© 2020 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 007/20 Informationen zur Häufigkeit von Suizid und zu Präventionsmaßnahmen Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 007/20 Seite 2 Informationen zur Häufigkeit von Suizid und zu Präventionsmaßnahmen Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 007/20 Abschluss der Arbeit: 21. Februar 2020 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 007/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Statistische Angaben 4 1.1. Statistische Angaben zur Entwicklung der Zahl Selbstmordfälle in Deutschland seit 2004 4 1.2. Entwicklung der Zahlen von Selbstmordfällen nach Geschlecht 5 2. Beschluss des Deutschen Bundestages zur Stärkung der Suizidprävention 6 3. Maßnahmen der Bundesregierung zur Suizidprävention 6 4. Maßnahmen weiterer Institutionen 7 4.1. Weltgesundheitsorganisation und Association für Suicide Prevention 7 4.2. Nationales Präventionsprogramm Deutschland 7 4.3. Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention e. V. 8 4.4. Deutsche Depressionshilfe 8 4.5. Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 8 5. Suizidprävention in besonderen Lebensbereichen 8 5.1. Suizidprävention im Arbeitsleben 8 5.1.1. Arbeitsschutzgesetz 8 5.1.2. Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie 9 5.2. Suizidprävention für Kinder und Jugendliche 9 5.3. Suizidprävention im Alter 10 5.4. Krisenintervention bei schwer Erkrankten 10 5.5. Suizidprophylaxe für Flüchtlinge 11 6. Regelungen, die neben anderen Zielen auch der Suizidprävention dienen 11 6.1. Reform der Psychotherapie-Richtlinie 11 6.2. Präventionsgesetz 11 6.3. Hospiz- und Palliativgesetz 12 © 2020 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 007/20 1. Statistische Angaben 1.1. Statistische Angaben zur Entwicklung der Zahl Selbstmordfälle in Deutschland seit 2004 1 b is u n te r 1 5 J a h re 1 5 b is u n te r 2 0 J a h re 2 0 b is u n te r 2 5 J a h re 2 5 b is u n te r 3 0 J a h re 3 0 b is u n te r 3 5 J a h re 3 5 b is u n te r 4 0 J a h re 4 0 b is u n te r 4 5 J a h re 4 5 b is u n te r 5 0 J a h re 5 0 b is u n te r 5 5 J a h re 5 5 b is u n te r 6 0 J a h re 6 0 b is u n te r 6 5 J a h re 6 5 b is u n te r 7 0 J a h re 7 0 b is u n te r 7 5 J a h re 7 5 b is u n te r 8 0 J a h re 8 0 b is u n te r 8 5 J a h re 8 5 J a h re u n d m e h r 1 b is u n te r 1 5 J a h re 1 5 b is u n te r 2 0 J a h re 2 0 b is u n te r 2 5 J a h re 2 5 b is u n te r 3 0 J a h re 3 0 b is u n te r 3 5 J a h re 3 5 b is u n te r 4 0 J a h re 4 0 b is u n te r 4 5 J a h re 4 5 b is u n te r 5 0 J a h re 5 0 b is u n te r 5 5 J a h re 5 5 b is u n te r 6 0 J a h re 6 0 b is u n te r 6 5 J a h re 6 5 b is u n te r 7 0 J a h re 7 0 b is u n te r 7 5 J a h re 7 5 b is u n te r 8 0 J a h re 8 0 b is u n te r 8 5 J a h re 8 5 J a h re u n d m e h r 2004 16 172 346 379 440 670 828 749 749 565 710 631 506 514 372 292 7 47 82 95 85 181 208 214 223 187 253 257 209 262 242 242 2005 18 167 312 340 390 586 790 764 732 597 536 611 520 488 367 305 8 47 70 62 109 163 230 225 221 193 277 265 203 207 247 210 2006 20 157 297 320 309 525 718 705 701 568 530 668 547 488 365 307 9 45 67 78 76 157 198 251 223 183 194 246 202 181 221 209 2007 15 149 299 330 324 430 703 721 682 566 439 654 554 511 335 297 9 47 63 68 77 150 180 207 204 185 170 243 197 189 179 225 2008 11 160 296 308 322 450 661 768 719 614 426 595 560 496 331 322 6 50 80 86 70 126 179 245 211 195 146 237 190 191 181 219 2009 12 147 297 325 316 407 667 790 770 636 452 609 587 456 403 354 9 47 75 69 78 106 194 264 229 192 158 250 193 160 151 213 2010 22 143 331 399 336 397 676 760 770 660 520 543 632 478 420 378 6 46 86 81 96 94 193 249 269 208 166 238 237 183 182 222 2011 12 130 330 342 340 386 591 827 777 757 544 530 706 522 437 415 