© 2018 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 036/18 Materialien zur portugiesischen Drogenpolitik Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 036/18 Seite 2 Materialien zur portugiesischen Drogenpolitik Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 036/18 Abschluss der Arbeit: 6. Juni 2018 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 036/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 4 2. Beiträge zu den Rechtsgrundlagen, zur Statistik und zu den politischen Fragestellungen 4 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 036/18 Seite 4 1. Vorbemerkung Seit 2001 wird in Portugal eine Drogenpolitik verfolgt, die in weiten Teilen auf eine Entkriminalisierung setzt.1 Die Pflicht zur Umsetzung einer nationalen Drogenstrategie folgt aus drei völkerrechtlichen Konventionen: der Single Convention on Narcotic Drugs von 1961, der Convention on Psychotropic Substances von 1971 und der Convention against Illicit Traffic in Narcotic Drugs and Psychotropic Substances von 1988.2 Die aktuelle portugiesische Drogenpolitik beruht auf der National Strategy for the Fight Against Drugs von 1999.3 Die Strategie benennt acht Prinzipien, die bei der Anwendung von drogenbezogenen Maßnahmen beachtet werden sollen. Die Maßnahmen sollen beispielsweise das humanistische Prinzip achten, wonach die Würde des Menschen im Vordergrund steht, und daher Lösungen anstreben, die den Drogenkonsumenten helfen anstatt ihnen zu schaden. Ein wichtiger Bestandteil der Strategie ist die Entkriminalisierung des Drogenbesitzes. Diese wurde durch das Gesetz Nr. 30/20004 eingeführt, das am 1. Juli 2001 in Kraft trat. Der Besitz von Drogen in geringer Menge zum eigenen Gebrauch ist nach dem Gesetz nicht strafbar sondern ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Eigens eingerichtete Kommissionen entscheiden über die im Falle eines festgestellten Drogenbesitzes durchzuführenden Maßnahmen. Diese reichen von einer bloßen Verwarnung bis hin zu Bußgeldern, die aber nur als letztes Mittel verhängt werden sollen. Ist der Drogenbesitzer nicht drogenabhängig und wurde der Drogenbesitz erstmalig festgestellt, so sind die Kommissionen verpflichtet, die Verhängung einer Sanktion auszusetzen. Ist der Besitzer drogenabhängig, so sollen die Kommissionen die Sanktionierung aussetzen, wenn er sich einer Therapie unterzieht. Im Gegensatz zum Drogenbesitz zum Eigengebrauch ist der Drogenhandel in Portugal weiterhin strafbar. Im Folgenden werden Materialien zur portugiesischen Drogenpolitik und ihrer Auswirkungen zusammengestellt. 2. Beiträge zu den Rechtsgrundlagen, zur Statistik und zu den politischen Fragestellungen European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, Europäischer Drogenbericht. Trends und Entwicklungen 2017, abrufbar unter https://www.dbdd.de/fileadmin/user_upload _dbdd/05_Publikationen/PDFs/EDR-2017_DE.pdf (Stand: 4. Juni 2018). Das European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (EMCDDA) veröffentlicht jährlich den Europäischen Drogenbericht. Sämtliche Europäische Drogenberichte seit 1995 sind abrufbar unter http://www.emcdda.europa.eu/publications-database?f[0]=field_series_type:404 1 Siehe dazu bereits Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages – Rechtslage zur Drogenpolitik in Portugal , WD 9 – 3000 – 044/12, Anlage 2 Die Konventionen sind abrufbar unter http://www.unodc.org/unodc/en/treaties/index.html?ref=menuside (Stand: 6. Juni 2018). 3 Siehe zum Inhalt der Strategie European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, Drug Policy Profiles. Portugal, 2011, S. 15 ff. abrufbar unter http://www.emcdda.europa.eu/system/files/publications/642/PolicyProfile _Portugal_WEB_Final_289201.pdf (Stand: 6. Juni 2018). 