© 2020 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 095/20 Förderprogramme des Bundes zur Ausstattung von Schulen Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 095/20 Seite 2 Förderprogramme des Bundes zur Ausstattung von Schulen Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 095/20 Abschluss der Arbeit: 21. Dezember 2020 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 095/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 4 3. Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (Sofortausstattungsprogramm) 5 3.1. Corona-Hilfe I: Förderung von Infrastrukturen und Inhalten 6 3.2. Corona-Hilfe II: Sofortprogramm Endgeräte 6 3.3. Finanzierung des DigitalPakts 7 4. Sanierungsmaßnahmen an Schulen durch Kommunalinvestitionsförderungsfonds 8 5. Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 11 6. Digitale Medien in der beruflichen Bildung 11 7. Digitalisierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren (Sonderprogramm ÜBS- Digitalisierung, Phase II) 12 8. Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter 13 9. Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland 15 10. IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen 16 11. Literatur- und Quellenverzeichnis 18 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 095/20 Seite 4 1. Einleitung Hintergrund dieser Dokumentation war die Fragestellung, welche Bundesprogramme die sächliche Ausstattung von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen finanziell fördern. Da Schulpolitik in der Verantwortung der Bundesländer liegt, ist eine Förderung von Schulen nur in einem begrenzten Bereich möglich. Neben dieser Zusammenarbeit zwischen Bund und Bundesländern im Bildungsbereich existieren auch noch die Deutschen Auslandsschulen und die Europäischen Schulen, die vom Bund direkt über das Auswärtige Amt bzw. durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert werden. In den Fällen aber, in denen der Bund Schulen fördert, erfolgt diese Förderung in der Regel in Kooperation mit den Bundesländern, die diese Förderungen mit einem bestimmten Prozentsatz kofinanzieren müssen. Die nachfolgende Dokumentation trägt diese Förderungen zusammen. 2. DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 Die Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ zwischen dem Bund und den Bundesländern sah zunächst eine Förderung der Bundesländer mit 5 Mrd. Euro bis 2024 vor. In § 8 Satz 1 der Verwaltungsvereinbarung (VV) wurde vereinbart, dass „der Bund für den Digital Pakt Schule für den Zeitraum von fünf Jahren ab Inkrafttreten dieser Vereinbarung 5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Diese Bundesmittel sind zweckgebunden. Sie verteilen sich auf die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung geltenden Fassung.“1 Die Verteilung der Mittel nach § 8 Satz 4 erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel2 wie folgt: 1 Bund und Bundesländer (2020a). Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024. https://www.digitalpaktschule.de/files/VV_DigitalPaktSchule_Web.pdf 2 Im Königsteiner Schlüssel ist festgelegt, wie die einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland an gemeinsamen Finanzierungen zu beteiligen sind. Der Anteil, den ein Land danach tragen muss, richtet sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 095/20 Seite 5 „Der Bund beteiligt sich mit einer Förderquote von höchstens 90 Prozent, die Länder einschließlich der Kommunen beteiligen sich mit mindestens 10 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten der Investitionen eines Landes. Die Förderquote ist nach Abrechnung aller geförderten Investitionen am Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule zu erreichen. Die Länder ermöglichen die Teilnahme finanzschwacher Kommunen.“ (§ 8 Satz 4 VV). 3. Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (Sofortausstattungsprogramm ) Um den Abfluss der bereitgestellten Bundesmittel des DigitalPakts Schule an die Bundesländer zu vereinfachen und zu beschleunigen, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung ein zweiteiliges Sofortprogramm beschlossen. Durch die Corona-Hilfe I kann die Förderung sowohl von IT-Infrastrukturmaßnahmen als auch von IT-Content (Lernsoftware) beantragt werden und durch die Corona-Hilfe II soll die Vergabe von Endgeräten an die Schüler erleichtert werden .3 3 Vergleiche: Bund und Bundesländer (2020b). Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“). https://www.digitalpaktschule.de/files/Zusatzvereinbarung-web.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 095/20 Seite 6 3.1. Corona-Hilfe I: Förderung von Infrastrukturen und Inhalten Das BMBF führt hierzu aus: „Die Corona-Pandemie hat den Bedarf nach leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen in den Schulen und nach digitalen Bildungsinhalten deutlich gemacht. Bis Jahresende können Infrastrukturen und Inhalte zusammen beantragt und gefördert werden. (…) Zugleich können Fördermittel eingesetzt werden, um den Bedarf nach digitalen Bildungsinhalten durch die Einbindung und Nutzung bestehender Repositorien der Länder, die Entwicklung neuer Inhalte, und die Einbindung von Drittquellen - z.B. in Form von Lizenzen - zu befriedigen. Diese mit den Ländern abgestimmte Ausweitung auf digitalen Content ist neu und bis zum Jahresende befristet. (…) Für die Nutzung digitaler Bildungsangebote und den Ausbau von Infrastrukturen zum Ausgleich von Schulschließungen wurden Mittel aus dem DigitalPakt Schule für landesweite und länderübergreifende Projekte im Umfang von 100 Mio. Euro den Ländern zugewiesen. Die Mittel sind durch die Länder daher unmittelbar nutzbar. Die Aufteilung der Mittel erfolgte nach dem in § 8 der Verwaltungsvereinbarung (VV) zum DigitalPakt Schule festgehaltenen Königsteiner Schlüssel“4 3.2. Corona-Hilfe II: Sofortprogramm Endgeräte Anfang Juli 2020 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, durch ein vom BMBF finanziertes Sofortprogramm 500 Millionen Euro für Schülerinnen und Schüler bereitzustellen, die zu Hause auf kein mobiles Endgerät zugreifen können. Zu diesem Beschluss führt das BMBF aus: „Digitales Lernen hat bereits in den zurückliegenden Wochen im ganzen Land deutlich an Bedeutung gewonnen. Das wird auch in den kommenden Monaten so bleiben. Deshalb werden Schülerinnen und Schüler zu Hause einen Laptop o. ä. zum Lernen benötigen. Nicht alle Eltern sind in der Lage, ihren Kindern ein solches Gerät zu kaufen. Deshalb ist es ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit, dass Bund und Länder mit dem Sofortprogramm die Teilhabe an digitaler Bildung ermöglichen. (…) Außerdem sollen die Schulen auch bei der Erstellung von Online-Lerninhalten unterstützt werden . Denn viele Lehrkräfte nutzen digitale Inhalte, die sie auch selbst erstellen. Dafür ist vorgesehen , dass den Schulen eine Förderung der Ausstattung für Online-Lerninhalte gewährt werden kann. Diese Ausstattung umfasst Hard- und Software - wie etwa Aufnahmetechnik und zur Bearbeitung nötige Softwarepakete -, aber auch Schulungen, sofern diese erforderlich sind. (…) Die Bundesmittel im neuen Sofortprogramm werden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Ergänzt werden die Bundesmittel durch einen Eigenanteil der Länder in Höhe von zehn Prozent, wie es auch im DigitalPakt Schule schon vereinbart ist. (…) 4 BMBF (2020a). Corona-Hilfe I: Förderung von Content. 14.05.2020. https://www.digitalpaktschule.de/de/corona-hilfe-i-foerderung-von-content-1759.html Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 095/20 Seite 7 Die Länder entscheiden jeweils, nach welchem Verfahren die Geräte für die Schulen beschafft werden. Verteilt werden sollen sie durch die Schulen selbst.“5 Da die Situation vor Ort von Schule zu Schule unterschiedlich ist, gibt es keine zentralen Kriterien für die Vergabe in den Ländern. Deshalb sollen die Schulen selbst die Kriterien für die Verteilung der Geräte an die Schülerinnen und Schüler festlegen. Es gibt keine formale Bedürftigkeitsprüfung , da die Verantwortlichen vor Ort am besten wissen, wer tatsächlich Ausstattungsbedarf hat und in eigenem Ermessen handeln können (Vergleiche: Ebenda). 