© 2016 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 026/16 Regelungen zur Prostitution in anderen europäischen Ländern Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 026/16 Seite 2 Regelungen zur Prostitution in anderen europäischen Ländern Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 026/16 Abschluss der Arbeit: 26. April 2016 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 026/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Vergleichende Darstellungen 5 3. Darstellungen zur Situation in ausgewählten europäischen Ländern 6 3.1. Frankreich 6 3.2. Niederlande 6 3.3. Norwegen 6 3.4. Österreich 7 3.5. Schweden 7 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 026/16 Seite 4 1. Einleitung Am 1. Januar 2002 trat in Deutschland das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG) in Kraft. Ziel des Gesetzes war es, die rechtliche Stellung und die soziale Lage von Prostituierten zu verbessern.1 Auf Grundlage des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD vom 27. November 20132 beschloss das Bundeskabinett am 23. März 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz ). Federführend ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ziel dieses Gesetzgebungsvorhabens ist es nach Angaben des BMFSFJ, „das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken, die Arbeitsbedingungen der in der legalen Prostitution Tätigen zu verbessern und Kriminalität aus dem Bereich der Prostitution zu verdrängen“.3 Rechtsfragen in Zusammenhang mit Prostitution sind in den europäischen Ländern höchst unterschiedlich geregelt. Das Spektrum umfasst im wesentlichen folgende Varianten: Prostitution ist generell verboten (Irland), das Angebot sexueller Dienstleistungen ist legal, deren Wahrnehmung aber verboten (bspw. „Nordisches Modell“ in Schweden und Norwegen), Prostitution ist legal, aber unterliegt keinen spezifischen Regelungen (bspw. Spanien, Italien ), Prostitution ist legal und unterliegt spezifischen Regelungen (bspw. Österreich, Deutschland ). Die Prostitution betreffende Rechtsfragen sind in den verschiedenen Ländern auf unterschiedlichen Ebenen geregelt: So etwa in Deutschland auf Bundesebene, in Österreich auf Länderebene und in den Niederlanden auf kommunaler Ebene. 1 Die aktuelle Fassung des Prostitutionsgesetz ist eingestellt auf: http://www.gesetze-im-internet.de/prostg/ (Stand 18. April 2016). Der aktuelle Gesetzentwurf wurde bisher dem Bundesrat zugeleitet und ist als BR-DRS 156/16 (1. April 2016) unter folgendem Link abrufbar: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen /2016/0101-0200/156-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (Stand 14. April 2016). 2 Siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 27. November 2013, S. 73, eingestellt auf: https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf (Stand 18. April 2016). Dort heißt es: „ … Zudem werden wir das Prostitutionsgesetz im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution umfassend überarbeiten und ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten gesetzlich verbessern. Wir werden nicht nur gegen die Menschenhändler, sondern auch gegen diejenigen, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen, vorgehen. Wir werden die Ausbeutung der Arbeitskraft stärker in den Fokus der Bekämpfung des Menschenhandels nehmen.“ 3 BMFSFJ, Prostitution, http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=97962.html (Stand 14. April 2016). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 026/16 Seite 5 Nicht zuletzt können Regelungen zur Prostitution Aspekte aus unterschiedlichen Rechtsbereichen betreffen. Zu diesen zählen vor allem das Strafrecht, das Zivilrecht und das Sozialrecht. Einschlägig für einen vergleichenden Überblick zur Rechtslage in ausgewählten europäischen Ländern sind aktuelle Studien von Rena Kleinschmidt. Darüber hinaus werden in der folgenden Zusammenstellung andere vergleichende Darstellungen aufgenommen (Kapitel 2) sowie Hinweise zur Rechtslage in ausgewählten Ländern (Kapitel 3). 