WD 8 - 3000 - 084/16 (9. Januar 2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Fachbereiche, aus denen sich die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zusammensetzen , und die Hotline W (Annahmestelle von Aufträgen, Verteilung und teilweise Beantwortung ) unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit mit parlamentsgerecht aufbereiteten wissenschaftlichen Informationen. Die Wissenschaftlichen Dienste stehen ausschließlich dem Parlament zur Verfügung. Auftragsberechtigt sind alle Mitglieder des Deutschen Bundestages und seine Gremien wie beispielsweise die Ausschüsse . Die Hotline W ist die zentrale Annahmestelle für Aufträge der Abgeordneten, Gremien und Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Erstellung von Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste und zur Recherche von Fachinformationen. Die Aufträge werden von der Hotline W an die zuständigen Organisationseinheiten, insbesondere die Fachbereiche, die Bibliothek, das Parlamentsarchiv, die Parlamentsdokumentation und die Pressedokumentation, weitergeleitet, oder von ihr selbst bearbeitet. Die Formate der Arbeiten der Fachbereiche sind definiert, ebenso Form und Verfahrensweisen der Auftragsbearbeitung. Die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit und die Auswahl des zu analysierenden Materials liegen im Ermessen des einzelnen Fachbereichs. Der Deutsche Bundestag kennt keine langfristig festgelegten Arbeitspläne als Grundlage der parlamentarischen Arbeit in einer Wahlperiode. Aufträge werden in der Regel individuell für einen Abgeordneten erledigt. Die Frist für die Auftragsbearbeitung wird in Absprache mit dem Auftraggeber im Einzelfall festgelegt . Sie kann variieren zwischen wenigen Stunden und Monaten. *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zur Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages