© 2018 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 110/18 Informationsangebote über Auslandsstudien für Behinderte und chronisch Erkrankte Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 2 Informationsangebote über Auslandsstudien für Behinderte und chronisch Erkrankte Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 110/18 Abschluss der Arbeit: 23.11.2018 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Ratgeber für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen 4 1.1. Information und Beratung 4 1.2. Finanzierung 5 1.2.1. Allgemeiner Lebensunterhalt 6 1.2.2. Behinderungsbedingter Mehrbedarf 8 1.2.3. Assistenz und Pflege. 10 1.3. Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. 11 1.3.1. Aufenthalte in Ländern der EU und des EWR. 11 1.3.2. Aufenthalte in Ländern außerhalb der EU und des EWR. 12 1.3.3. Doppelversicherung 13 2. Hilfe über das MappED!-Projekt der Europäischen Kommission 14 3. Stipendien 14 4. Auslandsstudium mit Behinderung: Beispiel USA 15 5. Informationen zum barrierefreien Studium in Frankreich, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz 18 6. Fazit 19 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 4 1. Ratgeber für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Im Jahr 2013 veröffentlichte das Deutsche Studentenwerk die siebte Auflage des Handbuchs `Studium und Behinderung`. Das Handbuch informiert von der Studienvorbereitung bis zum Berufseinstieg Studieninteressierte und Studierende sowie Berater und Beraterinnen umfassend zum Thema Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Kapitel 10 widmet sich dem Bereich des Auslandsstudiums. Dies soll nachfolgend referiert werden .1 1.1. Information und Beratung „Akademisches Auslandsamt bzw. International Office Der erste Weg führt Studierende ins Akademische Auslandsamt bzw. ins International Office der eigenen Hochschule. Hier gibt es Grundinformationen über bestehende Kontakte der Hochschule zu ausländischen Partner-Hochschulen, über besondere Förderprogramme, z. B. der EU, und erste Beratung in organisatorischen Fragen (z. B. Beurlaubung). Übersicht über die Akademischen Auslandsämter → www.hochschulkompass.de, Stichwort: ´Hochschulen` → Recherche über Suchmaske Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Informationen zu Studienmöglichkeiten und Förderprogrammen weltweit und zu den unterschiedlichen EU-Förderprogrammen gibt es beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Experten und Expertinnen beraten auch telefonisch oder per E-Mail, z. B. zu Versicherungsfragen . Außerdem stellt der DAAD ausführliche Länderinformationen zusammen, die eine fundierte Übersicht über die jeweiligen örtlichen Lebens- und Studienbedingungen bieten. Ergänzt wird das Angebot durch Informationen zur Organisation und Finanzierung von Studienund Praktikums-Aufenthalten im Ausland. www.daad.de – Seite des DAAD mit Förderprogrammen, Anträgen, Länderinfos, Hochschulverzeichnissen , Checkliste, Stipendiendatenbank etc. Informationen zum barrierefreien Studium im Ausland Um sich über die Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, die Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort und Nachteilsausgleichsregelungen zu informieren , ist das Internet unverzichtbares Recherche-Instrument. Für einige Länder, wie z. B. Frankreich, Großbritannien, Irland, Niederlande oder Österreich, gibt es wie in Deutschland nationale Verzeichnisse der Ansprechpartner und -partnerinnen für Studierende mit Behinderungen 1 Vergleiche: Deutsches Studentenwerk (2013). Handbuch "Studium und Behinderung". https://www.studentenwerke .de/de/handbuch-studium-behinderung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 5 und chronischen Krankheiten. Hochschulen in Australien und in den USA informieren Interessierte in der Regel schon auf ihren Hochschul-Webseiten ausführlich über das Serviceangebot für Studierende mit ´Special Needs`(186). Die Daten einer zentralen Datenbank mit Angaben zu den Studienbedingungen von behinderten und chronisch kranken Studierenden in EU-Ländern (Higher Education Accessibility Guide – HEAG) sind aktuell nicht verfügbar. Die Fortsetzung des Projekts ist ungeklärt. www.studentenwerke.de/behinderung → ´Auslandsstudium` → ´Informationen` → Links auf die Themenseiten einzelner Länder Informationen aus erster Hand Die besten Tipps und Hinweise bekommt man häufig im Gespräch mit erfahrenen Kommilitonen und Kommilitoninnen. Bei bestehenden Hochschul-Kooperationen besteht z. B. die Möglichkeit, mit auslandserfahrenen Studierenden höherer Semester zu sprechen und sich Informationen aus ´erster Hand` zu besorgen. Um sich über die individuell wichtigen Bedingungen vor Ort zu informieren, nimmt man am besten telefonisch oder per E-Mail direkt Kontakt zu den zuständigen Ansprechpartnern der ausländischen Hochschule auf. Das geht meist unkompliziert und schnell. Zur Inspiration und Erstinformation eignen sich auch Auslands-Erfahrungsberichte von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, die auf den Internetseiten einiger Hochschulen und der IBS zu finden sind. Eine Publikation des DAAD beschäftigt sich ebenfalls mit dem Thema. www.studis-online.de – Stichwort: ´Auslandsstudium` mit Checkliste, Länderinformationen und Finanzierungshinweisen sowie Forum zum Austausch http://eu.daad.de/erasmus/management/berichte/de/15191-erasmus-sonderfoerderung – Publikation "Generation Erasmus" mit Erfahrungsberichten behinderter Studierender www.studentenwerke.de/behinderung – Stichwort: "Studium im Ausland"/"Erfahrungsberichte" www.auswaertiges-amt.de – Reise- und Sicherheitsinformationen des Auswärtigen Amtes“2 1.2. Finanzierung „Wie beim Studium in Deutschland, sind auch beim Auslandsstudium die Finanzierung des allgemeinen Lebensunterhalts und die Finanzierung des beeinträchtigungsbedingten Mehrbedarfs getrennt zu organisieren. Dabei unterscheiden sich die Bedingungen für einen Aufenthalt im EUvon demjenigen im Nicht-EU-Ausland z. T. erheblich. 