© 2017 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 009/17 Informationen zu Organtransplantationen, die im Ausland bei deutschen Staatsbürgern durchgeführt werden Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 009/17 Seite 2 Informationen zu Organtransplantationen, die im Ausland bei deutschen Staatsbürgern durchgeführt werden Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 009/17 Abschluss der Arbeit: 24. März 2017 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 009/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Angaben zu Fallzahlen 4 2.1. Strafverfolgungsstatistik 4 2.2. Polizeiliche Kriminalstatistik 5 3. Hinweise auf weitere Fälle 6 3.1. Der Medicus-Klinik Fall 6 3.2. Nachbehandlungsfälle am Universitätsklinikum Essen 6 3.3. Weitere Einzelfälle 7 4. Vertrauensstelle Transplantationsmedizin 7 5. Zur Frage der Kostenerstattung 8 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 009/17 Seite 4 1. Einleitung Die Problematik der Inanspruchnahme kommerzieller ausländischer Organtransplantationen durch deutsche Staatsbürger war bereits im Jahr 2004 Gegenstand einer Großen Anfrage an die Bundesregierung1 und hat seitdem nicht an Aktualität verloren. Ganz im Gegenteil: Rund 8.000 Dialysepatienten warten in Deutschland auf eine Nierentransplantation, die durchschnittliche Wartezeit beträgt etwa sechs bis sieben Jahre. Ähnlich sieht es bei der Transplantation anderer menschlicher Organe aus. Vor dem Hintergrund dieses Mangels an geeigneten Spenderorganen kann die Versuchung Erkrankter wachsen, die langen Wartezeiten zu umgehen und auf kommerziellem Weg einen geeigneten Organspender zu finden. Der Kauf menschlicher Organe birgt jedoch auch die Gefahr, dass potenzielle Lebendspender ihre Gesundheit im Angesicht finanzieller Anreize beeinträchtigen. Um die körperliche Integrität des Spenders, vor allem aber die durch Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde zu schützen, hat sich der deutsche Gesetzgeber im Transplantationsgesetz2 klar gegen finanzielle Anreiz- und Bonusmodelle zur Erhöhung einer Organspendenbereitschaft entschieden. Bei dieser Wertentscheidung ging es nicht darum, dringend benötigte Organspenden zu verhindern, sondern den Verkauf des Organs und das Geschäft mit dem kommerziellen Organhandel zu unterbinden. Die nachfolgende Dokumentation zeigt, dass es bislang nur wenig verlässliche Daten zu Fallzahlen illegalen Organhandels gibt. Die vorhandenen Statistiken weisen nur sehr geringe Zahlen auf. Sie legen die Vermutung nahe, die nicht zuletzt durch Bekanntwerden von einer Reihe von Einzelfällen bestätigt wird, dass es davon abgesehen viele weitere Fälle einerseits von organisiertem Organhandel andererseits von einzelnen Patienten und Ärzten gibt, die im Ausland an Organtransplantationen beteiligt sind. 2. Angaben zu Fallzahlen 2.1. Strafverfolgungsstatistik Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen die gerichtliche Strafverfolgungsstatistik mit Angaben über von deutschen Gerichten rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen . Damit geben sie einen Überblick über die Entscheidungen der Strafgerichte und die Entwicklung der gerichtlich registrierten Kriminalität. Allerdings werden Verstöße gegen das Transplantationsgesetz innerhalb der Statistik nicht ausdrücklich erfasst, sondern fallen unter die Kategorie der „übrigen Straftaten nach anderen Bundesgesetzen“. Statistisches Bundesamt, Strafverfolgungsstatistik 2015, Fachserie 10 Reihe 3, https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/StrafverfolgungVollzug /StrafverfolgungsstatistikDeutschlandPDF_5243104.pdf?__blob=publicationFile, zuletzt abgerufen am 23.03.2017 1 BT-Drucksache 15/4542. 