WD 9 - 3000 – 009/18 (15. März 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. In Frankreich ist die Beteiligung von Patientenvertretern in den Gremien sämtlicher öffentlicher Gesundheitseinrichtungen und sämtlicher nationaler Gesundheitsbehörden seit 2016 gesetzlich vorgeschrieben (darunter Commissions des relations avec les usagers et de la qualité de la prise en charge CRUQPC, Conférence régionale de la sante´et d´autonomie CRSA und Institut national de veille sanitaire). In diesen Gremien haben die Patientenvertreter das gleiche Stimmrecht wie die übrigen Gremienmitglieder. Die Patientenvertreter – die zur Zeit rund 20.000 Mandate haben - sind in einem nationalen Verband organisiert, dem „France Assos Santé“, dem 72 zugelassene Vereine angeschlossen sind und der 2017 den bisherigen Verband CISS abgelöst hat. In Großbritannien gibt es für Patientenvertreter keine rechtliche Möglichkeit, bei Vorschriften über den National Health Service (NHS) unmittelbar mitzubestimmen. Der Einfluss von Patientenvertretern ist vielmehr auf Beratung und Information beschränkt. Hauptakteur ist das Netzwerk der lokalen Organisationen von „Healthwatch“ England. Healthwatch wurde 2012 gegründet und hat insgesamt 152 lokale Organisationen. Deren Befugnisse und Verantwortlichkeiten beschränken sich darauf, Berichte zu erstellen und Empfehlungen zur Entwicklung lokaler Leistungsanbieter abzugeben, die Bevölkerung zu informieren und zu beraten. Sie sind beteiligt an der Erstellung eines „Joint Strategic Needs Assessment“ sowie einer „Joint Health and Wellbeing Strategy“, mit der Belange und Prioritäten im lokalen Gesundheitsdienst definiert werden. In Belgien haben Patientenorganisationen wie die „Ligue des Usagers des Services Santé“ oder die „Vlaams Patientenplatform“ Sitze in beratenden Gremien des belgischen Gesundheitssystems , darunter die Bundeskommission für Patientenrechte und das Beratungskomitee der Bundesbehörde für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte. In Dänemark sitzen in den drei wichtigsten Gremien des Gesundheitswesens (im Komitee für Medizinprodukte, im Rat für Arzneimittelüberwachung und im Komitee für Erstattung) zwar Interessenvertreter der Patienten, die mit den übrigen Mitgliedern rechtlich gleichgestellt sind. Ihr Stimmrecht hat aber praktisch wenig Gewicht , da es dort nur selten zu Abstimmungen kommt. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Beteiligung von Patientenvertretern in ausgewählten europäischen Ländern Kurzinformation Beteiligung von Patientenvertretern in ausgewählten europäischen Ländern Fachbereich WD 9 (Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 In den Niederlanden existiert eine Patientenföderation, die mehr als 170 Organisationen vertritt. Sie formuliert und vertritt Positionen zu wichtigen Fragen der Gesundheitspolitik, unterhält Netzwerke und nimmt beratende Funktionen wahr, ohne über ein Stimmrecht zu verfügen.1 *** 1 Alle Informationen beruhen auf schriftlichen Auskünften gegenüber den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages im Februar 2018.