2 Ebenda: Kapitel X, S. 187. https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/Handbuch_Studium_und_Behinderung _Kap10.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 6 Da für die Beantragung von Auslands-BAföG oder verschiedener Stipendien Fristen einzuhalten sind, sollte man am besten zwei Jahre im Voraus mit der Planung beginnen. Einige Leistungen, die Studierende in Deutschland aufgrund ihrer Behinderungen und chronischen Krankheiten beziehen, werden im Ausland nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen finanziert. Dabei kann auch die Dauer des Auslandsaufenthalts von entscheidender Bedeutung sein. Um den Auslandsaufenthalt optimal vorbereiten zu können, sollten Interessierte möglichst rechtzeitig Kontakt zu allen relevanten Ansprechpartnern im In- und Ausland aufnehmen. Trotzdem müssen sich Studierende darauf einstellen, Bescheide über Stipendien oder das Auslands -BAföG u. U. erst nach Antritt ihres Aufenthaltes zu erhalten. Über Stipendien wird oft nur an wenigen festgesetzten Terminen im Jahr entschieden, die sich nicht an den von den einzelnen Gastländern vorgegebenen Studienabläufen orientieren. Die Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Gasthochschule erreicht die Studierenden darüber hinaus oft so spät, dass das Auslands-BAföG nur entsprechend verzögert ausgezahlt werden kann. Es sind also zur Sicherheit alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu überlegen, zumal wenn Kosten (Flug oder Studiengebühren) im Voraus beglichen werden müssen. Die meisten Studierenden setzen deshalb eigene Ersparnisse ein oder werden von den Eltern unterstützt.“3 1.2.1. Allgemeiner Lebensunterhalt „Auslands-BAföG Studierende, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können für einen fachorientierten Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland eine BAföG-Förderung erhalten. Voraussetzung ist, dass der Auslandsaufenthalt für die Ausbildung im Inland förderlich ist. Die Mindestdauer des Studienaufenthalts beträgt 6 Monate, die Mindestdauer des Pflichtpraktikums oder eines Studiums im Rahmen einer Hochschulkooperation 12 Wochen. Wer im Ausland studiert, muss dafür einen Antrag auf Auslands-BAföG bei dem für das jeweilige Gastland zuständigen Amt stellen. Adressen sind bei den örtlichen BAföG-Ämtern zu erfragen oder im Internet zu recherchieren. Die Mitnahme des Inland-BAföG ins Ausland ist nicht erlaubt. Innerhalb der EU und der Schweiz können Studierende ihr gesamtes Studium BAföGgefördert im Ausland absolvieren. Wer ein Studium oder ein Praktikum außerhalb der EU und der Schweiz plant, wird i. d. R. maximal für ein Jahr gefördert und muss vorher mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben. Eine Verlängerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Folgende Leistungen umfasst das Auslands-BAföG: - Inlandsförderung - notwendige Studiengebühren (für max. ein Jahr bis max. 4.600,– EURO pro Studienjahr als Vollzuschuss) 3 Ebenda: S. 187f. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 7 - Reisekostenzuschlag - Krankenversicherungszuschlag - ggf. Auslandszuschläge als Kaufkraftausgleich (nur für Aufenthalte außerhalb der EU; Betrag abhängig vom Zielland) Aufgrund der hohen zusätzlichen Kosten eines Auslandsstudiums können u. U. auch Studierende BAföG erhalten, die in Deutschland nur deswegen kein BAföG erhalten, weil das Einkommen ihrer Eltern zu hoch ist. (…) Auslands-BAföG ist mit Stipendien kombinierbar. Das BAföG finanziert keinen behinderungsbedingten Mehrbedarf. Über Anspruchsbedingungen und Beantragungsmodalitäten sollten sich Interessierte gezielt informieren und von Experten und Expertinnen beraten lassen. > WEITERLESEN: www.bafoeg.bmbf.de – Stichwort: ´Das neue BAföG` → Einzelfragen der Förderung → Auslandsförderung mit Recherchemöglichkeit der für die Beantragung zuständigen Auslandsämter www.studis-online.de – Informationen zum Thema Auslands-BAföG und Möglichkeit zum Austausch im ´BAföG-Forum`“4 „Stipendien Studierende können unter bestimmten Bedingungen Stipendien für Auslandsaufenthalte erhalten . Bei der Vergabe der Mittel findet in der Regel ein Auswahlverfahren statt, in dem die fachliche Qualifikation und persönliche Eignung geprüft werden. Beliebtes Stipendienprogramm ist das Erasmus-Programm für Studien- und Praktikumsaufenthalte während des Studiums im europäischen Ausland. Der Studienaufenthalt wird dabei an einer Hochschule absolviert, mit der die Heimathochschule eine ERASMUS-Kooperationsvereinbarung geschlossen hat. Die Studierenden profitieren davon, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen anerkannt werden, sie von Studiengebühren befreit sind und sie bei der Vorbereitung des Aufenthaltes unterstützt werden. Außerdem werden auslandsbedingte Mehrkosten mit maximal 300,- EURO bezuschusst. Für Studierende mit Behinderungen ist dieses Programm besonders deshalb interessant, weil Sondermittel für behinderungsbedingte Mehrbedarfe zusätzlich zur Verfügung stehen. → Abschnitt ´Behinderungsbedingter Mehrbedarf` Für selbstorganisierte Auslandsstudienaufenthalte fallen normalerweise Studiengebühren an der ausländischen Hochschule an, die i. d. R. selbst finanziert werden müssen. Neben dem Auslands- BAföG sind für so genannte ´Freemover` auch Stipendienprogramme des DAAD von Interesse. Neben dem DAAD – wichtigster Stipendiengeber für Auslandsaufenthalte – vergeben eine Reihe anderer Stiftungen, darunter auch die Begabtenförderungswerke, Stipendien für Studienaufenthalte im Ausland. Sie müssen bei der Auswahl der Stipendiaten und Stipendiatinnen gemäß der 4 Ebenda: S. 188f. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 8 Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Belange behinderter und chronisch kranker Bewerber und Bewerberinnen besonders berücksichtigen. → Kap. VII ´Finanzierung des Lebensunterhalts` → ´Stipendien als Zusatzfinanzierung` Außerdem bieten manche ausländischen Hochschulen – insbesondere aus dem angelsächsischen Raum – selbst (Teil-)Stipendien für Studierende aus dem Ausland an. Diese Möglichkeiten müssen vor Ort erfragt werden. www.daad.de – Informationen des DAAD www.begabtenfoerderungswerke.de – Informationen der Begabtenförderungswerke http://eu.daad.de/erasmus/de – Informationen zum Erasmus-Programm www.stiftungen.org – Recherche nach Stipendien www.e-fellows.net/de/public/show/detail.php/5789 – Recherche nach Stipendien (189f). Kindergeld Das Kindergeld wird bei einem zeitlich auf maximal zwei Semester begrenzten Studienaufenthalt im Ausland i. d. R. weitergezahlt. Für die Kindergeldstelle ist entscheidend, wo Studierende ihren Wohnsitz bzw. ihren ´gewöhnlichen Aufenthalt` haben. Bei Aufenthalten bis zu einem Jahr geht die zuständige Stelle davon aus, dass der gewöhnliche Aufenthalt weiter in Deutschland bleibt. Allerdings müssen Studierende dafür nachweisen, dass eine eigene Wohnung bzw. ein Zimmer im Haus der Eltern für sie tatsächlich bereit steht und jederzeit genutzt werden kann. Bei längeren Auslandsaufenthalten erschwert sich dieser Nachweis.“5 1.2.2. Behinderungsbedingter Mehrbedarf „Eingliederungshilfe für studienbedingte Zusatzkosten bei Auslandsaufenthalten Die Eingliederungshilfe, über die unter bestimmten Voraussetzungen der studienbedingte Mehrbedarf von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten in Deutschland finanziert wird, kann auch während eines Studienaufenthalts im Ausland bezogen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Hilfeleistung im Interesse der Eingliederung der Antragstellenden geboten ist. Außerdem müssen die Antragsteller nachweisen, dass eine wesentliche Verlängerung der Eingliederungsmaßnahme (hier: des Studiums) sowie ´unvertretbare Mehrkosten` vermieden werden . ´Maßnahmen der Eingliederungshilfe können auch im Ausland durchgeführt werden, wenn dies im Interesse der Eingliederung des behinderten Menschen geboten ist, die Dauer der Eingliederungsmaßnahme durch den Auslandsaufenthalt nicht wesentlich verlängert wird und keine unvertretbaren Mehrkosten entstehen.` (§ 23 Eingliederungshilfeverordnung) Die Bewilligung ist ins Ermessen des zuständigen Trägers der Sozialhilfe gestellt. Der Wunsch nach Unterstützung im Ausland sollte deshalb früh mit den zuständigen Stellen abgeklärt werden . Als Begründung für eine Förderung im Ausland soll gemäß ´Hochschulempfehlungen` der 5 Ebenda: S. 189f. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 9 Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) – Stand: 21.9.2012 – die Aussicht auf verbesserte Berufsaussichten ausreichen. > WEITERLESEN: Kap. VIII ´Finanzierung behinderungsbedingter Mehrbedarfe`, Stichwort: "Eingliederungshilfe “.6 „ERASMUS-Programm: Sonderfördermittel für Studierende mit Behinderungen Studierende können für Mehrkosten, die im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthaltes entstehen, einen Zuschuss erhalten. Das gilt für Studienaufenthalte und Praktika von Studierenden, aber auch für alle anderen ´Mobilitäts-Linien` des Programms. Es können auf diese Weise Mehrkosten finanziert werden, die nicht durch andere Leistungsträger übernommen werden. Das können beeinträchtigungsbedingte Zusatzkosten für die An- und Abreise , eine barrierefreie Unterkunft oder eine zusätzliche Unterkunft für eine notwendige Assistenz , technische oder personelle Hilfen am auswärtigen Hochschulort oder ungedeckte medizinische Betreuungsleistungen sein. Die Mittel werden direkt bei der Heimathochschule beantragt. Informationen und Anträge gibt es bei den ERASMUS-Koordinatoren im Akademischen Auslandsamt . Antragsberechtigt sind Studierende, die eine Behinderung mit einem GdB von mindestens 50 haben . Auf Antrag erhalten Studierende entweder eine pauschale Förderung, deren Höhe an die jeweiligen Länderfördersätze gekoppelt ist, oder – wenn das nicht reicht – einen Zuschuss auf Basis der realen