9 42 79 79 108 98 176 238 243 199 179 183 241 223 171 230 2012 11 139 300 336 362 327 593 747 740 678 558 452 614 542 464 424 9 45 76 90 97 99 176 267 267 248 179 191 252 202 174 231 2013 6 119 272 349 389 383 498 744 795 693 585 443 655 577 470 471 12 46 65 79 109 99 164 263 277 227 211 185 251 234 178 227 2014 20 137 260 356 394 359 484 745 853 691 604 445 668 650 462 496 8 57 64 86 96 103 151 245 301 244 203 182 224 220 173 228 2015 6 133 243 340 380 356 458 658 792 768 548 406 580 681 517 531 13 63 73 87 105 110 163 237 290 266 209 184 247 253 163 218 2016 9 139 262 316 398 357 429 670 775 710 600 477 491 714 502 525 8 66 66 93 96 76 108 254 291 254 207 152 188 228 167 210 2017 16 132 233 295 342 369 346 602 735 701 550 490 421 644 568 541 12 52 70 57 105 92 98 160 291 231 196 160 155 231 152 188 Todesurs ache: Vorsätzlic he Selbstbeschädi gung Geschlecht männlich weiblich Altersgruppen Altersgruppen Todesursachen: Die ausgewählten Todesursachen ermöglichen einen zeitlichen Vergleich nach der Umstellung der ICD-Systematik (1980-1997 ICD9, ab 1998 ICD-10). © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 | Stand: 06.02.2020 / 15:21:13 © 2020 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 - 007/20 1.2. Entwicklung der Zahlen von Selbstmordfällen nach Geschlecht Number of suicides by gender and year from 2004 to 2017 Year suicide Male Female Total 2004 7.939 2.794 10.733 2005 7.523 2.737 10.260 2006 7.225 2.540 9.765 2007 7.009 2.393 9.402 2008 7.039 2.412 9.451 2009 7.228 2.388 9.616 2010 7.465 2.556 10.021 2011 7.646 2.498 10.144 2012 7.287 2.603 9.890 2013 7.449 2.627 10.076 2014 7.624 2.585 10.209 2015 7.397 2.681 10.078 2016 7.374 2.464 9.838 2017 6.985 2.250 9.235 Total 103.190 35.528 138.718 © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 | Stand: 06.02.2020 / 15:21:13 Weitere statistische Angaben und Auswertungen zur Entwicklung der Suizidhäufigkeiten in einzelnen Bundesländern und zu Suizidmethoden finden sich auf der Internetseite des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro), siehe https://www.suizidpraevention-deutschland .de/news-einzelansicht/aktuelle-suizidzahlen-online.html. Den Ausführungen liegen die Angaben der Gesundheitsberichterstattung des Bundes vom 19. September 2019 vor, der Datenbank, die vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit dem Robert Koch Institut geführt wird. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 007/20 Seite 6 2. Beschluss des Deutschen Bundestages zur Stärkung der Suizidprävention Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2017 dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN1 zugestimmt, die Suizidprävention weiter zu stärken2. Er stellte fest, dass die Zahl der vollendeten Suizide in den vergangenen 35 Jahren sukzessive abgenommen habe, gleichwohl müssten weitere Anstrengungen unternommen werden, Suizide und Suizidversuche zunehmend zu vermeiden. Hierzu müssten zum einen angemessene Diagnosen und Behandlungen sichergestellt werden, zum anderen sei wesentlich, dass Menschen in psychischen Krisen eine niedrigschwellige und schnelle Hilfe erhielten. Im Oktober 2015 hatte der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages nach einem Antrag der Abgeordneten Klein-Schmeink, Schul-Asche u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN3 eine öffentliche Anhörung zum Thema „Suizidprävention verbessern und Menschen in Krisen unterstützen“ durchgeführt4. Die Experten waren sich über die Bedeutung des Themas einig , dass ein Ausbau der therapeutischen Versorgung erforderlich wäre. Die Arbeit der Beratungsstellen müsste gestärkt werden, so etwa die Bundesärztekammer5. Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) hob hervor, dass primärpräventive und aufklärende Initiativen gestartet und zu bundesweiten Aktionen in Schulen und in der Öffentlichkeit entwickelt werden müssten6. 