© 2018 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 014/18 Informationen zur nationalen und internationalen Frauenpolitik Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 014/18 Seite 2 Informationen zur nationalen und internationalen Frauenpolitik Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 014/18 Abschluss der Arbeit: 12. März 2018 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 014/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 4 2. Vereinte Nationen 4 2.1. Commission on the Status of Women (UNCSW) 4 2.2. UN Women 4 2.3. Agenda 2030 4 2.4. Frauenrechtskonvention (CEDAW) 5 2.5. Women, Peace and Security Agenda 5 2.6. Weltfrauenkonferenzen 5 2.7. Weiterführende Literatur 6 3. Europäische Union und Europarat 6 3.1. Europäisches Parlament 7 3.2. Europäische Kommission 7 3.3. Istanbulkonvention des Europarats 7 3.4. Weiterführende Literatur 7 4. Deutschland 8 4.1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 8 4.2. Positionen zur Frauenpolitik in den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl 2017 8 4.2.1. CDU/CSU 8 4.2.2. CSU 8 4.2.3. SPD 9 4.2.4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9 4.2.5. DIE LINKE. 9 4.2.6. FDP 10 4.2.7. AfD 10 4.3. Weiterführende Literatur 10 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 014/18 Seite 4 1. Vorbemerkung Die Dokumentation gibt einen Überblick über Informationen zur Frauenpolitik der Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU) und des Europarates sowie der Frauenpolitik der Bundesregierung . Zudem werden Positionen zur Frauenpolitik aus den Wahlprogrammen der im Bundestag vertretenen Parteien dargestellt. 2. Vereinte Nationen Die VN widmen sich der Gleichstellung der Geschlechter und der Förderung von Frauen weltweit mit mehreren Organisationen und einer Vielzahl von verabschiedeten Agenden und Konventionen . Auf der Internetseite https://womenwatch.unwomen.org/ (Stand: 8. März 2018) werden aktuelle Neuigkeiten und Informationen zur Gleichstellung und zu Frauenrechten aus dem Wirkungsbereich der Vereinten Nationen veröffentlicht. 2.1. Commission on the Status of Women (UNCSW) Die Frauenrechtskommission der VN (Commission on the Status of Women – CSW oder UNCSW) ist eine Kommission des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (ECOSOC). Die bereits 1946 gegründete Kommission tagt einmal jährlich für zwei Wochen und setzt sich für die Gleichstellung der Geschlechter und die Förderung von Frauenrechten ein. Sie ist unter anderem für die Umsetzung der VN-Frauenrechtskonvention zuständig. Informationen zur UNCSW sowie Berichte über die Tagungen unter http://www.unwomen.org/en/csw (Stand: 8. März 2018). 2.2. UN Women Die United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women (UN Women) ist ein 2010 gegründetes Organ der VN, das sich für die Geschlechtergleichstellung und die Stärkung von Frauen weltweit einsetzt. Informationen zu UN Women unter http://www.unwomen.org/en (Stand: 8. März 2018). Der Strategieplan von UN Women für 2018-2021 kann unter http://www.unwomen.org/-/media /headquarters/attachments/sections/executive%20board/2017/second%20regular%20session %202017/unw-2017-6-strategic%20plan-en-rev%2001.pdf?la=en&vs=2744 (Stand: 5. März 2018) abgerufen werden. Informationen zum Plan sind zu finden unter http://www.unwomen.org/en/news/stories/2017/8/news-un-women-executive-board-endorsesthe -new-strategic-plan (Stand: 5. März 2018). Zum Jahresreport von UN Women für 2016/2017 siehe http://www2.unwomen.org/-/media/annual %20report/attachments/sections/library/un-women-annual-report-2016-2017- en.pdf?vs=5634 (Stand: 6. März 2018). 2.3. Agenda 2030 Die Agenda 2030 der VN formuliert 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, darunter „Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen“, siehe http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/RES/70/1&Lang=E (Stand: 9. März 2018). Die VN setzen sich mit der Agenda unter anderem das Ziel, Gewalt gegen und Diskriminierung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 014/18 Seite 5 von Frauen und Mädchen weltweit zu bekämpfen und Frauen einen umfassenden Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen zu verschaffen. Informationen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über die Agenda und den deutschen Beitrag dazu sind abrufbar unter http://www.bmz.de/de/mediathek /publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie270_zukunftsvertrag .pdf (Stand: 7. März 2018). 