4 Das Gesetz ist in englischer Sprache abrufbar unter https://www.unodc.org/res/cld/document/prt/law30_html/portugal_law_30_2000.pdf (Stand: 6. Juni 2018). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 036/18 Seite 5 (Stand: 4. Juni 2018). Der Bericht von 2017 enthält unter anderem Daten zum Konsum von Opioiden , Kokain, Amphetaminen, MDMA (Ecstacy) und Cannabis in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie zu den erfolgten Behandlungsaufnahmen hinsichtlich dieser Drogen. Zudem werden Angaben über die sichergestellten Mengen dieser Substanzen in den Mitgliedsstaaten aufgeführt. European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, Drug Policy Profiles. Portugal, 2011, abrufbar unter http://www.emcdda.europa.eu/system/files/publications/642/PolicyProfile _Portugal_WEB_Final_289201.pdf (Stand: 4. Juni 2018). Die Abhandlung beleuchtet die historische Entwicklung der portugiesischen Drogenpolitik und beschreibt die rechtliche Ausgestaltung des aktuellen Konzepts. European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, Portugal. Country Drug Report 2017, abrufbar unter http://www.emcdda.europa.eu/system/files/publications /4508/TD0116918ENN.pdf (Stand: 4. Juni 2018). Der Bericht behandelt die Strategie der portugiesischen Drogenpolitik und gibt Informationen zu Drogenkonsum, Drogenkriminalität und zu Drogentoten in Portugal im europäischen Vergleich. Zudem wird auf die öffentlichen Ausgaben für die Drogenpolitik eingegangen. Global Commission on Drug Policy, Advancing Drug Policy Reform: A new Approach to Decriminalization , 2016, abrufbar unter http://www.globalcommissionondrugs.org/wp-content/uploads /2016/11/GCDP-Report-2016-ENGLISH.pdf (Stand: 4. Juni 2018). Die unabhängige internationale Weltkommission für Drogenpolitik beschreibt in ihrem Bericht über internationale Bemühungen zur Entkriminalisierung von Drogen unter anderem die Auswirkungen der portugiesischen Drogenpolitik auf die Drogenkriminalität sowie auf die Sozialausgaben und die Kosten des Justizwesens. Greenwald, Glenn, Drug Decriminalization in Portugal. Lessons for Creating fair and successful Drug Policies, 2009, abrufbar unter https://object.cato.org/sites/cato.org/files/pubs/pdf/greenwald _whitepaper.pdf (Stand: 4. Juni 2018). Der Bericht beurteilt die Auswirkungen der portugiesischen Drogenpolitik auf Drogenkonsum, Drogentote und HIV-Infektionen, auch im Vergleich zu anderen europäischen Staaten, die noch eine restriktive Drogenstrategie anwenden. Hughes, Caitlin Elizabeth/Stevens, Alex, What can we learn from the Portuguese Decriminalization of illicit Drugs?, in: The British Journal of Criminology 2010, 50, S. 999 ff., abrufbar unter https://core.ac.uk/download/pdf/10635177.pdf (Stand: 4. Juni 2018). Die Autoren bewerten die Auswirkungen der portugiesischen Drogenstrategie, etwa in Bezug auf den Drogenkonsum, die Menge der sichergestellten Drogen und die Anzahl der Drogentoten. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 036/18 Seite 6 Henderson, Alexander, Portuguese Defiance: Analyzing the strenuous Relationship between Drug Decriminalization and International Law, in: Michigan State International Law Review, 2015, 24(3), S. 725 ff., abrufbar unter https://digitalcommons.law.msu.edu/cgi/viewcontent .cgi?referer=https://www.google.de/&httpsredir=1&article=1198&context=ilr (Stand: 4. Juni 2018). Der Aufsatz behandelt die portugiesische Drogenpolitik unter anderem im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den drei völkerrechtlichen Konventionen, die den Vertragsstaaten Vorgaben hinsichtlich des Umgangs mit Drogen erteilen. ***