3. Maßnahmen der Bundesregierung zur Suizidprävention Auf Initiative der DGS unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie weiterer Ministerien und Institutionen wurde im Jahr 2002 erstmals ein Nationales Suizidpräventionsprogramm (NaSPro) gestartet, siehe https://www.suizidpraevention-deutschland .de/ueber-uns.html. Im April 2017 hat das BMG das Thema Suizidprävention in einer Öffentlichen Bekanntmachung erneut explizit aufgegriffen und neue Fördermaßnahmen vorgestellt, siehe: Bundesministerium für Gesundheit, Öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Rahmen der Ressortforschung zum Thema „Suizidprävention“, veröffentlicht am 21. April 2017 auf www.bunde.de und www.forschung-bundesgesundheitsministerium.de. 1 BT-Drs. 18/12782 vom 20. Juni 2017, http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/127/1812782.pdf. 2 Plenarprotokoll 18/241 vom 23. Juni 2017, S. 24755A, http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18241.pdf. 3 BT-Drs. 18/5104 vom 10. Juni 2015, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805104.pdf. 4 Siehe https://www.bundestag.de/ausschuesse/ausschuesse18/a14/anhoerungen/suizidpraevention_inhalt- 390230. 5 Stellungnahme vom 12. Oktober 2015, abrufbar über die Internetseite zur Anhörung, https://www.bundestag .de/ausschuesse/ausschuesse18/a14/anhoerungen/suizidpraevention_inhalt-390230. 6 Stellungnahme vom 10. Juni 2015, abrufbar über die Internetseite zur Anhörung, https://www.bundestag .de/ausschuesse/ausschuesse18/a14/anhoerungen/suizidpraevention_inhalt-390230. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 007/20 Seite 7 Eine Übersicht zu aktuell bewilligten konkreten Fördermaßnahmen hat das BMG am 21. Mai 2019 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vorgelegt, siehe: BT-Drs. 19/10441 vom 24. Mai 2019, http://dipbt.bundestag .de/dip21/btd/19/104/1910441.pdf7 (S. 71 ff., dort finden sich u. a. Projekte zu Suizidprävention an Schulen). 4. Maßnahmen weiterer Institutionen 4.1. Weltgesundheitsorganisation und Association für Suicide Prevention Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Jahr 2014 eine ersten umfassenden Suizid-Bericht vorgestellt, der den Wissensstand zu suizidalem Verhalten und präventiven Interventionsmöglichkeiten aufzeigt, siehe: Stiftung Deutsche Depressionshilfe, Suizidprävention: Eine globale Herausforderung (2016), deutsche Ausgabe des Berichts der WHO, Preventing Suicide: A global imperative (2014), https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/131056/9789241564779- ger.pdf. Die WHO und die International Association for Suicide Prevention (IASP) haben erstmals im Jahr 2003 den Welttag der Suizidprävention ausgerufen. Er wird seitdem jährlich am 10. September veranstaltet, siehe https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/presse/welt-suizid-praeventionstag -wie-kann-man-suizide-verhindern. In vielen Ländern, darunter auch in Deutschland, finden an diesem Tag eine Reihe von Informationsveranstaltungen insbesondere zur Aufklärung über Risikofaktoren und Präventionsmaßnahmen statt, vgl. hierzu etwa: Pressemitteilung der Stiftung Gesundheitswissen, Welt-Suizid-Präventionstag: (Wie) kann man Suizide verhindern?, 5. September 2019, https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/presse/welt-suizid-praeventionstagwie -kann-man-suizide-verhindern. 