WD 9 - 3000 - 014/20 (29. April 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Weltweit kommt es jährlich zu etwa 150.000 bis 200.000 Erkrankungen durch Hantaviren, die meisten davon in China. In Deutschland treten Hantavirus-Erkrankungen zwar vergleichsweise selten auf, doch auch hier ist in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Im Jahr 2015 wurden 829 Fälle gemeldet, während im Jahr 2017 bereits 1.232 Fälle registriert wurden. Für das erste Halbjahr 2019 wurden bereits knapp 600 Hantavirus-Fälle gemeldet, wobei im Südwesten Deutschlands besonders häufig Infektionen auftraten. 1 In den verschiedenen Ländern finden sich dabei jedoch ganz unterschiedliche Virustypen. Der Name des Hantavirus leitet sich vom südkoreanischen Grenzfluss Hantan ab. In dieser Region erkrankten Anfang der 1950er Jahre erstmals mehr als 3.000 Menschen an einer Hantavirusinfektion . Die Virustypen, die in Deutschland und Mitteleuropa vorkommen, gelten als weniger gefährlich im Vergleich zu Virustypen, die beispielsweise in Amerika anzutreffen sind. Die Viren werden über infizierte Nagetiere wie Mäuse und Ratten auf den Menschen übertragen und lösen unterschiedlich schwere Krankheitsformen aus. Verschiedene Nagetierarten verbreiten unterschiedliche Virustypen, meist ohne dabei selbst zu erkranken. In Deutschland sind zwei krankheitsauslösende Hantavirus-Arten bekannt: das Puumalavirus wird von Rötelmäusen, das Dobrava-Belgrad-Virus von Brandmäusen auf den Menschen übertragen. Die von infizierten Nagetieren über Speichel, Urin und Kot ausgeschiedenen Viren können mehrere Tage, auch in getrocknetem Zustand, infektiös bleiben. Für eine Übertragung ist kein direkter Kontakt zu den betroffenen Nagern nötig. Die Übertragung der Hantaviren auf den Menschen erfolgt meist durch das Einatmen virushaltiger Aerosole (beispielsweise durch aufgewirbelten 1 Robert Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin 25/2019, Stand 20. Juni 2019. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Infektion mit Hantaviren Kurzinformation Infektion mit Hantaviren Fachbereich WD 9 (Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Staub und damit möglicherweise auch beim Einsatz von Gartengeräten wie etwa Laubbläsern). Eine Ansteckung ist ebenso durch Biss infizierter Nagetiere möglich. Bei der Gartenarbeit können die Viren aus befallener Erde über kleine Verletzungen der Haut, beispielsweise an den Händen, in den Körper eindringen. Auch eine Übertragung durch Lebensmittel, die mit Ausscheidungen infizierter Nagetiere verunreinigt wurden, ist möglich. Die Inkubationszeit beträgt je nach Virustyp zwischen fünf und 60 Tagen. Ein Großteil der Hantavirus-Infektionen verläuft asymptomatisch beziehungsweise mit unspezifischen Symptomen, so dass häufig keine diagnostische Abklärung veranlasst wird. Je nach verursachendem Virustyp können Hantaviren verschieden schwere Krankheitsbilder hervorrufen. Die Erkrankung beginnt meist mit abrupt einsetzendem Fieber, das über einige Tage anhält. Begleitend können unspezifische grippeähnliche Symptome wie Kopfschmerzen und Gliederschmerzen auftreten. Die Diagnose einer Hantavirus-Infektion wird zum einen aufgrund des typischen Krankheitsbildes und zum anderen aufgrund von spezifischen Laborwerten gestellt. Die Erkrankung heilt meist folgenlos aus. Hantavirus-Erkrankungen sowie deren Verdachtsfälle sind in Deutschland seit 2001 nach § 7 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.2 Eine Übertragung von Hantaviren von Mensch zu Mensch findet bei den in Europa und Asien vorherrschenden Virustypen nicht statt. Bisher gibt es nur bei dem hochvirulenten, in Südamerika vorkommenden Andesvirus einen Hinweis auf eine mögliche Übertragung von Mensch zu Mensch. Der wirksamste Schutz vor Infektionen mit Hantaviren besteht im Vermeiden von Kontakten mit den Ausscheidungen von Nagetieren. Im Umfeld menschlicher Wohnbereiche (insbesondere Keller, Dachböden, Garagen und Schuppen) wird deshalb empfohlen, die Verbreitung von Nagetieren zu bekämpfen und die Einhaltung allgemeiner Hygienemaßnahmen zu beachten. Beim Umgang mit toten Nagetieren oder dem Aufenthalt in von Mäusen verunreinigten Räumen sollten bestimmte Schutzmaßnahmen eingehalten werden, beispielsweise kann eine mögliche Staubentwicklung in kontaminierten Bereichen durch Befeuchten vermieden werden. Bei zu erwartender Staubentwicklung wird das Tragen von Atemschutzmasken und Handschuhen empfohlen. Mäusekadaver und Exkremente sollten vor der Entsorgung mit Desinfektionsmittel benetzt werden. 2 Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist. Kurzinformation Infektion mit Hantaviren Fachbereich WD 9 (Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Wissenschaftliche Dienste Seite 3 Weitere detaillierte Hinweise zur Vermeidung von Hantavirus-Infektionen finden sich im gemeinsamen Merkblatt des Konsiliarlabors für Hantaviren an der Charité in Berlin, des Robert-Koch-Instituts und weiterer Einrichtungen „Wie vermeide ich Hantavirus-Infektionen“ (abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/H/Hantavirus/Merkblatt_PDF.pdf, zuletzt abgerufen am 28. April 2020). ***