WD 8 - 3000 - 156/19 (21. November 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Eine Änderung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, etwa eine Erweiterung der Ausnahmemöglichkeiten ihres Artikels 16, müsste auf Grundlage von Artikel 192 Absatz 1 AEUV im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union erfolgen. In diesem Verfahren beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit (Art. 294 AEUV). *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Verfahren zur Änderung der FFH-Richtlinie