4.2. Nationales Präventionsprogramm Deutschland Das bereits unter Gliederungspunkt 3. erwähnte NaSPro ist ein Netzwerk, in dem sich mehr als 90 Akteure (Ministerien, Organisationen und Verbände) mit dem Ziel der gesamtgesellschaftlichen Aktivierung für die Suizidprävention einsetzen. Im Einzelnen werden folgende Grundsätze und Ziele verfolgt: Prävention ist möglich Suizidalität ist ein komplexes Phänomen Suizidprävention ist eine gesellschaftliche Aufgabe Suizidprävention ist auf verschiedenen Ebenen nötig Suizidprävention muss die Angehörigen und weitere Betroffene miteinbeziehen.8 7 Hinweis: Die Schriftliche Frage nimmt Bezug auf den o. g. interfraktionellen Antrag „Suizidprävention weiter stärken“ und fragt nach den dessen Umsetzung. 8 Vgl. die Übersicht auf der Internetseite des NaSPro: https://www.suizidpraevention-deutschland.de/ueberuns /grundsaetze-ziele.html. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 007/20 Seite 8 Im Rahmen des Programms erarbeiten eine Reihe von Arbeitsgruppen insbesondere Rahmenbedingungen und Empfehlungen, um Strukturen für eine bessere Prävention zu entwickeln, siehe: https://www.suizidpraevention-deutschland.de/. 4.3. Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention e. V. Die DGS ist eine interdisziplinäre Fachgesellschaft. Sie fördert als Dachverband die praktische und wissenschaftliche Arbeit, um insbesondere Konzepte adäquater Hilfen zu erarbeiten, Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und die Öffentlichkeit für Suizidrisiken zu sensibilisieren, siehe: https://www.suizidprophylaxe.de/. Auf ihrer Internetseite hält die DGS neben einer Reihe von Informationen auch konkrete Hinweise auf Hilfsangebote bereit. 4.4. Deutsche Depressionshilfe Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe setzt sich für die Verbesserung der Situation depressiv erkrankter Menschen ein und stellt Betroffenen und Angehörigen viele Informationen und Hilfsangebote zur Verfügung: https://www.deutsche-depressionshilfe.de/depression-infos-undhilfe /depression-in-verschiedenen-facetten/suizidalitaet.Besonderes Anliegen ist es ihr dabei auch, einen Beitrag zum Rückgang von Suiziden zu leisten, vgl. https://www.deutsche-depressionshilfe .de/ueber-uns/die-stiftung. Im sogenannten „Medienguide“ hat sich die Stiftung vor einigen Jahren mit dem Thema der Nachahmungstaten befasst: Empfehlung zur Berichterstattung über Suizid, Wie Journalisten Nachahmungstaten verhindern können, München 2000, abrufbar unter: https://www.deutsche-depressionshilfe.de/presse-und-pr/berichterstattung-suizide. 4.5. Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) führt Projekte zur Aufklärung und Information über gesundheitliche Risiken durch und nimmt dabei auch das Thema Suizidprävention in den Blick, vgl. die Meldung auf der Internetseite des BMG anlässlich des Welttages der Suizidprävention, 10. September 2015, mit dem Hinweis, dass das BMG Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen der BzgA zur Suizidprävention fördere, siehe: https://www.amka.de/sites /default/files/2019-08/AmkA_Gesundheit_Vorort_2019_RZ3.pdf. 5. Suizidprävention in besonderen Lebensbereichen 5.1. Suizidprävention im Arbeitsleben 5.1.1. Arbeitsschutzgesetz Nach dem Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz )9 gehört es, so § 3, zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die nötigen Maßnahmen des 9 Gesetz vom 7. August 1996 (BGBl I S. 1246), zuletzt geändert durch Art. 113 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl I S. 1626). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 007/20 Seite 9 Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung von Umständen zu treffen, die u. a. die Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen. Zu seinen Pflichten gehört nach § 5 auch, für die Arbeitsplanung Gefährdungsbeurteilungen bei allen Arbeitsplätze vorzunehmen, was bedeutet, dass er die Aufgabe hat, durch Fehlbelastung verursachte Gefährdungen zu vermeiden und arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen10. 5.1.2. Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie Mit Präventionsfragen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes befasst sich insbesondere die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie, auf die sich der Bund, die Länder und die Unfallversicherungsträger verständigt haben, siehe hierzu die Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz /Arbeitsschutzstrategie/arbeitsschutzstrategie.html. Zu den Themenbereichen gehört u. a. das Arbeitsprogramm „Psyche“, mit dem das Ziel verfolgt werden soll, die betrieblichen Akteure ausreichend zu informieren und zu qualifizieren, vgl. http://www.gda-portal.de/DE/Betriebe/Psychische -Belastungen/Psychische-Belastungen_node.html. 5.2. Suizidprävention für Kinder und Jugendliche In der Fachpresse wird aktuell immer wieder hervorgehoben, dass Suizid unter Jugendlichen die zweithäufigste Todesursache (nach Verkehrsunfällen) sei11. Das RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung berichtete im September 2019 über eine aktuelle Studie zu Suizidfällen bei Schülerinnen und Schülern, vgl. Pressemitteilung des RWI vom 30. September 2019, http://www.rwi-essen.de/presse/mitteilung/369/. Die Untersuchung habe gezeigt, dass sich von rund zehn Millionen Deutschen im Alter zwischen sechs und 19 Jahren pro Jahr durchschnittlich 221 das Leben nehmen würden und dass die Suizidrate an den ersten beiden Schultagen nach den Ferien am höchsten sei. Das NaSPro sieht spezielle Maßnahmen zur Suizidprävention bezogen auf Kinder und Jugendliche vor. So hat etwa die Arbeitsgruppe „Kinder und Jugendliche“ gemeinsam mit der DGS eine Broschüre erarbeitet: Döring, Gerth/Grégorie, Silke, u. a., Zwischen Selbstzerstörung und Lebensfreude , Hinweise für die Suizidprävention bei jungen Menschen, 2. Auflage 2013, https://www.suizidpraevention-deutschland.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Broschuere _Zwischen_Selbstzerstoerung_und_Lebensfreude_Dez_2013.pdf Beispiel für eine der konkreten im Rahmen des NaSPro gegründete Initiative ist „Sprich mich an!“, mit der Pädagogen gezielt zum Umgang mit suizidalen Jugendlichen geschult werden sollen, siehe: https://www.dalberg-gymnasium.de/artikel/7516. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), eine Fachgesellschaft der Arbeitsgemeinschaften der Wissenschaftlichen Medizinischen 10 Vgl. hierzu: Aspekte zur Teilhabe gehörloser Menschen am Arbeitsmarkt, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand, WD 6 – 3000-136/18 vom 20. Dezember 2018, S. 7. 11 Siehe etwa Kacic, Viktor, Zimmermann, Frank, Suizidalität und Suizidprävention bei Kindern und Jugendlichen , in: Kinder- und Jugendschutz (KJug) 2020, Heft 1, S. 2-5, abrufbar unter: https://www.kjug-zeitschrift.de/de/Ausgabe/2020-1. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 007/20 Seite 10 Fachgesellschaften e. V. (AWMF), hat im Jahr 1999 eine S 2k-Leitlinie12 erstellt, die sich insbesondere an Ärzte wendet und Empfehlungen ausspricht. Sie ist rechtlich nicht bindend, enthält aber wesentliche Ausführungen zur Diagnostik, zur Einteilung in unterschiedliche Schweregrade sowie zu Prävention, Krisenintervention und Therapie: Suizidalität im Kindes- und Jugendalter, AWMF-Register Nr. 028/031, Klasse S2k, https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/028- 031l_S2k_Suizidalitaet_KiJu_2016-07_01.pdf. In vielen Städten und für viele Schulen stehen Schulpsychologen bzw. ein schulpsychologischer Beratungsdienst zur Verfügung, die Lehrern, aber auch Eltern und Schülerinnen und Schülern Fortbildung und Beratung im Bereich der Suizidprävention anbieten. Die rechtlichen Grundlagen und die Organisation sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Aktuell führt die Technische Universität Dresden im Rahmen der Suizidprävention in weiterführenden Schulen das Projekt „Netzwerk für Suizidprävention in Dresden“ (gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit) durch: https://tu-dresden.de/mn/psychologie/ikpp/kinderundjugendliche /ressourcen/dateien/2018_NeSuD_Poster_BuKo.pdf?lang=de. Das Projekt verfolgt das Ziel, Interventionen zur Suizidprävention auf verschiedenen Ebenen in der Stadt Dresden zu implementieren und zu evaluieren. 