© 2016 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 028/16 Einzelfragen zur Impfung gegen Hepatitis B Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 028/16 Seite 2 Einzelfragen zur Impfung gegen Hepatitis B Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 028/16 Abschluss der Arbeit: 18.5.2016 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 028/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Impfpflicht und Impfempfehlungen 4 2. Empfehlungen zur Hepatitis-B-Impfung 4 3. Kostenübernahme für Impfung gegen Hepatitis B 4 4. Statistiken zur Anzahl der Hepatitis-B-Infektionen 5 5. Kosten durch Behandlung von Hepatitis B 6 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 028/16 Seite 4 1. Impfpflicht und Impfempfehlungen Es besteht keine Impfpflicht in Deutschland. Für bestimmte Alters- und Personengruppen wird jedoch die Durchführung bestimmter Schutzimpfungen empfohlen. Zuständig für die Erstellung der nationalen Impfempfehlungen ist nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 20 Abs. 2 IfSG) die sog. Ständige Impfkommission (STIKO), die vom Bundesministerium für Gesundheit beim Robert- Koch-Institut (RKI) eingesetzt wurde. Einen Überblick über die für die jeweiligen Altersgruppen empfohlenen Standardimpfungen bietet der sog. Impfkalender1. 2. Empfehlungen zur Hepatitis-B-Impfung Die Impfung gegen Hepatitis B wird von der STIKO als Standardimpfung für Säuglinge und Kleinkinder empfohlen. In Deutschland sind verschiedene Hepatitis B Impfstoffe zugelassen, bei denen es sich zum Teil um Kombiimpfstoffe zur Impfung gegen mehrere Infektionserkrankungen handelt.2 Um eine vollständige Immunisierung (Grundimmunisierung) zu erzielen, sind in Abhängigkeit vom verwendeten Wirkstoff drei oder vier Teilimpfungen erforderlich. Für die Impfung ist kein bestimmter Impfstoff vorgeschrieben; die Entscheidung über den verwendeten Wirkstoff liegt beim jeweiligen Arzt. Darüber hinaus empfiehlt die STIKO eine Impfung gegen Hepatitis B beim Vorliegen bestimmter Indikationen. 3 Hierzu gehört auch ein erhöhtes berufliches Expositionsrisiko, so dass unter anderem Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen eine Impfung empfohlen wird. Nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften ist der Arbeitgeber in diesen Fällen dazu verpflichtet, den Beschäftigten eine Impfung gegen Hepatitis B anzubieten. Es besteht jedoch auch im Gesundheitswesen keine Impfpflicht, so dass die Beschäftigten das Angebot des Arbeitgebers ablehnen können . Seit dem Jahr 2015 können Arbeitgeber jedoch die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses bzw. die Entscheidung über die Art und Weise der Beschäftigung vom Bestehen eines erforderlichen Impfschutzes abhängig machen (§ 23a IfSG). 3. Kostenübernahme für Impfung gegen Hepatitis B Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind4, haben nach § 20i Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen. Der konkrete Umfang des Leistungsanspruches wird auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO 1 Der Impfkalender kann abgerufen werden unter https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen /Aktuelles/Impfkalender.pdf?__blob=publicationFile (deutsch) bzw. https://www.rki.de/DE/Content /Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-Impfkalender/Impfkalender_Englisch.pdf?__blob=publicationFile (englisch). 2 Eine Liste der vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen Hepatitis-B-Impfstoffe ist abrufbar unter http://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoff-impfstoffe-fuer-den-menschen/hepatitis-b/hepatitis-b-inhalt .html?nn=3252230. 3 Eine ausführliche Übersicht über sämtliche empfohlene Impfungen einschließlich dieser sog. Indikationsimpfungen lässt sich abrufen unter http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2015/Ausgaben /34_15.pdf?__blob=publicationFile (deutsch, Stand August 2015) bzw. http://www.rki.de/EN/Content/infections /Vaccination/recommandations/34_2015_engl.pdf?__blob=publicationFile (englisch, Stand August 2015). 4 Dies betrifft circa 90 Prozent der Bevölkerung. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 028/16 Seite 5 vom sog. Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) festgelegt .5 Danach werden von der GKV die Kosten für die Grundimmunisierung von Kindern gegen Hepatitis B ebenso wie für die Impfung besonders exponierter Personengruppen übernommen. Eine Kostenübernahme erfolgt jedoch nicht für Personen, die aufgrund einer beruflichen Tätigkeit mit einem erhöhten Expositionsrisiko einen Anspruch auf Impfung zu Lasten ihres Arbeitgebers haben. Für medizinisches Personal werden die Kosten für eine Impfung gegen Hepatitis B daher nicht von der GKV, sondern vom jeweiligen Arbeitgeber übernommen. Generell vom Leistungsanspruch gegenüber der GKV ausgenommen sind darüber hinaus Schutzimpfungen, die durch einen Auslandsaufenthalt indiziert sind, es sei denn, dieser ist beruflich bedingt. Allerdings können die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen zusätzlicher Satzungsleistungen durchaus die Kosten für Reiseschutzimpfungen übernehmen. Im Jahr 2014 lagen die Ausgaben der GKV für Schutzimpfungen bei circa 1,27 Mrd. Euro. Es liegen keine Informationen vor, wie hoch die Ausgaben für Hepatitis-B-Impfungen waren. 4. Statistiken zur Anzahl der Hepatitis-B-Infektionen Das Auftreten von Hepatitis-B-Infektionen ist nach Maßgabe des IfSG meldepflichtig. Die Anzahl der gemeldeten Fälle wird vom RKI erfasst und veröffentlicht.6 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Anzahl der gemeldeten Hepatitis -B-Infektionen insgesamt 3.876 2.890 2.701 2.764 2.475 2.538 2.205 davon akute Hepatitis-B-Erkrankungen 7 2.303 1.424 1.315 1.277 1.239 1.189 1.007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl der gemeldeten Hepatitis -B-Erkrankungen insgesamt 1.858 1.714 1.852 1.935 1.685 1.944 2.374 davon akute Hepatitis-B-Erkrankungen 822 755 768 810 676 687 755 5 Die Schutzimpfungs-Richtlinie des GBA ist abrufbar unter https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1118/SI- RL_2015-11-27_iK-2016-02-06.pdf. 6 Die hier aufgeführten Werte sind im Epidemiologischen Bulletin Nr. 29/2015 des RKI veröffentlicht. Dieses ist abrufbar unter http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2015/Ausgaben/04_15.pdf?__blob=publication File. 7 Seit dem Jahr 2001 wird zwischen den insgesamt gemeldeten Hepatitis-B-Infektionen und den Infektionen entsprechend der sog. Referenzdefinition im Sinne des IfSG unterschieden. Unter die Referenzdefinition des IfSG fallen danach akute Hepatitis-B-Erkrankungen, wobei jedoch nicht auszuschließen ist, dass es sich auch bei einem Teil der übrigen gemeldeten Fälle um frische Infektionen handelt (vgl. hierzu RKI, Bulletin Nr. 29, 2015, S. 262 f.). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 9 - 3000 - 028/16 Seite 6 Die Anzahl der mit Hepatitis B infizierten Kinder (unter 15 Jahren als) ist gering. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 11 Infektionen im Kindesalter an das RKI gemeldet, wobei das infizierte Kind in einem Fall jünger als ein Jahr war. Tendenziell nimmt die Anzahl der mit Hepatitis B infizierten Kinder ab. So lag der Median in den Jahren 2010 bis 2014 bei 6 gemeldeten Infektionen, während er für den Zeitraum 2005 bis 2009 bei 13 lag. Allerdings ist anzunehmen, dass ein unbestimmter Anteil von Infektionen aufgrund des symptomarmen Verlaufs einer Hepatitis-B-Infektion im Kindesalter nicht frühzeitig diagnostiziert und somit nicht gemeldet wird. Im Hinblick auf medizinisches Pflegepersonal liegen lediglich Statistiken zu den gemeldeten Verdachtsfällen vor. So bestand im Jahr 2014 in 58 Fällen der Verdacht auf eine berufsbedingte Infektion mit Hepatitis B. Im Jahr 2013 wurden 46 Fälle (2012: 55, 2011: 57 und 2010: 71) an die zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitspflege und Wohlfahrtspflege gemeldet8. 5. Kosten durch Behandlung von Hepatitis B Es liegen keine statistischen Daten zur Höhe der Behandlungskosten von Hepatitis B vor. Einer Untersuchung aus dem Jahr 2012 zufolge werden die Kosten in Deutschland für die leitliniengerechte Versorgung9 von Hepatitis-B-Patienten in einem Zeitraum von fünf Jahren auf über 2,5 Milliarden Euro beziffert. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden für verschiedene Patientengruppen Kosten ermittelt und hochgerechnet.10 Ende der Bearbeitung 8 Vergleiche hierzu http://www.springermedizin.de/spmblob/5825652/pdfPrintArticle/berufsbedingte-infektionskrankheiten -bei-beschaeftigten-im-gesundheitsdienst-2014.pdf. 9 Die Leitlinie zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion soll Standards zur Behandlung von Hepatitis-B-Infektionen etablieren und ist abrufbar unter http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien /021-011l_S3_Hepatitis_B_Virusinfektionen_Prophylaxe_Diagnostik_Therapie_2011-abgelaufen.pdf. 10 Die Ergebnisse der Studie lassen sich abrufen unter https://www.thieme-connect.com/products/ejournals /pdf/10.1055/s-0031-1299463.pdf.