© 2016 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 034/16 Aspekte der Stammzellen- und Blutspende in Deutschland Kurzinformation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation WD 9 - 3000 - 034/16 Seite 2 Aspekte der Stammzellen- und Blutspende in Deutschland Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 034/16 Abschluss der Arbeit: 24. Mai 2016 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation WD 9 - 3000 - 034/16 Seite 3 Im Folgenden wird zu Einzelfragen im Zusammenhang mit Stammzellen- und Blutspenden in Deutschland Stellung genommen. Darüber hinaus wird ein Überblick über die Struktur und die Rahmenbedingungen für Stammzellen- und Blutspenden in Deutschland gegeben. 1. Frage: Gibt es Belohnungen, Vorteile oder Anreize, um Menschen zu motivieren, Blut, Blutkomponenten, Knochenmark zu spenden und sich in das nationale Knochenmarkregister einzutragen? In Zusammenarbeit mit anderen Organisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz ruft das Bundesministerium für Gesundheit sowohl zu Blutspenden (so beispielsweise am jährlich stattfindenden Tag der Blutspende am 14. Juni) als auch zu Stammzellentypisierungen und -spenden auf. Weiter Informationen hierzu unter Punkt 4. 2. Frage: Existieren insbesondere Einkommensteuerabzüge oder andere steuerliche Vergünstigen für Blut- oder Stammzellenspenden? Steuerliche Vergünstigungen im Zusammenhang mit einer Stammzellen- beziehungsweise Blutspende sowie andere materielle Vergünstigungen gibt es in Deutschland nicht. 3. Stammzellen- und Blutspenden in Deutschland – ein kurzer Überblick Die Durchführung Organisation von Stammzellen- und Blutspenden wird in Deutschland nicht von staatlichen Institutionen sondern durch gemeinnützige Organisationen durchgeführt, die sich im Bereich der Gesundheitsförderung oder dem Rettungswesen engagieren. Hierzu zählen beispielsweise bei Blutspenden das Deutsche Rote Kreuz oder im Zusammenhang mit Stammzellenspenden die Deutsche Knochenmarkspenderdatei, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die DKMS. 3.1. Stammzellenspenden In Deutschland wird hinsichtlich der finanziellen und organisatorischen Abwicklung zwischen fallbezogenen und nicht-fallbezogenen Typisierungen im Zusammenhang mit einer möglichen Stammzellentransplantation unterschieden. Zum Aufbau und der Pflege eines patientenunabhängigen Stammzellenregisters engagieren sich in Deutschland ca. 30 gemeinnützige Organisationen, wie beispielsweise die DKMS https://www.dkms.de/en, als größtes Stammzellenregister, oder medizinische Institute. Die in den Stammzellenregistern registrierten typisierten potenziellen Spender werden an das Zentrale Deutsche Knochenmarkspenderregister (ZKRD) http://www.zkrd.de/en/ gemeldet, das auch international vernetzt ist. Derzeit sind dort 6,5 Millionen potenzielle Spender registriert. Das ZKRD ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die genannten 30 Stammzellenregister werden nicht öffentlich finanziert sondern arbeiten auf Spendenbasis. Derzeit belaufen sich in Deutschland die Kosten für eine Typisierung auf rund 50 Euro. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation WD 9 - 3000 - 034/16 Seite 4 Das deutsche Gesundheitswesen unterliegt dem Versicherungsprinzip, ist somit nicht staatlich finanziert und arbeitet ausschließlich fallbezogen. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen oder von staatlicher Seite für eine allgemeine Typisierung mit dem Ziel einer Registrierung als potenzieller Spender erfolgt nicht. Sobald aus dem Kreis der typisierten und registrierten potenziellen Spender eine Person identifiziert wird, die sich für eine konkrete Knochenmarkspende bereit erklärt hat und als Spender in Frage kommt, werden alle dann folgenden Kosten durch die gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. So erhält das ZKRD für die Identifizierung eines potenziellen Spenders im Behandlungsfall von den gesetzlichen Krankenkassen einen Pauschalbetrag von rund 6.000€ je Fall. Auch übernimmt die gesetzliche Krankenkasse eine fallbezogene Typisierung von Personen, die mit einem Patienten, für den eine Knochenmarkspende erforderlich ist (hier meist Geschwister), verwandt sind. 3.2. Blutspenden Rechtsgrundlage für die Blutspende in Deutschland ist das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz -TFG). Dort wird bestimmt, dass eine Spende nur möglich ist, wenn der mögliche Spender nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik als tauglich anzusehen ist und dies von einer ärztlichen Person festgestellt wurde (§ 5 Abs. 1 TFG). Blut spenden dürfen in Deutschland grundsätzlich gesunde Menschen zwischen 18 und 68 Jahren, nur bei Erstspendern beträgt das Höchstalter 60 Jahre. Blutspenden werden in Deutschland vor allem durch das Deutsche Rote Kreuz organisiert. Weiterhin gibt es öffentliche Blutspendedienste wie die Arbeitsgemeinschaft der Ärzte staatlicher und kommunaler Bluttransfusionsdienste (StKB) sowie eine Reihe von privaten Blutspendediensten , die im Verband Unabhängiger Blutspendedienste e.V. (VUBD) organisiert sind. Gemäß § 10 Abs. 1 TFG kann der spendenden Person eine Aufwandsentschädigung gewährt werden , wobei sich diese an dem unmittelbaren Aufwand je nach Spendenart orientieren soll. In vielen Fällen wird in der Praxis nach einer Blutspende ein Imbiss durch diejenige Organisation gereicht , die die Blutspende durchführt. Weiterhin eröffnen eine Reihe öffentlicher und privater Arbeitgeber ihren Mitarbeitern während ihrer Dienstzeit die Möglichkeit, an Blutspendeaktionen teilzunehmen. Ende der Bearbeitung