2.4. Frauenrechtskonvention (CEDAW) Die Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (CEDAW) wurde 1979 von den VN beschlossen und trat 1981 völkerrechtlich in Kraft. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen . Der Text der Konvention sowie weitere Informationen sind abrufbar unter http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/ (Stand: 9. März 2018). 2.5. Women, Peace and Security Agenda Die Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats aus dem Jahr 2000 begründete die Women, Peace and Security (WPS) Agenda der VN. Diese setzt sich zum Ziel, die Mitwirkung von Frauen bei Konfliktprävention, Friedensprozessen und bei der Gestaltung von Sicherheitspolitik zu verbessern , Frauen und Mädchen bei bewaffneten Konflikten besser vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen und die Geschlechterperspektive bei allen Maßnahmen zum Schutz von Frieden und Sicherheit zu beachten. Der Text der Resolution ist zu finden unter https://documents-dds-ny.un.org/doc/UN- DOC/GEN/N00/720/18/PDF/N0072018.pdf?OpenElement (Stand: 9. März 2018). Für aktuelle Informationen zur Agenda siehe http://www.unwomen.org/en/news/in-focus/women-peacesecurity (Stand: 9. März 2018). Informationen zur Umsetzung der Agenda in Deutschland unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw22-de-un-resolution/507590 (Stand: 9. März 2018). 2.6. Weltfrauenkonferenzen Die VN haben vier Weltfrauenkonferenzen durchgeführt, die erste 1975 in Mexiko-Stadt, die bisher letzte 1995 in Peking. Unter dem Motto „Handeln für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden“ wurde bei der Konferenz von 1995 ein Forderungskatalog erstellt, in dem sich die teilnehmenden 189 Staaten verpflichten, die Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der Gesellschaft zu fördern, die Rechte der Frauen zu schützen, Frauenarmut zu bekämpfen, Gewalt gegen Frauen zu verfolgen, und geschlechtsspezifische Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und im Bildungssystem abzubauen. Seit der Konferenz von 1995 wird alle fünf Jahre im Rahmen einer Tagung der VN eine Bestandsaufnahme zu den Fortschritten der Umsetzung durchgeführt. Informationen zu den Weltfrauenkonferenzen und den nachfolgenden Bestandsaufnahmen unter http://www.unwomen.org/en/how-we-work/intergovernmental-support/world-conferences-onwomen (9. März 2018) Der Bericht zur Weltfrauenkonferenz von 1995 ist abrufbar unter http://www.un.org/Depts/german/conf/beijing/beij_bericht.html (9. März 2018). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 014/18 Seite 6 2.7. Weiterführende Literatur Charleswort, Hilary/ Chinkin, Christine, The new United Nations "Gender Architecture": A Room with a View?, in: Max Planck Yearbook of United Nations Law 17, 2013, S. 1 – 60, abrufbar unter http://www.mpil.de/files/pdf3/mpunyb_01_2013.pdf (Stand: 12. März 2018). Freeman, Marsha/Kroworsch, Susann, The UN Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women: A Commentary, 2012. International Institute for Democracy and Electoral Assistance (IDEA) et al.: Democracy and Gender Equality: The Role of the UN, abrufbar unter https://www.idea.int/sites/default/files/publications /democracy-and-gender-equality-the-role-of-the-united-nations.pdf (Stand: 5. März 2018). Nordmeyer, Karin, 20 Jahre Weltfrauenkonferenz von Beijing. Gleichberechtigung in keinem Land der Welt erreicht, in: Vereinte Nationen, Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Ausgabe 6 / 2015, S. 261 – 265. Wisotzki, Simone, Frauen und Frieden und Sicherheit. 15 Jahre UN-Sicherheitsratsresolution 1325: wenig Grund zum Feiern, in: Vereinte Nationen, Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Ausgabe 6 / 2015, S. 266 – 270. 3. Europäische Union und Europarat Die EU ist durch mehrere Artikel im Vertrag über die Europäische Union (EUV)1, im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)2 und der Grundrechte-Charta3 verpflichtet, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Informationen zur europäischen Gleichstellungspolitik sind zu finden unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichstellungspolitik -in-europa/80802 (Stand: 7. März 2018). 