Mehraufwendungen (maximal 10.000,- EURO). Neben dem Nachweis der Schwerbehinderung durch Ausweis oder alternative Nachweise und der Ablehnungen der Kostenübernahme für die beantragten Maßnahmen durch andere Stellen muss im zweiten Fall eine detaillierte Kostenschätzung beigelegt werden. Pauschal geförderte Studierende brauchen keine Einzelnachweise zum Einsatz der Sonderfördermittel zu erbringen. Sie ergänzen den obligatorischen Erfahrungsbericht zum Abschluss des Auslandsaufenthalts mit Angaben zu den beeinträchtigungsbedingten Aspekten. Studierende, die größere Mehraufwendungen haben und dafür Mittel beantragen, müssen entsprechende Einzelnachweise erbringen. Anträge auf Sonderfördermittel, die über der Pauschalsumme liegen, müssen mindestens zwei Monate vor Antritt des Studienaufenthalts im Ausland bei der zuständigen Stelle des DAAD vorliegen. Die Mittel stehen ausschließlich den Teilnehmern und Teilnehmerinnen der ERASMUS-Programm-Linie zur Verfügung. http://eu.daad.de/erasmus/management/berichte/de/15191-erasmus-sonderfoerderung: Informationen zu den ERASMUS-Sonderfördermitteln → Stichwort: Downloads ERASMUS-Vertragsmanagement → Anlagen zum ERASMUS-Leitfaden (hier: beide Anträge auf Fördermittel für behinderte Studierende → ´Länderpauschale` und ´Reale Kosten`); außerdem: Link auf Publikation ´Generation Erasmus` http://eu-community.daad.de/index.php?id=259 → Stichwort: Special Needs 6 Ebenda: S. 190f. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 10 Andere Fördermöglichkeiten Die Förderrichtlinien der Stipendiengeber berücksichtigen den behinderungsbedingten Zusatzbedarf in der Regel nicht. Trotzdem sollte man den eigenen behinderungsbedingten Mehrbedarf beantragen und gut begründen. In Einzelfällen können individuelle Lösungen gefunden werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Teilstipendien für behinderungsbedingte Bedarfe bei den Stiftungen zu beantragen, die ausschließlich Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten fördern. Hinweise zu Stipendien → www.studentenwerke.de/behinderung“7 1.2.3. Assistenz und Pflege. „Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung gemäß SGB XI Der Anspruch auf Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung ruht, solange sich die Versicherten im Ausland aufhalten (§ 34 SGB XI). Aber: - Pflegegeld der Pflegeversicherung im EU-Ausland Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI (bzw. das anteilige Pflegegeld nach § 38 SGB XI) der Sozialen Pflegeversicherung kann in Ländern der EU bzw. des EWR (Norwegen, Island und Liechtenstein ) sowie der Schweiz weiter bezogen werden. - Pflegegeld der Pflegeversicherung im Nicht-EU-Ausland In Ländern, die nicht zur EU bzw. zum EWR gehören, kann das Pflegegeld nur bis zu maximal sechs Wochen in Anspruch genommen werden. - Pflegesachleistungen Ein Anspruch auf Finanzierung von Pflegesachleistungen im Ausland besteht nur für den Fall, dass die Pflegekraft, die in der Regel die Pflegesachleistung erbringt, den Antragsteller während des Auslandsaufenthalts begleitet und das auch nur für maximal sechs Wochen im Jahr. Pflegeversicherungsleistungen bei Auslandsaufenthalten → Anlage 5 zum Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 4.9.2012 Pflegegeld nach Landesgesetzen (Landespflegegeld und Landesblindengeld) Die Ansprüche sind in einzelnen Landesgesetzen geregelt. Wichtige Voraussetzung für den Bezug von Landespflege- und Landesblindengeld ist i. d. R. der Wohnsitz bzw. der ´gewöhnliche Aufenthalt ` am Ort der Beantragung. 7 Ebenda: S. 191f. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 11 ´Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt`. (§ 30 SGB I) Bei begrenztem Auslandsaufenthalt kann u. U. das Landespflegegeld bzw. Landesblindengeld weiter bezogen werden. Studierende müssen dafür eine eigene, von ihnen jederzeit nutzbare Wohnung oder ein entsprechendes Zimmer am Beantragungsort des Landespflege- oder Landesblindengelds nachweisen. Leistungen im Gastland In einigen Ländern werden Serviceleistungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten von den jeweiligen Hochschulen kostenlos bereitgestellt, sodass die Organisation finanzieller Unterstützung für solche Leistungen entfällt. Diese Angebote variieren je nach Land und Hochschule. Erste Informationen erhalten Interessierte in der Regel über das Internet. Die Fachberatungsstellen vor Ort geben dann individuell Auskunft“.8 1.3. Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. 1.3.1. Aufenthalte in Ländern der EU und des EWR. „Bei einem Studienaufenthalt innerhalb der EU, in Norwegen, Liechtenstein und Island (EWR) sowie in allen anderen Ländern, die mit Deutschland ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben, werden über den ausländischen Krankenversicherungsträger Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auch im Ausland erbracht. Im Gastland müssen Studierende ihren Versicherungsschutz durch eine entsprechende Anspruchsbescheinigung, die es bei den Krankenkassen gibt, nachweisen. Das gilt für alle Studierende, die an ihren Heimathochschulen während ihres Auslandsstudienaufenthaltes immatrikuliert und damit grundsätzlich versicherungspflichtig bleiben. Für alle Fälle, in denen die Versicherungspflicht endet – also z. B. bei Exmatrikulation – sollten die Konsequenzen und die weitere Vorgehensweise im Vorfeld genau überlegt werden. Im Gastland besteht lediglich Anspruch auf diejenigen Sachleistungen, die vor Ort gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Leistungskatalog variiert zwischen den Ländern z. T. beachtlich, sodass es zu hohen landesüblichen Zuzahlungen kommen kann, die vom inländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger nicht übernommen werden. Man sollte sich außerdem darauf einstellen, dass medizinische Leistungen im Ausland oft sofort bar beglichen werden müssen. Für eventuell zusätzlich anfallende Kosten für medizinische Leistungen oder einen notwendigen Rücktransport sollte man auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abschließen. 