© 2019 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 141/18 Zur Lern- und Lehrmittelfreiheit Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 141/18 Seite 2 Zur Lern- und Lehrmittelfreiheit Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 141/18 Abschluss der Arbeit: 7. Januar 2019 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 141/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Begriffliche Abgrenzung 4 2. Zur Höhe der Ausgaben je Schülerin und Schüler in Deutschland 4 3. Internetverweise zur Lernmittelfreiheit in den einzelnen Bundesländern 5 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 141/18 Seite 4 1. Begriffliche Abgrenzung Auf den Internetseiten der Kultusministerkonferenz wird der Begriff der Lern- und Lehrmittelfreiheit definiert: „Lernmittel sind Arbeitsmaterialien, die die Schülerin/der Schüler zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht benötigt. Dazu zählen Schulbücher und Lernmaterialien wie z. B. Taschenrechner, Zirkel, Zeichengeräte. Lehrmittel hingegen bezeichnen die zur Ausstattung der Schule gehörenden Unterrichtsmittel (z. B. geographische Karten, Materialien für den naturwissenschaftlichen Unterricht). Prinzipiell besteht im gesamten Bundesgebiet die Lernmittelfreiheit. Ihr Umfang, der Kreis der Anspruchsberechtigten und die Zuständigkeit für die Finanzierung können jedoch in den Ländern erheblich voneinander abweichen. In den meisten Ländern wird die Lernmittelfreiheit mittels eines Leihsystems umgesetzt, für das oft auch ein Entgelt gezahlt werden muss.“1 Das Einbeziehen von persönlicher Ausstattung (z. B. Zirkel und Zeichengeräte) wird teilweise nicht als Lernmittel bezeichnet. So schreibt der Rechtsschutzdienstleister D.A.S. Rechtsschutz AG: „Gegenstände der persönlichen Ausstattung, wie Sportzeug, Schreib- und Zeichenmaterial, Lektüre, Schulhefte und Verbrauchsmaterial [zählen nicht zu Lernmitteln]. Andere Dinge, wie Atlanten, Formelsammlungen und Taschenrechnern, sowie die zu den Schulbüchern gehörenden Arbeitshefte (mit Platz für eigene Eintragungen) fallen in der Regel [ebenfalls] nicht unter die Lernmittelfreiheit.“2 2. Zur Höhe der Ausgaben je Schülerin und Schüler in Deutschland Die unterschiedliche Ausgestaltung der Lernmittelfreiheit in den einzelnen Bundesländern ist einer der Gründe, warum es „Unterschiede in der Höhe der Ausgaben je Schülerin und Schüler zwischen den Schularten und den Bundesländern“ gibt.3 Diese Ausgaben sind in Publikationen des Statistischen Bundesamtes abrufbar. 4 In einer aktuellen Publikation des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2018 werden Daten zu Schulen, Schulzeit, Ausgaben etc. zusammengefasst .5 1 Quelle: https://www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/weitere-themen/lehr-und-lernmittel.html [zuletzt abgerufen am 3. Januar 2019]. 2 Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/rechte-von-schuelern/lernmittelfreiheit.aspx [zuletzt abgerufen am 3. Januar 2019]. 3 Quelle: Seite 5 in: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Bildung- KulturFinanzen/AusgabenSchueler5217109157004.pdf?__blob=publicationFile [zuletzt abgerufen am 3. Januar 2019]. 4 Quelle: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/BildungKulturFinanzen /Bildungsausgaben.html [zuletzt abgerufen am 3. Januar 2019]. 5 Quelle: https://www.destatis.de/GPStatistik/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_derivate_00035140/Schulen _auf_einen_Blick_2018_Web_bf.pdf;jsessionid=5BBFAA19E06C8B05F31D4EF0E0326230 [zuletzt abgerufen am 3. Januar 2019]. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 141/18 Seite 5 3. Internetverweise zur Lernmittelfreiheit in den einzelnen Bundesländern6 Baden-Württemberg: https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Schulgeld+und+Lernmittelfreiheit-5000725-lebenslage -0 Bayern: https://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_s030.php Berlin: https://www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/medien/lehr-und-lernmittel/ Brandenburg: https://mbjs.brandenburg.de/bildung/weitere-themen/schulbuecher.html Bremen: https://www.bremische-buergerschaft.de/fileadmin/user_upload/Informationsmaterial/Landesverfassung Bremen_2016_web.pdf Hamburg: https://www.hamburg.de/contentblob/64522/710846f7d576b5c920dc05893fa1760b/data/bbs-brlernmittel -05-05.pdf Hessen: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/lernmittelfreiheit Mecklenburg-Vorpommern: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr- SchulGMV2010rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs Niedersachsen: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulorganisation/entgeltliche_ausleihe _von_lernmitteln/entgeltliche-ausleihe-von-lernmitteln-6561.html Nordrhein-Westfalen: 6 Letzter Abruf aller Internetverweise: 3. Januar 2019 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 141/18 Seite 6 https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Lernmittelfreiheit/ Rheinland-Pfalz: http://lmf-online.rlp.de/fuer-eltern.html Saarland: https://www.saarland.de/60068.htm Sachsen: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17333/31282#ef Sachsen-Anhalt: https://www.bildung-lsa.de/schule/lernmittel_an_schulen___schulbuchverzeichnis.html#jlr- LernMKostEntlVST2013V1P2 Schleswig-Holstein: https://schulrecht-sh.de/texte/l/lernmittel.htm Thüringen: http://www.landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige &showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=29&numberofresults =31&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SchulGTH2003V1P44Text ***