2. Vergleichende Darstellungen Reinschmidt, Lena, Prostitution in Europa zwischen Regulierung und Verbot, herausgegeben von der Beobachtungsstelle für gesellschaftliche Entwicklungen in Europa (Arbeitspapier 16), Berlin, Februar 20164, eingestellt auf: http://www.beobachtungsstellegesellschaftspolitik .de/uploads/tx_aebgppublications/AP_Prostitution_in_Europa_zwischen_Reg ulierung_und_Verbot.pdf (Stand 14. April 2016). Die Arbeit untersucht die aktuellen Regelungen in Österreich, der Schweiz und in den Niederlanden. Reinschmidt, Lena, Regulierungsansätze von Prostitution im europäischen Vergleich, herausgegeben als Kurzexpertise von der Beobachtungsstelle für gesellschaftliche Entwicklungen in Europa, aktualisierte Fassung vom 18. Dezember 2015, Berlin, eingestellt auf: http://www.beobachtungsstellegesellschaftspolitik .de/fileadmin/user_upload/Dateien/Veroeffentlichungen/KEX_Regulierung_Pr ostitution_im_Europaeischen_Vergleich_endg.pdf (Stand 14. April 2016). In dem Beitrag werden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in England, Finnland, Frankreich5, Irland, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Schottland, Schweden und Spanien geltenden Regelungen dargestellt und systematisch verglichen. Weiterhin finden sich Hinweise zu den aktuellen Diskussionsständen im Hinblick auf eine Veränderung der jeweiligen Rechtslagen. Im April 2005 legte das Sozialwissenschaftliche FrauenForschungsInstitut der Kontaktstelle für praxisorientierte Forschung der Evangelischen Fachhochschule Freiburg (SoFFI K) den Abschlussbericht für das Forschungsprojekt „Untersuchung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“ vor. Auftraggeber war das BMFSFJ. In Kapitel IV der Untersuchung werden die zum damaligen Zeitpunkt gültigen Rechtslagen dargestellt. Darüber hinaus wird das unterschiedliche Verständnis von Prostitution in den Niederlanden, Schweden und Österreich erörtert. Das genannte Kapitel ist eingestellt auf: http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/prostitutionsgesetz/pdf/05.pdf (Stand 14. April 2016). 4 Die Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa ist beim Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS) angesiedelt und wird vom BMFSFJ finanziert. Vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Juli 2014 wurde das genannte Projekt in gemeinsamer Trägerschaft mit dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. durchgeführt. Informationen auf: http://www.beobachtungsstellegesellschaftspolitik .de/die-beobachtungsstelle.html (Stand 14. April 2016). 5 Am 6. April 2016 beschloss die französische Nationalversammlung eine grundlegende Änderung der Rechtslage geschaffen. Sie hierzu Kap 3.1. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 026/16 Seite 6 Die österreichische Zeitung Standard (online-Ausgabe) stellt auf http://derstandard.at/r1192182008564/Prostitution (Stand 19. April 2016) ein Dossier zum Thema Prostitution ein, das neben der Darstellung der Situation in Österreich auch die Diskussionen in anderen europäischen aufgreift. Eine Untersuchung von Hendrik Wagenaar u.a., Internationale Vergleichende Studie zu Prostitutionspolitiken - Niederlande, Österreich (Exkurs Schweden), herausgegeben von der Stadt Wien, Frauenabteilung (MA 57), Dezember 2013, eingestellt auf: https://www.wien.gv.at/menschen/frauen/pdf/vergleichende-studie-prostitution.pdf (Stand 18. April 2016) vergleicht die unterschiedlichen Politikansätze im Zusammenhang mit Prostitution in den Niederlanden, Österreich und Schweden. 3. Darstellungen zur Situation in ausgewählten europäischen Ländern 3.1. Frankreich Am 6. April 2016 beschloss die französische Nationalversammlung nach langjähriger kontroverser Diskussion ein Gesetz, das die Wahrnehmung sexueller Dienstleistungen unter Strafe stellt: FAZ-online, Frankreich führt Geldstrafen für Freier ein, 6. April 2016, eingestellt auf: http://www.faz.net/aktuell/politik/prostitutionsgesetz-frankreich-fuehrt-geldstrafen-fuer-freierein -14164542.html#/elections (Stand 14. April 2016). Zeit-Online, Frankreich führt Strafen gegen Freier ein, 6. April 2016, eingestellt auf: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-04/prostitutionsgesetz-frankreichprostitution -freier-nationalversammlung-geldstrafe?print (Stand 14. April 2016). 