AUSARBEITUNG Thema: Betreuungseinrichtungen in Berlin und Brandenburg: Kinder-, Alten-, Pflege-, Behinderteneinrichtungen, Hospize: Träger, Versorgungslage, Versorgungslücken, Finanzierung, Förderungen. Fachbereich IX Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Abschluss der Arbeit: 13. Februar 2006 Reg.-Nr.: WF IX - 010/06 Ausarbeitungen von Angehörigen der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung des einzelnen Verfassers und der Fachbereichsleitung. Die Ausarbeitungen sind dazu bestimmt, das Mitglied des Deutschen Bundestages, das sie in Auftrag gegeben hat, bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. - 2 - Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Berlin 2.1 Pflegeeinrichtungen 2.2 Behinderteneinrichtungen 2.3 Hospize 2.4 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2. Brandenburg 2.1 Pflege- und Behinderteneinrichtungen 2.2 Hospize 3.3 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 4. Zusammenfassung 1. Vorbemerkung Die Recherche zur Versorgungslage und Finanzierung von Kinder-, Jugend-, Altenund Behinderteneinrichtungen der freien Wohlfahrtspflege und auch der privaten Träger in Berlin und Brandenburg gestaltete sich als äußerst schwierig. So war es nicht möglich , Übersichten über die Einrichtungen von den vier Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtsverbände zu erhalten. Die folgenden Informationen wurden größtenteils über die Senatsverwaltung Berlin, bzw. das Landesministerium Brandenburg bezogen. Da nur wenige Daten und Fakten in Schriftform vorliegen, basieren die meisten Angaben auf Auskünften der zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der verschieden Bereiche und Teilbereiche. Die Aufteilung der einzelnen Betreuungsbereiche ist in Berlin teilweise anders geregelt als in Brandenburg, was eine einheitliche und übersichtliche Darstellung der Sachlage erschwerte. Auch die statistischen Angaben sind uneinheitlich. So werden beispielsweise bei den Angaben zu Pflegeeinrichtungen in manchen Statistiken Kurzzeit-, Tages- und Nachteinrichtungen einbezogen in anderen wird nur der stationäre Bereich berücksichtigt. 2. Berlin 2.1 Pflegeeinrichtungen Der Begriff „Pflegeeinrichtungen“ umfasst seit dem 01.07.1996 auch Altenheime bzw. Seniorenheime, so dass diese in den Statistiken nicht mehr extra aufgeführt werden. - 3 - Pflegeeinrichtungen 2005 (Zahlen in Klammern beziehen sich auf 2002) Gesamt Langzeiteinrichtungen Kurzzeiteinrichtungen Tagespflege - einrichtungen Tagespflegeeinr . Schwerpunkt Gerontopsych. Kulturspezifische Tageseinrich - tung 373 271 33 (28) 51 (45) 17 1 (Quelle: Politik für Seniorinnen und Senioren, Berliner Leitlinien 2005: S. 63 und Senatsverwaltung Berlin für Gesundheit, Soziales, Verbraucherschutz, 2005, siehe Tabelle) Aufgrund der demografischen Entwicklung ist mit einer steigenden Nachfrage nach Pflegeplätzen zu rechnen. Es sind daher weitere Einrichtungen und Pflegeplätze in Planung. Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen im Land Berlin keine strukturellen oder quantitativen Versorgungsengpässe im Bereich der vollstationären Langzeitpflege (Politik für Seniorinnen und Senioren 2005: 63). Es stehen sogar mehr Pflegeplätze zur Verfügung als tatsächlich gebraucht werden: Übersicht Langzeitpflege, Stand 01.07.2005: Einrichtungen: 271 geplante Einrichtungen: 21 Plätze: 29 029 ermittelter Bedarf: 24 910 geplante Plätze: 2 294 (Quelle: Senatsverwaltung Berlin für Gesundheit, Soziales, Verbraucherschutz, 2005, siehe Tabelle) Dieses Verhältnis zwischen vorhandenen Plätzen und Bedarf spiegelt sich in etwa auch in der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts (2003) wieder. Danach standen Ende 2003 29 569 Pflegeplätze 26 618 Pflegebedürftigen1 zur Verfügung. Träger der Pflegeheime sind hauptsächlich Freigemeinnützige oder Private: Einrichtungen Gesamt Private Freigemeinnützige Öffentliche 342 143 (41,8%) 176 51,5% 23 6,7% Plätze: 29 569 11 768 39,8% 14 882 50,3 2 919 9,9% Quelle: Statistisches Bundesamt 4. Bericht Pflegestatistik 2003 Ländervergleich: Pflegeheime 1 Generelle Voraussetzung für die statistische Erfassung als Pflegebedürftiger ist die Entscheidung der Pflegekasse über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegestufen I bis III (Statisches Bundesamt, 4. Pflegebericht 2003: 6). - 4 - Die laufenden Kosten der Pflegeeinrichtungen werden zum einen durch die Pflegeversicherungen und zum anderen durch die Bewohner selbst (bei Zahlungsunfähigkeit durch die Sozialhilfe) gedeckt. Einzelförderungen für den Bau von Einrichtungen (Investitionskosten ) wurden im Land Berlin abgeschafft. Auch die Bundesförderungen (80%) und Landesförderungen (20 %) nach Artikel 52 SGB XI in den neuen Bundesländern sind ausgelaufen. 2.2 Behinderteneinrichtungen Stationäre Einrichtungen (Heime) 115 (3 000 Plätze) Ambulante Einrichtungen (Wohngemeinschaften) 200 (1 200 Plätze) Betreutes Einzelwohnen 1 500 Plätze 2.3 Hospize In Berlin stehen derzeit 16 ambulante Hospizdienste und 8 stationäre Hospize bereit. Fördermittel erhält die Hospizarbeit durch den Berliner Senat und seit 2002 auch durch die Krankenkassen. Zusätzlich stehen Drittmittel (z.B. Berliner Sparkasse, Stiftung Deutsche Klassenlotterie) zur Verfügung (Hospizkonzept 2005). 2.4 Einrichtungen Kinder- und Jugendhilfe Berlin verfügt über 320 Einrichtungen der stationären/teilstationären Jugendhilfe (incl. Minderjährige Asylsuchende, Mutter-Kind-Heime usw.) mit einer Kapazität von etwa 6.500 Plätzen. Die Auslastung für die verschiedenen Bereiche ist sehr unterschiedlich. Im engeren Feld der Hilfen zur Erziehung nach §§27 ff. SGB VIII lag sie 2004 aufgrund von Einsparungen bei den bezirklichen Jugendämtern bei knapp unter 80 %. Es fallen in Berlin jährlich ca. 16.000 Hilfefälle an. Ein "Versorgungsgrad" kann für diese Jugendhilfeleistungen nicht festgelegt werden, da es sich um individuelle Bedarfe je nach den Notwendigkeiten des Einzelfalles handelt. Die örtlich zuständigen Jugendämter entscheiden im Rahmen der Hilfeplanung, welche Hilfe notwendig und geeignet ist. Versorgungslücken sind angesichts des breiten Angebotsspektrums nicht bekannt, in besonders gelagerten Einzelfällen können flexible Zusatzleistungen vereinbart werden . Im Übrigen ist jeder freie Träger sofort bereit und in der Lage, neue Angebote bereitzustellen, wenn ein von den Jugendämtern bestätigter Bedarf vorliegt und die Leistungen refinanziert werden. - 5 - Förderangebote gibt es für diesen Bereich auf keiner Ebene, da es sich um entgeltfinanzierte Leistungen handelt, d.h. das Jugendamt übernimmt die Kosten , die auf Landesebene mit den Trägern als Entgelt vereinbart worden sind. Ein weiteres Leistungssegment für Kinder und Jugendliche gibt es bei der Sozialverwaltung auf der Basis der Eingliederungshilfe für Behinderte nach SGB XII (momentan 14 Einrichtungen für körperlich und geistig Behinderte). Bis auf einen noch vorhandenen öffentlichen Träger werden alle diese Leistungen von freigemeinnützigen oder privatgewerblichen Trägern auf der Basis der §§ 77 und 78 a ff. SGB VIII durchgeführt. 