1 Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag – EUV) in der Fassung aufgrund des am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon, zuletzt geändert durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. EU L 112/21 vom 24. April 2012) mit Wirkung vom 1. Juli 2013, abrufbar unter https://dejure.org/gesetze/EU (Stand: 8. März 2018). 2 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in der Fassung aufgrund des am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon, zuletzt geändert durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. EU L 112/21 vom 24. April 2012) mit Wirkung vom 1. Juli 2013, abrufbar unter https://dejure.org/gesetze /AEUV (Stand: 8. März 2018). 3 Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 26. Oktober 2012 (ABl. C 326, S. 391), abrufbar unter https://dejure.org/gesetze/GRCh (Stand: 8. März 2018). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 014/18 Seite 7 3.1. Europäisches Parlament Das Europäische Parlament hat einen eigenen Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM-Ausschuss). Informationen über den Ausschuss sind abrufbar unter http://www.europarl.europa.eu/committees/de/femm/home.html (Stand: 7. März 2018). 3.2. Europäische Kommission Informationen zur Gleichstellungspolitik der Europäischen Kommission lassen sich unter https://ec.europa.eu/europeaid/sectors/human-rights-and-governance/gender_en (Stand: 7. März 2018) finden. Der Bericht der Europäischen Kommission „Report on equality between women and men in the EU 2017“ ist abrufbar unter https://publications.europa .eu/en/publication-detail/-/publication/72e1386a-40f4-11e7-a9b0-01aa75ed71a1/language-en (Stand: 7. März 2018). 3.3. Istanbulkonvention des Europarats Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbulkonvention, ist ein 2011 erarbeiteter völkerrechtlicher Vertrag, auf dessen Grundlage Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpft werden sollen. In Deutschland trat die Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft. Der Text der Istanbulkonvention ist abrufbar unter https://rm.coe.int/1680462535 (Stand: 8. März 2018). Zur Ratifizierung in Deutschland siehe https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles /alle-meldungen/deutschland-ratifiziert-istanbul-konvention/119928 (Stand: 8. März 2018). 3.4. Weiterführende Literatur Europäisches Netzwerk von Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten für Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung, Gleichstellungsrecht in Europa. Wie sind die Unionsvorschriften 2016 im nationalen Recht umgesetzt?, 2016, abrufbar unter https://publications.europa .eu/en/publication-detail/-/publication/7b50bf08-dc81-11e6-ad7c-01aa75ed71a1/languagede ?_portal2012documentDetail_WAR_portal2012portlet_source=search (Stand: 7. März 2018) Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, Women, Peace and Security. The European Union in Action, 2011. Pieper, Jonas, Gleichstellung erst 2084 erreicht? Aktuelle EU-Initiativen für die Gleichstellung von Frauen und Männern, in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge, Ausgabe 10/2016, S. 463 – 467. 20 Jahre Vertrag von Amsterdam – Europäische Gleichstellungspolitik revisited, Femina politica – Zeitschrift für feministische Politikwissenschaft, Ausgabe 2/ 2016. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 014/18 Seite 8 4. Deutschland 4.1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur Gleichstellungspolitik des BMFSFJ unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen /gleichstellung (Stand: 5. März 2018). Programme des BMFSJ zur Gleichstellungsförderung unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen /gleichstellung/politik-fuer-maenner-und-frauen/107250 (Stand: 5. März 2018). Informationen zur Internationalen Gleichstellungspolitik des BMFSFJ unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/internationale-gleichstellungspolitk (5. März 2018). 4.2. Positionen zur Frauenpolitik in den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl 2017 4.2.1. CDU/CSU Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben. Regierungsprogramm 2017 – 2021, abrufbar unter https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/170703regierungsprogramm 2017.pdf?file=1 (Stand: 7. März 2018). Die CDU/CSU will sich für gleiche Bezahlung von Männern und Frauen für gleiche Arbeit einsetzen . Die Wirkung des Entgelttransparenzgesetzes werde überprüft und gegebenenfalls weitere Schritte unternommen. Die CDU/CSU will zudem mehr Frauen ermöglichen, einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachzugehen. Ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit soll es Frauen und Männern ermöglichen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Zudem sollen mehr Frauen Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung erreichen. Im öffentlichen Dienst will die CDU/CSU bis spätestens 2025 eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Leitungsfunktionen erreichen. Ein besonderes Augenmerk soll auf der Förderung von Frauen mit Migrationshintergrund liegen. 4.2.2. CSU Der Bayernplan4. Klar für unser Land. Programm der CSU zur Bundestagswahl, http://www.csu.de/common/download/Beschluss_Bayernplan.pdf (Stand: 7. März 2018). Die CSU will sich für eine Erweiterung der Anrechnung der Erziehungszeit in der Rente einsetzen . Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Dies bedeute rund 360 Euro mehr im Jahr für die betroffenen Frauen und sei deshalb auch ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Altersarmut . 4 Der „Bayernplan“ enthält Forderungen der CSU, die die CDU nicht mitträgt, vgl. http://www.bundestagswahlbw .de/wahlprogramm_csu_btwahl2017.html (Stand: 7. März 2018). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 014/18 Seite 9 4.2.3. SPD Zeit für mehr Gerechtigkeit. Unser Regierungsprogramm für Deutschland, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Bundesparteitag_2017/Es_ist_Zeit_fuer_mehr_Gerechtigkeit -Unser_Regierungsprogramm.pdf (Stand: 7. März 2018). Die SPD will einen „Aktionsplan Gleichstellung“ erstellen, in dem alle gleichstellungspolitischen Maßnahmen gebündelt werden sollen. Die Einhaltung des Aktionsplans soll systematisch überwacht werden. Unter anderem soll ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt und das Entgelttransparenzgesetz zu einem Entgeltgleichheitsgesetz mit Verbandsklagerecht weiterentwickelt werden. Soziale Berufe, in denen vor allem Frauen arbeiten, sollen aufgewertet werden. Die SPD will außerdem Familien mit der Einführung von Familienarbeitszeit und Familiengeld unterstützen : Eltern sollen 150 Euro monatlich erhalten, wenn beide zu 75 bis 90 Prozent arbeiten. Geplant ist ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Kita und in der Grundschule sowie die Abschaffung der Kita-Gebühren. Die SPD will sich zudem für einen Frauenanteil von 50 Prozent in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst einsetzen. Frauen sollen außerdem bei der Unternehmensgründung gefördert werden. Ein besonderes Augenmerk soll auf den Bedürfnissen von Frauen im ländlichen Raum liegen. Frauen und Mädchen sollen zudem besser vor Gewalt geschützt werden. 4.2.4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zukunft wird aus Mut gemacht. Bundestagswahlprogramm 2017, https://www.gruene.de/fileadmin /user_upload/Dokumente/BUENDNIS_90_DIE_GRUENEN_Bundestagswahlprogramm _2017_barrierefrei.pdf (Stand: 7. März 2018). BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen ein Entgeltgleichheitsgesetz einführen, das auch für kleine Betriebe gelten soll. Die meist von Frauen ausgeübten Minijobs sollen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden. Die Steuern und Abgaben sollen dabei so abgestimmt werden, dass sich die Erwerbsarbeit immer lohne. Geplant ist zudem die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Familienförderung. Die Partei will außerdem das Rückkehrrecht in die Vollzeitbeschäftigung sowie eine „flexible Vollzeit“, mit der die Arbeitszeit um bis zu zehn Stunden verkürzt oder wieder erhöht werden kann, einführen. Berufe, die meist von Frauen ergriffen werden, sollen aufgewertet und besser bezahlt werden. Für börsennotierte und mitbestimmte Unternehmen soll eine Frauenquote von 50 Prozent für Führungspositionen gelten und Frauen mit einem Förderprogramm bei der Unternehmensgründung unterstützt werden. Für geflüchtete Frauen sind niedrigschwellige Angebote zur Integration in den Arbeitsmarkt geplant. Frauen sollen zudem besser vor Gewalt geschützt werden. 