3.2. Niederlande Nach Angaben das Sozialwissenschaftliche Frauenforschungsinstitut6 wurde in den Niederlanden am 1. Oktober 2000 mit einer Änderung des Strafgesetzbuches das seit 1912 bestehende allgemeine Verbot von Bordellen aufgehoben. Zugleich wurde die Strafbarkeit unfreiwilliger Prostitution und des Missbrauchs von Minderjährigen verschärft. Darüber hinaus existiert jedoch keine die Prostitution regelnde Gesetzgebung auf nationaler Ebene; stattdessen liegt es in der Entscheidungsbefugnis der Kommunen, einen entsprechenden rechtlichen Rahmen zu schaffen. 3.3. Norwegen Seit dem Jahr 2009 ist Prostitution in Norwegen faktisch verboten. Am 18. August 2014 veröffentlichte die Vertretung Norwegens bei der Europäischen Union eine Untersuchung zu den Auswirkungen des Verbotes: http://www.eu-norway.org/news1/Evaluation-of-Norwegianlegislation -criminalising-the-buying-of-sexual-services/#.VxXjvUzyjDc. Eine Zusammenfassung 6 Eine eingehende Darstellung der Rechtslage siehe: Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsInstitut der Kontaktstelle für praxisorientierte Forschung der Evangelischen Fachhochschule Freiburg (SoFFI K), Abschlussbericht für das Forschungsprojekt „Untersuchung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“, April 2005, hier: http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/prostitutionsgesetz/050101.html (Stand 19. April 2016). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 026/16 Seite 7 der Rechtslage in Norwegen sowie die Ergebnisse der Untersuchung ist eingestellt auf: http://www.eu-norway.org/Global/SiteFolders/webeu/Evaluation.pdf (Stand 19. April 2016). Die Studie war in der norwegischen Öffentlichkeit Anlass für eine Diskussion über die Frage, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen modifiziert werden sollen. Dazu auch: The Nordic Page. Norway, Norway’s Difficult Choice in Prostitution Law, online-Ausgabe vom 22. Januar 2014, eingestellt auf: http://www.tnp.no/norway/exclusive/4260-norway-difficult-choice-inprostitution -law (Stand 19. April 2016). 3.4. Österreich Die Rechtslage7 und die Situation von Prostituierten in Österreich sind in den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Länderkompetenzen Prostitution“ (AG-LKP) dargestellt: https://www.bmbf.gv.at/frauen/prostitution/prostitution_01_26159.pdf?4dz8a1 (Stand 19. April 2016), hier insb. S. 17 ff.. Zum Umgang mit und Einstellungen zur Prostitution in Österreich: Der Standard, Soziologin Helga Amesberger: "Debatte über Sexarbeit ist eine moralische", 14. April 2015, eingestellt auf: http://derstandard.at/2000014361447/Soziologin-Die-Debatte-ueber-Sexarbeit-ist-eine-moralische (Stand 19. April 2016). 3.5. Schweden Seit dem 1. Juli 1998 ist die Prostitution in Schweden verboten. Freier machen sich strafbar, Prostituierte dagegen nicht. Zur Darstellung der Rechtslage in Schweden: Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsInstitut der Kontaktstelle für praxisorientierte Forschung der Evangelischen Fachhochschule Freiburg (SoFFI K), Abschlussbericht für das Forschungsprojekt „Untersuchung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“, Kap. 1.2., April 2005, auf: http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/prostitutionsgesetz/050102.html (Stand 26. April 2016). Zu den unterschiedlichen Politikansätzen in Schweden und Deutschland, auch: Dodillet, Susanne, Deutschland – Schweden: Unterschiedliche ideologische Hintergründe in der Prostitutionsgesetzgebung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), 63. Jahrgang, 9/2013, 25. Februar 2013, zum Thema Prostitution, S. 29 ff., eingestellt auf: http://www.bpb.de/apuz/155371/deutschland-schweden-unterschiedliche-ideologischehintergruende -in-der-prostitutionsgesetzgebung?p=all (Stand 26. April 2016). Ende der Bearbeitung 7 Die Schaffung von Regelungen zur Prostitution ist in Österreich vor allem Ländersache.