© 2018 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 114/18 Zur Hebammenqualifikation Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 114/18 Seite 2 Zur Hebammenqualifikation Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 114/18 Abschluss der Arbeit: 24.10.2018 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 114/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Hebammenqualifikation 4 2. Auswahl weiterführender Literatur 5 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 114/18 Seite 4 1. Hebammenqualifikation Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/55/EU (Änderung der EU-Richtlinie 2005/36/EG) hat zur Folge, dass zukünftig die Ausbildung der Hebammen vollständig an Hochschulen überführt werden muss. Die Zugangsvoraussetzung für die Hebammenausbildung muss auf eine 12-jährige Schulbildung angehoben werden. Eine detaillierte Darstellung der rechtlichen Grundlage findet sich in einem Sachstand des Fachbereichs Europa des Deutschen Bundestages vom 1. März 2018: https://www.bundestag.de/blob/553384/b367228ef935e3a17fe286a91c507656/pe-6-038-18-pdfdata .pdf Das derzeit bestehende Berufsgesetz der Hebammen wurde 1985 verabschiedet, die Ausbildungsund Prüfungsverordnung 1987. In dem „Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten“1 der Bundesregierung vom 19. August 2018 wird ebenfalls auf die Notwendigkeit der Akademisierung des Hebammenberufs eingegangen: „Zugleich ergibt sich für die Hebammenausbildung bereits heute die Notwendigkeit einer vollständigen Akademisierung der Ausbildung bis zum 18. Januar 2020. Durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“), die am 17. Januar 2014 in Kraft getreten ist, wurden die Zugangsvoraussetzungen zur Hebammenausbildung auf Ebene der Europäischen Union (EU) auf eine zwölfjährige allgemeine schulische Ausbildung angehoben. Für Deutschland hat das zur Folge, dass eine Akademisierung der Hebammenausbildung erforderlich ist, damit die Richtlinienkonformität der Ausbildung, die der automatischen Anerkennung in der EU unterliegt, aufrechterhalten werden kann. Die Frist zur Umsetzung beträgt sechs Jahre. Im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren wird es erforderlich sein, die Fragen zu klären, die sich aus einer Vollakademisierung zum einen für die Organisation und Struktur der Ausbildung und zum anderen für ihre Finanzierung ergeben.“2 Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaften (DGHWi) haben in einer Expertengruppe ein Eckpunktepapier zur Erarbeitung eines neuen Berufsgesetz publiziert: https://www.hebammenverband.de/standpunkte-ausbildung-beruf/ In diesem Papier heißt es in Hinblick auf die Ausgestaltung des Studiums: 1 Unterrichtung durch die Bundesregierung. Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten Drucksache 18/9400 vom 19.08.2016. 2 Ebd., Seite 33. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 114/18 Seite 5 „Die weitere Ausgestaltung des Studiums obliegt den Hochschulen. Sie beachten die Vorgaben der Richtlinie 2005/36/EG. […] Da der Hebammenberuf zu den reglementierten Berufen gehört, ist auch nach der vollständigen Überführung der Hebammenausbildung an die Hochschulen neben den üblichen hochschulischen Prüfungen eine staatliche Prüfung im Berufsgesetz zu planen . Der Hebammenberuf ist der erste Gesundheitsfachberuf, der vollständig an die Hochschulen überführt werden wird. Daher gibt es kein direktes Vorbild, wie die staatliche Prüfung bei den Hebammenstudiengängen gestaltet und in das Studium integriert werden sollte. Die zu findenden Regelungen müssen sicherstellen, dass innerhalb Deutschlands ein einheitliches Ausbildungsniveau und die zeitlich sinnvolle Organisation des Studienablaufs ermöglicht werden. Hierzu muss es zu einer Harmonisierung der hochschulischen Prüfungssystematik mit dem Anspruch einer staatlichen Prüfung kommen, die eine sinnvolle zeitliche Einordung einer staatlichen Abschlussprüfung einschließt. Als mögliche Vorbilder für die rechtliche Ausgestaltung der Prüfungsmodalitäten stehen die Regelungen aus dem Entwurf des Pflegeberufereformgesetzes zur Verfügung (§ 39, Absatz 1 – 4) oder die Regelungen der Approbationsordnung für die Ärzte/Ärztinnen . Um konkrete Empfehlungen aussprechen zu können, sollte eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, welche die möglichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen prüft und eine an die Anforderungen des Hebammenberufes und der Studiengänge angepasste Möglichkeit vorschlägt.“3 Im vergangenen Jahr ist in der GMS Zeitschrift für Hebammenwissenschaft ein Artikel erschienen , in dem der Frage nach dem konkreten Bedarf, den potenziellen Aufgabenfeldern und entsprechenden abgeleiteten Kompetenzzielen eines Studiums für Hebammen/Entbindungspfleger nachgegangen wird.4 Die Studie basiert auf der Auswertung von Interviews. Die Autoren kommen zum Schluss: „Die Ergebnisse verdeutlichen den hohen Bedarf akademisch ausgebildeter Hebammen/Entbindungspfleger. So zeigt sich eine deutliche Befürwortung des Studiums hinsichtlich des Mehrwerts. Dies wird auch durch Resultate unterstützt, die zeigen, dass es durchaus Bereiche gibt, die in der derzeitigen Ausbildung zu kurz kommen und in einem Studium intensiviert werden könnten. Weiter konnte das Kompetenzprofil des Deutschen Hebammenverband e.V. durch die Ergebnisse bestätigt werden. Der Bedarf an akademisch ausgebildeten Hebammen / Entbindungspflegern vor allem im Vergleich mit dem internationalen Standard ist unbestritten , trotzdem gibt es immer noch Defizite und Unsicherheiten hinsichtlich der Umsetzung einer Akademisierung des Berufs und dessen Konsequenzen.“ 2. Auswahl weiterführender Literatur K Brendel, B Friedli, J Pehlke-Milde: Childbirth in Complex Situations – ein zukunftsweisendes Modul im Studiengang Master of Science Hebamme an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW); Z Geburtshilfe Neonatol 2017; 221(S 01): E1-E113 DOI: 10.1055/s-0037- 1607920 3 Ebd., Seite 10. 4 Julia Butz et al.: Anforderungen, Mehrwert und Kompetenzen für die Akademisierung der Hebammenausbildung – Ergebnisse einer Expertenbefragung. GMS Zeitschrift für Hebammenwissenschaft 2017, Vol. 4, ISSN 2366-5076. Im Internet abrufbar unter: https://www.egms.de/static/pdf/journals/zhwi/2017-4/zhwi000007.pdf [zuletzt abgerufen am 22. Oktober 2018]. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 114/18 Seite 6 C. Putscher-Ulrich: Skillstraining im BSc-Studiengang Hebammen – eine runde Sache; Vortrag, 12. Internationales SkillsLab Symposium 2017. Erlangen, 31.03.-01.04.2017. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2017. DocV6-01. S. Striebich, M. Grieshop, D. Tegethoff: 12. Internationales SkillsLab Symposium 2017. Erlangen, 31.03.-01.04.2017. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2017. DocV6-01 Y. Bovermann: Akademisierung heisst Reform des Hebammenberufs. Artikel in Hebammenreform , das Magazin des Bundes Deutscher Hebammen, 2016. Heft 9 Band 17. A. Bernloehr, S. Grylka, M. M. Gross: Brauchen Hebammen ein Masterstudium? In: Hebammen- Forum, 16 (2015), S. 130-133. EU-Hebammenstudium mit Masterabschluss: über ein europäisches Kooperationsprojekt. G. M. Ayerle: Akademisierung der Hebammenausbildung: Herausforderungen aus Sicht der Sektion Hochschulbildung der DGHWi e. V in: Z Hebammenwiss. 2016;04(02):29-31. - https://www.medizin.uni-halle.de/fileadmin/Bereichsordner/Institute/GesundheitsPflegewissenschaften /Sonstige_Downloads/Ayerle/01_ZHWi_8._Ausgabe_Akademisierung_GA_2016.pdf Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV). Hebammenverband bleibt dabei: Die Vollakademisierung ist das langfristige Ausbildungsziel. 2012. Verfügbar unter: https://www.hebammenverband .de/aktuell/nachricht-detail/datum/2012/07/17/artikel/hebammenverband-bleibt-dabei-dievollakademisierung -ist-das-langfristige-ausbildungsziel/ K. Kälble: Neue Studiengänge im Gesundheitswesen : zielgerichtete Entwicklung oder Experimentierfeld ? in: GGW, 9 (2009), 2, S. 15-22. ***