4.2.5. DIE LINKE. Sozial. Gerecht. Frieden. Für alle. Die Zukunft, für die wir kämpfen!, Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017, https://www.die-linke.de/fileadmin/download/wahlen2017/wahlprogramm 2017/die_linke_wahlprogramm_2017.pdf (Stand: 7. März 2018). DIE LINKE. will sich für ein Entgeltgleichheitsgesetz mit Verbandsklagerecht einsetzen und den Niedriglohnsektor, in dem vor allem Frauen beschäftigt seien, abschaffen. Zeiten niedriger Ent- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 014/18 Seite 10 lohnung sollen bei der Rente ausgeglichen und Zeiten der Kindererziehung voll angerechnet werden . Das Ehegattensplitting soll durch familienfreundliche Steuermodelle ersetzt werden. Zudem will die Partei familiengerechte Arbeitszeiten und den Ausbau der Ganztagsbetreuung in Kitas und Schulen fördern. Soziale Berufe sollen anerkannter und besser bezahlt werden. Geplant ist zudem eine 50-prozentige Frauenquote für alle Aufsichtsräte und Vorstände sowie in der Wissenschaft . Niedrigschwellige Angebote für geflüchtete Frauen und Migrantinnen sollen ausgebaut werden. Angestrebt wird auch ein besserer Schutz von Frauen vor Gewalt. 4.2.6. FDP Denken wir neu. Das Programm der Freien Demokraten zur Bundestagswahl 2017, https://www.fdp.de/sites/default/files/uploads/2017/08/07/20170807-wahlprogramm-wp-2017- v16.pdf (Stand: 7. März 2018). Die FDP will zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexible Angebote zur Kinderbetreuung fördern. Zudem will sie sich für flexible Arbeitszeitmodelle und digitale Arbeitsplätze einsetzen. Frauen sollten ermutigt werden, klassische Männerberufe zu ergreifen und umgekehrt. Auf diese Weise könnten die Lohnunterschiede verringert werden. Sowohl in der Wirtschaft als auch in der Verwaltung sollen mehr Frauen in Führungspositionen gelangen. Eine gesetzliche Quote lehnt die Partei aber ab, stattdessen setzt sie auf Anreize für die Unternehmen und transparente Selbstverpflichtungen. 4.2.7. AfD Programm für Deutschland. Wahlprogramm der Alternative für Deutschland für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017, https://www.afd.de/wp-content/uploads /sites/111/2017/06/2017-06-01_AfD-Bundestagswahlprogramm_Onlinefassung.pdf (Stand: 7. März 2018). Die AfD will sich dafür einsetzen, dass Eltern frei zwischen Berufstätigkeit und Kinderbetreuung wählen können. Daher solle der Staat die elterliche Betreuung genauso finanziell unterstützen wie eine Fremdbetreuung. Durch einen umfassenden Leistungsausgleich solle die Steuer- und Beitragsgerechtigkeit für Familien hergestellt werden. Daher setzt sich die AfD für ein Familiensplitting ein. Im Übrigen ist die AfD der Auffassung, dass Gesetze zur gezielten Förderung von Frauen aufgrund von Ungleichbehandlung verfassungswidrig seien. 4.3. Weiterführende Literatur Botsch, Elisabeth, Gleichstellungspolitik in Deutschland, Studie im Auftrag des Ausschusses „Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter“ („FEMM-Ausschuss“) des Europäischen Parlaments, 2015, http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2015/510025/I- POL_IDA(2015)510025_DE.pdf (Stand: 7. März 2018). Henninger, Annette/von Wahl, Angelika, Drei Schritte vor und zwei zurück? Familien- und Gleichstellungspolitik 2009-2013, in: Politik im Schatten der Krise: eine Bilanz der Regierung Merkel 2009 - 2013, 2015, S. 451 – 468. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 014/18 Seite 11 Kiefert, Cathleen, Politik ist eine viel zu ernste Sache, als dass man sie allein den Männern überlassen könnte: die Frauenorganisationen in den deutschen Parteien, Dissertation 2011. Lang, Sabine, Gender equality in post-unification Germany. Between GDR legacies and EU-level pressures, in: German politics: journal of the Association for the Study of German Politics, 26 (2017), 4, S. 556 – 573. Münkel, Daniela, Schwestern zur Sonne zur Gleichheit. Wegmarken der Geschichte der SPD- Frauenpolitik, herausgegeben vom Frauenmuseum Bonn und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, 2013. Vom Hofe, Ina, Die Frauenpolitik der CDU. Traditionen – Entwicklungen – Einflüsse 1945 bis 2013, Dissertation 2016. Wippermann, Carsten, 25 Jahre Deutsche Einheit. Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in Ostdeutschland und Westdeutschland, herausgegeben vom BMFSFJ, 2015, https://www.bmfsfj.de/blob/93168/8018cef974d4ecaa075ab3f46051a479/25-jahre-deutsche-einheit -gleichstellung-und-geschlechtergerechtigkeit-in-ostdeutschland-und-westdeutschlanddata .pdf (Stand: 7. März 2018). ***