WD 9 - 3000 - 025/20 (7. April 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Das aktuelle Geschehen im Rahmen der COVID-19-Pandemie birgt neuartige Risiken und Probleme auch im grenzüberschreitenden und nationalen Güterverkehr. Auftragsgemäß soll im Folgenden die rechtliche Lage im Hinblick auf den Gesundheitsschutz von Fernfahrern dargelegt werden. 1. Infektionsschutzrechtliche Regelungen Spezifische infektionsschutzrechtliche Vorschriften zum Schutz insbesondere von Fernfahrern bestehen nicht. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)1 bildet unter anderem die Rechtsgrundlage für behördliche Maßnahmen zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten . 2. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)2 trifft den Arbeitgeber die Pflicht, „die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen“. § 3 Abs. 1 ArbSchG enthält eine allgemeine Gewährleistungspflicht des Arbeitgebers in Form einer Generalklausel.3 Die maßgeblichen Grundlagen und Beurteilungsmaßstäbe im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen ergeben sich aus §§ 4 und 5 ArbSchG. So ist etwa gemäß § 4 Nr. 1 ArbSchG die Arbeit „so zu gestalten , dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit 1 Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html. 2 Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 113 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg /BJNR124610996.html; in englischer Sprache abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/englisch _arbschg/englisch_arbschg.html. 3 So auch Kothe, Wolfhard, in: Kollmer/Klindt/Schucht/Kohte, 3. Aufl. 2016, § 3ArbSchG, Rn. 15. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Gesundheitsschutz für Fernfahrer im Güterverkehr mit Blick auf die COVID-19-Pandemie Kurzinformation Gesundheitsschutz für Fernfahrer im Güterverkehr mit Blick auf die COVID-19-Pandemie Fachbereich WD 9 (Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“; nach § 4 Nr. 3 ArbSchG sind unter anderem der Stand der Technik und Hygiene zu berücksichtigen und § 4 Nr. 7 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, den Beschäftigten geeignete Anweisungen zu erteilen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verweist in einer Übersicht über häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht im Lichte der COVID-19-Pandemie neben den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzes auf den Nationalen Pandemieplan des Bundes4, der Empfehlungen zur Aufstellung eines betrieblichen Pandemieplans enthält. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hält auf ihrer Website Empfehlungen und Hinweise bezüglich des Arbeitsschutzes bei Tätigkeiten außerhalb von Gesundheitswesen , Laboren und Sozialwesen im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie bereit.5 Für Beschäftigte im Warenverkehr wird die Einhaltung der Grundhygiene sowie allgemeiner Schutzmaßnahmen 6 empfohlen. Die BAuA verweist allerdings darauf, dass eine Gefährdungsbeurteilung im konkreten Fall durch den Arbeitgeber mit entsprechender Fachkenntnis erfolgen müsse.7 Die International Road Transport Union (IRU) mit Sitz in Genf empfiehlt den Fernfahrern ebenfalls die Einhaltung von Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen, wie die Verwendung eigener Stifte und den Verzicht auf das Händeschütteln.8 4 Robert Koch-Institut, Nationaler Pandemieplan Teil I, Strukturen und Maßnahmen, 2. März 2017, S. 43 ff., abrufbar unter https://www.gmkonline.de/documents/pandemieplan_teil-i_1510042222_1585228735.pdf. 5 BAuA, Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Tätigkeiten außerhalb von Gesundheitswesen, Laboren und Sozialwesen, abrufbar unter https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb /Biostoffe/FAQ/FAQ-2_node.html. 6 So wird etwa auf allgemeine Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Biostoffe verwiesen und insbesondere auf den Artikel „Biologische Gefährdungen“ des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hingewiesen, der sich mit dem Umgang mit Frachtcontainern befasst, abrufbar unter https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/gefahrenschwerpunkt-frachtcontainer/biologische-gefaehrdungen/index .jsp. 7 BAuA, Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Tätigkeiten außerhalb von Gesundheitswesen, Laboren und Sozialwesen, vgl. insbesondere die Antwort zu der Frage „Spielt im Warenverkehr ein berufsbedingtes Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 eine Rolle?“, Stand 19. Februar 2020, abrufbar unter https://www.baua.de/DE/Themen /Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ/FAQ-2_node.html. 8 IRU, Recommendations for freight drivers during COVID-19 (Empfehlungen für Fahrer von Gütertransporten während der Coronakrise), 27. März 2020, in mehreren Sprachen abrufbar unter https://www.iru.org/resources /iru-library/recommendations-freight-drivers-during-covid-19, deutsche Fassung verfügbar unter https://www.iru.org/system/files/IRU%20COVID-19%20truck%20driver%20checklist%20%28German %29.pdf. Kurzinformation Gesundheitsschutz für Fernfahrer im Güterverkehr mit Blick auf die COVID-19-Pandemie Fachbereich WD 9 (Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Wissenschaftliche Dienste Seite 3 Medienberichten zufolge statten aktuell einzelne Speditionen ihre Fahrer vor jeder Fahrt mit Sicherheits-Sets aus.9 Allgemeinverbindliche Vorgaben bestehen jedoch nicht. *** 9 Knoll, Lui /Laggerbauer, Veronika, Warenverkehr in der Coronakrise, Mulmiges Gefühl bei Lkw-Fahrer, BR24, 22. März 2020, abrufbar unter https://www.br.de/nachrichten/bayern/warenverkehr-in-der-coronakrise-mulmiges -gefuehl-bei-lkw-fahrer,RtxGbl3.