5.3. Suizidprävention im Alter Das NaSPro hat auch eine Arbeitsgruppe „Alte Menschen“ eingerichtet. Diese hat es sich zur Aufgabe gemacht, professionell und ehrenamtlich Tätige, Angehörige und Betroffene und die Öffentlichkeit über das Thema Alterssuizidalität zu informieren und entsprechende Vorhaben zu fördern, siehe das Informationsblatt: Wenn das Altern zur Last wird, Hilfe bei Lebenskrisen und Selbsttötungsgefahr älterer Menschen, https://www.suizidpraevention-deutschland.de/fileadmin /user_upload/Flyer/pdf-dateien/NASPRO-Altwerden-2012.pdf. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat eine Expertise zu diesem Thema veröffentlicht: Erlemeier, Norbert, Suizidalität und Suizidprävention im Alter, Suizidalität und Suizidprävention im Altern, Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie , Senioren, Frauen und Jugend, 2002, https://www.bmfsfj.de/blob/94968/4911ef06d7e66d8490a104bfa1b0e151/prm-24421-sr-band- 212-data.pdf. Neben einem Bericht über den Forschungsstand werden hier Ergebnisse von Befragungen von Mitarbeitern ambulanter Krisenhilfeeinrichtungen, Experten der Suizidologie sowie von alten Menschen vorgestellt. 5.4. Krisenintervention bei schwer Erkrankten Angebote zur psychiatrischen Krisenintervention hält u. a. die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V. bereit: https://www.dgsp-ev.de/fortbildungen/kurzfortbildungen/seminarliste- 2020/59-psychiatrische-krisenintervention-und-handlungsoptionen.html. 12 Die AWMF entwickeln Leitlinien, die systematisch erarbeitete Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung darstellen . Die Klassifizierung S 2k bedeutet, dass die Leitlinie unter den beteiligten Experten im formalen Konsens erarbeitet worden ist, vgl. die Ausführungen auf der Internetseite der AWMF, https://www.awmf.org/leitlinien /awmf-regelwerk/ll-entwicklung/awmf-regelwerk-01-planung-und-organisation/po-stufenklassifikation /klassifikation-s2e-und-s2k.html. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 007/20 Seite 11 Wichtige Aufgaben bei der Krisenbewältigung nehmen im Übrigen die psychosozialen Krebsberatungsstellen wahr. Einen Überblick über örtliche Krebsberatungsstellen ermöglicht das Deutsche Krebsforschungszentrum im Rahmen seines Krebsinformationsdienstes: https://www.krebsinformationsdienst .de/service/adressen/krebsberatungsstellen.php. 5.5. Suizidprophylaxe für Flüchtlinge Seit Beginn der großen Flüchtlingswelle im Herbst 2015 wird in den Medien immer wieder von Suiziden und Suizidversuchen von Flüchtlingen berichtet, Beispiel: Mehr als 110 Suizidversuche von Flüchtlingen im Norden, Die Welt 25. Juni 2018, https://www.welt.de/regionales/hamburg /article178152402/Migration-Mehr-als-110-Suizidversuche-von-Fluechtlingen-im-Norden .html. Inzwischen befassen sich viele Institutionen mit Angeboten zur Unterstützung von traumatisierten Flüchtlingen. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sylvia Gabelmann u. a. und der Fraktion Die LINKE., BT-Drs. 19/11142, auch auf die Förderung psychosozialer Zentren, Fortbildungsmaßnahmen und das Bundesprogramm des BMFSFJ für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge hin: BT-Drs. 19/11666 vom 15. Juli 2019, https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/116/1911666.pdf. 6. Regelungen, die neben anderen Zielen auch der Suizidprävention dienen 6.1. Reform der Psychotherapie-Richtlinie Die Psychotherapie-Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss zur Regelung der Ausübung der Psychotherapie im Jahr 2009 erlassen hat13, wurde im Jahr 2017 reformiert14, die Neureglungen sind am 1. April 2017 in Kraft getreten. Damit wurde u. a. ein erleichterter Zugang für Patientinnen und Patienten zur Behandlung geschaffen, in dem die Therapeuten nunmehr verpflichtet werden, psychotherapeutische Sprechstunden und eine Akutbehandlung als Hilfestellung bei akuten Krisen anzubieten. Die Reform ist allerdings nicht unumstritten. Kritisiert wird u. a., dass die Neuregelung zwar zu einer besseren kurzfristigen Diagnoseklärung beitragen könne, dies aber nicht insgesamt zu einer ausreichenden Versorgung mit Therapieplätzen führen würde, vgl. zu den Änderungen und zu den Kritikpunkten: Pro Psychotherapie e. V., Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie, https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen /neue-psychotherapierichtlinie-ueberblick-und-bewertung/. 6.2. Präventionsgesetz Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Präventionsgesetz, das in wesentlichen Teilen im Juli 2015 in Kraft getreten ist15, dem Ziel der Vorbeugung im Rahmen der Gesundheitsförderung für alle 13 Richtlinie vom 19. Februar 2009, BAnz. Nr. 58 (S. 1399) vom 17. April 2009. 14 Die Richtlinie in der aktuellen Fassung, zuletzt geändert am 22. November 2019, BAnz AT B 4 vom 23. Januar 2020, findet sich auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses, https://www.g-ba.de/richtlinien/20/. 15 Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention vom 17. Juli 2015, in Kraft getreten im Wesentlichen am 25. Juli 2015 (BGBl I S. 1368, 1781). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 - 007/20 Seite 12 Altersgruppen und die verschiedenen Lebensbereiche einen besonderen Stellenwert eingeräumt. Das Gesetz schreibt u. a. vor, dass eine Nationale Präventionskonferenz geschaffen wird, die gemäß § 20 d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)16die Entwicklung der nationalen Präventionsstrategie und deren Weiterführung erarbeitet. Den ersten Präventionsbericht hat die Konferenz im Juni 2019 vorgelegt, vgl. die Information zum Bericht: https://www.npk-info.de/praeventionsstrategie /praeventionsbericht. 6.3. Hospiz- und Palliativgesetz Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG)17 sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase verbessern soll und somit auch dazu dient, Erleichterungen beim Leben mit unheilbaren Erkrankungen zu schaffen. Die Regelungen können insoweit eine wichtige Rolle im Rahmen der Suizidprävention übernehmen. Dies hob auch der ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung , Hubert Hüppe, CDU/CSU, in einer Rede im Deutschen Bundestag am 5. November 2015 ausdrücklich hervor, siehe die Wiedergabe der Rede auf der Internetseite der CDU/CSU, „Ein wichtiger Beitrag zur Suizidprävention, Rede zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung , https://www.cducsu.de/themen/familie-frauen-arbeit-gesundheit-und-soziales/ein-wichtiger -beitrag-zur-suizidpraevention. Diese Ansicht teilt auch der Deutsche Ethikrat. Er hebt hervor, dass der Ausbau der Palliativmedizin und Hospizarbeit einen wichtigen Beitrag dazu leisten könne, „Ängste vor unerträglichen Schmerzen, Einsamkeit und Fremdbestimmung im Sterbeprozess abzubauen“ und dass sich die damit geschaffenen Möglichkeiten als Suizidprävention verstehen lassen, siehe: Deutscher Ethikrat , Themen „Gesellschaft und Recht“, https://www.ethikrat.org/themen/gesellschaft-undrecht /sterbebegleitungsuizidpraevention/. *** 16 Gesetz vom 20. Dezember 1988 (BGBL I S. 2477), in der Fassung vom 11. Dezember 2018, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl I S. 148). 17 Gesetz vom 1. Dezember 2015 (BGBl I S. 2114).