gegen Diphtherie, Tetanus, Hepatitis B und Poliomyelitis geimpft werden. Noch umfassender ist die Impfpflicht in Kroatien, Lettland, der Tschechischen Republik und Ungarn; in diesen Ländern sind die Impfungen gegen Tuberkulose (nicht in der Tschechischen Republik), Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Hepatitis B, Hib, Masern, Mumps und Röteln verpflichtend durchzuführen. In vielen anderen Ländern (z.B. in Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Österreich, Litauen) besteht hingegen keine Impfpflicht; stattdessen existieren lediglich Impfempfehlungen; diese orientieren sich häufig an den Empfehlungen der WHO.27 27 Ein tabellarischer Überblick über die in den einzelnen europäischen Ländern empfohlenen Impfungen im Jahr 2011 wurde im Rahmen einer Studie zur Impfsituation in Europa erstellt, diese ist im Internet abrufbar unter http://venice.cineca.org/Final_Vaccination_Coverage_Assesment_Survey_2011_1.pdf, S. 10f.