8 Ebenda: S. 192f. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 12 Wer aufgrund von Behinderungen und chronischen Krankheiten regelmäßig auf medizinische Leistungen angewiesen ist, sollte unbedingt im Vorfeld die Modalitäten zur Sicherung der medizinischen Versorgung mit der eigenen Krankenkasse und dem behandelnden Arzt besprechen und gleichzeitig Informationen des Gastlandes einholen. Die frühzeitige Klärung offener Fragen ist besonders wichtig, wenn ein Auslandsaufenthalt durch die Studienordnung des Studienfachs verbindlich vorgesehen ist.“9 1.3.2. Aufenthalte in Ländern außerhalb der EU und des EWR. „Keine Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb von Europa Bei einem Auslandsaufenthalt in einem Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, das auch die Krankenversicherung umfasst, erbringt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel keine Leistungen. Das betrifft fast alle Länder außerhalb Europas – also z. B. die USA, Australien und Südafrika. Deshalb müssen sich Studierende in diesem Fall entsprechend den Ansprüchen des Gastlandes (Deckungssumme beachten!) privat krankenversichern. Private Krankenversicherung: Leistungsausschluss für Vorerkrankungen Wollen Studierende für den geplanten Auslandsaufenthalt außerhalb Europas bei einer privaten Versicherung eine entsprechende Versicherung abschließen, so müssen Sie damit rechnen, dass die Kosten für alle regelmäßig anfallenden Anwendungen und Behandlungen, die aufgrund einer bestehenden Behinderung oder chronischen Krankheit im Ausland notwendig werden, nicht übernommen werden. Auch die günstigen Gruppenversicherungen für Studierende, die über den DAAD oder einzelne Hochschulen angeboten werden und meist auch noch eine Unfall- und Privathaftpflichtversicherung umfassen, schließen Versicherungsfälle aus, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind. Die sonst übliche Gesundheitsprüfung wird beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für einen begrenzten Studienaufenthalt im Ausland aber oft nicht mehr verlangt. Die Bedingungen der einzelnen Versicherer unterscheiden sich und sind unbedingt im Vorfeld zu recherchieren . Wenn private Krankenversicherungen neben dem Versicherungsschutz für akute Erkrankungen auch die Kosten für nachweisbare Verschlechterungen schon bestehender Krankheiten übernehmen , muss eine entsprechende Veränderung des eigenen Gesundheitszustands im Bedarfsfall nachgewiesen werden können. Deshalb sollten Studierende sich vor Antritt der Reise von ihrem Arzt ein entsprechendes Gutachten ausstellen lassen. Diese Atteste sollten am besten in die jeweilige Landessprache, zumindest aber ins Englische, übersetzt werden. www.daad.de/ausland/service/downloads/de/4431-versicherungen – Informationen zu den Gruppenversicherung des DAAD; Informationen und Beratung für Studierende zu Fragen der Krankenversicherung während eines Studien- oder Praktikumsaufenthalts im Ausland → versicherungsstelle @daad.de 9 Ebenda: S. 193f. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 13 Keine Versicherungsmöglichkeit aufgrund bestehender Vorerkrankungen: Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung Können sich Studierende aufgrund einer Vorerkrankung für bestimmte medizinische Leistungen während eines aus Studiengründen erforderlichen Auslandsaufenthaltes nicht privat versichern, ist die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet, die Kosten für die notwendigen Behandlungen auch außerhalb des Geltungsbereiches der EU und des EWR zu übernehmen. ´Ist während eines vorübergehenden Aufenthalts außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine Behandlung unverzüglich erforderlich, die auch im Inland möglich wäre, hat die Krankenkasse die Kosten der erforderlichen Behandlung insoweit zu übernehmen, als Versicherte sich hierfür wegen einer Vorerkrankung oder ihres Lebensalters nachweislich nicht versichern können und die Krankenkasse dies vor Beginn des Auslandsaufenthalts festgestellt hat. Die Kosten dürfen nur bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären, und nur für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr übernommen werden. Eine Kostenübernahme ist nicht zulässig, wenn Versicherte sich zur Behandlung ins Ausland begeben. Die Sätze 1 und 3 gelten entsprechend für Auslandsaufenthalte, die aus schulischen oder Studiengründen erforderlich sind; die Kosten dürfen nur bis zu der Höhe übernommen werden, in der sie im Inland entstanden wären.