3. Brandenburg In Brandenburg ist der Anteil der freigemeinnützigen Träger in allen Bereichen noch höher (etwa 2/3) als in Berlin, öffentliche Träger kommen kaum vor. 3.1 Pflege- und Behinderteneinrichtungen Brandenburg verfügte 2003 über 282 Pflegeeinrichtungen, 327 Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und 28 Werkstätten für behinderte Menschen. Im Bereich der Pflegeeinrichtungen standen im Dezember 2003 20 109 Pflegeplätze 18 519 Pflegebedürftigen gegenüber (Statistisches Bundesamt 2003). Ähnlich wie in Berlin wird also auch in Brandenburg das Angebot an Plätzen dem tatsächlichen Bedarf mehr als gerecht. Auslastung in 282 Einrichtungen Verfügbare Plätze Pflegebedürftige Insgesamt (incl. Kurzzeit-, Tagesund Nachtpflege) 20 109 18 519 Vollstationäre Dauerpflege 18 645 16 990 Quelle: Statistisches Bundesamt 4. Bericht Pflegestatistik 2003 Ländervergleich: Pflegeheime - 6 - Brandenburg hat in den letzten Jahren im Rahmen des Investitutionsprogramms Pflege (IVP)2 erhebliche Förderungen nach Artikel 52 SGB XI erhalten. Dadurch wurden zwischen 1995 und 2005 insgesamt 379 Einrichtungen für ältere und behinderte Menschen mit rund 20.000 Plätzen geschaffen. Im Einzelnen entstanden 186 Altenpflegeeinrichtungen (mit 11 845 Plätzen), 95 Einrichtungen für erwachsene behinderte Menschen , 17 Behinderteneinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, 32 Einrichtungen für chronisch psychisch Kranke und chronisch mehrfach Abhängigkeitskranke , 26 Werkstätten und 23 Förder- und Beschäftigungsbereiche für behinderte Menschen. Das IVP ist mittlerweile abgeschlossen, das Land wird auf absehbare Zeit kein weiteres Investitionsprogramm auflegen, sondern weitere Bedarfe für den Bau von Einrichtungen finanzieren die Träger bzw. Investoren selbst. Diese Investitionskosten werden dann durch die Bewohner im Rahmen der Investitionskostenumlage (§ 82 Abs. 4 SGB XI) refinanziert. Da die Einrichtungsträger die Pflegesätze und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung mit den Leistungsträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) verhandeln müssen, ist damit ein Regulativ eingeschaltet, das die Kosten für einen Heimplatz (Pflege nach SGB XI) nicht ins Unermessliche ansteigen lässt. Im Einzelfall differieren die Heimkosten aber nicht unerheblich. Dann kann es schon vorkommen, dass ein Sozialhilfeträger die Kostenübernahme verweigert. In der Mehrzahl der Fälle zahlen die Bewohner aber die Kosten, die durch die gedeckelten Pflegesätze nicht von den Pflegekassen gezahlt werden, selbst. Die Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen liegt in Brandenburg (noch!) unter 20%. Investitionen für Einrichtungen der Behindertenhilfe wurden mit Mitteln der Ausgleichsabgabe , Landesmitteln und Trägermitteln finanziert. 3.2 Hospize Laut Auskunft der Landesarbeitgemeinschaft Hospiz (http://www.hospiz.net/lag/brandenburg.html) verfügt Brandenburg über 23 ambulante Hospizdienste und 6 stationäre Hospize. Die Finanzierung der Kosten im stationären Bereich erfolgt durch die Krankenkassen, Pflegekassen und zu 10 % über die Träger. 