© 2018 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 011/18 EU-Strategien und EU-Programme für die Teilhabe sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher Schwerpunkt Polen und Ungarn Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 011/18 Seite 2 EU-Strategien und EU-Programme für die Teilhabe sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher Schwerpunkt Polen und Ungarn Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 011/18 Abschluss der Arbeit: 13. März 2018 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 011/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Strategie Europa 2020 und ihre Leitinitiativen 5 2.1. Leitinitiative Jugend in Bewegung 5 2.1.1. Empfehlung Jugendgarantie 5 2.1.2. Weitere Maßnahmen 6 2.2. Leitinitiative Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut 6 3. EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma (Roma-Strategie) 7 4. Weitere EU-Strategien 9 4.1. EU-Jugendstrategie 2010-2018 9 4.2. EU-Agenda für Kompetenzen – Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken 10 4.3. Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes 10 5. Umsetzungsprogramme 11 5.1. Erasmus+ 11 5.2. Europäischer Sozialfonds 2014-2020 12 5.3. Europäischer Hilfsfonds 2014-2020 13 6. Europarat 13 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 011/18 Seite 4 1. Einleitung Zur Förderung und Teilhabe sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher finden sich europarechtliche Grundlagen einerseits in vorrangigen Rechtsquellen wie der Charta der Grundrechte der Europäischen Union1 (EU), der Europäischen Menschenrechtskonvention2, der Europäischen Sozialcharta3, dem Vertrag von Lissabon über die Arbeitsweise der Europäischen Union4 und verschiedenen Richtlinien5. Darüber hinaus setzen sich die EU und der Europarat dafür ein, die Situation dieser Kinder auch durch Strategien und Programme insbesondere im Bereich der Bildung zu verbessern.6 Die vorliegende Dokumentation beschäftigt sich im Zusammenhang mit der Förderung und Teilhabe benachteiligter Kinder und Jugendlicher mit grundlegenden Maßnahmen der EU wie der Strategie Europa 2020, der Roma-Strategie sowie weiteren ausgewählten Strategien und Programmen. Ergänzend wird auch auf zwei wesentliche Initiativen des Europarates eingegangen . Auftragsgemäß werden dabei die Länder Polen und Ungarn – soweit möglich – besonders berücksichtigt. 1 Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 26. Oktober 2012 (ABl. C 326, S. 391), abrufbar unter https://dejure.org/gesetze/GRCh. Vgl. Artikel 14 Absatz 2 (Recht auf Bildung sowie speziell auf unentgeltliche Teilnahme am Pflichtschulunterricht teilzunehmen), Artikel 21 (Verbot der Diskriminierung wegen des Alters), Artikel 24 (Rechte des Kindes, insbesondere Berücksichtigung des Kindeswohls) und Artikel 32 (Verbot der Kinderarbeit und Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz). 2 Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, in Kraft getreten am 3. September 1953, BGBl. 1954 II. S. 14. Vgl. Artikel 2 des Zusatzprotokolls vom 20. März 1952 (Recht auf Bildung), abrufbar unter https://www.menschenrechtskonvention.eu/die-menschenrechtskonvention-und-ihre-zusatzprotokolle-9444/. 3 Europarat, Europäische Sozialcharta (revidiert), SEV Nr. 163 vom 3. Mai 1996, abrufbar unter https://www.sozialcharta .eu/europaeische-sozialcharta-revidiert-9162/. Vgl. Artikel 17 (Recht der Kinder und Jugendlichen auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz). 4 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in der Fassung aufgrund des am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon, zuletzt geändert durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. EU L 112/21 vom 24. April 2012) mit Wirkung vom 1. Juli 2013, abrufbar unter https://dejure .org/ge-setze/AEUV. Vgl. Artikel 3 Absatz 3 (Schutz der Rechte des Kindes). 5 So z. B. die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUri Serv/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:180:0022:0026:de:PDF. Sie verbietet Diskriminierung auch im Bereich der Bildung (vgl. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g)). 6 Da die Bildungspolitik im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsländer liegt (vgl. Artikel 6 Buchstabe e) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union), wird die EU vor allem durch rechtlich unverbindliche Strategien und Programme tätig. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 011/18 Seite 5 2. Strategie Europa 2020 und ihre Leitinitiativen Die europäische Strategie für Beschäftigung und Wachstum (Strategie Europa 2020), im Jahr 2010 vom Europäischen Rat verabschiedet7 und zuvor von der Europäischen Kommission vorgeschlagen , ist zu finden unter Mitteilung der Kommission Europa 2020, Eine Strategie für intelligentes , nachhaltiges und integratives Wachstum, KOM (2010) 2020 endgültig vom 3. März 2010, abrufbar unter http://ec.europa.eu/eu2020/pdf/COMPLET%20%20DE%20SG-2010-80021-06-00- DE-TRA-00.pdf (zuletzt abgerufen am 13. März 20188). Danach sollen Kinder bessere Bildungschancen bekommen, angestrebt sind die Reduzierung des Anteils von Schulabbrüchen und die Erhöhung der Beschäftigungsquote von jungen Menschen. Einen Überblick dazu bietet die Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 3. März 2010, Europa 2020: Kommission entwickelt neue europäische Wirtschaftsstrategie, abrufbar unter http://europa.eu/rapid/pressrelease _IP-10-225_de.htm. Zur Umsetzung der Strategie 2020 tragen verschiedene Leitinitiativen bei. Im Hinblick auf Kinder und Jugendliche sind hervorzuheben: Jugend in Bewegung, Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut. 2.1. Leitinitiative Jugend in Bewegung Die Hintergründe und Schwerpunkte der Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ werden vorgestellt von der Europäischen Kommission, „Jugend in Bewegung“, Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen, abrufbar unter http://europa.eu/youthonthemove/docs/communication /youth-on-the-move_DE.pdf. Danach muss gezielter, nachhaltig und in höherem Maße in die allgemeine und berufliche Bildung investiert werden. 2.1.1. Empfehlung Jugendgarantie Im Rahmen der Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ hat der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie, abrufbar unter http://eurlex .europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013H0426(01)&from=EN, gegeben. Ziel ist es, dass alle Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten nach Arbeitslosigkeit oder Abschluss einer Ausbildung ein qualitativ hochwertiges Angebot erteilt wird. In sieben Ländern, darunter auch Polen, wurde ein Pilotprojekt durchgeführt. Dazu äußert sich die Europäische Kommission in dem Bericht Steuerung von Jugendgarantie-Partnerschaften vor Ort, Eine Kurzfassung des Berichts der vorbereitenden Maßnahme des Europäischen Parlaments (European Parliament Preparatory Action, EPPA) zur Jugendgarantie, 2015, abrufbar über http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1099&langId=de9. 7 Europäischer Rat, EUCO 13/10 vom 17. Juni 2010, abrufbar unter: http://register.consilium.europa .eu/doc/srv?l=DE&f=ST%2013%202010%20INIT. 8 Auch alle weiteren Links wurden zuletzt am 13. März 2018 abgerufen. 9 Bericht siehe unter „Dokumente zum Thema“. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 011/18 Seite 6 Die Europäische Kommission zieht eine positive Bilanz, abrufbar unter Europäische Kommission , Jugendgarantie, http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1079&langId=de. In Bulgarien wurde beispielsweise 2015 ein Netz von Jugend-Mediatoren aufgebaut, um weder in Arbeit noch in Ausbildung stehende nicht registrierte Jugendliche in ihrem unmittelbaren Umfeld anzusprechen und zu mobilisieren. Die Europäische Kommission mahnt aber auch an, dass die Jugendbeschäftigung in den nationalen Staatshaushalten stärker berücksichtigt werden müsse. Die EU ergänzt mit Mitteln in Höhe von 12,7 Milliarden Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen10 die Mittel der Budgets der EU- Länder. Einzelheiten der Finanzierung sind abrufbar unter Europäische Kommission, EU-Unterstützung für die Umsetzung der Jugendgarantie, Finanzielle Unterstützung http://ec.europa .eu/social/main.jsp?catId=1099&langId=de. Der Europäische Rechnungshof hat 2017 in einem Sonderbericht die aus seiner Sicht im Wesentlichen kritischen Ergebnisse seiner Überprüfung der Jugendgarantie veröffentlicht. Die Pressemitteilung ist bekannt gemacht unter Europäischer Rechnungshof, Pressemitteilung vom 4. April 2017, Die EU-Jugendgarantie wird den ursprünglich an sie geknüpften Erwartungen nicht gerecht, so die Prüfer, https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INSR17_5/INSR_Y- OUTH_GUARANTEE_DE.pdf. 2.1.2. Weitere Maßnahmen Um die Bildungssysteme in Europa zu verbessern und die Jugendarbeitslosigkeit zu senken, wurden weitere Maßnahmen wie die Initiativen „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ (soll jungen Menschen helfen, europaweit Beschäftigungsmöglichkeiten wahrzunehmen) oder „Chancen für junge Menschen“ (umfasst Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit) veranlasst. Diese und weitere Maßnahmen sind zu finden unter Europäische Kommission, Beschäftigung von Jugendlichen, abrufbar unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1036&langId=de. 2.2. Leitinitiative Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 16. Dezember 2010, Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt, KOM(2010) 758 endgültig, ist abrufbar unter http://eurlex .europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0758:FIN:DE:PDF. Vorgegangen werden soll insbesondere gegen Kinderarmut. Zu den Schlüsselmaßnahmen gehört die optimale Nutzung aller EU-Fonds (insbesondere des ESF) zur Unterstützung der Ziele der sozialen Eingliederung. In der Folge ist die Empfehlung der Kommission vom 20. Februar 2013 Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen (2013/112/EU), abrufbar unter http://eur-lex.europa .eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013H0112, geschaffen worden. Die Europäische Plattform für Investitionen in Kinder (EPIC)11 bietet Informationen über politische Maßnahmen , die Kindern und ihren Familien bei der Bewältigung der Herausforderungen helfen und 10 Vgl. Europäische Kommission, Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, abrufbar unter: http://ec.europa .eu/social/main.jsp?catId=1176&langId=de. 11 In englischer Sprache: European Platform for Investing in Children. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 011/18 Seite 7 dient auch dem Austausch der besten politischen Maßnahmen. EPIC ist abrufbar über die Europäische Kommission unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1246&langId=de, das Länderprofil zu Polen über EPIC unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1248&lang Id=de&intPageId=3652, das Länderprofil zu Ungarn über EPIC unter http://ec.europa .eu/social/main.jsp?catId=1248&langId=de&intPageId=3644. Einen Schwerpunkt der Empfehlung Investitionen in Kinder bildet der Abbau der Ungleichheit im Kindesalter durch Investitionen in frühkindliche Bildung und Betreuung. Der entsprechende Länderbericht aus Polen, Żytko/Pacholczyk-Sanfilippo, 2017, Frühpädagogisches Personal – Länderbericht Polen, ist abrufbar unter http://www.seepro.eu/Deutsch/Pdfs/POLEN_Fruehpaedagogisches_Personal .pdf. Ergänzt wird er durch einen Beitrag von Schreyer/Oberhuemer. 2017, Polen – Kontextuelle Schlüsseldaten, abrufbar unter http://www.seepro.eu/Deutsch/Pdfs/POLEN_Schluesseldaten .pdf. Der Länderbericht aus Ungarn, Korintus, 2017, Frühpädagogisches Personal – Länderbericht Ungarn, ist abrufbar unter http://www.seepro.eu/Deutsch/Pdfs/UNGARN_Fruehpaedagogisches _Personal.pdf. Auch er wird ergänzt durch einen Beitrag von Schreyer/ Oberhuemer, 2017, Ungarn – Kontextuelle Schlüsseldaten, abrufbar unter http://www.seepro.eu/Deutsch/Pdfs/UNGARN_Schluesseldaten.pdf. Weitere Informationen zu Ungarn sowie zu Belgien, Bulgarien, Estland, Kroatien und Lettland bietet der Bericht der Europäischen Kommission, An Bedingungen gebundene Geldtransfers und ihre Auswirkungen auf Kinder, 2016, abrufbar unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&lang Id=en&pubId=7889&type=2&furtherPubs=yes. An Bedingungen geknüpfte Transferleistungen kommen immer häufiger zur Anwendung, um Familien bei Investitionen zugunsten ihrer Kinder zu unterstützen. Der Bericht untersucht mit Auflagen verknüpfte Transferleistungen und ihre Auswirkungen auf Kinder. 3. EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma (Roma-Strategie) Mit dem von den EU-Staats- und Regierungschefs im Jahr 2011 unterzeichneten EU-Rahmen wurde erstmals ein festes Verfahren für die Koordinierung der Maßnahmen zur Integration der Roma eingerichtet. Die Mitgliedstaaten werden darin aufgefordert, bis zum Jahr 2020 ihre nationalen Roma-Integrationsstrategien auf einen gemeinsamen zielgerichteten Ansatz abzustimmen. Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 24. Juni 2011, Staats- und Regierungschefs der EU unterstützen Plan der Kommission zur Integration der Roma, abrufbar unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-789_de.htm?locale=de zeigt Einzelheiten auf. Die dem zugrundeliegende Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 5. April 2011, EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020, KOM(2011) 173 endgültig , ist abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri- Serv.do?uri=COM:2011:0173:FIN:DE:PDF. Finanzielle Mittel für den Zeitraum 2007 bis 2013 stehen dabei aus dem ESF und aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung (Einzelheiten S. 10 der Mitteilung). Herausgestellt wird, dass dringend in die Bildung der Roma-Kinder investiert werden müsse, um ihnen so später einen erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Schwerpunkte der Roma-Strategie in Bezug auf Kinder sind: Zugang zur Bildung: sicherstellen, dass alle Roma-Kinder zumindest die Grundschule abschließen, Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen (bezieht sich insbesondere auf Kinder, da die Kindersterblichkeit Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 011/18 Seite 8 bei den Roma-Kindern deutlich höher ist als in der Gesamtbevölkerung und mehr als 25 Prozent der Roma-Kinder keinen vollständigen Impfschutz haben). Im Jahr 2013 einigten sich die zuständigen Minister der Mitgliedstaaten darauf, eine Reihe von Empfehlungen der Kommission zur Integration der Roma umzusetzen. Die entsprechende Empfehlung des Rates vom 9. Dezember 2013 für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten (2013/C 378/01) ist abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/legalcontent /DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013H1224(01)&from=DE. Wiederum wird die schwierige Situation der Roma-Kinder (geringe Teilhabe an frühkindlicher Bildung, teilweise Ausbeutung durch Menschenhändler) hervorgehoben. Eine Information der Europäischen Kommission, Beschäftigung, Soziales und Integration, Erstmals EU-Rechtsinstrument für die Integration der Roma angenommen, abrufbar unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?newsId=2015&lang Id=de&catId=89&furtherNews=yes&, gibt einen Überblick. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert , für die Integration der Roma nicht nur EU-Mittel, sondern auch Mittel aus dem nationalen Haushalt zu verwenden. Im Hinblick auf die finanziellen Mittel für den Zeitraum 2014 bis 2020 finden sich weitere Details in der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament , den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Bericht über die Umsetzung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma – 2015 vom 17. Juni 2015, S. 4 ff., abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content /DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52015DC0299&from=DE.12 In der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Umsetzung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma und der Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten – Bewertung 2016, COM (2016) 424 final vom 27. Juni 2016, abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content /DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016DC0424&from=EN, wird der Umsetzungsstand in den einzelnen Ländern dargestellt (S. 6-11). Polen und Ungarn werden Erfolge bescheinigt bei: der Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung, der Förderung der Teilnahme an Sekundar- und Hochschulbildung sowie entsprechender Abschlüsse, der Förderung erster Berufserfahrungen, beruflicher Bildung, innerbetrieblicher Ausbildungen , des lebenslangen Lernens und der Entwicklung von Kompetenzen, der Verbesserung des Zugangs zu Programmen für die kostenfreie Impfung von Kindern und von Personen, die besonders benachteiligten Gruppen angehören bzw. in benachteiligten Gebieten leben. 12 Der vorhergehende Bericht aus dem Jahr 2014, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Bericht über die Umsetzung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma, COM (2014) 209 final vom 2. April 2014, ist abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content /DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52014DC0209&from=DE. Eine Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 4. April 2014, Integration der Roma: EU-Rahmen zeigt erste Ergebnisse, ist abrufbar unter: http://europa .eu/rapid/press-release_IP-14-371_de.htm. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 011/18 Seite 9 Während Ungarn auch Erfolge bei der Verringerung der Zahl der vorzeitigen Schulabgänger vorzuweisen hat, können beide Länder keinen Erfolg bei der Abschaffung von schulischer Segregation verbuchen. Einzelheiten der nationalen Strategie zur Integration der Roma in Ungarn sowie weitere Eckdaten stellt die Europäische Kommission zur Verfügung unter Commission and its priorities, Roma integration in Hungary, abrufbar unter https://ec.europa.eu/info/strategy/justice-and-fundamental -rights/discrimination/roma-and-eu/roma-integration-eu-country/roma-integrationhungary _en. Der ungarische Bericht, National social inclusion strategy – extreme poverty, child poverty, the Roma – (2011–2020) von Dezember 2011 ist abrufbar unter https://ec.europa .eu/info/sites/info/files/hungary_national_strategy_2011_en.pdf. Eine Aktualisierung des Berichts in deutscher Sprache aus dem Jahr 2014 ist abrufbar unter http://romagov.kormany .hu/download/4/c9/71000/MNTFS2_DE.doc. Einen Überblick über die ungarischen Aktivitäten und die weiteren Herausforderungen gibt auch ein Kurzbericht, abrufbar unter https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/assessment_implementation_hungary_national_strategy _2015_en.pdf. 4. Weitere EU-Strategien 4.1. EU-Jugendstrategie 2010-2018 Ein weiterer wichtiger Schritt ist in der Verabschiedung der EU-Jugendstrategie zu sehen. Die Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) ist abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/legal -content/DE/ALL/?uri=celex:32009G1219(01). Ziel der Strategie sind die Chancengleichheit für junge Menschen im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt sowie die Förderung des gesellschaftlichen Engagements. Die Mitgliedstaaten haben sich auf acht Aktionsfelder geeinigt, darunter die allgemeine und berufliche Bildung, die soziale Eingliederung und die Teilhabe junger Menschen. Zur Verwirklichung der Ziele sollen EU-Programme und EU-Mittel eingesetzt werden. Konkret heißt es: „Die verfügbaren EU-Mittel, beispielsweise die Strukturfonds, und die einschlägigen Programme, wie etwa ,Jugend in Aktion‘, ‚Lebenslanges Lernen‘, ‚Kultur‘, ‚Progress‘, ‚Media‘, ‚Erasmus für Jungunternehmer‘ sowie ‚Wettbewerbsfähigkeit und Innovation‘, sowie die einschlägigen EU-Programme und EU-Mittel in den Bereichen Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit sollten wirksam eingesetzt werden.“ Aktuelle Berichte und Hintergrundpapiere auch zur Finanzierung (genutzt werden überwiegend Mittel aus dem Programm Erasmus+) sind zu finden unter Europäische Kommission, EU-Jugendstrategie, abrufbar unter https://ec.europa.eu/youth/policy/youth-strategy_de. Zu finden ist hier auch die Evaluierung der Jugendstrategie einschließlich des Umsetzungsstands in Ungarn, Evaluation of the EU Youth Strategy and the Council Recommendation on the mobility of young volunteers across the EU Final Report, 2016, abrufbar unter https://ec.europa.eu/youth/sites/youth/files/youth-strategymobility -evaluation-2016_en.pdf. Derzeit wird die Fortsetzung der EU-Jugendstrategie ab dem Jahr 2019 diskutiert, wie aus einer Mitteilung Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abrufbar unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/eu-jugendministerrat -beschliesst-standpunkt-zum-europaeischen-solidaritaetskorps/120438, zu ersehen ist. Informationen zur nationalen Jugendpolitik bietet die über die Europäische Kommission eingestellte Online-Plattform YouthWiki, abrufbar unter https://eacea.ec.europa.eu/national-policies /youthwiki. Informationen zur polnischen bzw. ungarischen Jugendpolitik finden sich unter Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 011/18 Seite 10 European Commission, YouthWiki, https://eacea.ec.europa.eu/national-policies/en/content/youthwiki /overview-poland bzw. unter https://eacea.ec.europa.eu/national-policies/en/content/youthwiki /overview-hungary. 4.2. EU-Agenda für Kompetenzen – Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken Die neue Europäische Agenda für Kompetenzen ist abrufbar über die Europäische Kommission, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen, Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken vom 10. Juni 2016, COM (2016) 381 final, https://ec.europa.eu/transparency /regdoc/rep/1/2016/DE/1-2016-381-DE-F1-1.PDF. Sie soll gewährleisten, dass von frühester Kindheit an ein breites Spektrum von Kompetenzen erworben wird, um so Beschäftigungsfähigkeit , Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in Europa zu fördern. Zur Finanzierung sollen bestehende Programme wie der ESF und Erasmus+ herangezogen werden. Die Pressemitteilung gibt einen Überblick über die einzelnen Maßnahmen wie die Kompetenzgarantie, nach der ein Mindestniveau an Lese-, Schreib- und Rechenfähigkeiten sowie digitalen Kompetenzen erreicht werden soll. Sie ist abrufbar unter Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 16. Juni 2016, Zehn Maßnahmen zur Verbesserung der Kompetenzen der Menschen in Europa, http://europa .eu/rapid/press-release_IP-16-2039_de.htm. Zu finden sind hier auch kurze länderspezifische Factsheets zu Polen und Ungarn. 