` (§ 18 Absatz 3 SGB V) Voraussetzung ist, dass bei der eigenen gesetzlichen Krankenkasse rechtzeitig vor Reiseantritt der Bedarf angemeldet, ein entsprechender Antrag auf Kostenübernahme gestellt und die Verfahrensfragen abgeklärt werden. In der Regel müssen Studierende eine schriftliche Bescheinigung von einem oder mehreren privaten Krankenversicherungen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass eine private Versicherung aufgrund von Vorerkrankungen nicht möglich ist. Bei der Gestaltung des Nachweisverfahrens gibt es keine einheitliche Regelung. Der Aufenthalt im Ausland muss also aus Studiengründen erforderlich und vorübergehend sein, ist aber ausdrücklich nicht an die sonst maßgebliche Sechs-Wochen-Frist gebunden. Die Behandlung, für die die gesetzliche Krankenkasse zahlt, muss unverzüglich erforderlich sein. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten nur in der Höhe, wie sie in Deutschland anfallen würden. Dieser Versicherungsschutz reicht in der Regel bei Aufenthalten z. B. in den USA nicht aus, um anfallende Untersuchungskosten voll zu decken, da dort die medizinische Versorgung erheblich teurer ist als in Deutschland. Hier muss vorab genau recherchiert und überlegt werden, wie Deckungslücken – vielleicht durch Stipendien – geschlossen werden können.“10 1.3.3. Doppelversicherung „In manchen Fällen kann es zu einer Doppelversicherung kommen. Das ist dann gegeben, wenn es im Gastland ebenfalls eine Versicherungspflicht für Studierende gibt und diese durch die 10 Ebenda: S. 194ff. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 14 deutsche Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen wird. Außerdem können in Ländern mit nationalen Gesundheitsdiensten, wie in Großbritannien, Leistungen von allen in Anspruch genommen werden.“11 2. Hilfe über das MappED!-Projekt der Europäischen Kommission „Ziel des MappED!-Projekts ist es, Studenten mit Behinderungen gleiche Chancen für ihre Teilnahme am Erasmus + Programm zu bieten und ihnen die notwendigen Instrumente zur Verfügung stellen, um besser über ihre Rechte, Verfahren und Unterstützungsdienste informiert zu werden, auf die sie Anspruch haben. Das Erasmus + Programm ist eine großartige Gelegenheit zur persönlichen Entwicklung, zum Erlernen neuer Fähigkeiten, zum Erlernen einer neuen Sprache und zur Beschäftigungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Das MappED!-Projekt zielt darauf ab, die Missstände bei den Lernergebnissen, die benachteiligte Lernende betreffen, zu verringern, indem die Zahl der Studierenden mit Behinderungen erhöht wird, die am Erasmus + -Austausch teilnehmen . MappED! (..) bietet den Studierenden Informationen über die Zugänglichkeit nicht nur für Universitätsgebäude, sondern auch für viele andere Orte und Dienstleistungen. Dies geschieht über eine Plattform mit verbesserter Schnittstelle, die sowohl auf diesem Webportal als auch in der neu entwickelten mobilen Anwendung verfügbar sein wird.“12 Die englischsprachige Datenbank ist Teil des Erasmus+ Projekt der Europäischen Kommission und kann unter https://mapped.eu/ aufgerufen werden. „Erfahrungsgemäß wählen viele Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten für ihren Auslandsaufenthalt den anglo-amerikanischen Raum, denn hier ist der Diskriminierungsschutz seit vielen Jahren gesetzlich verankert und gewährt behindertengerechte Standards auch an den Hochschulen. Und: Eine Hochschule, die z.B. baulich barrierefrei und deshalb für Rollstuhlfahrende gut geeignet ist, ist vielleicht nicht gut auf blinde und sehbeeinträchtigte Studierende eingestellt.“13 3. Stipendien „Einige Stiftungen fördern speziell Behinderte. Dazu gehören u. a. folgende: Anni und Keyvan Dahesch-Stiftung https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=771547&_ffmpar%5b_id_inhalt%5d=1836404 Zielgruppe: Menschen mit schwerer Behinderung Stiftung Darmerkrankungen http://www.stiftung-darmerkrankungen.de/stipendien/ 11 Ebenda: S. 196 12 Mapp ED (2018). About. https://mapped.eu/about 13 Studieren weltweit (2018). Tipps für Studierende mit Behinderung. https://www.studieren-weltweit.de/infocard /tipps-fuer-studierende-mit-behinderung/ Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 15 Zielgruppe: Studierende, die an Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn leiden Georg-Leffers-Stiftung http://www.lott-mode.de/unternehmen/stiftung/die-georg-leffers-stiftung/ Zielgruppe: behinderte Studierende, von denen staatliche oder andere Zuwendungen nicht, nicht mehr oder nicht in ausreichender Höhe beansprucht werden können. Heinz-und-Mia-Krone-Stiftung http://www.krone-stiftung.org/ (Link nicht erreichbar) Zielgruppe: körperbehinderte Einzelpersonen, die früher gehen konnten und inzwischen durch einen Unfall oder eine Krankheit dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen sind. Hildegardis-Verein https://www.hildegardis-verein.de/mentoring.html Hingewiesen sei auch auf das Mentoring-Programm für Studentinnen mit Behinderung, das mit Unterstützung der Contergan-Stiftung durch den Hildegardis-Verein angeboten wird.