2 Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben vom 05.11.1997, BGBl I S. 2206, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.11.2016, BGBl I S. 2613. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 009/17 Seite 5 2.2. Polizeiliche Kriminalstatistik Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für die Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundeskriminalamt auf der Grundlage der von den 16 Landeskriminalämtern gelieferten Landesdaten erstellt und weist alle bekannt gewordenen Straftaten aus aufgeklärten Fällen sowie die Anzahl der Tatverdächtigen aus. In der PKS werden seit dem Berichtsjahr 2011 die der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte in Bezug auf das Transplantationsgesetz mit der Schlüsselzahl 7400001 erfasst. Voraussetzung für die Erfassung ist, dass die Fälle jeweils hinreichend konkretisiert sind. Vage, nicht überprüfbare Sachverhaltsangaben konnten dagegen nicht berücksichtigt werden. Die PKS wird vom Bundeskriminalamt in einem Jahrbuch veröffentlicht. Im Berichtsjahr 2011 wurden vier, im Berichtsjahr 2012 zwei, im Berichtsjahr 2013 drei, im Berichtsjahr 2014 vier Fälle in der Straftatengruppe „Transplantationsgesetz (unerlaubter3 Organhandel)“ erfasst. Im Berichtsjahr 2015 wurde lediglich ein Fall erfasst: Jahrbuch 2015, Version 7.0, S. 112, abrufbar unter: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen /StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2015/pks2015_node.html, zuletzt abgerufen am 23.03.2017. Jahrbuch 2014, abrufbar unter: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder /PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2014/pks2014_node.html, zuletzt abgerufen am 23.03.2017. Jahrbuch 2013, S. 304, abrufbar unter: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Statistiken Lagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2013/pks2013_node.html, zuletzt abgerufen am 23.03.2017. Aus den Landesdaten ergibt sich, dass die drei bundesweit erfassten Fälle im Berichtsjahr 2013 aus Bayern, Berlin und Hamburg stammen. Siehe hierzu: Bayerischer Landtag, Drucksache 17/6990, 03.07.2015, Schriftliche Anfrage zur Verfolgung von Umweltdelikten in Bayern, Anlage 2, S. 19, https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage _WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0007994.pdf Polizei Berlin, Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2013, S. 192, https://www.berlin.de/polizei /verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/, zuletzt abgerufen am 23.03.2017. Landeskriminalamt Hamburg, Polizeiliche Kriminalstatistik 2013, Tabelle 001, S. 21, http://www.hamburg.de/contentblob/4267502/0b2dfb1a116756cff365643e759886a9/data/2014- 02-13-bis-pm-pks-2013-pdf-gesamtfassung.pdf 3 Die anfangs verwendete Bezeichnung „illegaler“ Organhandel wurde im Berichtsjahr 2013 durch den Begriff „unerlaubter“ Organhandel ersetzt. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 009/17 Seite 6 Jahrbuch 2012, S. 308, abrufbar unter: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Statistiken Lagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2012/pks2012_node.html, zuletzt abgerufen am 23.03.2017. Jahrbuch 2011, Tabelle 001, S. 26, abrufbar unter: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen /StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/AeltereAusgaben/aeltereAusgaben _node.html, zuletzt abgerufen am 23.03.2017. 3. Hinweise auf weitere Fälle Mangels einer Meldepflicht für kommerzielle Transplantation im Ausland liegen keine verlässlichen Daten über die Entwicklung der Inanspruchnahme von Lebendorganspenden im Ausland durch deutsche Staatsbürger vor. Auch sind keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass gekaufte menschliche Organe in Deutschland entnommen und übertragen werden . Einige wenige bekannt gewordene Einzelfälle von kommerziellen Transplantationen im Ausland basieren auf zum Teil nicht eindeutigem Datenmaterial und lassen keine abschließende Beurteilung zu. Es ist jedoch zu vermuten, dass neben den wenigen bekannt gewordenen Einzelfällen ein „Dunkelfeld“ bezüglich der Inanspruchnahme kommerzieller Transplantationen besteht. 3.1. Der Medicus-Klinik Fall Am 29. April 2013 wurden im Kosovo vier Ärzte der Medicus-Transplantationsklinik und ein ehemaliger Staatssekretär des Gesundheitsministeriums des illegalen Handels mit Organen für schuldig befunden und zu Haftstrafen verurteilt. Ihnen konnte nachgewiesen werden, mittellosen Spendern in mindestens 24 Fällen Organe abgekauft und entnommen zu haben. Die Käufer der illegal transplantierten Organe stammten zum größten Teil aus Israel, der Empfänger einer Niere kam aus Deutschland. Ambagtsheer, Frederike; Gunnarson, Martin; De Jong, Jessica; Lundin, Susanne; van Balen, Linde; Orr, Zvika; Byström, Ingela; Weimar, Willem (2014): Trafficking in human beings for the purpose of organ removal: a case study report, http://hottproject.com/userfiles/Reports/3rdReportHOTTProject-TraffickinginHumanBeingsforthe PurposeofOrganRemoval-ACaseStudyReport.pdf Von Ginzel, Arndt; Kraushaar, Martin; Winter, Steffen (2012): Die gekaufte Niere, DER SPIEGEL Nr. 31/2012; http://www.webcitation.org/6GSuJgpG2?url=http://www.spiegel.de/spiegel/print/d- 87561960.html, zuletzt abgerufen am 23.03.2017. 3.2. Nachbehandlungsfälle am Universitätsklinikum Essen Im Jahr 1996 berichteten drei Ärzte in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift über die medizinischen Risiken einer kommerziellen Transplantation im Ausland: „Zwei unserer Patienten , eine 72 Jahre alte Frau und ein 53 Jahre alter Mann, starben 28 bzw. 23 Tage nach einer in Indien durchgeführten Nierentransplantation.“ Die Autoren kritisierten, dass Ärzte durch ihre medizinische Nachbetreuung den kommerziellen Organhandel unterstützten, „denn deutsche Ärzte müssen die Patienten, die mit einer gekauften Niere in ihre Heimat zurückkehren, weiterbehandeln . Sie sind selbstverständlich auch dann verpflichtet diesen kranken Menschen zu Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 009/17 Seite 7 helfen, wenn sie die kommerzielle Organtransplantation völlig ablehnen. Durch die Nachbetreuung tragen die Ärzte in Deutschland aber aktiv dazu bei, daß der Organhandel floriert, da die meisten Patienten nur dann nach Indien fahren, wenn sie sicher sein können, daß sie nach ihrer Rückkehr lege artis weiterbehandelt werden.“ Nach ihrer Kenntnis lebten allein im Ruhrgebiet 25 Patienten mit einer gekauften Niere. Philipp, Thomas; Daul, Anton; Metz-Kurschel, Ulrike (1996): Kommerzielle Nierentransplantation in der „Dritten Welt“. Risiken, ethisch-moralische Fragen und dringend erforderliche Konsequenzen , Deutsche Medizinische Wochenschrift, Ausgabe 43, 1996, Seite 1341ff., https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/abstract/10.1055/s-2008-1043150, zuletzt abgerufen am 23.03.2017. DER SPIEGEL Nr. 46/1996, Kriminelles Trio, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d- 9119077.html, zuletzt abgerufen am 23.03.2017. 3.3. Weitere Einzelfälle Im Antwort auf eine Große Anfrage der Abgeordneten Schmidt und der Fraktion DIE GRÜNEN berichtete die Bundesregierung von einem bekannt gewordenen Fall, in dem ein Deutscher in Bombay eine Spenderniere empfangen hat. Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7980, 26.09.1990, S. 51., http://dipbt.bundestag .de/doc/btd/11/079/1107980.pdf Nach Darstellungen des SPIEGELS erwarb ein deutscher Autohändler im Sommer 1992 für 35 000 Dollar eine Spenderniere in Indien. In einem weiteren Fall einer kommerziellen Organtransplantation habe eine Frau nur durch eine Notoperation am Münchener Transplantationszentrum gerettet werden können: DER SPIEGEL Nr. 46/1996, Kriminelles Trio, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d- 9119077.html, zuletzt abgerufen am 23.03.2017. In einem Artikel der ZEIT berichtet Professor Conrad Baldamus von der Universitätsklinik Köln- Lindethal von mehreren Patienten, die mit einer Tranplant aus Bombay zurückgekehrt seien. Reicherzer, Judith; ZEIT ONLINE, 22. Oktober 1993, Nieren im Angebot, http://www.zeit.de/1993/43/nieren-im-angebot/seite-4, zuletzt abgerufen am 23.03.2017. 4. Vertrauensstelle Transplantationsmedizin Die im November 2012 von der DKG, dem GKV-Spitzenverband und der Bundesärztekammer eingerichtete, unabhängige Vertrauensstelle Transplantationsmedizin berichtet von mehreren anonymen Eingaben, auch im Zusammenhang mit Nachsorgebehandlungen nach einer im Ausland erfolgten Transplantation, die den Verdacht auf internationalen Organhandel zum Gegenstand hatten. Die Verdachtsmomente konnten jedoch weder näher konkretisiert, noch durch Tatsachen belegt werden. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 009/17 Seite 8 Der aktuelle Bericht der unabhängigen Vertrauensstelle Transplantationsmedizin für den Berichtszeitraum Oktober 2015 bis Oktober 2016 findet sich in der BT-Drucksache 18/10854: Deutscher Bundestag, Drucksache 18/10854, 13.01.2017, Dritter Bericht der Bundesregierung über den Fortgang der eingeleiteten Reformprozesse, mögliche Missstände und sonstige aktuelle Entwicklungen in der Transplantationsmedizin, S. 13; https://www.bundesgesundheitsministerium .de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/Organspende/Unterrichtung_3._Tx-Bericht_2016.pdf Die älteren Berichte der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin sind in den jährlichen Tätigkeitsberichten der Überwachungskommission gem. § 11 Abs. 3 S. 4 TPG und der Prüfungskommission gem. § 12 Abs. 5 S. 4 TPG enthalten: Tätigkeitsbericht 2015/2016, S. 8, http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload /downloads/pdf-Ordner/Transplantation/2016-12-06_Bericht_PK_UEK_2015-2016_BPK_final .pdf Tätigkeitsbericht 2014/2015, S. 8, http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload /downloads/pdf-Ordner/Transplantation/2015_09_26_BerPKUEK201415mitKB.pdf Tätigkeitsbericht 2013/2014, S. 13, http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload /downloads/TPG_Bericht_PK_UeK_30092014.pdf 5. Zur Frage der Kostenerstattung Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hat ein Versicherter auf Erstattung der Kosten, die er für die Transplantation eines gegen Bezahlung gespendeten Organs aufgewendet hat, keinen Anspruch, „weil die Transplantation eines von einem lebenden Spender gegen Entgelt zur Verfügung gestellten Organs nach dem Menschenbild des Grundgesetzes und den in Deutschland herrschenden Wertvorstellungen sittenwidrig (ist) und daher aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung nicht finanziert werden (darf).“ Auch die private Krankenversicherung übernimmt die entsprechenden Kosten nicht, wenn ein Organ im Ausland auf eine Art und Weise beschafft worden ist, die dem deutschen Recht widerspricht. Bundessozialgericht, Urteil vom 15. April 1997 – 1 RK 25/95, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1997, S. 3114. Hinsichtlich der Erstattung von Nachsorgekosten, die erst nach Rückkehr von einer kommerziellen Organtransplantation im Ausland anfallen, gibt es eine solche Entscheidung bislang nicht. Auch wenn die Transplantation und die im Anschluss erfolgende Nachsorge häufig eine Einheit bilden, wäre es stets eine Frage des Einzelfalls, den kausalen Zusammenhang zwischen der Transplantation und der medizinischen Behandlung herzustellen. ***