WD 8 - 3000 - 120/19 (11.09.2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Der Fachbereich WD 8 der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages hat in den Jahren 2018 und 2019 mehrere Arbeiten zum Thema nationaler und internationaler Klimaverpflichtungen verfasst. Im Folgenden werden diese kurz vorgestellt: Nationale bzw. EU-weite Einbeziehung weiterer Sektoren in das Europäische Emissionshandelssystem (WD 8 - 3000 - 013/18), Anlage 1: Die Europäische Union (EU) hat verschiedene Maßnahmen zum Klimaschutz ergriffen, ein zentrales gemeinschaftliches Klimaschutzinstrument ist dabei der im Jahr 2005 eingeführte Europäische Emissionshandel (European Union Emissions Trading System, EU-ETS). In der vorliegenden Arbeit wird dieses Instrument vorgestellt, welche Sektoren beinhaltet sind und sodann auf deutsche Emissionen eingegangen. In diesem Zuge werden deutsche Emissionen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industriesektor, Verkehrssektor, Private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungs -Sektor (GDH), Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Landwirtschaft, Landnutzungs-, Landnutzungsänderungs - und Forstwirtschaftsektor (LULUCF) vorgestellt sowie auf den Diskussionsstand eingegangen, weitere Sektoren mit einzubeziehen (was EU-rechtlich möglich ist). Dabei wird auf den wissenschaftlichen kontroversen Diskurs hierzu eingegangen. In diesem Zusammenhang werden auch Beispiele angeführt, dass einzelne Länder andere Sektoren einbeziehen. Die CO2-Abgabe in der Schweiz, Frankreich und Großbritannien; Mögliche Modelle einer CO2- Abgabe für Deutschland (WD 8 - 3000 - 027/18), Anlage 2: Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Diskussion der Möglichkeit einer nationalen CO2-Abgabe /CO2-Steuer als zusätzliches klimaschutzpolitisches Instrument neben dem Emissionshandel . Insgesamt 14 (bzw. 15 inklusive der Schweiz) Teilnehmerländern des EU-ETS haben bereits zum derzeitigen Zeitpunkt verschiedene Modelle einer CO2-Abgabe eingeführt. Im Detail werden die Ansätze der Schweiz, Frankreichs und Großbritanniens vorgestellt. Aktuelle Klimaschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene, Nominale Ziele und Rechtsgrundlagen (WD 8 - 3000 - 077/18), Anlage 3: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zu nationalen und internationalen Klimaschutzverpflichtungen Kurzinformation Zu nationalen und internationalen Klimaschutzverpflichtungen Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Für die Festlegung der internationalen Klimapolitik ist die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change) zentral. Der aktuelle Stand der Ratifizierung ist auf den Internetseiten der Vereinten Nationen abrufbar.1 Im Rahmen der Vertragsstaatenkonferenzen der Klimarahmenkonvention wurden völkerrechtlich bindende Verträge ausgearbeitet. In diesem Sachstand werden zunächst die globalen Klimaschutzziele in Form des Kyoto-Protokolls und des Pariser Klimaschutzübereinkommens als völkerrechtlich bindende Verträge vorgestellt. Sodann wird auf Klimaschutzziele innerhalb der Europäischen Union (EU) und insbesondere nationale Festlegungen (Energiekonzept 2010 und Klimaschutzplan 2050) beschrieben. Klimaschutzgesetze weltweit (WD 8 - 3000 - 028/19), Anlage 4: In dieser kurzen Dokumentation wird zum einen das Pariser Klimaschutzübereinkommen aus dem Jahr 2015 vorgestellt und stichpunktartig die wichtigsten Klimaschutzziele hierin aufgestellt . Sodann wird die Datenbank, „Climate Change Laws of the World“, des „Grantham Research Institute on Climate Change and the Environment“ (als Ausgründung der London School of Economics and Political Science (LSE))2 vorgestellt. Hierin lassen sich weltweit sowohl Klimaschutzgesetze als auch ihre Inhalte (über 1.200 Gesetze in 164 Staaten) recherchieren. Abschließend wird auf einen Aufsatz zum Rechtsvergleich internationaler Klimaschutzverpflichtungen in ausgewählten europäischen Ländern eingegangen. Zu finanziellen Einbußen durch Nichteinhaltung von klima- und umweltbezogenen Verpflichtungen (WD 8 - 3000 - 074/19), Anlage 5: In dieser Arbeit wird insbesondere Literatur zusammengestellt, die sich der Fragestellung annimmt , ob sich aus den internationalen Klimaschutzabkommen Sanktionsmöglichkeiten ergeben können. Zentral ist dabei eine Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (Fachbereich WD 7) zu „Sanktionsmöglichkeiten bei Klimaschutzabkommen3“. *** 1 Internetverweis: https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XXVII-7-d&chapter =27&clang=_en [zuletzt abgerufen am 11. September 2019]. 2 Quelle: www.lse.ac.uk/GranthamInstitute/climate-change-laws-of-the-world/ [zuletzt abgerufen am 11. September 2019]. 3 Diese Arbeit ist im Internet abrufbar unter: https://www.bundestag.de/resource /blob/567688/4c3296c478c79b6afef76498add9b471/WD-7-172-18-pdf-data.pdf [zuletzt abgerufen am 11. September 2019].