“14 Weitere Möglichkeiten zur Stipendiensuche finden sich unter: „myhandicap.de Stipendienlotse.de Stiftungen.org Servicestelle für Eletkronische Forschungsförderinformationen https://www.elfi.info/studentenservice.php e-fellows.net“15 4. Auslandsstudium mit Behinderung: Beispiel USA „Ein Auslandaufenthalt stellt Studierende mit Behinderung häufig vor außergewöhnliche Herausforderungen . Neben der Frage nach einer geeigneten Gasthochschule und deren Ausstattung müssen die Studenten sich mit Formalitäten wie einer passenden Unterkunft, einer Betreuung oder Hilfestellung vor Ort oder Finanzierungsmöglichkeiten auseinandersetzen. (…) Die Finanzierung Alles lässt sich natürlich nie im Vorfeld planen. Die Finanzierung des Studiums im Ausland gehört jedoch zu den Dingen, die unbedingt vorab geklärt werden sollten. Ist kein Nachweis über 14 Studis-online (2018). Tipps und Hilfen. Studieren mit Behinderung. https://www.studis-online.de/Studieren /studieren-mit-behinderung.php 15 Wege ins Ausland (2018). Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. https://www.wege-ins-ausland .de/ratgeber/foerdermoeglichkeiten-fuer-auslandsaufenthalte/foerdermoeglichkeiten-fuer-menschen-mitbehinderung #sprungstelle_467 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 16 eine ausreichende Liquidität gegeben, kann es zu Problemen mit dem Visum kommen und das Studium im Ausland ist nicht mehr gesichert. Folgende Bereiche sollten finanziell abgedeckt sein: - Studiengebühren im Ausland - Mobilität - Lebenshaltungskosten - medizinische Kosten - Betreuungskosten - Krankenversicherung Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten sich seinen Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Für Studierende mit Behinderung können beispielsweise auf Antrag der Hochschulen Zuschüsse gewährt werden. Der Betrag hängt vom jeweiligen Land ab. Des Weiteren können sich Studierende seitens des DAAD um einen Familienzuschlag und ein Stipendium bemühen. In bestimmten Fällen ist es auch möglich einen Zuschuss für eine Betreuung vor Ort zu erhalten, wenn nachgewiesen wird, dass diese unbedingt notwendig ist. Da die DAAD-Zuschüsse meist nicht alle Kosten abdecken, sollte man unbedingt auch private Stiftungen anfragen. Stiftungen wie die Willy-Rehbein -Stiftung oder die Stiftung zur Förderung körperbehinderter Hochbegabter können so gegebenenfalls ungedeckte Kosten übernehmen. Hilfsmittel / eigene Ausstattung Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ist es unabdingbar, alle Hilfsmittel, Gehhilfen oder fahrbaren Untersätze zu überprüfen. Sollte erwogen werden neue Hilfsmittel zu erwerben, wäre es von Nutzen, darauf zu achten, dass diese auch in den USA zu erhalten sind. Ein Transport des eigenen elektronischen Rollstuhls kann mit einer Versicherung sehr teuer sein. Zudem deckt diese etwaige Schäden beim Transport meist überhaupt nicht ab. Bei elektronischen Fahrgeräten sind die Bestimmungen in den USA häufig anders als in Europa. So kann es vorkommen, dass das Gerät erst umgebaut werden muss, sollte man es mit einführen wollen. Krankenversicherung Hier sind wir bei einem Thema angelangt, welches oft zum Problem werden kann. Viele Versicherungen übernehmen keine Kosten, die aus Folgen einer Behinderung entstehen und vorab bekannt sind. Deshalb ist es ratsam sich über die Gruppenversicherung des DAAD zu versichern. Die meisten deutschen Krankenversicherungen haben außerdem kein Abkommen mit den USA, was das Ganze noch schwieriger macht. Kosten müssen zunächst vom Studenten getragen werden und werden nachträglich vom Versicherer erstattet. Da das schnell teuer werden kann, sollte man sich Gedanken über ein finanzielles Polster machen. Ein zinsloser Studienkredit in Höhe von 5000 Euro ist sicherlich ausreichend, um im Notfall abgedeckt zu sein. Für kleinere medizinische Behandlungen bieten die Universitäten in ihren medical centers in der Regel eine kostenlose Behandlung an. Die Wahl der Universität Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 17 Da Studierende mit Behinderung besondere Bedürfnisse haben, sollten sie bei der Wahl der Universität auf Barrierefreiheit und Service achten. Die Internetpräsenzen der einzelnen Hochschulen sollten Auskunft darüber geben, welche Angebote es für Menschen mit Behinderung gibt. Es gibt natürlich Universitäten, die bekannt sind, einen besseren Service zu haben, die fachliche Neigung sollte aber auch nicht außer Acht gelassen werden. Betreuung / Assistenz Eigene Assistenten mitnehmen bedeutet zwar, dass man vertraut ist, kann aber sehr kostenintensiv werden. Gerade, wenn man mehr als einen Assistenten für die tägliche Betreuung und Hilfe benötigt. Für das Personal müssen schließlich auch Flüge und Unterkünfte bezahlt und koordiniert werden. Sinnvoller ist es, sich vor Ort eine Assistenz zu suchen. Informationen können bei den jeweiligen Hochschulen oder den CILs (Centers for Independent Living) eingeholt werden. Letzere verfügen über eigene Assistenzbörsen. Selbstverständlich sollte man sich mit der Wahl eines geeigneten Assistenten ein bisschen Zeit lassen und ihm auch vertrauen können. Unterkunft Über Unterkünfte informiert man sich am besten auch an den Hochschulen oder den CILs. Natürlich besteht die Möglichkeit ein eigenes Apartment zu mieten. Wer jedoch Kosten sparen will, kann sich auch ein Zimmer im Wohnheim nehmen. Hier sollte allerdings beachtet werden, dass die amerikanischen dorms in den Ferien häufig geschlossen sind. Auch, wenn es sich nur um einen