3.3. Finanzierung des DigitalPakts Die Zahlen im Detail:6 Stichtage bis 31.12.2019 bis 31.12.2019 31.12.2019 bis 30.06.2020 31.12.2019 bis 30.06.2020 Beträge in Euro Mittelabfluss Eingegangene Verpflichtungen Mittelabfluss Eingegangene Verpflichtungen Baden-Württemberg 0,00 1.293.200,00 1.000.000,00 10.607.876,57 Bayern 0,00 81.000,00 0,00 4.859.288,00 Berlin 0,00 299.243,10 0,00 7.385.155,68 Brandenburg 0,00 225.223,33 0,00 3.243.497,23 Bremen 1.336.500,00 1.324.077,00 6.635.120,00 1.649.973,00 Hamburg 5.650.000,00 100.000,00 5.650.000,00 1.000.000,00 Hessen 0,00 0,00 104.462,29 18.718.837,80 Mecklenburg- Vorpommern 0,00 520.780,00 0,00 4.697.012,49 Niedersachsen 0,00 1.189.392,00 1.417.124,07 26.596.496,20 Nordrhein- Westfalen 0,00 765.384,11 419.827,98 49.860.053,00 5 BMBF (2020b). Corona-Hilfe II: Sofortprogramm Endgeräte. https://www.digitalpaktschule.de/de/corona-hilfe-ii-sofortprogramm-endgeraete-1762.php 6 BMBF (2020c). DigitalPakt Schule. Die Finanzen im DigitalPakt Schule. https://www.digitalpaktschule.de/de/die-finanzen-im-digitalpakt-schule-1763.html Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 095/20 Seite 8 Stichtage bis 31.12.2019 bis 31.12.2019 31.12.2019 bis 30.06.2020 31.12.2019 bis 30.06.2020 Rheinland- Pfalz 0,00 24.909,25 29.619,60 678.804,07 Saarland 0,00 0,00 0,00 1.738.254,02 Sachsen 137.909,40 8.431.498,03 137.909,40 105.613.514,13 Sachsen-Anhalt 0,00 0,00 0,00 3.365.380,00 Schleswig- Holstein 0,00 0,00 348.130,93 1.839.909,76 Thüringen 0,00 0,00 0,00 195.003,90 Summe 7.124.409,40 14.254.706,82 15.742.194,27 242.049.055,85 4. Sanierungsmaßnahmen an Schulen durch Kommunalinvestitionsförderungsfonds In vielen Regionen Deutschlands hat sich in den vergangenen Jahren im Bereich der Schulinfrastruktur ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsrückstand entwickelt. Viele Länder haben darauf - in ihrer Zuständigkeit für eine aufgabenangemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen - bereits mit eigenen Programmen zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur reagiert . Vielen finanzschwachen Kommunen fällt es dennoch schwer, den Sanierungsrückstand aufzuholen. 7 Die Bundesregierung beschreibt das vor diesem Hintergrund aufgelegte Programm wie folgt: Der Bund unterstützt „die Länder und Kommunen über das Schulsanierungsprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) befristet bis 2023 mit Finanzhilfen i. H. von 3,5 Mrd. Euro zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c GG. Auch im Rahmen des auf Artikel 104b GG basierenden „Infrastrukturprogramms“ des KInvFG dient ein Großteil der vom Bund geförderten Maßnahmen der Verbesserung der Bildungsinfrastruktur . Rund 1,7 der insgesamt über das Infrastrukturprogramm bereitgestellten Bundesmittel i. H. von ebenfalls 3,5 Mrd. Euro sind hierfür vorgesehen. Wie bei allen Bundesfinanzhilfen finanzverfassungsrechtlich vorgesehen, sind auch für die Umsetzung des KInvFG die Länder zuständig. Der durch das KInvFG und die beiden Bund-Länder- Verwaltungsvereinbarungen zur Durchführung des KInvFG vorgegebene rechtliche Rahmen 7 Vergleiche: Deutscher Bundestag (2020a). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP– Drucksache 19/23300 - Sanierungsmaßnahmen an den Schulen - Umsetzungsstand des Kommunalinvestitionsförderungsfonds . Drucksache 19/23740. Berlin 18.10.2020. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/237/1923740.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 095/20 Seite 9 wurde dabei bewusst so ausgestaltet, dass ein unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand vermieden wird und die Bundesmittel schnell für kommunale Investitionen zur Verfügung stehen.“ (Ebenda: 2). „Im Schulsanierungsprogramm (KInvFG Kapitel 2) waren die Bundesfinanzhilfen mit Stand vom 31. März 2020 (nach der jährlichen Meldung der Länderüber den Stand der Umsetzung gemäß § 7 Nr. 2 der VV Kapitel 2) wie folgt gebunden:“ (Ebenda: 3f.). „Der Stand der abgerufenen Mittel stellte sich am 23. Oktober 2020 wie folgt dar:“ Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 095/20 Seite 10 (Ebenda: 4) „Die nachfolgende Tabelle zeigt für die betreffenden Förderbereiche die Meldungen der vorgesehenen Vorhaben. (…) Die zusammenfassende Liste gemäß § 5 Nummer 2 VV umfasst dabei auch die zum Berichtszeitpunkt bereits begonnenen oder abgeschlossenen Maßnahmen.“ (…) (Ebenda: 6). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 095/20 Seite 11 5. Investitionspakt Soziale Integration im Quartier Das Bundesministerium für Inneres, für Bau und Heimat beschreibt das Programm wie folgt: „Mit dem Investitionspakt Soziale Integration im Quartier fördert das Bundesbauministerium seit 2017 die Erneuerung sowie den Aus- und Neubau sozialer Infrastruktur und deren Weiterqualifizierung zu Orten des sozialen Zusammenhalts und der Integration in den Städten und Gemeinden . Hierfür stellt der Bund den Ländern in den Jahren 2017 bis 2020 jährlich 200 Millionen Euro als Finanzhilfe zur Verfügung. Ziel des Investitionspakts ist es, Angebote der quartiersbezogenen Integration und des sozialen Zusammenhalts zu schaffen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur als Orte der Integration zu qualifizieren. Dies können sowohl Bildungseinrichtungen wie Schulen, Bibliotheken und Kindertagesstätten sein als auch Bürgerhäuser, Stadtteilzentren oder Sport- und Spielplätze. Das Bund-Länder-Programm bietet Investitionszuschüsse, um Kommunen zu unterstützen, die soziale Infrastruktur anzupassen und den sozialen Zusammenhalt aller Bevölkerungsgruppen im Quartier zu fördern. Hierfür sind Investitionen in die Erweiterung, Sanierung und den Neubau ebenso notwendig wie die begleitende Unterstützung durch zum Beispiel Integrationsmanager.“8 „Der Bund unterstützt gemeinsam mit den Ländern die Kommunen durch Investitionszuschüsse für die Erneuerung sowie den Aus- und Neubau von Gemeinbedarfs-- und Folgeeinrichtungen vor Ort. Der Bund stellt den Ländern für vier Jahre von 2017 bis 2020 jährlich 200 Millionen Euro als Finanzhilfe zur Verfügung.“9 6. Digitale Medien in der beruflichen Bildung10 Eckdaten: Laufzeit: 2012–2019 Fördervolumen: 21,7 Mio. Euro Bundesmittel in 2017 Internet: www.qualifizierungdigital.de 8 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2020b). Grundlagen und Ziele. Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“. https://www.investitionspakt-integration.de/programm/grundlagen-und-ziele/ 9 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2020a). Finanzierung. https://www.investitionspakt-integration.de/programm/finanzierung/ 10 Laut Aussage des BMBF dient das Förderprogramm Digitale Medien in der beruflichen Bildung „a) nicht der sächlichen Ausstattung und adressiert b) insbesondere keine Schulen, sondern andere Akteure in der beruflichen Bildung“. Die Darstellung dieses inzwischen beendeten Förderprogramms erschien aber trotzdem notwendig , da das Nachfolgeprogramm „Digitalisierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren (Sonderprogramm ÜBS-Digitalisierung, Phase II)“ in Kapitel 7 auf das vorherige Förderprogramm ausdrücklich Bezug nimmt. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 095/20 Seite 12 Das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanzierte BMBF-Programm Digitale Medien in der beruflichen Bildung soll die Nutzung digitaler Medien in der beruflichen Aus- und Weiterbildung fördern, und dazu beitragen, in Unternehmen strukturelle Voraussetzungen zum Einsatz digitaler Medien in der Aus- und Weiterbildung zu schaffen sowie die Medienkompetenz von Ausbildern und Auszubildenden zu erhöhen. Das BMBF beschreibt das Programm wie folgt: „Im Rahmen des BMBF-Förderprogramms Digitale Medien in der beruflichen Bildung wurden bisher rund 300 innovative Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben zum Einsatz digitaler Medien und zur Medienbildung gefördert. Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie zur ‘Stärkung der digitalen Medienkompetenz (Medien B_2)’ für eine zukunftsorientierte Medienbildung in der beruflichen Qualifizierung werden seit Beginn des Jahres 2017 13 Verbundprojekte mit einem Volumen von rund 11 Mio. Euro gefördert. Die Zielstellung der 53 Teilprojekte liegt vor allem darin, Medienkompetenz insbesondere auch in Organisationen strukturell zu verankern, um die individuelle Erwerbsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken. Mit der Richtlinie ‘Transfernetzwerke für Digitales Lernen in der beruflichen Bildung’ wird seit dem vierten Quartal 2017 der Aufbau von branchenbezogenen oder regionalen Strukturen zur Implementierung digitalen Lernens in Netzwerken aus Unternehmen, Kammern und Hochschulen durch das BMBF gefördert. Hierdurch sollen die Potenziale digitaler Bildung, insbesondere für die Ausbildung, systematisch erschlossen werden. Insgesamt werden über 110 Unternehmen und Organisationen, darunter viele kleine und mittlere Unternehmen, bis zum Jahr 2022 im Aufbau entsprechender Kompetenzen unterstützt. Mit der am 13. Februar 2017 veröffentlichten Förderbekanntmachung ‘Inklusion durch digitale Medien in der beruflichen Bildung’ will das BMBF Barrieren für Menschen mit Behinderungen in der beruflichen Bildung abbauen. Der Einsatz digitaler Medien soll es Menschen mit Behinderungen erleichtern, Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Anspruch zu nehmen, und für Unternehmen Hemmschwellen abbauen, solche Angebote zu unterbreiten.