2 Bundes- und Landesmittel in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden EURO in einer Laufzeit von zehn Jahren. - 7 - Die ambulanten Dienste erhalten Fördergelder vom Land und auch von den Krankenkassen . So beteiligt sich z.B. die AOK an den Ausbildungskosten für das Betreuungspersonal . Aufgrund der Einsparungen die durch die wesentlich kostengünstigere ambulante Betreuung gegenüber der stationären Unterbringung entstehen, haben die Krankenkassen großes Interesse an dem Ausbau der ambulanten Hospizdienste. 3.3 Einrichtungen Kinder- und Jugendhilfe Insgesamt standen in Brandenburg 2004 ca. 200 stationäre Einrichtrungen mit 5 192 Plätzen zur Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen nach § 45 Absatz 1 SGB VIII (KJHG) zur Verfügung. Plätze nach einzelnen Bereichen 2004: Gesamt: 5 192 Heimgruppen 2 215 Außenwohngruppen 704 Innewohnende Erzieherinnen 1 172 Einzelbetreuung im Haushalt 144 Wohngemeinschaften 366 Betreutes Einzelwohnen 430 Mutter-Kind-Betreuung 85 Notdienste 77 Mit einer Auslastung von 83 % liegt eine leichte Überversorgung vor (die Ideal- Auslastung beträgt 90 %). Die Finanzierung erfolgt über Kostensätze, die von dem Träger bei dem Jugendamt beantragt, ausgerechnet und bestätigt werden muss, in dessen Einzugsgebiet sich die Einrichtung befindet. Anschließend werden diese Kostensätze von dem Jugendamt erstattet, aus dessen Einzugsgebiet der oder die Unterzubringende stammt. Landkreise und Städte haben unterschiedliche Vorgaben, aus denen sich unterschiedliche Kostensätze ergeben. Bis auf ein oder zwei Einrichtungen, die Fördermittel über Stiftungen erhalten haben, sind keine Fördermittel vergeben worden. Es gibt eine Kostensatzrahmenvereinbarung des Landes und der Spitzenverbände, die aber nur empfehlenden Charakter hat. - 8 - 4. Zusammenfassung Die Träger der Betreuungseinrichtungen in Berlin und Brandenburg sind hauptsächlich freigemeinnützig und privat. Öffentlich Träger sind kaum vertreten. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es - außer im Hospizbereich - keine Förderungen. Die Förderungen auf Landes- und Bundesebene nach § 52 SGB XI für die neuen Bundesländer , von denen vor allem Brandenburg, aber auch Ost-Berlin profitierte, sind ausgelaufen; ebenso Förderungen durch den Berliner Senat. Die Versorgungslage ist in beiden Ländern in allen Bereichen gut. Es stehen sogar derzeit mehr Plätze zur Verfügung als gebraucht werden, sodass auch ein steigender Bedarf noch gedeckt werden könnte. Quellen: Einzelauskünfte: - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg, - Landesjugendamt Brandenburg, - Senatsverwaltung Berlin für Bildung, Jugend und Sport Statistisches Bundesamt: 4. Bericht: Pflegestatistik 2003. Auszug: Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Berlin : Politik für Seniorinnen und Senioren. 2005. Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Berlin: Übersicht Langzeitpflege nach Bezirken und Planungsregionen. 2005. Auszug: Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Berlin. Aktueller Landespflegeplan. Internetausdruck 02.02.06. http://www.berlin.de/sengv/soziales/di_lpp.html Auszug: Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Berlin. Landespflegeeinrichtungsgesetz. Internetausdruck 02.02.06. http://www.berlin.de/sengv/soziales/gesetz.html Auszug: Abgeordnetenhaus Berlin: Fortschreibung des Hospizkonzeptes von 1998. Drucksache 15/4218, 31.08.05. Landesarbeitgemeinschaft Hospiz, Internetausdruck vom 13.02.06. http://www.hospiz.net/lag/brandenburg.html