Feiertag handelt. Zudem kann es manchmal sein, dass die Assistenz an das dorm geknüpft ist. Im Zweifel muss ein Ersatz für diese Tage gesucht werden. Mögliche Probleme Häufig droht man an der Bürokratie des Hochschulwesens oder der Träger zu scheitern. Oft wissen die zuständigen Stellen nicht wie sie mit dem individuellen Fall umgehen sollen. Am einfachsten ist es, wenn man den Stipendiengeber oder den Behindertenbeauftragten um Unterstützung beim Sammeln von Informationen bittet. Inwiefern es dann vor Ort möglich ist an allen Vorlesungen und Seminaren teilzunehmen, hängt von den Voraussetzungen der jeweiligen Hochschule ab. Hier eine Übersicht der möglichen Services, die es geben kann: - Mitschriften von Kommilitionen (diese erhalten für den Service ein Entgelt) - auf Antrag können Prüfungszeiten verlängert werden - Behindertengerechte Hilfsmittel können repariert oder gewartet werden Sportangebot für Behinderte: für den behinderten Studenten wird ein, auf seine individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes, Sport- und Rehaprogramm erstellt. Die Stunden werden als Unterrichtsstunden verbucht Transportmöglichkeiten für Behinderte: der Transport zum und vom Campus wird hier gewährleistet . Dieser Service stellt eine große Erleichterung dar, da die Mehrzahl der Hochschulgelände sehr groß ist. Auch im Winter kann das Erreichen des Campus für Studierende mit besonderen Bedürfnissen sonst zum Problem werden. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 18 Unter Umständen gibt es auch Wohnheime, die speziell auf die Bedürfnisse behinderter Studenten zugeschnitten und ihnen vorbehalten sind. Allerdings sind diese speziellen Einrichtungen natürlich sehr kostenintensiv und sollten nur gewählt werden, wenn man auch das Geld dafür hat. Zu Beginn des Semesters erhalten die Studenten mit Anspruch auf Betreuung eine Liste mit vorgeprüften Helfern von der Universität. Wer sich also nicht privat darum kümmern möchte, sollte schnell sein. Es gibt an den Hochschulen häufig eine Unterversorgung an Assistenzkräften. Somit hängt der Studienerfolg natürlich maßgeblich von den Bedingungen der Hochschule ab. Je weniger Stress man mit Zugänglichkeit, Service und Transport hat, umso effizienter kann man natürlich studieren.“16 5. Informationen zum barrierefreien Studium in Frankreich, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz „Um sich über die Studienbedingungen, die Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort und Nachteilsausgleich -Regelungen zu informieren, ist das Internet unverzichtbares Recherche-Instrument. Für einige Länder, wie Frankreich, Niederlande, Schweiz oder Österreich, gibt es wie in Deutschland nationale Verzeichnisse der Ansprechpersonen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Frankreich: Allgemeine Informationen und Liste der Ansprechpartner für Behindertenfragen an französischen Hochschulen http://www.handi-u.fr/pid24051/a-qui-s-adresser.html Österreich: Informationen von der Österreich-Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten und Studierenden (Uniability) http://info.tuwien.ac.at/uniability/ Niederlande: Allgemeine Infos, Liste der niederländischen Hochschulen und Liste der Ansprechpartner /innen für Behindertenfragen an den Hochschulen https://www.handicap-studie.nl/home.aspx Schweiz: Schweizerischer Hochschulführer für Studierende mit Behinderung http://www.uniability.ch/“17 16 Study in US (2018). Auslandsstudium mit Behinderung. http://www.studying-in-us.org/de/auslandsstudiummit -behinderung/ 17 Deutsches Studentenwerk (2018). Studieren mit Behinderungen. Information und Beratung für ein Auslandsstudium . https://www.studentenwerke.de//de/node/2364 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 110/18 Seite 19 6. Fazit Die Aufnahme eines Auslandsstudiums ist zeitaufwändig und mit vielen inhaltlichen Fragen, sowie organisatorischen und finanziellen Hürden verbunden. Dies gilt in besonderem Maße für behinderte und chronisch erkrankte Studierende, die sich um ein Auslandsstudium bewerben. Das Internet bietet zum Thema „Auslandsstudium mit Behinderung“ eine Fülle von Informationen . Die Informationen von nichtkommerziellen Organisationen und Vereinen verweisen jedoch oftmals auf die gleichen Quellen und sind häufig nicht adressatenkonform (barrierefrei) gestaltet. Die Auswahl der entsprechenden Universität oder Hochschule ist jedoch ein äußerst spezifischer und persönlicher Prozess, der nicht nur den besonderen Grad oder die Art der Behinderung bzw. der chronischen Erkrankung des Studierenden berücksichtigen muss, sondern im Idealfall auch seinem Interesse für ein bestimmtes Studienfach Rechnung tragen sollte. Die Unterstützung durch das Deutsche Studentenwerk, den DAAD sowie das Erasmus+-Programm bilden jedoch eine solide Grundlage für erste Informationen zur Auswahl eines Studienortes , die Unterstützung bei der Bewerbung sowie den dazu notwendigen Maßnahmen zur Erlangung einer Finanzierung. Diese Maßnahmen werden durch die Arbeit verschiedener Stiftungen erweitert und ergänzt. Auch die deutschen Universitäten und Hochschulen leisten zusammen mit ihren ausländischen Partnerhochschulen einen wichtigen Beitrag zur Ermöglichung von Auslandsstudien für behinderte und chronisch erkrankte Studierende. ***