4.3. Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes Der Rat der Europäischen Union hat am 6. März 2017 die Überarbeitung der Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes (2017) – Kein Kind zurücklassen angenommen. Diese Überarbeitung der vorherigen Leitlinien aus dem Jahr 2007 ist abrufbar unter http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6846-2017-INIT/de/pdf. Die EU zielt mit den überarbeiteten Leitlinien darauf ab, im Rahmen ihrer auswärtigen Menschenrechtspolitik alle Rechte von Kindern gleichermaßen zu fördern und gleichzeitig ein besonderes Augenmerk auf die am stärksten benachteiligten Kinder zu richten. Die Rechte der Kinder sollen konsequent in allen Programmen berücksichtigt werden (S. 25). Die Leitlinien erinnern an internationale Standards in Bezug auf die Rechte des Kindes (Grundrechte-Charta der EU, Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes13). Eine Zielvorgabe ist eine hochwertige Bildung durch Sicherstellung einer kostenlosen Grund- und Sekundarschulbildung, die Sicherstellung der Zugangs zu frühkindlicher Betreuung und der gleichberechtigte Zugang der Schwachen in der Gesellschaft zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen (vgl. S. 38). 13 UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989, UN-Doc A/RES/44/25, vgl. Artikel 28 (Recht des Kindes auf Bildung). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 011/18 Seite 11 5. Umsetzungsprogramme 5.1. Erasmus+ Erasmus+ ist ein in die EU-Jugendstrategie und die Strategie Europa 2020 eingebettetes Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Einzelheiten enthält die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von "Erasmus+", dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, abrufbar unter http://www.erasmusplus .de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Rechtsgrundlagen/verordnung_erasmus_de.pdf. Das aktuelle Programm Erasmus+ läuft bis zum Jahr 2020 und bezieht sich auf junge Menschen von 13 bis 30 Jahren. Es erstreckt sich auf folgende Bereiche: allgemeine und berufliche Bildung auf allen Ebenen im Sinne des lebenslangen Lernens, einschließlich Schul- und Hochschulbildung, Jugend (Jugend in Aktion), insbesondere im Kontext des nicht formalen und des informellen Lernens, Sport, insbesondere Breitensport. Bei den Schulprojekten sollen Themen wie die Senkung der Quote der Schulabbrüche, die Stärkung der Lesekompetenz und der mathematisch-naturwissenschaftlichen Schlüsselkompetenzen sowie die frühe Bildung in den Vordergrund treten. Mit Aktivitäten im Bereich des Sports soll eine höhere Beteiligung an sportlichen Aktivitäten erreicht werden. Weitere Einzelheiten finden sich unter Erasmus+, EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, abrufbar unter http://www.erasmusplus.de/. Der Finanzrahmen ist dargestellt im Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Zwischenevaluierung des Programms Erasmus+ (2014-2020) vom 31. Januar 2018, COM (2018) 50 final, abrufbar unter http://eur-lex.europa .eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=COM:2018:50:FIN&from=DE. Fragen der Kofinanzierung durch nationale Mittel werden im aktuellen Programm, abrufbar über die European Commission, Erasmus+ Programme Guide, Version 2 (2018): 15.12. 2017, unter https://ec.europa .eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/erasmus-plus-programmeguide 2_en.pdf (insbesondere S. 250) argestellt. Country Factsheets mit Daten zur Umsetzung von Erasmus+ in den einzelnen Ländern, auch zur Höhe der verwendeten EU-Mittel sind abrufbar unter Europäische Kommission, Erasmus+, Factsheets, http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/about/factsheets_de. Die Country Factsheets zu Polen und Ungarn finden sich unter https://ec.europa.eu/programmes/erasmusplus /sites/erasmusplus2/files/erasmus-plus-factsheet-2016-pl_en.pdf bzw. https://ec.europa .eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/erasmus-plus-factsheet-2016- hu_en.pdf. Der polnische Zwischenbericht zur Umsetzung des Programms aus dem Jahr 2017, Midterm evaluation of Erasmus+ and the predecessor programmes: Lifelong Learning Programme and Youth in Action Final Report, ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/programmes/erasmusplus /sites/erasmusplus2/files/el_national_report/PL_National%20Report.pdf. Neben Ausführungen zur Inanspruchnahme und zu regionalen Besonderheiten werden Empfehlungen zur verbesserten Nutzung des Programms aufgestellt. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 011/18 Seite 12 Der entsprechende Bericht aus Ungarn, National Report on the Implementation and Impact of Erasmus+ Report – Hungary, ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites /erasmusplus2/files/el_national_report/HU_National%20Report.pdf. Der Erasmus+ Jahresbericht enthält detaillierte Angaben zur Verwendung von EU-Mitteln im Jahr 2016, aufgeschlüsselt nach Ländern und Programmschwerpunkten, European Commission, Annual Report, Statistical Annex, Erasmus+, abrufbar unter https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources /documents/erasmus-annual-report-2016-statistical-annex_en. Weitere Eckdaten bezogen auf die EU finden sich unter Europäische Kommission, Erasmus+, Eckdaten, abrufbar unter http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/about/key-figures_de. 5.2. Europäischer Sozialfonds 2014-2020 Der im Jahr 1957 errichtete ESF ist ein wichtiges Instrument Europas für die Förderung von Beschäftigung und sozialer Eingliederung. Er soll helfen, einen (ggf. auch ersten) Arbeitsplatz zu finden, benachteiligte Gruppen in die Gesellschaft zu integrieren und bessere Chancen für alle zu schaffen, vor allem bessere Bildungschancen. Grundlage für die ESF-Förderung sind die entsprechenden EU-Verordnungen sowie die spezifischen Förderrichtlinien und -leitfäden der einzelnen ESF-Förderprogramme. Sie sind abrufbar über die Bundesregierung, Europäischer Sozialfonds für Deutschland, Gemeinschaftsrecht, unter http://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode- 2014-2020/Rechtliche-Grundlagen/EU-Verordnungen/inhalt.html;jsessionid =CDD481A71A0C69D1E4B46CC4FB19166A bzw. Übersicht der ESF-Förderprogramme 2014-2020, unter http://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/ESF-Programme/inhalt .html;jsessionid=CDD481A71A0C69D1E4B46CC4FB19166A. Weitere Einzelheiten sind abrufbar über die Europäische Kommission, ESF-Europäischer Sozialfonds, In die Menschen investieren unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=325&langId=de. Für den Zeitraum von 2014 bis 2020 stehen aus dem ESF 80 Milliarden Euro zur Verfügung. Eine Aufschlüsselung des Budgets für diesen Zeitraum unterteilt nach einzelnen Ländern, darunter auch Polen und Ungarn, sowie nach Mitteln aus dem ESF und nationalen Haushaltsmitteln14 ist abrufbar unter European Commission, European Social Fund, http://ec.europa.eu/esf/main.jsp?catId=443&lang Id=en. Weitere Einzelheiten zum ESF in Polen einschließlich konkreter Projektbeispiele unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen sind aufgeführt bei der European Commission, The ESF in Poland, abrufbar unter http://ec.europa.eu/esf/main.jsp?catId=393&langId=en. Einzelheiten zum ESF in Ungarn einschließlich konkreter Projektbeispiele sind aufgeführt bei der European Commission, The ESF in Hungary, abrufbar unter http://ec.europa .eu/esf/main.jsp?catId=384&langId=en. Konkrete Beispiele, die Kinder und Jugendliche in Ungarn unterstützen, sind auch direkt abrufbar unter folgenden Links: http://ec.europa.eu/esf/main.jsp?catId=67&langId=de&newsId=8208 http://ec.europa.eu/esf/main.jsp?catId=67&langId=de&newsId=2594 http://ec.europa.eu/esf/main.jsp?catId=67&langId=de&newsId=8582 http://ec.europa .eu/esf/main.jsp?catId=67&langId=de&newsId=8265 14 Der ESF gewährt Projekten keine Vollfinanzierung mit EU-Mitteln. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein nationaler Finanzierungsquellen aus öffentlichen oder auch privaten Mitteln. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 011/18 Seite 13 5.3. Europäischer Hilfsfonds 2014-2020 Der im Rahmen der Strategie Europa 2020 geschaffene Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)15 unterstützt die EU-Länder bei der Bereitstellung materieller Unterstützung (Nahrungsmittel, Bekleidung). Daneben müssen Maßnahmen zur sozialen Eingliederung wie Beratung und Unterstützung erfolgen, um Menschen bei der Überwindung von Armut zu helfen. So soll auch der Zugang von zugewanderten Kindern zu Angeboten der frühen Bildung verbessert werden. Für 2014 bis 2020 sind über 3,8 Milliarden Euro für den Hilfsfonds vorgesehen. Darüber hinaus steuern die EU-Länder im Rahmen der nationalen Kofinanzierung mindestens 15 Prozent der Mittel zu ihrem jeweiligen Programm bei. Weitere Einzelheiten finden sich unter Europäische Kommission, Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, abrufbar unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?lang Id=de&catId=1089. Die zugrundeliegende Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen ist abrufbar unter http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads /DE/Thema-Internationales/ehap-verordnung-11-03-2014.pdf?__blob=publicationFile&v=1. Polen unterstützt benachteiligte Haushalte durch Bereitstellung von Nahrungsmitteln in Form von Paketen oder Mahlzeiten; Näheres hierzu ist abrufbar über European Commission, FEAD in your country - Poland, unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1239&langId=en&int- PageId=3623. Ungarn unterstützt insbesondere Kinder in armen Familien mit Lebensmitteln; Einzelheiten sind abrufbar über European Commission, FEAD in your country – Hungary, unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1239&langId=en&intPageId=3615. 6. Europarat Der Europarat als Organisation16, die sich insbesondere für den Schutz der Menschenrechte und die Sicherung demokratischer Grundsätze einsetzt, wird durch internationale Übereinkommen und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten tätig. Neben der bereits erwähnten Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Sozialcharta sind im Hinblick auf die Förderung sozial benachteiligter Kinder vor allem zu nennen: Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, Programm „Ein Europa für und mit Kindern schaffen“. Das in Deutschland im Jahr 1998 in Kraft getretene17 Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 157 ist abrufbar unter https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/rms/090000168007cdc3. Es hat zum Ziel, nationale Minderheiten in dem jeweiligen Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten zu schützen. In Artikel 12 verpflichten sich die Vertragsparteien, die Chancengleichheit von Angehörigen nationaler Minderheiten beim Zugang zu allen Bildungsstufen zu fördern. Nach Artikel 15 schaffen die Vertragsparteien die notwendigen Voraussetzungen für die wirksame Teilnahme 15 In englischer Sprache: Fund for European Aid to the Most Deprived (FEAD) 16 Der Europarat mit 47 Mitgliedstaaten ist kein Organ der Europäischen Union. 17 BGBl. II S. 57. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 011/18 Seite 14 von Angehörigen nationaler Minderheiten am kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Leben sowie an öffentlichen Angelegenheiten. Weitere Einzelheiten zum Inhalt und zur Historie sind abrufbar unter https://www.nationale-minderheiten.eu/. Zur Kontrolle der Durchführung des Rahmenübereinkommens hat der Europarat ein System regelmäßiger Staatenberichte aufgeschlüsselt nach einzelnen Artikeln des Rahmenübereinkommens und entsprechenden Kommentierungen gewählt. Die polnischen Staatenberichte sind abrufbar unter Council of Europe, National Minorities, Poland, https://www.coe.int/en/web/minorities/poland. Der Europarat begrüßt die polnischen Lehrpläne, die allen Kindern die Vielfalt der Kulturen näher bringen sollen. Kindern, die nationalen Minderheiten angehören, werde ermöglicht, Unterricht in ihrer Sprache zu erhalten. Bemängelt wird, dass Roma-Kindern der Zugang zu vorschulischen Einrichtungen erschwert werde. Die ungarischen Staatenberichte sind abrufbar unter Council of Europe, National Minorities, Hungary, https://www.coe.int/en/web/minorities/hungary. Ungarn wird empfohlen, stärker für Toleranz einzutreten und sich wirkungsvoller dafür einzusetzen, Roma- Kindern einen gleichberechtigten Zugang zu Bildungseinrichtungen zu verschaffen. In Folge des Programms „Ein Europa für und mit Kindern schaffen“ wurden mehrere Strategiepläne geschaffen. Zuletzt verabschiedete der Europarat die neue Strategie für die Rechte des Kindes mit einer Laufzeit von 2016 bis 2021. Priorität hat die Schaffung gleicher Chancen für alle Kinder. Ziel der Strategie ist es, die Umsetzung internationaler Standards im Bereich der Rechte des Kindes durch alle Mitgliedstaaten des Europarates zu unterstützen. Einzelheiten dazu wie zum Programm insgesamt sind abrufbar unter Council of Europe, Children`s Strategy, https://www.coe.int/en/web/children/children-s-strategy. ***