WD 9 - 3000 – 013-17 (29. März 2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Versorgung kranker und behinderter Menschen mit GPS-Geräten, beispielsweise zur Ortung autistischer Kinder oder demenzkranker Personen, ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen. GPS- Systeme haben keine Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der gesetz lichen Krankenkassen gefunden und werden daher von den Leistungen der Krankenkassen grundsätzlich nicht erfasst. In Einzelfällen können indes nach der Rechtsprechung die Kosten für GPS-Geräte übernommen werden. 1 Am 19. Juni 2008 entschied das Hessische Landessozialgericht, dass GPS-Soft-Orthesen2 ebenso wie gewöhnliche Orthesen als Hilfsmittel angesehen werden können, die einem Versorgungsanspruch der gesetzlichen Krankenkassen nicht entgegenstehen.3 In den vergangenen Jahren ergingen mehrere Gerichtsurteile zur Kostenübernahme von GPSgestützten Navigationssystemen für Blinde und Sehbehinderte. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 25. Juni 2009 sind die Kosten zur Anschaffung eines GPS-Hilfsmittels für Blinde und Sehbehinderte dann von den gesetzlichen Krankenkassen zu bewilligen, wenn „sich der Versicherte ohne dieses Hilfsmittel im Nahbereich um die eigene Wohnung tatsächlich 1 Das Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen wird von der Rechtsprechung lediglich als unverbindliche Auslegungshilfe herangezogen. Die Tatsache, dass die GPS-Geräte keinen Eingang in das Hilfsmittelverzeichnis gefunden haben, rechtfertigt allein nicht die Ablehnung der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, siehe: Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 2009, B 3 KR 4/08 R, abrufbar unter: https://openjur.de/u/169460.html (Stand: 29. März 2017). 2 GPS-Soft-Orthesen werden zur Anregung der Muskulatur mittels Druck und Zug verwendet, um die Beweglichkeit der Extremitäten zu verbessern. Sie werden zur Behandlung neurologischer und neuroorthopädischer Beschwerden eingesetzt. Siehe: ProWalk, Dynamic GPS Soft-Orthese, Ein Orthesenkonzept zur Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit neurologischen und neuroorthopädischen Erkrankungen, abrufbar unter: http://www.prowalk.de/kinder-mobil-machen/dynamic-gps.html (Stand: 29. März 2017). 3 Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19. Juni 2008, L 8 KR 69/07, abrufbar unter: https://openjur .de/u/300717.html (Stand: 29. März 2017). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Ausstattung kranker und behinderter Menschen mit GPS-Geräten Kurzinformation Ausstattung kranker und behinderter Menschen mit GPS-Geräten Fachbereich WD 9 (Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 nicht zumutbar orientieren kann.“4 Dieser Auffassung folgte das Sozialgericht Marburg in seinem Urteil vom 29. Mai 2013.5 Das Sozialgericht Berlin entschied ferner am 22. Januar 2016, dass die Kosten für ein GPS-Gerät bereits dann zu gewähren sind „wenn dieses Hilfsmittel im Nahbereich um die eigene Wohnung nicht unerhebliche Gebrauchsvorteile bietet.“6 *** 4 Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 2009, B 3 KR 4/08 R, abrufbar unter: https://openjur.de/u/169460.html (Stand: 29. März 2017). 5 Sozialgericht Marburg, Urteil vom 29. Mai 2013, S 6 KR 38/12, abrufbar unter: https://openjur.de/u/647137.html (Stand: 29. März 2017). 6 Sozialgericht Berlin, Urteil vom 22. Januar 2016, S 89 KR 1536/14, abrufbar unter: https://openjur .de/u/888724.html (Stand: 29. März 2017).