“11 7. Digitalisierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren (Sonderprogramm ÜBS-Digitalisierung, Phase II) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die digitale Ausstattung in der überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA). Die Förderung erfolgt in drei Förderlinien: - Förderlinie 1: Gefördert wird die digitale Ausstattung gemäß Ausstattungsliste (nähere Informationen hierzu findet man im Internet unter https://www.bibb.de/uebs-digitalisierung), 11 Bundesministerium für Bildung und Forschung (2018). Berufsbildungsbericht 2018, Seite 109. https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Berufsbildungsbericht_2018.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 095/20 Seite 13 - Förderlinie 2: Gefördert wird die digitale Ausstattung für die Anwendung in der ÜBA, die zum Bereich zukunftsweisender Technologien zählt und nicht bereits Gegenstand der Förderlinie 1 ist (Förderlinie 2a: Anschaffung zukunftsweisender Technologien unter Vorlage eines didaktisch-methodischen Konzeptes; Förderlinie 2b: Konzeptentwicklungsprojekte zukunftsweisende Technologien), - Förderlinie 3: Gefördert wird die Durchführung von Pilotprojekten zu den Auswirkungen der Digitalisierung in der Wirtschaft auf die Tätigkeitsprofile in betrachteten Berufen und die Einflüsse auf die ÜBA. Antragsberechtigt sind - juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind, - Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder ÜBA durchführen. Antragsteller, die bereits Zuwendungen des Bundes in diesem Themenbereich, insbesondere im Wettbewerb InnoVET: Zukunft gestalten – Innovationen für eine exzellente berufliche Bildung oder aus dem Förderprogramm Digitale Medien in der beruflichen Bildung erhalten bzw. erhalten haben, sind zur Vermeidung von Doppelförderungen aufgefordert, die Abgrenzung zwischen den Projekten nachvollziehbar darzustellen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung setzt grundsätzlich Gesamtausgaben von mindestens EUR 30.000 voraus. 12 „Bis Ende des Programms 2023 sollen insgesamt 224 Mio. Euro in moderne Ausbildung fließen .“13 8. Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter Im Einzelplan 17 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kapitel 1702 Anlage 3 Wirtschaftsplan des Sondervermögens ‚Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter‘ sind bisher noch keine Mittel bereitgestellt worden. Im Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt 2021 heißt es hierzu: „Das Sondervermögen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter dient der Vorbereitung der Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vereinbarten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Um ein entsprechendes bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten , sind gemeinsame Anstrengungen aller staatlichen Ebenen notwendig. Der Bund stellt daher 12 Vergleiche: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2020). Förderdatenbank des Bundes. https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/digitalisierung-in-uebsund -kompetenzzentren.html 13 Bundesinstitut für Berufsbildung (2020). Die überbetriebliche Ausbildung modernisieren − das Sonderprogramm zur Digitalisierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. https://www.bibb.de/de/36913.php Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 095/20 Seite 14 Finanzhilfen auf der Basis von Artikel 104c des Grundgesetzes in Höhe von bis zu 3,5 Mrd. Euro zur Förderung von gesamtstaatlich bedeutsamen Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbänden ) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Der quantitative und qualitative investive Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ist in zweifacher Hinsicht wichtig. Zum einen bietet die Ganztagsbetreuung Bildungs - und Teilhabechancen für Kinder. Zum anderen erleichtern die Ganztagsangebote die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und fördern damit die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemäß Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Infolgedessen haben ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote positive Effekte auf den Arbeitsmarkt und auf das Wirtschaftswachstum. (…) Damit der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ab 2025 erfüllt werden kann, gilt es, vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Die Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) in den hierfür notwendigen quantitativen und qualitativen investiven Ausbau benötigen einen längeren Vorlauf . Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, errichtet der Bund ein Sondervermögen für Finanzhilfen des Bundes an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen und führt diesem Sondervermögen in den Jahren 2020 und 2021 ‘Basismittel’ in Höhe von je 1 Mrd. Euro zu. Im Zuge der Erarbeitung eines umfassenden Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes als Reaktion auf die Corona-Krise werden dem Sondervermögen zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 als "Bonusmittel" zugeführt. Darüber hinaus werden dem Sondervermögen im Rahmen dieses Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets die nicht verausgabten Mittel aus den "Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder" zugeführt. Diese Mittel fließen nach Ende des Förderzeitraums (31. Dezember 2021) den "Bonusmitteln" zu. (…) Das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Sobald dieses in Kraft tritt, werden die Angaben im nachstehenden "Überblick zur Anlage" in der Spalte "Veränderungen gegenüber 2020" angepasst.“ 14 Noch zu erarbeiten ist zudem das sogenannte Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG). 14 Deutscher Bundestag (2020b). Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021). Drucksache 19/22600. Berlin, 25. September 2020. Einzelplan 17: 33. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/226/1922600.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 095/20 Seite 15 (Ebenda). Im Titel 884 40 -141 Zuweisung an das Sondervermögen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sind für das Jahr 2021 500 Millionen Euro vorgesehen . „Die Ausgaben sind bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" gesperrt“ (Deutscher Bundestag 2020b Einzelplan 30: 22). 9. Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland15 Der Bund unterstützt den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze dort, wo ein von der Privatwirtschaft gestützter Ausbau bisher nicht gelungen ist. Es werden Investitionen zum flächendeckenden Ausbau von Gebieten gefördert, in denen bislang eine Unterversorgung mit in der Regel einem Gigabit pro Sekunde herrschte. Hiermit möchte der Bund die Wirtschaftslücke schließen, die sich bei Telekommunikationsunternehmen ergibt. Die Förderung erfolgt auch für die Errichtung von passiven Infrastrukturen wie zum Beispiel Glasfaserstrecken, die dann an Netzbetreiber verpachtet werden. Folgende Gebiete und Einrichtungen werden auf der Grundlage von Sonderaufrufen gefördert: - Gewerbe- und Industriegebiete, - Häfen sowie - Schulen und Krankenhäuser. 15 Vergleiche: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2020). Förderdatenbank des Bundes. https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/ unterstuetzung-breitbandausbau-in-brd.html Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 095/20 Seite 16 Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Basisfördersatz beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Betrag liegt bei EUR 30 Millionen pro Projekt. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100.000. Der Basisfördersatz kann höher liegen, wenn es sich bei dem Projektgebiet um ein Gebiet mit einer geringen Wirtschaftskraft handelt. Der Eigenanteil einer Kommune beträgt mindestens 10 Prozent. Für die Planungsunterstützung und Beratung sind maximal und einmalig EUR 50.000 vorgesehen. Der Zuschuss kann mit anderen Mitteln aus Bundes- oder EU-Programmen kombiniert werden. Dies erhöht aber nicht die Fördersätze dieses Programms. 10. IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen16 Mit dem IKU können bis zum 30. Dezember 202 Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland finanziert werden. Gefördert werden Vorhaben zum Beispiel in den Bereichen - Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, - Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur, - Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen, - Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband), - Versorgung und Entsorgung, - Verkehrsinfrastruktur, - Wissenschaft, Technik und Kulturpflege. Es können auch Grundstücke finanziert werden, die für die förderfähigen Investitionsvorhaben notwendig sind. Die Kredithöhe beträgt bis zu EUR 50 Millionen und es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Im Einzelfall kann der maximale Kreditbetrag auch überschritten werden. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen. Betriebsmittel können ausschließlich für eine Laufzeit von 4 Jahren finanziert werden. Neben dem Darlehen kann man ergänzend auch einen Förderzuschuss beantragen. Hierzu erhält man nach der Kreditzusage ein zusätzliches Vertragsangebot der KfW über die Höhe des Förderzuschusses. Der IKU schließt andere Förderungen nicht aus. Eine gleichzeitige Förderung durch das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Premium beziehungsweise Erneuerbare Energien – Standard, dem KfW-Unternehmerkredit oder auch der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen. 16 Vergleiche: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2020). Förderdatenbank des Bundes. https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KfW/ investition-kommunale-soziale-unternehmen-iku.html Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 095/20 Seite 17 Rechtliche Voraussetzungen Für den IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen gelten folgende Bedingungen : - Bei dem Vorhaben muss es sich um eine kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme handeln. - Grundstücke müssen innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Antragstellung erworben worden sein. Antragsberechtigt sind - Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalem Gesellschafterhintergrund, - gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, - Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie - Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen. *** Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 095/20 Seite 18 11. Literatur- und Quellenverzeichnis BMBF (2020a). Corona-Hilfe I: Förderung von Content. 14.05.2020. https://www.digitalpaktschule .de/de/corona-hilfe-i-foerderung-von-content-1759.html BMBF (2020b). Corona-Hilfe II: Sofortprogramm Endgeräte. https://www.digitalpaktschule .de/de/corona-hilfe-ii-sofortprogramm-endgeraete-1762.php BMBF (2020c). DigitalPakt Schule. Die Finanzen im DigitalPakt Schule. https://www.digitalpaktschule .de/de/die-finanzen-im-digitalpakt-schule-1763.html Bund und Bundesländer (2020a). Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024. https://www.digitalpaktschule.de/files/VV_DigitalPaktSchule_Web.pdf Bund und Bundesländer (2020b). Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“). https://www.digitalpaktschule.de/files/Zusatzvereinbarung -web.pdf Bundesinstitut für Berufsbildung (2020). Die überbetriebliche Ausbildung modernisieren − das Sonderprogramm zur Digitalisierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. https://www.bibb.de/de/36913.php Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2020a). Finanzierung. https://www.investitionspakt -integration.de/programm/finanzierung/ Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2020b). Grundlagen und Ziele. Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“. https://www.investitionspakt-integration.de/programm /grundlagen-und-ziele/ Bundesministerium für Bildung und Forschung (2018). Berufsbildungsbericht 2018. https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Berufsbildungsbericht_2018.pdf Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2020). Förderdatenbank des Bundes. https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2020). Förderdatenbank des Bundes. https://www.foerderdatenbank.de Deutscher Bundestag (2020a). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP– Drucksache 19/23300 – Sanierungsmaßnahmen an den Schulen – Umsetzungsstand des Kommunalinvestitionsförderungsfonds. Drucksache 19/23740. Berlin 18.10.2020. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/237/1923740.pdf Deutscher Bundestag (2020b). Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021). Drucksache 19/22600. Berlin, 25. September 2020. Einzelplan 17: 33. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/226/1922600.pdf